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Text - Gemeinde Wartmannsroth

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Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 9/2010<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates von <strong>Wartmannsroth</strong> am Montag, den 28.06.2010<br />

im Sitzungssaal in <strong>Wartmannsroth</strong>3<br />

Anwesend sind:<br />

vom Gremium:<br />

1. Bürgermeister Jürgen Karle (Vorsitzender) J A<br />

2. Bürgermeister Edgar Lutz J A<br />

3. Bürgermeister Kurt Selbert J A<br />

Eugen Bock J A<br />

Roland Brönner J A<br />

Peter Görke J A<br />

Brigitte Haas J A<br />

Werner Kaute-Vogt J A<br />

Christian Kohlhepp J A<br />

Joachim Lutz J A<br />

Astrid Mützel J A<br />

Stefan Schottdorf J A<br />

Georg Ullrich anwesend ab TOP 4 J A<br />

entschuldigt:<br />

Thomas Kleinhenz J E<br />

Jürgen Müller J E<br />

von der Verwaltung:<br />

anwesend:<br />

Daniel Görke (Schriftführer) V A<br />

Zu Beginn der Sitzung stellt der erste Bürgermeister fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen<br />

wurden und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Die Beschlussfähigkeit<br />

ist damit gegeben. Gegen das vorab veröffentlichte Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung werden keine<br />

Einwände erhoben, es gilt somit als genehmigt. Anschließend bittet Bürgermeister Karle darum die<br />

Tagesordnung zu erweitern und die Aufnahme eines Kommunalkredits als Punkt 1 der Tagesordnung<br />

zu behandeln. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat keine Einwände gegen diesen Antrag.<br />

1. Aufnahme eines Kommunalkredits zur Finanzierung der Investitionen 2010<br />

Zur Finanzierung der Investitionen wird ein Kredit benötigt. Im Haushalt 2010 sind 365.000,00 Euro für<br />

die Aufnahme von Krediten eingestellt und genehmigt. Aus dem Haushaltsjahr 2009 wurde ein Haushaltseinnahmerest<br />

von 600.000,00 Euro für die Aufnahme von Krediten übertragen. Somit könnten im<br />

Rechnungsjahr 2010 965.000,00 Euro an Krediten in Anspruch genommen werden. Der tatsächliche<br />

Kreditbetrag im Rechnungsjahr 2010 wird voraussichtlich ca. 500.000,00 Euro betragen, da verschiedene<br />

Maßnahmen die im Haushalt 2010 eingestellt sind, 2010 nicht zur Ausführung kommen werden.


2 28.06.2010<br />

Die KFW-Bankengruppe bietet zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Infrastruktur für strukturschwache<br />

Kommunen das Förderprogramm „Kommunalkredit – Investitionsoffensive Infrastruktur<br />

207“ Es ist Bestandteil des Maßnahmepakets der Bundesregierung „Beschäftigungssicherung durch<br />

Wachstumsstärkung“. Es dient der zinsgünstigen Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in die<br />

kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte strukturschwacher Kommunen.<br />

Der Kredit kann nach Ablauf der Zinsbindung (5 Jahre) ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.<br />

Das Sonderprogramm 207 kann nur im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommen werden. Im Hinblick<br />

auf die günstigen Konditionen wird vorgeschlagen, einen höheren Kredit als z.Z. tatsächlich benötigt<br />

wird aufzunehmen.<br />

Es wird eine Kreditlaufzeit von 20 Jahren vorgeschlagen, damit der Verwaltungshaushalt durch die<br />

Mindestzuführung (ordentliche Tilgung) nicht zu stark belastet wird.<br />

Die Zinsentwicklung nach Ablauf der Zinsbindung in fünf Jahren kann nicht vorher gesagt werden und<br />

stellt somit die einzige Unwägbarkeit des Programms dar. Die günstigen Zinssätze in den ersten fünf<br />

Jahren und die bis zu fünf tilgungsfreien Jahre sprechen für das Programm.<br />

Zum Vergleich, die Sparkasse Bad Kissingen bietet derzeit im 20jährigen Bereich einen Zinssatz von<br />

3,27% an.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wartmannsroth</strong> stimmt der Aufnahme eines Kommunalkredits<br />

in Höhe von 965.000,00 Euro aus dem Förderprogramm „Kommunalkredit<br />

- Investitionsoffensive Infrastruktur (207) bei der KFW-<br />

Bankengruppe zu. Die Laufzeit des Kredits beträgt 20 Jahre. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt das Kreditgeschäft abzuwickeln.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

12 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen<br />

2. Antrag von Herrn Manfred Lutz auf Nutzungsänderung durch Einbau eines Verkaufsraumes<br />

und Maischelagers in ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück<br />

