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Amt und Aufgaben<br />

des Friedensrichters<br />

Amt und Aufgaben<br />

Jede Gemeinde wählt auf eine vierjährige Amtsperiode<br />

einen Friedensrichter. Sowohl im Zivilrecht als<br />

auch im Strafrecht ist der Friedensrichter entweder<br />

erkennender (urteilender) Richter oder Sühnerichter<br />

(Aussöhnungsbeamter).<br />

Urteil in Zivilsachen<br />

Der Friedensrichter ist zuständig, wenn der Beklagte<br />

in der Gemeinde wohnt und der Streitwert den Betrag<br />

von 300 Franken nicht übersteigt.<br />

sei aber nicht in der Lage, alles auf einmal zu bezahlen.<br />

Ich schlage nun vor, dass Hans ab sofort pro Monat<br />

1000 Franken abzahlt. Hanna ist sofort einverstanden,<br />

Hans nach zwei tiefen Seufzern auch. Ich setze nun einen<br />

schriftlichen Vergleich auf, in dem ich den vereinbarten<br />

Zahlungsmodus festhalte und auch formuliere,<br />

was passiert, sobald eine Rate ausbleibt: Dann wird<br />

der Restbetrag sofort zahlbar und Hanna kann verlangen,<br />

dass Hans betrieben wird, sollte er sich weiterhin<br />

weigern, das Darlehen zurückzuzahlen. Beide unterschreiben<br />

den Vergleich. Und beim Abschied sagt<br />

Hans, er sei eigentlich froh, dass nun eine Lösung gefunden<br />

sei. Mir bleibt zu hoffen, dass sich Hans tatsächlich<br />

an die Vereinbarung hält.<br />

Urteil in Strafsachen<br />

Die Gemeinden könnten allgemein verbindliche Gemeindereglemente<br />

erlassen und für die Übertretung<br />

Bussen bis 300 Franken vorsehen. Es handelt sich<br />

vornehmlich um Polizeiordnungs-, Friedhof-, Flur-,<br />

Feuerwehr- und Kehrichtreglemente. Die Ahndung<br />

von Übertretungen der Gemeindereglemente obliegt<br />

ausschliesslich dem Friedensrichter.<br />

Aussöhnungsverhandlung in Zivilsachen<br />

Die Aussöhnungsverhandlung ist vorgeschrieben,<br />

wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen.<br />

Der Streitwert spielt dabei keine Rolle. Liegt er<br />

nicht höher als 300 Franken und kommt es zu keiner<br />

Aussöhnung, so ist ein Urteil zu fällen. Es ist erste<br />

Aufgabe des Friedensrichters, zu vermitteln, um den<br />

Prozess zu vermeiden. Er hört die Parteien an und unterbreitet<br />

dann seine Vermittlungsvorschläge.<br />

Laufen alle Geschäfte so rasch über die Bühne<br />

Es gibt solche, die mit einem einzigen Anruf erledigt<br />

werden können. Anderseits gibt es Fälle, die mich<br />

während Monaten auf Trab halten und mich insgesamt<br />

mehrere Arbeitstage lang beschäftigen. Die Arbeiten<br />

fallen sehr unregelmässig an; es kann sein, dass es<br />

drei Jahre lang keinen einzigen Fall gibt, dann aber im<br />

nächsten Jahr gleich mehrere Fälle anstehen.<br />

Dr. oec. HSG Rolf Hofer, Honorarprof. Universität Bern,<br />

Rektor an der Kantonsschule Solothurn, Amtsrichter am Amtsgericht<br />

Solothurn-Lebern. Friedensrichter seit 1993, Gemeinderat<br />

seit 2001. Ehemals Kantonsrat, Präsident Schulkommission und<br />

Parteipräsident FdP <strong>Feldbrunnen</strong>-St. Niklaus.<br />

Aussöhnungsverhandlung bei Ehrverletzungen<br />

und Tätlichkeiten<br />

Eine Aussöhnungsverhandlung vor dem Friedensrichter<br />

ist vorgeschrieben wenn a) der Straftatbestand<br />

von Ehrverletzungen (üble Nachrede, Verleumdung,<br />

Beschimpfung) oder von Tätlichkeiten behauptet<br />

wird und b) sowohl der Antragsteller als auch der<br />

Beschuldigte in der gleichen Gemeinde wohnen. Es<br />

handelt sich um Antragsdelikte. Es ist Aufgabe des<br />

Friedensrichters, sich um die Schlichtung des Streites<br />

zu bemühen.<br />

Aus der Wegleitung für Laienrichterinnen und Laienrichter,<br />

Kanton Solothurn, 2. Auflage Januar 2008.<br />

Die Zwischentitel stammen von der Redaktion.<br />

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