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Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

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<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />

richt<br />

Werbeverbot <strong>für</strong> <strong>Kinderprodukte</strong> mit kritischer Energiedichte in Medien<br />

Eine geringere Eingriffstiefe <strong>für</strong> die Akteure wäre mit einem Werbeverbot verbunden,<br />

<strong>für</strong> das es als Anknüpfungsmöglichkeit den Verordnungsvorschlag<br />

der europäischen Union gibt. Die Einschränkungen der Werbung müssten<br />

entsprechend ergänzt werden. Allerdings besteht auch hier das Problem zu<br />

definieren, was denn eigentlich unter einem Kinderprodukt zu verstehen ist,<br />

da die meisten dieser Produkte auch von Erwachsenen konsumiert werden<br />

und sich die Werbung oft auch an diese richtet und nicht nur zur Verabreichung<br />

an Kinder sondern auch zum eigenen Konsum auffordert. Von dieser<br />

Maßnahme wären nur Lebensmittelhersteller betroffen, die auch Werbung<br />

betreiben. Dies wären vorwiegend Ferrero und Kelloggs nach der derzeitigen<br />

Datenlage, da sie <strong>Kinderprodukte</strong> mit kritischer Energiedichte herstellen und<br />

bewerben. Ein Werbeverbot <strong>für</strong> diese Produkte geht in die Richtung Schwedens,<br />

wo es wie in Norwegen ein generelles Werbeverbot vor Kindern gibt.<br />

Andere Länder wie Dänemark, Griechenland und Belgien haben zwar auch<br />

Einschränkungen <strong>für</strong> Fernsehwerbung, die sich an Kinder richtet. In Schweden<br />

ist aber gesetzlich geregelt, dass unmittelbar vor und nach Kindersendungen<br />

keine Werbung <strong>für</strong> Erwachsene ausgestrahlt werden darf und in Werbespots<br />

keine Personen oder Figuren auftreten dürfen, die in Kindersendungen eine<br />

wichtige Rolle spielen (Moderatoren, Serienhelden, Handpuppen oder andere<br />

Figuren). Kinder dürfen in Werbespots überhaupt nicht auftreten. Ebenfalls<br />

untersagt ist die Verwendung von Motiven aus der kindlichen Lebenswelt,<br />

„denn der Gesetzgeber weiß, wie stark das Identifikationsbedürfnis in diesem<br />

Alter ist“ (vgl. www.sverige.de). Nach diesen Regeln dürften in der Werbung<br />

weder Thomas Gottschalk Haribos Goldbären anpreisen, noch Kinder frumix<br />

aus dem Kühlschrank holen.<br />

Die Regelungen in Schweden sind harter Kritik ausgesetzt, da sie nicht mit<br />

den Binnenmarktregeln <strong>für</strong> Produkte und Dienstleistungen vereinbar seien.<br />

Das Verbot von Werbung vor Kindern wird in Schweden damit begründet,<br />

dass Kinder nicht in der Lage seien, den Wert der Produkte und die Zielsetzung<br />

von Werbung einzuschätzen. Werbung trotz fehlenden Bewusstseins<br />

darüber, Konsument zu sein, wird daher als unfair empfunden. Dies teilt auch<br />

der überwiegende Anteil der Bevölkerung. Diese Einschätzung entspricht in<br />

keiner Weise dem Verbraucherleitbild, das in der mittlerweile durch EU Rechtsprechung<br />

geprägten deutschen Rechtsprechung derzeit vorherrschend ist.<br />

Die deutsche Rechtsprechung geht davon aus - und das Urteil zu Katjes belegt<br />

dies - dass selbst Kinder als voll informierte mündige Verbraucher zu betrachten<br />

sind und somit nicht besonders geschützt werden müssen.<br />

Zusätzlich ist das Problem der Lebensmittel nicht gleichzusetzen mit Werbung<br />

<strong>für</strong> Spielzeug. <strong>Lebensmittelwerbung</strong> richtet sich selten direkt an Kinder und<br />

weist im Gegensatz dazu kaum Verstöße gegen die Werberegel Nr.5, Verbot<br />

der direkten Aufforderung zu Kauf oder Konsum auf. Werbung sozialisiert<br />

zwar auch eine gewisse Einstellung zu Snacks und Ernährungsgewohnheiten.<br />

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