Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />
chern eine freie Entscheidung ohne subtile Beeinflussung durch den vermeintlichen<br />
Gesundheitsbezug.<br />
Da die Richtlinie in Arbeit ist, ist der Zeitpunkt besonders günstig, hier noch<br />
einige Weichen mehr zu stellen und beispielsweise weitere Anforderungen an<br />
die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln aufzunehmen.<br />
Erweiterung der Kennzeichnungspflicht um den glykämischen Index<br />
und die Energiedichte in einer dem Verbraucher nachvollziehbaren<br />
Weise<br />
Die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht in der NKV nach den Vorgaben<br />
des Vorschlags der EU wäre eine weitere gute Maßnahme, um Konsumenten<br />
die aufgeklärte Entscheidung über den Kauf eines Produktes zu erleichtern.<br />
Die generelle Kennzeichnung von Energiedichte und dem glykämischen Index<br />
in der Zutatenliste reicht jedoch nicht aus, um zusätzlich zu einigen den wenigen<br />
informierten Verbrauchern auch den Verbrauchern in der limitierten<br />
Kaufentscheidungen die notwendige Einschätzung des Produkts zu ermöglichen.<br />
Hierzu bedarf es einer nachvollziehbaren Kennzeichnung, die möglichst<br />
an zentraler Stelle, gut sichtbar auf der Verpackung platziert ist. Die bloße<br />
Angabe des glykämischen Indexes mag zwar <strong>für</strong> einen dem europäischen<br />
Verbraucherleitbild entsprechenden Verbraucher aussagekräftig sein. Für den<br />
Durchschnittsverbraucher bzw. <strong>für</strong> Kinder ist sie nicht aussagekräftig genug.<br />
Um auch diesen Konsumenten eine wohldurchdachte Entscheidung zu ermöglichen,<br />
wäre ein Zeichen wie bspw. eine Ampel mit rot <strong>für</strong> zu hohe Werte<br />
und grün <strong>für</strong> ein günstiges Profil hilfreich. Die Konsumenten, die es genauer<br />
wissen wollen, können den Wert zusätzlich in der Zutatenliste finden. Auf<br />
diese Weise hätte man eine kurz- und langfristige Wirkung auf den Verbraucher.<br />
Die Festlegung einer zusätzlichen Kennzeichnungspflicht sollte auch vor<br />
dem Hintergrund möglicher Produkthaftungsverfahren gegen Hersteller von<br />
Süßigkeiten bedacht werden. Auch wenn diese –aus unterschiedlichen Gründen<br />
bislang nicht zum Erfolg führten, sind Schadensersatzansprüche <strong>für</strong> die<br />
Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen. Die Rechtsprechung ist, auch in anbetracht<br />
gesellschaftlicher Veränderungen und Bewußtseinsänderungen infolge<br />
zunehmender Sensibilisierung der Gesellschaft <strong>für</strong> das Thema in der Auslegung<br />
wandlungsfähig. Es müsste also durchaus im Interesse der Hersteller<br />
liegen, auch vorbeugend tätig zu werden. Gerade Kelloggs äußert sich auf der<br />
Webseite in der Weise, dass sie es bedauern, dass die gesetzliche Kennzeichnung<br />
keine kindspezifische Nährwertangaben vorsieht, sie sich aber bemühen,<br />
den Verbraucher so eindeutig und verständlich wie möglich zu informieren<br />
und zusätzlich Orientierungshilfen zu geben. Hersteller wie Nestle und Danone<br />
sollten nach ihrer Selbstdarstellung zu urteilen, sowieso ein Interesse an<br />
derartigen Angaben haben. Auch Ferrero sollte sich rechtzeitig darauf einstellen,<br />
dass sich die Sachlage aufgrund der momentanen Aktualität des Themas<br />
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