Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />
richt<br />
Werbeverbot <strong>für</strong> <strong>Kinderprodukte</strong> mit kritischer Energiedichte in Medien<br />
Eine geringere Eingriffstiefe <strong>für</strong> die Akteure wäre mit einem Werbeverbot verbunden,<br />
<strong>für</strong> das es als Anknüpfungsmöglichkeit den Verordnungsvorschlag<br />
der europäischen Union gibt. Die Einschränkungen der Werbung müssten<br />
entsprechend ergänzt werden. Allerdings besteht auch hier das Problem zu<br />
definieren, was denn eigentlich unter einem Kinderprodukt zu verstehen ist,<br />
da die meisten dieser Produkte auch von Erwachsenen konsumiert werden<br />
und sich die Werbung oft auch an diese richtet und nicht nur zur Verabreichung<br />
an Kinder sondern auch zum eigenen Konsum auffordert. Von dieser<br />
Maßnahme wären nur Lebensmittelhersteller betroffen, die auch Werbung<br />
betreiben. Dies wären vorwiegend Ferrero und Kelloggs nach der derzeitigen<br />
Datenlage, da sie <strong>Kinderprodukte</strong> mit kritischer Energiedichte herstellen und<br />
bewerben. Ein Werbeverbot <strong>für</strong> diese Produkte geht in die Richtung Schwedens,<br />
wo es wie in Norwegen ein generelles Werbeverbot vor Kindern gibt.<br />
Andere Länder wie Dänemark, Griechenland und Belgien haben zwar auch<br />
Einschränkungen <strong>für</strong> Fernsehwerbung, die sich an Kinder richtet. In Schweden<br />
ist aber gesetzlich geregelt, dass unmittelbar vor und nach Kindersendungen<br />
keine Werbung <strong>für</strong> Erwachsene ausgestrahlt werden darf und in Werbespots<br />
keine Personen oder Figuren auftreten dürfen, die in Kindersendungen eine<br />
wichtige Rolle spielen (Moderatoren, Serienhelden, Handpuppen oder andere<br />
Figuren). Kinder dürfen in Werbespots überhaupt nicht auftreten. Ebenfalls<br />
untersagt ist die Verwendung von Motiven aus der kindlichen Lebenswelt,<br />
„denn der Gesetzgeber weiß, wie stark das Identifikationsbedürfnis in diesem<br />
Alter ist“ (vgl. www.sverige.de). Nach diesen Regeln dürften in der Werbung<br />
weder Thomas Gottschalk Haribos Goldbären anpreisen, noch Kinder frumix<br />
aus dem Kühlschrank holen.<br />
Die Regelungen in Schweden sind harter Kritik ausgesetzt, da sie nicht mit<br />
den Binnenmarktregeln <strong>für</strong> Produkte und Dienstleistungen vereinbar seien.<br />
Das Verbot von Werbung vor Kindern wird in Schweden damit begründet,<br />
dass Kinder nicht in der Lage seien, den Wert der Produkte und die Zielsetzung<br />
von Werbung einzuschätzen. Werbung trotz fehlenden Bewusstseins<br />
darüber, Konsument zu sein, wird daher als unfair empfunden. Dies teilt auch<br />
der überwiegende Anteil der Bevölkerung. Diese Einschätzung entspricht in<br />
keiner Weise dem Verbraucherleitbild, das in der mittlerweile durch EU Rechtsprechung<br />
geprägten deutschen Rechtsprechung derzeit vorherrschend ist.<br />
Die deutsche Rechtsprechung geht davon aus - und das Urteil zu Katjes belegt<br />
dies - dass selbst Kinder als voll informierte mündige Verbraucher zu betrachten<br />
sind und somit nicht besonders geschützt werden müssen.<br />
Zusätzlich ist das Problem der Lebensmittel nicht gleichzusetzen mit Werbung<br />
<strong>für</strong> Spielzeug. <strong>Lebensmittelwerbung</strong> richtet sich selten direkt an Kinder und<br />
weist im Gegensatz dazu kaum Verstöße gegen die Werberegel Nr.5, Verbot<br />
der direkten Aufforderung zu Kauf oder Konsum auf. Werbung sozialisiert<br />
zwar auch eine gewisse Einstellung zu Snacks und Ernährungsgewohnheiten.<br />
122