Kanalgebührenordnung - .PDF - Traunkirchen
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1. Die Kanal-Anschlussgebühr ist mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an<br />
das öffentliche Kanalnetz fällig; Geleistete Vorauszahlungen sind zu jenem Wert<br />
anzurechnen, der sich aus der Berücksichtigung der in den Quadratmetersatz eingeflossenen<br />
Preissteigerungskomponente gegenüber dem zum Zeitpunkt der Vorschreibung der<br />
Vorauszahlung kalkulierten Quadratmetersatz ergibt.<br />
2. Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr nach § 2 Abs. 5<br />
lit a) oder b) dieser Kanalgebührenordnung, entsteht mit der Vollendung der Bauarbeiten. Die<br />
Vollendung der Bauarbeiten hat der Grundstückseigentümer binnen zwei Wochen der<br />
Gemeinde zu melden.<br />
3. Die Kanalbenützungsgebühren werden am Beginn eines Jahres auf Grund des<br />
Vorjahresverbrauches als Pauschalgebühren vorgeschrieben und sind in vier gleichen<br />
Teilbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres zu<br />
je einem Viertel des Jahrespauschalbetrages fällig. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt<br />
jeweils im Monat September. Auf Grund dieser Ablesung hat die Verrechnung zu erfolgen.<br />
Der sich dabei eventuell ergebende Restbetrag ist am 15. Dezember des Verrechnungsjahres<br />
fällig, bzw. werden Guthaben rückverrechnet.<br />
4. In den angeführten Beträgen sind 10 v. H. Umsatzsteuer inbegriffen.<br />
§ 5<br />
Inkrafttreten<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag, gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung vom 1.12.1997<br />
außer Kraft.<br />
angeschlagen am: 4. November 1998<br />
abgenommen am: 19. November 1998<br />
Der Bürgermeister:<br />
Dir. Matthias Ellmauer e.h.<br />
Laut Erlaß des Amtes der O.Ö. Landesregierung, Zl.: Gem-541107/11-1999-GT vom 11. 2. 1999<br />
hat die gemäß § 101 O.ö. Gemeindeordnung 1990 durchgeführte Verordnungsprüfung keine<br />
Gesetzwidrigkeit ergeben.<br />
F.d.R.d.A.:<br />
Gemeindeamt <strong>Traunkirchen</strong>, am 24.2.1999<br />
AL Alois Schernberger<br />
Seite 4<br />
Kanalgebuehrenordnung mit aktuellen Gebühren.doc