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08_Budget GV - Gemeinde Oberbuchsiten

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F e u e r w e h r r e g l e m e n t<br />

Neues Feuerwehrreglement / Anpassung<br />

der Gebührentabelle D des Reglementes<br />

über Gebühren und Abgaben<br />

Der Feuerwehrstab hat zuhanden des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates ein neues Feuerwehrreglement<br />

ausgearbeitet, welches<br />

den Vorgaben des kantonalen Gebäudeversicherungsgesetzes<br />

Rechnung<br />

trägt und das gemeindeeigene Reglement<br />

vom 21. Februar 1978 ersetzt.<br />

Die Feuerwehrdienstpflicht wurde von<br />

42 Jahren auf 45 Jahren angehoben,<br />

nachdem die Rekrutierung bei den<br />

Jungen und damit verbunden der notwendige,<br />

personelle Feuerwehrbestand<br />

immer schwieriger zu halten ist. Auch<br />

kann mit dieser Massnahme länger von<br />

den Ausbildungen und den wertvollen<br />

Erfahrungen der im Einsatz stehenden<br />

Feuerwehrpflichtigen profitiert werden.<br />

Die vom Kanton Solothurn vorgegebenen<br />

Gebühren für die Benützung von<br />

Fahrzeugen / Materialien und Dienstleistungen<br />

im Feuerwehrwesen haben die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n in ihren Reglementen zu<br />

integrieren. In <strong>Oberbuchsiten</strong> werden<br />

diese Ansätze in der Tabelle D des Reglementes<br />

über Gebühren und Abgaben<br />

aufgelistet. Interessierte können die<br />

umfangreichen, einzelnen Ansätze auf<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einsehen.<br />

H o l z f e u e r u n g s k o n t r o l l e<br />

Holzfeuerungskontrollen für Anlagen<br />

mit einer Feuerungswärmeleistung<br />

bis 70 kW / Anpassung der Gebührentabelle<br />

L des Reglementes über Gebühren<br />

und Abgaben<br />

Im Kanton Solothurn wird ab Heizperiode<br />

20<strong>08</strong> / 09 die Holzfeuerungskontrolle<br />

für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung<br />

bis 70 kW eingeführt. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sind für die Umsetzung<br />

dieser Kontrollen, welche alle zwei<br />

Jahre vorzunehmen sind, zuständig.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Oberbuchsiten</strong> hat<br />

Herrn Heinz Glauser, Wolfwil, Feuerungskontrolleur<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbuchsiten</strong>,<br />

mit diesen Holzfeuerungskontrollen<br />

auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />

<strong>Oberbuchsiten</strong> beauftragt. Die vom<br />

Kanton vorgegebenen Ansätze für die<br />

Holzfeuerungskontrolle sind in der Tabelle<br />

L des Reglementes über Gebühren<br />

und Abgaben integriert worden.<br />

Holzfeuerungskontrolle<br />

a) Erst- und AbnahmekontrolleFr. 48.–<br />

b) Periodische Kontrolle ohne<br />

Beanstandung Fr. 24.–<br />

c) Periodische Kontrolle mit<br />

Beanstandung Fr. 48.-<br />

- jede weitere Anlage in der gleichen<br />

Wohneinheit bei den Positionen<br />

a) bis c) Fr. 16.–<br />

- Kantonsabgaben Kanton<br />

Des weitern wird bei den Tarifen der<br />

Rauchgaskontrolle die kantonale Gebühr<br />

nicht mehr frankenmässig separat<br />

ausgewiesen, sodass die Tabelle L<br />

des Reglementes über Gebühren und<br />

Abgaben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbuchsiten</strong><br />

bei einer Gebührenerhöhung durch den<br />

Kanton nicht angepasst werden muss.<br />

Die Gebühren für die Rauchgaskontrolle<br />

bleiben unverändert.<br />

Z w e c k v e r b a n d A R A G ä u<br />

Zweckverband ARA Gäu / Genehmigung<br />

der neuen Statuten sowie des<br />

Verteilschlüssels für die Investitionsund<br />

Betriebskosten<br />

Die Delegiertenversammlung des<br />

Zweckverbandes ARA Gäu hat am<br />

6. November 20<strong>08</strong> die neuen Statuten<br />

sowie den Verteilschlüssel für Investitions-<br />

und Betriebskosten genehmigt.<br />

Die Verbandsgemeinden des Zweckverbandes<br />

ARA Gäu haben nun diese<br />

Grundlagenpapiere den <strong>Gemeinde</strong>versammlungen<br />

zur Beschlussfassung zu<br />

unterbreiten. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt<br />

dem Souverän die Zustimmung.<br />

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