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96 5 Impulse für die Stadtentwicklung nungen oder Neubauwohnungen am Gebietsrand konnte Verdrängungsprozesse aufgrund steigender Beliebtheit des Sanierungsgebiets für Zuzügler und Investoren mildern (München, Köln, Kleinmachnow). Eine Schlüsselrolle kam dabei den treuhänderisch tätigen Sanierungsträgern oder öffentlichen Wohnungsunternehmen zu. Das Auslaufen der Bindungen im Sozialen Wohnungsbau wird allerdings in Köln kritisch gesehen, da in Zukunft ein erheblicher Verdrängungsdruck auf die angestammte Bevölkerung erwartet wird. Allerdings gibt es bislang keine erkennbare Strategie der Stadt, darauf zu reagieren. In Einzelfällen spielt auch der Bau von Wohnungen für bestimmte Zielgruppen wie Senioren oder Studenten eine gewisse Rolle für die Stabilisierung des Wohnanteils im Gebiet (Freiburg). Besonders interessant erscheint ergänzend zu den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Wohnungsunternehmen eine zielgerichtete ergänzende Förderung bestimmter Nutzerschichten, die für das jeweilige Quartier prägend sind und die soziale Mischung ein Stück weit stabilisieren. In diese Richtung zielt die Vergabe von aufgekauften stark sanierungsbedürftigen Gebäuden an ausgewählte finanzschwache Familien aus dem Quartier im Erbbaurecht bei starkem Eigenleistungsanteil (Hannover-Linden) oder die Herbergen-Strategie, bei der historische Gebäude an örtliche Handwerker vergeben werden (München- Haidhausen). Recht konsequent ist in München durch Beschlüsse des Stadtrats die Politik weiterhin abgesichert worden. Das Ziel, die Sozialstruktur zu erhalten, hat aber in einigen Städten im Laufe der Zeit auch an Bedeutung verloren. So wurde die Milieuschutzsatzung in Hannover-Linden schon nach wenigen Jahren wieder aufgehoben, um negativen Entwicklungen hinsichtlich der Sozialstruktur entgegen zu wirken. Das Auslaufen von Belegungsrechten hat bisher eher zu einer Stabilisie- Gute Praxis August-Bebel-Siedlung Kleinmachnow – Bereitstellung von Wohnraum im gemeindeeigenen Wohnungsbestand Wohnhaus in der Hohen Kiefer Die heutige August-Bebel-Siedlung entstand für die Beschäftigten der Bosch-Werke, der 2. Weltkrieg verhinderte ihre Fertigstellung. Die Zeilenbausiedlung steht heute unter Denkmalschutz. Nach 1990 setzte ein erhebliches Interesse von Investoren an Neubauvorhaben ein. 60 % der Wohnungen in Kleinmachnow waren restitutionsbelastet und die Gemeinde hatte kaum Spielraum, um den verdrängten Bürgern alternativen Wohnraum anzubieten. Es existierte nur ein geringes Flächenpotential für den Neubau. Der gemeindeeigene Wohnungsbestand als Ausweichmöglichkeit für die von Verdrängung betroffenen Bewohner stellte das Seniorenwohnhaus und die sanierungsbedürftige August-Bebel-Siedlung mit 220 WE dar. Die Gemeinde definierte als oberstes Ziel der Ortsentwicklung eine sozialverantwortliche Wohnungsversorgung durch kostenreduzierten, Ressourcen schonenden Wohnungsneubau, die Versorgung von Wohnungssuchenden mit besonderem Wohnbedarf und die Förderung nachbarschaftlicher Selbsthilfe und Sicherung einer wohnungsnahen Grundversorgung. Wichtigstes Ziel für die zügige Sanierung der August-Bebel- Siedlung im vereinfachten Verfahren waren der Erhalt der Gestaltqualität und Baustruktur durch Instandsetzung und Modernisierung und die Schaffung zusätzlicher Wohnungsangebote durch Dachausbau. Es erfolgte die Neuordnung/-gestaltung der Freiflächen und in Zusammenarbeit mit den Mietern die Neugestaltung der Mietergärten. Die Baumaßnahmen je Hausaufgang waren innerhalb von wenigen Monaten abgeschlossen. Die 18 Häuserblöcke wurden in vier Bauabschnitte geteilt und blockbezogene Umsetzkonzepte erarbeitet, welche die soziale Situation der Bewohner berücksichtigten. Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

