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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />

99<br />

Hannover gewählt, da hier sogar soziale Abwertungstendenzen<br />

zu verzeichnen waren, worauf die<br />

Stadt die Satzung aufgehoben hat.<br />

Kaum oder gar keine Wirkungen sind in Gebieten mit<br />

hoher Entwicklungsdynamik zu erwarten. Hier sind<br />

Satzungen nach § 172 BauGB oft schon nach kurzer Zeit<br />

ohne tatsächliche Wirkung. Selbst wenn die vorhandene<br />

Bevölkerung wie in der Spandauer Vorstadt gehalten<br />

werden kann, so lässt sich auch erkennen, dass<br />

dieser Zustand nicht lange anhalten wird. Durch die<br />

erhebliche bauliche Entwicklung wurde die Bewohnerzahl<br />

stark erhöht, so dass sich die Struktur erheblich<br />

verändert hat. Gleichzeitig hat sich das Umfeld so stark<br />

gewandelt, dass die Verankerung der Altbewohner<br />

„weggebrochen“ ist.<br />

Folgerungen für die Stadtentwicklungspolitik:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich lässt sich festhalten, dass die Satzungen,<br />

mit Augenmaß angewendet, gute Ergebnisse erzielen<br />

können, der Wirkungsweise <strong>des</strong> Instruments wie<br />

dargestellt auch Grenzen gesetzt sind. Insbesondere in<br />

den häufig – so auch in Berlin – beobachtbaren Situationen,<br />

in denen ganze Stadtteile eine Aufwertung<br />

erleben, zu denen die Sanierung eines Quartiers nur<br />

einen gewissen Beitrag leistet, wird eine Milieuschutzsatzung<br />

höchstens gewisse dämpfende Wirkungen<br />

erzielen. Hier besteht die Verantwortung einer ausgewogenen<br />

Stadtentwicklungspolitik darin, sich nicht<br />

leichtfertig auf einen gesamtstädtisch ausgeglichenen<br />

Wohnungsmarkt zu verlassen, in dem weniger zahlungsfähige<br />

Bewohner in ganz anderen Stadtteilen<br />

preiswerte Wohnungen finden können, <strong>und</strong> sie<br />

dadurch tendenziell zu einer Aufgabe wichtiger<br />

sozialer Bindungen zu zwingen. Vielmehr geht es<br />

darum, gerade in größeren Städten auch auf Stadtteilebene<br />

durch einen sinnvollen Mix von Strategieelementen<br />

wie unterschiedlicher Aufwertungsgrade, einer<br />

Sicherung von Belegungsbindungen <strong>und</strong> von kommunalen<br />

Beständen sowie einem engagierten Einsatz <strong>des</strong><br />

verfügbaren hier beschriebenen Rechtsinstrumentariums<br />

weiterhin Angebote für Angehörige möglichst<br />

unterschiedlichster Bevölkerungsschichten zu machen.<br />

Sozialraum-Monitoring: Gentrifizierungserscheinungen<br />

sind vor allem in Großstädten ein Thema der<br />

Kritik durch eine aufgeklärte Öffentlichkeit. Ihr kommt<br />

eine wichtige „Warnfunktion“ zu, auf die beispielsweise<br />

in Berlin im Zusammenhang mit dem Programm<br />

„Soziale Stadt“ durch die Einführung eines Sozialraum-<br />

Monitorings eingegangen wurde. Ergebnisse eines<br />

solchen Monitorings zeigen, dass Aufwertungserscheinungen<br />

keineswegs auf Sanierungsgebiete allein<br />

beschränkt sind, sondern stadtteilbezogen auftreten.<br />

Interessanterweise scheinen sich in Deutschland stark<br />

von Migranten geprägte Quartiere – nicht zuletzt<br />

wegen der Situation an Schulen – einer übermäßigen<br />

Aufwertung zu widersetzen. Es würde an dieser Stelle<br />

zu weit führen, auf dieses Phänomen <strong>und</strong> die Möglichkeiten<br />

<strong>des</strong> Programms „Soziale Stadt“ näher einzugehen.<br />

Auffällig ist jedenfalls auch, dass mittel- bis<br />

langfristige soziale Prägungen <strong>und</strong> Stigmatisierungen<br />

eine große Beharrungswirkung besitzen. Dies zeigen<br />

etwa die Sanierungsgebiete ohne Aufwertungstendenzen<br />

in Berlin, zu deren Entwicklung neben hohen<br />

Migrantenanteilen auch Wohnungsgr<strong>und</strong>risse <strong>und</strong><br />

Lagemerkmale beitragen.<br />

Einschätzung von Gentrifizierungskritik: Den<br />

Kritikern an den Gentrifizierungswirkungen der<br />

Sanierung muss in diesem Zusammenhang entgegnet<br />

werden: Alle Erfahrungen deuten darauf hin, dass zu<br />

einer sozial verträglichen Stadtentwicklungspolitik<br />

immer eine engagierte Bestandspolitik gehört. Vor<br />

allem eine familiengerechte Sanierung, die nach der<br />

Familiengründungsphase einen Verbleib im Quartier<br />

attraktiver macht, ist ein wichtiges Stabilisierungselement,<br />

das die in Innenstadtrandquartieren beobachtbare<br />

hohe Fluktuation – von Kritikern immer wieder als<br />

Symptom, Begleiterscheinung oder auch Mitverursacher<br />

von Gentrifizierungstendenzen genannt – ein wenig<br />

dämpfen kann. Sollte sich zudem als Alternative zur<br />

gängigen Bestandspolitik eine Vernachlässigung von<br />

sanierungsbedürftigen Quartieren einstellen, so könnte<br />

dies kontraproduktive soziale Wirkungen haben, wenn<br />

sie mittelfristig deren Abriss <strong>und</strong> damit der Umorientierung<br />

auf Neubaumaßnahmen Vorschub leisten würde.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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