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Kanalgebührenordnung - .PDF - Traunkirchen

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1. Die Kanal-Anschlussgebühr ist mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an<br />

das öffentliche Kanalnetz fällig; Geleistete Vorauszahlungen sind zu jenem Wert<br />

anzurechnen, der sich aus der Berücksichtigung der in den Quadratmetersatz eingeflossenen<br />

Preissteigerungskomponente gegenüber dem zum Zeitpunkt der Vorschreibung der<br />

Vorauszahlung kalkulierten Quadratmetersatz ergibt.<br />

2. Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr nach § 2 Abs. 5<br />

lit a) oder b) dieser Kanalgebührenordnung, entsteht mit der Vollendung der Bauarbeiten. Die<br />

Vollendung der Bauarbeiten hat der Grundstückseigentümer binnen zwei Wochen der<br />

Gemeinde zu melden.<br />

3. Die Kanalbenützungsgebühren werden am Beginn eines Jahres auf Grund des<br />

Vorjahresverbrauches als Pauschalgebühren vorgeschrieben und sind in vier gleichen<br />

Teilbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres zu<br />

je einem Viertel des Jahrespauschalbetrages fällig. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt<br />

jeweils im Monat September. Auf Grund dieser Ablesung hat die Verrechnung zu erfolgen.<br />

Der sich dabei eventuell ergebende Restbetrag ist am 15. Dezember des Verrechnungsjahres<br />

fällig, bzw. werden Guthaben rückverrechnet.<br />

4. In den angeführten Beträgen sind 10 v. H. Umsatzsteuer inbegriffen.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung vom 1.12.1997<br />

außer Kraft.<br />

angeschlagen am: 4. November 1998<br />

abgenommen am: 19. November 1998<br />

Der Bürgermeister:<br />

Dir. Matthias Ellmauer e.h.<br />

Laut Erlaß des Amtes der O.Ö. Landesregierung, Zl.: Gem-541107/11-1999-GT vom 11. 2. 1999<br />

hat die gemäß § 101 O.ö. Gemeindeordnung 1990 durchgeführte Verordnungsprüfung keine<br />

Gesetzwidrigkeit ergeben.<br />

F.d.R.d.A.:<br />

Gemeindeamt <strong>Traunkirchen</strong>, am 24.2.1999<br />

AL Alois Schernberger<br />

Seite 4<br />

Kanalgebuehrenordnung mit aktuellen Gebühren.doc

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