5 Impulse für die Stadtentwicklung 97 rung der Sozialstruktur geführt und die genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbestände verhindern bisher starke Aufwertungsprozesse. Neuere (ostdeutsche) Sanierungsgebiete: Dagegen ist die Situation in den neueren Sanierungsgebieten – wie etwa der Spandauer Vorstadt in Berlin – teilweise von einem Wandel der Rahmenbedingungen der öffentlichen Förderung betroffen gewesen. Diese hat sich deutlich auf die Möglichkeiten ausgewirkt, die soziale Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung etwa durch Belegungsrechte zu beeinflussen. Mit der Konzentration der Fördermittel auf öffentliche Grundstücke, öffentliche Grün- und Freiflächen und den öffentlichen Raum in Berlin und Leipzig nach 1990 war die Umsetzung der Sanierungsziele und geplanten Maßnahmen stark durch Verwertungsinteressen des investiven Kapitals beeinflusst, und die Maßnahmen für eine sozial verträgliche Sanierung sind nicht wie geplant umsetzbar gewesen. Zwar konnten etwa in der Spandauer Vorstadt 1.300 belegungsgebundene Wohnungen geschaffen werden. Diese behalten ihren Status aber nur noch bis 2016. Es ist zudem zweifelhaft, ob die Bebauungspläne zur Sicherung der Sanierungsziele langfristig stark genug sind. Wenn die Belegungsbindungen ausfallen und die Kontrolle zurückgenommen wird, dann wird ein noch stärkerer Austausch der Bewohner erwartet. Trotz zielgerichteter Beratung durch Bezirksamt und Sanierungsbeauftragten, die vom Senat bereitgestellten Mittel für die Erneuerung von Altbauten oder für Neubauten in Anspruch zu nehmen, um Mieten bezahlbar zu halten, nahmen in der Spandauer Vorstadt zahlreiche Eigentümer keine Fördermittel gegen Belegungsrechte in Anspruch. Hohe Anfangsinvestitionen mit späteren hohen Mieteinnahmen bzw. Einnahmen aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen durch die Lage und Struktur sowie die gute Ausstattung rechneten sich für sie – ähnlich wie in Teilen München-Haidhausens bereits Anfang der 1980er Jahre oder auch im Kölner Severinsviertel und in Hamburg-Ottensen. Die negativen juristischen Erfahrungen aus anderen Ost-Berliner Bezirken mit dem Versuch einer Durchsetzung von pauschalen Mietobergrenzen, die durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2006 endgültig für unzulässig erklärt wurden, hatten überdies deutlich gemacht, dass bei stark privat geprägter Eigentümerstruktur im Rahmen der Sanierungsdurchführung lediglich Luxusmodernisierungen vermeidbar sind. Eine direktere Steuerung des Mietniveaus zumindest bei freifinanzierten Modernisierungen kann dagegen nur für Bestandsmieter durch Modernisierungsvereinbarungen erzielt werden. Bei relativ hoher Fluktuation sind steigende Mieten durch Neuvermietung nur schwer aufzuhalten. Zusammenfassend kann hier festgehalten werden, dass Belegungsrechte allein zwar bei Förderung stets durchsetzbar sind, Sanierungsgebietserfahrungen in sehr unterschiedlichen großstädtischen Konstellationen aber deutlich machen, dass diese zahlreiche Eigentümer vor einer Inanspruchnahme von Fördermitteln abschrecken. Wohnungspolitische Ziele lassen sich daher am zuverlässigsten durch eine konsequente Verknüpfung von Trägereinsatz in der Altbaumodernisierung mit Sozialem Wohnungsneubau wie in München-Haidhausen erreichen. Diese Voraussetzung war in den neueren Gebieten allerdings nur eingeschränkt gegeben. Hinzu kam beispielsweise in Leipzig die nur in begrenztem Umfang erreichte Attraktivitätssteigerung für neue Bewohner durch die Förderung neuer Bau- und Wohnformen, Selbstnutzer und Selbstbaumaßnahmen innerstädtischer Bestände, so dass der schlechte Zustand eines Teils des großen Baubestands aus der Kaiserzeit im Gegensatz zu früheren Sanierungsmaßnahmen in westdeutschen Städten den Gesamterfolg zu relativieren droht. Ein Modellversuch mit Beteiligung im Haus wohnender Jugendlichen an Planung und Ausführung von Sanierungsarbeiten konnte die Miete durch bauliche Selbsthilfe senken. Während der Sanierung wurde dann auch verstärkt auf die Bildung von Eigentumswohnungen und den Bau von Stadthäusern für Selbstnutzer gesetzt. Das Verhältnis in der Bewohnerstruktur hat sich inzwischen von einer überwiegenden Mieterklientel hin zu einem wachsenden Anteil an Eigentümern verschoben, was allerdings auch von der Kommune und dem Sanierungsträger angestrebt wurde. Eine mit dem Ost-Berliner Fall ansatzweise verwandte Situation ist in Jena zu erkennen. Der Erhalt der sozialen Mischung als Sanierungsziel ließ sich dort nicht im anfangs beabsichtigen Umfang umsetzen. Parallel zum Sanierungsverfahren sollten mit Beschluss des Stadtrates über sozialplanerische Zielset- Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />

