Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

11.11.2012 Aufrufe

Lebensmittelwerbung chern eine freie Entscheidung ohne subtile Beeinflussung durch den vermeintlichen Gesundheitsbezug. Da die Richtlinie in Arbeit ist, ist der Zeitpunkt besonders günstig, hier noch einige Weichen mehr zu stellen und beispielsweise weitere Anforderungen an die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln aufzunehmen. Erweiterung der Kennzeichnungspflicht um den glykämischen Index und die Energiedichte in einer dem Verbraucher nachvollziehbaren Weise Die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht in der NKV nach den Vorgaben des Vorschlags der EU wäre eine weitere gute Maßnahme, um Konsumenten die aufgeklärte Entscheidung über den Kauf eines Produktes zu erleichtern. Die generelle Kennzeichnung von Energiedichte und dem glykämischen Index in der Zutatenliste reicht jedoch nicht aus, um zusätzlich zu einigen den wenigen informierten Verbrauchern auch den Verbrauchern in der limitierten Kaufentscheidungen die notwendige Einschätzung des Produkts zu ermöglichen. Hierzu bedarf es einer nachvollziehbaren Kennzeichnung, die möglichst an zentraler Stelle, gut sichtbar auf der Verpackung platziert ist. Die bloße Angabe des glykämischen Indexes mag zwar für einen dem europäischen Verbraucherleitbild entsprechenden Verbraucher aussagekräftig sein. Für den Durchschnittsverbraucher bzw. für Kinder ist sie nicht aussagekräftig genug. Um auch diesen Konsumenten eine wohldurchdachte Entscheidung zu ermöglichen, wäre ein Zeichen wie bspw. eine Ampel mit rot für zu hohe Werte und grün für ein günstiges Profil hilfreich. Die Konsumenten, die es genauer wissen wollen, können den Wert zusätzlich in der Zutatenliste finden. Auf diese Weise hätte man eine kurz- und langfristige Wirkung auf den Verbraucher. Die Festlegung einer zusätzlichen Kennzeichnungspflicht sollte auch vor dem Hintergrund möglicher Produkthaftungsverfahren gegen Hersteller von Süßigkeiten bedacht werden. Auch wenn diese –aus unterschiedlichen Gründen bislang nicht zum Erfolg führten, sind Schadensersatzansprüche für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen. Die Rechtsprechung ist, auch in anbetracht gesellschaftlicher Veränderungen und Bewußtseinsänderungen infolge zunehmender Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema in der Auslegung wandlungsfähig. Es müsste also durchaus im Interesse der Hersteller liegen, auch vorbeugend tätig zu werden. Gerade Kelloggs äußert sich auf der Webseite in der Weise, dass sie es bedauern, dass die gesetzliche Kennzeichnung keine kindspezifische Nährwertangaben vorsieht, sie sich aber bemühen, den Verbraucher so eindeutig und verständlich wie möglich zu informieren und zusätzlich Orientierungshilfen zu geben. Hersteller wie Nestle und Danone sollten nach ihrer Selbstdarstellung zu urteilen, sowieso ein Interesse an derartigen Angaben haben. Auch Ferrero sollte sich rechtzeitig darauf einstellen, dass sich die Sachlage aufgrund der momentanen Aktualität des Themas 125

Lebensmittelwerbung Endbe- richt ändert, und daran denken, eine Umstellung der Produktpalette oder der Werbeaussagen vorzunehmen. Freiwillige Kennzeichnung Um dem Verordnungsvorschlag zuvorzukommen, wäre die Motivierung der Hersteller zu einer freiwilligen Kennzeichnung denkbar. Die Eingriffstiefe wäre entsprechend niedrig. Jedoch ist eher eine zusätzliche Verwirrung der Verbraucher zu befürchten, wenn es nicht zu einer einheitlichen Kennzeichnung kommt. Zudem haben die Hersteller beim derzeitigen Wissensstand der Konsumenten keinen Anreiz, weitere Angaben als bisher notwendig zu machen, da sich daraus kein Marktvorteil ergibt. Ergänzung der Werberegeln um den Gesundheitsbezug Um Überregulierung zu vermeiden, kann es durchaus sinnvoll sein, Selbstverpflichtungsinstrumente zu nutzen, um Aussagen mit Gesundheitsbezug und/oder irreführenden Angaben einzuschränken. Jedoch hat der deutsche Werberat bisher keine speziell eine Gruppe von Werbetreibenden/Produkten bezogenen Regeln aufgestellt. Die Regeln sind bisher allgemein und nicht produktbezogen. Eine Aufnahme einer Regelung, den Gesundheitsbezug in der Aufmachung und Werbung zu vermeiden, stellt zudem den Verband vor die Schwierigkeit, Gesundheitsbezug und ungünstige Nährstoffprofile zu definieren und zu bewerten. Da der Werberat außerdem nur auf Beschwerden reagiert, müssten auch die Bürger über genügend Wissen verfügen, worauf man sich beziehen darf und was ein ungünstiges Nährwertprofil ist. Die freiwillige Selbstverpflichtung wird im Augenblick eher lasch gehandhabt. Werbetreibende setzen sich gerne darüber hinweg, wenn Marktvorteile zu erwarten sind. Die Zunahme der Verstöße im Bereich Spielzeugwerbung vor Weihnachten und der extrem regelverstoßenden Werbung für Klingeltöne, chats und dergleichen sind Anzeichen dafür. Hier gibt es zu wenig sichtbare Wirkung der Institution Werberat. Wenn sich also Lebensmittelhersteller einen kommerziellen Nutzen durch die Darstellung von Gesundheitsbezug für ihr Produkt erhoffen, wird sie auch eine zusätzliche Werberegel nicht daran hindern. „Pflichtanteil“ an Werbung für gesunde Ernährung Eine langfristige Wirkung auf den Wissensstand der Konsumenten wäre durch eine Verpflichtung der Werbung zeigenden Fernsehsender zu Spots zu gesunder Ernährung zu erwarten. Eine solche Maßnahme ist nicht darauf angewiesen, dass Informationssendungen im redaktionellen Teil der Programme auch auf Publikum treffen. Ähnlich wie bei Spots zu Aids und Kondomen, würden die Konsumenten im Alltag mit Kurzinformationen zu gesunder Ernährung und den Gefahren bestimmter Ernährungsgewohnheiten konfrontiert. Aller- 126

<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />

richt<br />

ändert, und daran denken, eine Umstellung der Produktpalette oder der Werbeaussagen<br />

vorzunehmen.<br />

Freiwillige Kennzeichnung<br />

Um dem Verordnungsvorschlag zuvorzukommen, wäre die Motivierung der<br />

Hersteller zu einer freiwilligen Kennzeichnung denkbar. Die Eingriffstiefe wäre<br />

entsprechend niedrig. Jedoch ist eher eine zusätzliche Verwirrung der<br />

Verbraucher zu be<strong>für</strong>chten, wenn es nicht zu einer einheitlichen Kennzeichnung<br />

kommt. Zudem haben die Hersteller beim derzeitigen Wissensstand der<br />

Konsumenten keinen Anreiz, weitere Angaben als bisher notwendig zu machen,<br />

da sich daraus kein Marktvorteil ergibt.<br />

Ergänzung der Werberegeln um den Gesundheitsbezug<br />

Um Überregulierung zu vermeiden, kann es durchaus sinnvoll sein, Selbstverpflichtungsinstrumente<br />

zu nutzen, um Aussagen mit Gesundheitsbezug<br />

und/oder irreführenden Angaben einzuschränken. Jedoch hat der deutsche<br />

Werberat bisher keine speziell eine Gruppe von Werbetreibenden/Produkten<br />

bezogenen Regeln aufgestellt. Die Regeln sind bisher allgemein und nicht<br />

produktbezogen. Eine Aufnahme einer Regelung, den Gesundheitsbezug in<br />

der Aufmachung und Werbung zu vermeiden, stellt zudem den Verband vor<br />

die Schwierigkeit, Gesundheitsbezug und ungünstige Nährstoffprofile zu definieren<br />

und zu bewerten. Da der Werberat außerdem nur auf Beschwerden<br />

reagiert, müssten auch die Bürger über genügend Wissen verfügen, worauf<br />

man sich beziehen darf und was ein ungünstiges Nährwertprofil ist. Die freiwillige<br />

Selbstverpflichtung wird im Augenblick eher lasch gehandhabt. Werbetreibende<br />

setzen sich gerne darüber hinweg, wenn Marktvorteile zu erwarten<br />

sind. Die Zunahme der Verstöße im Bereich Spielzeugwerbung vor Weihnachten<br />

und der extrem regelverstoßenden Werbung <strong>für</strong> Klingeltöne, chats und<br />

dergleichen sind Anzeichen da<strong>für</strong>. Hier gibt es zu wenig sichtbare Wirkung<br />

der Institution Werberat. Wenn sich also Lebensmittelhersteller einen kommerziellen<br />

Nutzen durch die Darstellung von Gesundheitsbezug <strong>für</strong> ihr Produkt<br />

erhoffen, wird sie auch eine zusätzliche Werberegel nicht daran hindern.<br />

„Pflichtanteil“ an Werbung <strong>für</strong> gesunde Ernährung<br />

Eine langfristige Wirkung auf den Wissensstand der Konsumenten wäre durch<br />

eine Verpflichtung der Werbung zeigenden Fernsehsender zu Spots zu gesunder<br />

Ernährung zu erwarten. Eine solche Maßnahme ist nicht darauf angewiesen,<br />

dass Informationssendungen im redaktionellen Teil der Programme auch<br />

auf Publikum treffen. Ähnlich wie bei Spots zu Aids und Kondomen, würden<br />

die Konsumenten im Alltag mit Kurzinformationen zu gesunder Ernährung<br />

und den Gefahren bestimmter Ernährungsgewohnheiten konfrontiert. Aller-<br />

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