Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />
zungen Luxusmodernisierungen verhindert <strong>und</strong> die<br />
soziale Entwicklung in eine positive Richtung gelenkt<br />
werden, um Luxussanierungen <strong>und</strong> eine Verdrängung<br />
der angestammten Mieter durch stark steigende<br />
Mieten in den ersten Jahren zu bremsen. Offenbar<br />
konnte dies auch durch die Anwendung <strong>des</strong> im<br />
Sanierungsgebiet zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumentariums<br />
<strong>und</strong> begleitende Strategien, wie die<br />
Gründung von Genossenschaftsprojekten, nicht<br />
verhindert werden. Nicht zuletzt wegen der hohen<br />
Attraktivität <strong>des</strong> aufgewerteten Quartiers <strong>und</strong> strenger<br />
denkmalpflegerischer Vorgaben ließen sich vor allem<br />
eine hochwertige Wohnungsmodernisierung <strong>und</strong> die<br />
Schaffung von Kapitalanlageobjekten realisieren.<br />
Komplementäre Strategien in Gebäuden in kommunalem<br />
Eigentum, die einen beträchtlichen Teil der<br />
Bausubstanz ausmachen, sind offenbar kaum entwickelt<br />
worden – so hat die Stadt in den 1990er Jahren<br />
auch relativ wesentlich weniger Mittel für den Sozialen<br />
Wohnungsbau im Bestand verausgabt als etwa die<br />
anderen großen thüringischen Städte Erfurt, Gera <strong>und</strong><br />
Weimar.<br />
Kleinere Städte: Die dort häufig im Mittelpunkt<br />
stehenden Altstädte sind wohnungspolitisch nicht von<br />
so großer Bedeutung, können aber dennoch aufgr<strong>und</strong><br />
der Struktur der dort vorhandenen Mietwohnbestände<br />
im kleineren Umfang zu einer Konzentration sozial<br />
benachteiligter Gruppen oder von Migranten werden.<br />
Tendenziell ist die Gefahr von Verdrängungsprozessen<br />
geringer als in großstädtischen Innenstadtrandquartieren.<br />
Das Ziel, Altstädte dauerhaft für das Wohnen<br />
unterschiedlicher Schichten attraktiv zu halten, wird<br />
allerdings durch die bauliche Sanierung ebenfalls nur<br />
eingeschränkt erreicht. In kleineren Städten wurden<br />
nur in Ausnahmefällen Sanierungsmaßnahmen mit<br />
Belegungsrechten gekoppelt. Zu nennen sind beispielsweise<br />
öffentlich geförderte private Einzelprojekte im<br />
Wohnungsbau (Bad Ol<strong>des</strong>loe) oder zielgerichtet die<br />
Stimulierung der Modernisierung in innerstädtischen<br />
Nebenlagen mit Modernisierungsvereinbarungen über<br />
Miethöhen (Hameln), im Sozialen Wohnungsbau privat<br />
errichtete Ersatzwohnungen für umgesiedelte Bewohner<br />
(Bansin), Modernisierungen von Einzelobjekten<br />
durch die Stadt (Neumarkt i.d. Oberpfalz), Fördermittel<br />
für private Modernisierungen mit zeitlich beschränkter<br />
Zweckbindung, aber ohne Belegungsrechte (Bad<br />
Ol<strong>des</strong>loe) oder Modernisierungszuschüsse für Eigentümer<br />
(Seßlach, Esens, Tönning).<br />
Großsiedlungserneuerung: Ein Sonderfall ist die<br />
Erneuerung von Großsiedlungen (Bremen). Hier<br />
spielen Belegungsrechte insofern keine wesentliche<br />
Steuerungsrolle für die Sanierung, als meist größere<br />
öffentliche Wohnungsunternehmen als Eigentümer<br />
auftreten <strong>und</strong> häufig zu großen Anteilen über Sozialwohnungen<br />
verfügen. Die begrenzte Attraktivität der<br />
Siedlungen wird auch nach einer sanierungsbedingten<br />
Stabilisierung nicht vollständig aufgehoben, so dass<br />
kaum mit Verdrängungseffekten gerechnet werden<br />
muss.<br />
Instrumente zur Sicherung der sozialen Sanierungsziele<br />
<strong>und</strong> die Kritik an Aufwertungsprozessen durch<br />
eine großstädtische Öffentlichkeit<br />
Wirkungen der Schutzinstrumente nach BauGB: Das<br />
durch das BauGB zur Verfügung gestellte Instrumentarium<br />
zur Sicherung der sozialen Ziele wird in unterschiedlicher<br />
Art <strong>und</strong> Weise von den Kommunen<br />
eingesetzt. Die Schwierigkeit bei der Anwendung <strong>des</strong><br />
Instruments ist in der Regel die angemessene Dosierung.<br />
Das Instrumentarium greift ohnehin ausschließlich<br />
für den Bereich Wohnen, wichtige Impulse wie die<br />
Steuerung von Gewerbemieten (ebenfalls wichtig für<br />
die Sozialstruktur) lassen sich nicht realisieren. Voraussetzung<br />
für das Wirken von Satzungen nach §172<br />
BauGB ist eine konsequente <strong>und</strong> klare politische Linie<br />
bei der Genehmigungspraxis durch die zuständige<br />
Behörde. Das Instrument wirkt regelmäßig gut bei<br />
einem mittleren Entwicklungsdruck in einem Sanierungsgebiet,<br />
da hier der Genehmigungsvorbehalt<br />
ausreicht, um die Aufwertungstendenzen abzufedern.<br />
Bei einer zu erwartenden moderaten Gebietsentwicklung<br />
lohnen sich für Eigentümer <strong>und</strong> Investoren die<br />
erforderlichen Mehraufwendungen zur „Eindämmung“<br />
oder Verhinderung <strong>des</strong> Instruments auf<br />
rechtlichen Wegen nicht.<br />
In vergleichbarer Weise wirken die Satzungen im<br />
direkten Umfeld von Sanierungsgebieten, um hier<br />
„Mitnahmeeffekte“ bei Mietpreissteigerungen <strong>und</strong><br />
überdurchschnittlichen Aufwertungstendenzen zu<br />
vermeiden. Gr<strong>und</strong>sätzlich aber gilt, dass die zuständige<br />
Behörde das Augenmaß nicht verlieren darf <strong>und</strong><br />
rechtzeitig die Satzung anpassen oder aufheben muss,<br />
wenn die Festlegungen kontraproduktive Auswirkungen<br />
zeigen. Dieser Weg wurde beispielsweise in<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung