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Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />

chern eine freie Entscheidung ohne subtile Beeinflussung durch den vermeintlichen<br />

Gesundheitsbezug.<br />

Da die Richtlinie in Arbeit ist, ist der Zeitpunkt besonders günstig, hier noch<br />

einige Weichen mehr zu stellen und beispielsweise weitere Anforderungen an<br />

die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln aufzunehmen.<br />

Erweiterung der Kennzeichnungspflicht um den glykämischen Index<br />

und die Energiedichte in einer dem Verbraucher nachvollziehbaren<br />

Weise<br />

Die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht in der NKV nach den Vorgaben<br />

des Vorschlags der EU wäre eine weitere gute Maßnahme, um Konsumenten<br />

die aufgeklärte Entscheidung über den Kauf eines Produktes zu erleichtern.<br />

Die generelle Kennzeichnung von Energiedichte und dem glykämischen Index<br />

in der Zutatenliste reicht jedoch nicht aus, um zusätzlich zu einigen den wenigen<br />

informierten Verbrauchern auch den Verbrauchern in der limitierten<br />

Kaufentscheidungen die notwendige Einschätzung des Produkts zu ermöglichen.<br />

Hierzu bedarf es einer nachvollziehbaren Kennzeichnung, die möglichst<br />

an zentraler Stelle, gut sichtbar auf der Verpackung platziert ist. Die bloße<br />

Angabe des glykämischen Indexes mag zwar <strong>für</strong> einen dem europäischen<br />

Verbraucherleitbild entsprechenden Verbraucher aussagekräftig sein. Für den<br />

Durchschnittsverbraucher bzw. <strong>für</strong> Kinder ist sie nicht aussagekräftig genug.<br />

Um auch diesen Konsumenten eine wohldurchdachte Entscheidung zu ermöglichen,<br />

wäre ein Zeichen wie bspw. eine Ampel mit rot <strong>für</strong> zu hohe Werte<br />

und grün <strong>für</strong> ein günstiges Profil hilfreich. Die Konsumenten, die es genauer<br />

wissen wollen, können den Wert zusätzlich in der Zutatenliste finden. Auf<br />

diese Weise hätte man eine kurz- und langfristige Wirkung auf den Verbraucher.<br />

Die Festlegung einer zusätzlichen Kennzeichnungspflicht sollte auch vor<br />

dem Hintergrund möglicher Produkthaftungsverfahren gegen Hersteller von<br />

Süßigkeiten bedacht werden. Auch wenn diese –aus unterschiedlichen Gründen<br />

bislang nicht zum Erfolg führten, sind Schadensersatzansprüche <strong>für</strong> die<br />

Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen. Die Rechtsprechung ist, auch in anbetracht<br />

gesellschaftlicher Veränderungen und Bewußtseinsänderungen infolge<br />

zunehmender Sensibilisierung der Gesellschaft <strong>für</strong> das Thema in der Auslegung<br />

wandlungsfähig. Es müsste also durchaus im Interesse der Hersteller<br />

liegen, auch vorbeugend tätig zu werden. Gerade Kelloggs äußert sich auf der<br />

Webseite in der Weise, dass sie es bedauern, dass die gesetzliche Kennzeichnung<br />

keine kindspezifische Nährwertangaben vorsieht, sie sich aber bemühen,<br />

den Verbraucher so eindeutig und verständlich wie möglich zu informieren<br />

und zusätzlich Orientierungshilfen zu geben. Hersteller wie Nestle und Danone<br />

sollten nach ihrer Selbstdarstellung zu urteilen, sowieso ein Interesse an<br />

derartigen Angaben haben. Auch Ferrero sollte sich rechtzeitig darauf einstellen,<br />

dass sich die Sachlage aufgrund der momentanen Aktualität des Themas<br />

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