Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />
Studien belegen zum Teil, dass sie die Gewohnheiten auch beeinflussen kann<br />
(vgl Hastings, 2003). Somit kann ein Werbeverbot auch zu einer langfristigen<br />
Umstellung der Faktoren bewirken, die insbesondere limitierte Kaufentscheidungen<br />
beeinflussen. Jedoch wurde die Art der Werbung in den Studien nicht<br />
erfasst. Es ist hierzulande momentan ein großer Unterschied im Werbestil zwischen<br />
<strong>Lebensmittelwerbung</strong> und Spielzeugwerbung festzustellen. Spielzeugwerbung<br />
ist wesentlich aggressiver und verstößt häufiger gegen bestehende<br />
Regelungen. Dies mag daran liegen, dass der Konkurrenzdruck bei Spielzeugherstellern<br />
größer ist. Hier jetzt ein Werbeverbot <strong>für</strong> Lebensmittel auszusprechen,<br />
gleichzeitig aber Spielzeugwerbung weiterhin uneingeschränkt zuzulassen,<br />
würde auf Unverständnis treffen. Hier wäre nur ein generelles Werbeverbot<br />
vor Kindern ein sinnvoller Weg. Allerdings ist die Wirkung der Produkte<br />
am point of sale größer als durch die Medien, so dass ein generelles Werbeverbot<br />
<strong>für</strong> <strong>Kinderprodukte</strong> mit hoher Energiedichte im Ergebnis ebenfalls nicht<br />
die beabsichtigten Wirkungen erzielen könnte. Zusätzlich sind Werbeverbote<br />
derzeit gefährdet, da der europäische Gerichtshof hier bestrebt ist, den Binnenmarkt<br />
über andere Ziele zu stellen (vgl. Urteil zum Werbeverbot <strong>für</strong> Alkohol<br />
in Schweden, http://www.sverige.de)<br />
Werbeverbot <strong>für</strong> Aussagen und Darstellung mit Gesundheitsbezug bei<br />
<strong>Kinderprodukte</strong>n mit ungünstigem Nährwertprofil<br />
Das Werbeverbot <strong>für</strong> Aussagen und Darstellungen mit Gesundheitsbezug<br />
knüpft an bestehenden Regelungen im UWG und LMBG an, die Irreführung<br />
und Täuschung untersagen. Es wäre also keine gesetzliche Neuregelung notwendig.<br />
Das Problem liegt also in der momentanen Rechtsprechung. Die gesetzlichen<br />
Regelungen würden bei entsprechender Auslegung und Anpassung<br />
des derzeit in der Rechtsprechung verwendeten, hohe Anforderungen stellenden<br />
Verbrauchleitbildes an die tatsächlichen Verhältnisse genügend Handhabe<br />
bieten.<br />
Verwendet man etwa ein Verbraucherleitbild, das auf der Konsumententypologie<br />
basiert, dürften die tatsächlichen situationsbedingten Verhältnisse der<br />
Konsumenten deutlich realistischer abgebildet sein als durch die normativen,<br />
realitätsfernen Annahmen der deutschen Rechtsprechung, die auf dem<br />
Verbraucherleitbild des EuGH aufbauen. Gerichtliche Entscheidungen der<br />
jüngsten Zeit (Katjes-Entscheidung) belegen, dass die Auslegung der geltenden<br />
gesetzlichen Regelungen nicht den tatsächlichen Konsumentenentscheidungen<br />
und dem Ernst der Lage entspricht. Der flüchtige Verbraucher, der,<br />
wie es eher der Realität entsprechen dürfte, vor dem Kauf nicht erst das Zutatenverzeichnis<br />
studiert und einer kritischen Würdigung unterzieht, kommt in<br />
der Rechtsprechung praktisch nicht mehr vor. Und auch zwischen Kindern<br />
und Erwachsenen wird kaum noch ein Unterschied gemacht.<br />
Tatsächlich zeigt die Datenlage allerdings auch, dass Aussagen mit Gesundheitsbezug<br />
nur von wenigen Firmen getroffen werden. Sie werben auch nicht<br />
mehr direkt <strong>für</strong> Kinder. Trotzdem kann ein Werbeverbot mit Gesundheitsbe-<br />
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