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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />

zungen Luxusmodernisierungen verhindert <strong>und</strong> die<br />

soziale Entwicklung in eine positive Richtung gelenkt<br />

werden, um Luxussanierungen <strong>und</strong> eine Verdrängung<br />

der angestammten Mieter durch stark steigende<br />

Mieten in den ersten Jahren zu bremsen. Offenbar<br />

konnte dies auch durch die Anwendung <strong>des</strong> im<br />

Sanierungsgebiet zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumentariums<br />

<strong>und</strong> begleitende Strategien, wie die<br />

Gründung von Genossenschaftsprojekten, nicht<br />

verhindert werden. Nicht zuletzt wegen der hohen<br />

Attraktivität <strong>des</strong> aufgewerteten Quartiers <strong>und</strong> strenger<br />

denkmalpflegerischer Vorgaben ließen sich vor allem<br />

eine hochwertige Wohnungsmodernisierung <strong>und</strong> die<br />

Schaffung von Kapitalanlageobjekten realisieren.<br />

Komplementäre Strategien in Gebäuden in kommunalem<br />

Eigentum, die einen beträchtlichen Teil der<br />

Bausubstanz ausmachen, sind offenbar kaum entwickelt<br />

worden – so hat die Stadt in den 1990er Jahren<br />

auch relativ wesentlich weniger Mittel für den Sozialen<br />

Wohnungsbau im Bestand verausgabt als etwa die<br />

anderen großen thüringischen Städte Erfurt, Gera <strong>und</strong><br />

Weimar.<br />

Kleinere Städte: Die dort häufig im Mittelpunkt<br />

stehenden Altstädte sind wohnungspolitisch nicht von<br />

so großer Bedeutung, können aber dennoch aufgr<strong>und</strong><br />

der Struktur der dort vorhandenen Mietwohnbestände<br />

im kleineren Umfang zu einer Konzentration sozial<br />

benachteiligter Gruppen oder von Migranten werden.<br />

Tendenziell ist die Gefahr von Verdrängungsprozessen<br />

geringer als in großstädtischen Innenstadtrandquartieren.<br />

Das Ziel, Altstädte dauerhaft für das Wohnen<br />

unterschiedlicher Schichten attraktiv zu halten, wird<br />

allerdings durch die bauliche Sanierung ebenfalls nur<br />

eingeschränkt erreicht. In kleineren Städten wurden<br />

nur in Ausnahmefällen Sanierungsmaßnahmen mit<br />

Belegungsrechten gekoppelt. Zu nennen sind beispielsweise<br />

öffentlich geförderte private Einzelprojekte im<br />

Wohnungsbau (Bad Ol<strong>des</strong>loe) oder zielgerichtet die<br />

Stimulierung der Modernisierung in innerstädtischen<br />

Nebenlagen mit Modernisierungsvereinbarungen über<br />

Miethöhen (Hameln), im Sozialen Wohnungsbau privat<br />

errichtete Ersatzwohnungen für umgesiedelte Bewohner<br />

(Bansin), Modernisierungen von Einzelobjekten<br />

durch die Stadt (Neumarkt i.d. Oberpfalz), Fördermittel<br />

für private Modernisierungen mit zeitlich beschränkter<br />

Zweckbindung, aber ohne Belegungsrechte (Bad<br />

Ol<strong>des</strong>loe) oder Modernisierungszuschüsse für Eigentümer<br />

(Seßlach, Esens, Tönning).<br />

Großsiedlungserneuerung: Ein Sonderfall ist die<br />

Erneuerung von Großsiedlungen (Bremen). Hier<br />

spielen Belegungsrechte insofern keine wesentliche<br />

Steuerungsrolle für die Sanierung, als meist größere<br />

öffentliche Wohnungsunternehmen als Eigentümer<br />

auftreten <strong>und</strong> häufig zu großen Anteilen über Sozialwohnungen<br />

verfügen. Die begrenzte Attraktivität der<br />

Siedlungen wird auch nach einer sanierungsbedingten<br />

Stabilisierung nicht vollständig aufgehoben, so dass<br />

kaum mit Verdrängungseffekten gerechnet werden<br />

muss.<br />

Instrumente zur Sicherung der sozialen Sanierungsziele<br />

<strong>und</strong> die Kritik an Aufwertungsprozessen durch<br />

eine großstädtische Öffentlichkeit<br />

Wirkungen der Schutzinstrumente nach BauGB: Das<br />

durch das BauGB zur Verfügung gestellte Instrumentarium<br />

zur Sicherung der sozialen Ziele wird in unterschiedlicher<br />

Art <strong>und</strong> Weise von den Kommunen<br />

eingesetzt. Die Schwierigkeit bei der Anwendung <strong>des</strong><br />

Instruments ist in der Regel die angemessene Dosierung.<br />

Das Instrumentarium greift ohnehin ausschließlich<br />

für den Bereich Wohnen, wichtige Impulse wie die<br />

Steuerung von Gewerbemieten (ebenfalls wichtig für<br />

die Sozialstruktur) lassen sich nicht realisieren. Voraussetzung<br />

für das Wirken von Satzungen nach §172<br />

BauGB ist eine konsequente <strong>und</strong> klare politische Linie<br />

bei der Genehmigungspraxis durch die zuständige<br />

Behörde. Das Instrument wirkt regelmäßig gut bei<br />

einem mittleren Entwicklungsdruck in einem Sanierungsgebiet,<br />

da hier der Genehmigungsvorbehalt<br />

ausreicht, um die Aufwertungstendenzen abzufedern.<br />

Bei einer zu erwartenden moderaten Gebietsentwicklung<br />

lohnen sich für Eigentümer <strong>und</strong> Investoren die<br />

erforderlichen Mehraufwendungen zur „Eindämmung“<br />

oder Verhinderung <strong>des</strong> Instruments auf<br />

rechtlichen Wegen nicht.<br />

In vergleichbarer Weise wirken die Satzungen im<br />

direkten Umfeld von Sanierungsgebieten, um hier<br />

„Mitnahmeeffekte“ bei Mietpreissteigerungen <strong>und</strong><br />

überdurchschnittlichen Aufwertungstendenzen zu<br />

vermeiden. Gr<strong>und</strong>sätzlich aber gilt, dass die zuständige<br />

Behörde das Augenmaß nicht verlieren darf <strong>und</strong><br />

rechtzeitig die Satzung anpassen oder aufheben muss,<br />

wenn die Festlegungen kontraproduktive Auswirkungen<br />

zeigen. Dieser Weg wurde beispielsweise in<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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