FlNr. 36 in Windheim<br />

Herr Lutz beabsichtigt auf dem Grundstück FlNr. 36 in Windheim einen Verkaufsraum und ein Maischelager<br />

in ein bestehendes Gebäude einzubauen. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsgebietes und ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet gekennzeichnet.<br />

Beschluss:<br />

Dem Antrag von Herrn Manfred Lutz auf Nutzungsänderung durch Einbau<br />

eines Verkaufsraumes und eines Maischelagers in ein bestehendes Gebäude<br />

auf dem Grundstück FlNr. 36 in Windheim wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

12 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen<br />

3. Erlass einer Einbeziehungssatzung für den östlichen Ortsrand von Heiligkreuz;<br />

Billigung des Satzungsentwurfs und Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit<br />

In der Sitzung vom 17.05.2010 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Einbeziehungssatzung<br />

für den das Grundstück FlNr. 44/3 in Heiligkreuz gefasst. Der Entwurf der Satzung inklusive<br />

Lageplan und Grünordnungsplanung ist nun vom <strong>Gemeinde</strong>rat zu billigen, um die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit einzuleiten.


3 28.06.2010<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Grünordnungsplanung<br />

für den östlichen Ortsrand von Heiligkreuz FlNr. 44/3.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

12 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen<br />

4. Beratung über die Regelung der Straßenentwässerung im Straßenzug "Zum Tannenberg"<br />

im Zuge der Befestigung von Nebenflächen<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 18.09.2008 war der <strong>Gemeinde</strong>rat einer Empfehlung des Bauausschusses<br />

gefolgt und hat die Durchführung von einigen Asphaltierungsarbeiten im Straßenzug „Zum<br />

Tannenberg“ beschlossen. Diese Arbeiten sollten nun im Rahmen der laufenden Straßenbaumaßnahme<br />

in der Windheimer Straße ausgeführt werden. Von Anwohnern wurde jedoch darauf aufmerksam<br />

gemacht, dass die jetzige Situation der Straßenentwässerung unbefriedigend ist, da aus den<br />

oberhalb liegenden Flurwegen das Wasser führungslos die Straße hinab läuft.<br />

Im Haushalt 2009 waren 10.000 Euro für die Asphaltierungsarbeiten eingestellt. Diese wurden als<br />

Haushaltsausgabereste in den Haushalt 2010 übernommen.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat herrscht die vorwiegende Meinung, dass man bei dieser Maßnahme keinen „Schnellschuss“<br />

machen sollte. Vielmehr sei gemeinsam mit den Anliegern abzuwägen, wie die Entwässerung<br />

am sinnvollsten zu gestalten sei. Außerdem sollte ein Tiefbaufachmann beratend hinzugezogen werden,<br />

um die Maßnahme im Bauausschuss zu behandeln.<br />

Da der Haushaltsansatz für 2010 ohnehin nicht auszureichen scheint, wird die Lösung favorisiert, sich<br />

mit der Maßnahme nicht an die jetzige Straßenbaumaßnahme anzuhängen, sondern im nächsten<br />

Haushaltsjahr eine gesonderte Baumaßnahme durchzuführen.<br />

Beschluss:<br />

Die Straßenentwässerung im Straßenzug „Zum Tannenberg“ soll im Zuge<br />

der Asphaltierungsarbeiten geregelt werden. Aus haushaltstechnischen<br />

Gründen wird der Maßnahmenbeginn jedoch auf 2011 verschoben. Für die<br />

Maßnahme ist im Haushalt 2011 ein entsprechender Ansatz einzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

13 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen<br />

5. Errichten einer Stützmauer am Straßenzug "Feuerberg" in der Heckmühle<br />

Nach dem Abriss eines Gebäudes entlang des Straßenzuges „Feuerberg“ in der Heckmühle droht die<br />

Straße seitlich abzurutschen. Erste Risse in der Straßendecke sind bereits sichtbar. Offensichtlich ist<br />

die Errichtung einer Stützmauer dringend erforderlich. Die Straßenfläche grenzt unmittelbar an das<br />

benachbarte Grundstück an. Die <strong>Gemeinde</strong> müsste also entweder Grund erwerben oder die Stützmauer<br />

mittels Dienstbarkeit sichern.<br />

Bürgermeister Karle informiert darüber, dass er mit einer Baufirma bereits über die Errichtung einer<br />

Stützmauer diskutiert habe und die Auskunft bekommen habe, dass dies ohne das teilweise Wegreißen<br />

der Straße möglich sei.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat wird dieser Lösungsvorschlag jedoch sehr skeptisch gesehen. Zum einen wird bezweifelt,<br />

dass die Stützmauer ohne Straßenabriss errichtet werden kann, zum anderen wird eine<br />

Anböschung entlang der Straße als die bessere Lösung betrachtet. Hier wiederum gehen die Meinungen<br />

darüber, ob eine Anböschung ausreicht um die Straße abzustützen auseinander. Daher wird vorgeschlagen<br />

zunächst mit einem Tiefbauingenieur abzuklären, ob eine Anböschung ausreichend wäre.<br />

Danach solle nochmals mit dem Grundstückseigentümer abgeklärt werden, ob er mit dieser Lösung<br />

einverstanden wäre


4 28.06.2010<br />

Beschluss:<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt mit einem Tiefbauingenieur und dem<br />

Grundstückseigentümer abzuklären, ob eine Anböschung entlang der Straße<br />

zweckdienlich und realisierbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der<br />

Bürgermeister ermächtigt den Auftrag für die Errichtung einer Stützmauer zu<br />

vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

12 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen<br />

6. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wartmannsroth</strong> auf Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen<br />

am Feuerwehrhaus in <strong>Wartmannsroth</strong><br />

Mit Antrag vom 21.06.2010 wird von der Freiwilligen Feuerwehr die Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen<br />

am Feuerwehrhaus in <strong>Wartmannsroth</strong> beantragt. Laut Antrag sollen im Zuge der Fußbodenerneuerung<br />

auch die Fenster erneuert werden.<br />

Im Haushalt sind 32.940,- Euro für die Erneuerung des Fußbodens im Feuerwehrhaus eingestellt.<br />

Wider Erwarten hat sich gezeigt, dass der Estrich nicht im gesamten Gebäude erneuert werden muss,<br />

sodass sich die Gesamtkosten für die Fußbodenerneuerung auf ca. 17.000 Euro reduzieren. Von dem<br />

eingesparten Geld, sollen nun zusätzlich die Fenster erneuert werden, was ebenfalls dringend notwendig<br />

ist. Ein entsprechendes Kostenangebot beläuft sich auf rund 8.800,- Euro. Eventuell können<br />

auch hier noch rund 500,- Euro eingespart werden, wenn der Ausbau der alten Fenster von der Feuerwehr<br />

übernommen würde. Inklusive einiger Restarbeiten, wie Trockenbau und Anstrich beliefen sich<br />

die gesamten Sanierungsmaßnahmen auf ca. 29.000 Euro, womit der Haushaltsansatz immer noch<br />

unterschritten würde. Vom Bauausschuss wurde die Erneuerung der Fenster ebenfalls für notwendig<br />

erachtet. Bisher sind der <strong>Gemeinde</strong> bei der Sanierung noch keine Kosten entstanden, da sämtliche<br />

Arbeiten beim Ausbau und Abbruch der Altmaterialien von der Feuerwehr selbst übernommen wurden.<br />

Da die Fenstersanierung bereits im Bauausschuss, als auch im <strong>Gemeinde</strong>rat für notwendig angesehen<br />

wurde und die Verbindung dieser Maßnahme mit der jetzt durchgeführten Fußbodensanierung für<br />

absolut sinnvoll angesehen wird, steht der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Antrag durchwegs positiv gegenüber.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Erneuerung der Fenster im Zuge der Fußbodensanierung<br />

und genehmigt für die beantragten Sanierungsmaßnahmen<br />

ein Gesamtbudget von 29.000,- Euro. Die Kosten sind der <strong>Gemeinde</strong> nachzuweisen.<br />

Eine Verwendung des Budgets für andere als die im Antrag vom<br />

21.06.2010 beschriebenen Arbeiten ist zuvor mit der <strong>Gemeinde</strong> abzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

13 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen<br />

7. Grundsatzbeschluss zum Abbrennen von Feuerwerken anlässlich privater Feiern<br />

Immer wieder werden bei der <strong>Gemeinde</strong> Genehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken anlässlich<br />

von Privatfeiern angefragt. Derlei Anfragen sind sehr kritisch zu bewerten, da durch die Feuerwerke<br />

verschiedene Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auftreten. Insbesondere die<br />

Nachtruhe, der Brandschutz und der Tierschutz sind hiervon betroffen.<br />

In der Vergangenheit wurden vereinzelt Feuerwerke genehmigt, mit der Auflage diese vor 22.00 Uhr<br />

abzubrennen. Leider wurden diese Auflagen meistens missachtet und die Feuerwerke um 24.00 Uhr<br />

gezündet. In vielen Kommunen ist aus den vorgenannten Gründen das Abbrennen von Feuerwerken<br />

anlässlich von Privatfeiern generell verboten. Das Verbot erstreckt sich ohnehin nur auf Feuerwerke<br />

der Klasse II, sog. Silvesterfeuerwerk. Feuerwerke der Klasse I sind ganzjährig ohne Genehmigung<br />

erlaubt.


5 28.06.2010<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat gehen die Meinungen über die künftige Behandlung solcher Anträge auseinander.<br />

Einige Ratsmitglieder sind der Meinung, dass ein generelles Verbot auf Grund der wenigen Anträge<br />

überzogen wäre und man derartigen Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber stehen sollte.<br />

Von der Verwaltung wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Genehmigung von Feuerwerken gerade<br />

im Hochsommer sehr kritisch zu sehen ist. Im Falle einer Antragstellung müsse dann zusammen mit<br />

dem örtlichen Feuerwehrkommandanten und ggf. der Polizei eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden,<br />

um eventuelle Sicherheitsrisiken auszuschließen. Anhörungsverfahren bei den Anliegern und die<br />

Information der Öffentlichkeit seien ebenfalls notwendig, um Gesundheitsrisiken bei Mensch und Tier<br />

vorzubeugen.<br />

Auch vom <strong>Gemeinde</strong>rat werden Bedenken gegen unterjährig stattfindende Feuerwerke geäußert. Die<br />

Sicherheitsrisiken und die Beeinträchtigung der Anwohner seien einfach zu hoch.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Wartmannsroth</strong> beschließt für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Wartmannsroth</strong> ein generelles Verbot von Feuerwerken der Klasse II<br />

außerhalb von Silvester.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

8 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen<br />

8. Behandlung der Vorträge aus den Bürgerversammlungen 2010<br />

In den Bürgerversammlungen 2010 sind seitens der Bürger eine Reihe von Anträgen und Anregungen<br />

eingegangen, die es nun gilt entsprechend ihrer Notwendigkeit, Umsetzbarkeit und Priorität zu prüfen.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird das Protokoll über die vorausgegangen Bürgerversammlungen verlesen und<br />

auf einzelne Anregungen und Wortmeldungen hingewiesen:<br />

- Die Friedhofsmauer in <strong>Wartmannsroth</strong> wird von der <strong>Gemeinde</strong> gesäubert. Herr Berthold Mützel<br />

hat sich bereit erklärt die Mauer anschließend neu zu verbandeln.<br />

- Für die Erneuerung der Mauer und des Zaunes am Weißenbach in Heiligkreuz liegen bereits<br />

Angebote vor. Weitere Angebote sind angefordert.<br />

- Die Sanierung der Friedhofsmauer in Windheim soll für 2011 angedacht werden.<br />

- Die Eingrünung des Grüngutbehälters auf dem Friedhof in Schwärzelbach soll ebenfalls im<br />

nächsten Jahr, im Zuge der Herstellung eines Parkplatzes durchgeführt werden.<br />

- Die Problematik herumliegender Siloplanen ist weiterhin ein großes Problem in Waizenbach.<br />

Allerdings sind die Handlungsmöglichkeiten der <strong>Gemeinde</strong> hier sehr eingeschränkt. Einzig die<br />

Anzeige bei der Polizei ist hier ein probates Mittel, allerdings bedarf es hierzu Zeugen, die<br />

auch gegen den Verursacher aussagen. Bevor zu diesen Mitteln gegriffen wird, soll jedoch<br />

nochmals das persönliche Gespräch gesucht werden.<br />

- Eine baufällige Scheune in Waizenbach soll vom Bauamt überprüft werden.<br />

9. Verschiedenes<br />

- Bürgermeister Karle informiert den <strong>Gemeinde</strong>rat über eine Anfrage der Stadtwerke Hammelburg<br />

zu einem weiteren Ausbau des <strong>Gemeinde</strong>gebietes mit Breitbandinternet. Durch neue<br />

Technologien und die Nutzung vorhandener Infrastruktur im Bereich der Wasserversorgung,<br />

wäre es möglich die bisher unversorgten Ortsteile Waizenbach, Heiligkreuz und Heckmühle<br />

zu versorgen. Bei einem eventuellen Ausbau, müsste sich die <strong>Gemeinde</strong> jedoch an den Kosten<br />

beteiligen, die derzeit auf ca. 30.000 Euro geschätzt werden. Es gehe nun darum das<br />

grundsätzliche Interesse des <strong>Gemeinde</strong>rats zu eruieren, um eventuell die Erstellung eines<br />

konkreten Angebotes in Auftrag zu geben. Im <strong>Gemeinde</strong>rat wird allgemein Interesse bekundet.


6 28.06.2010<br />

Der Bürgermeister wird in naher Zukunft mit den Verantwortlichen des Bürgerbusses Hammelburg<br />

in Kontakt treten, um Möglichkeiten der Anbindung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zu erörtern.<br />

Vorsitzender<br />

Schriftführer<br />

ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG. DIE TAGESORDNUNGSPUNKTE 10 – 13 WERDEN IN<br />

NICHT ÖFFENTLICHER SITZUNG BEHANDELT.

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