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rung der Sozialstruktur geführt <strong>und</strong> die genossenschaftlichen<br />

<strong>und</strong> kommunalen Wohnungsbestände<br />

verhindern bisher starke Aufwertungsprozesse.<br />

Neuere (ostdeutsche) Sanierungsgebiete: Dagegen<br />

ist die Situation in den neueren Sanierungsgebieten<br />

– wie etwa der Spandauer Vorstadt in Berlin – teilweise<br />

von einem Wandel der Rahmenbedingungen der<br />

öffentlichen Förderung betroffen gewesen. Diese hat<br />

sich deutlich auf die Möglichkeiten ausgewirkt, die<br />

soziale Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung<br />

etwa durch Belegungsrechte zu beeinflussen. Mit der<br />

Konzentration der Fördermittel auf öffentliche<br />

Gr<strong>und</strong>stücke, öffentliche Grün- <strong>und</strong> Freiflächen <strong>und</strong><br />

den öffentlichen Raum in Berlin <strong>und</strong> Leipzig nach 1990<br />

war die Umsetzung der Sanierungsziele <strong>und</strong> geplanten<br />

Maßnahmen stark durch Verwertungsinteressen<br />

<strong>des</strong> investiven Kapitals beeinflusst, <strong>und</strong> die<br />

Maßnahmen für eine sozial verträgliche Sanierung<br />

sind nicht wie geplant umsetzbar gewesen. Zwar<br />

konnten etwa in der Spandauer Vorstadt 1.300<br />

belegungsgeb<strong>und</strong>ene Wohnungen geschaffen<br />

werden. Diese behalten ihren Status aber nur noch bis<br />

2016. Es ist zudem zweifelhaft, ob die Bebauungspläne<br />

zur Sicherung der Sanierungsziele langfristig stark<br />

genug sind. Wenn die Belegungsbindungen ausfallen<br />

<strong>und</strong> die Kontrolle zurückgenommen wird, dann wird<br />

ein noch stärkerer Austausch der Bewohner erwartet.<br />

Trotz zielgerichteter Beratung durch Bezirksamt <strong>und</strong><br />

Sanierungsbeauftragten, die vom Senat bereitgestellten<br />

Mittel für die Erneuerung von Altbauten oder für<br />

Neubauten in Anspruch zu nehmen, um Mieten<br />

bezahlbar zu halten, nahmen in der Spandauer<br />

Vorstadt zahlreiche Eigentümer keine Fördermittel<br />

gegen Belegungsrechte in Anspruch. Hohe Anfangsinvestitionen<br />

mit späteren hohen Mieteinnahmen bzw.<br />

Einnahmen aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen<br />

durch die Lage <strong>und</strong> Struktur sowie die gute<br />

Ausstattung rechneten sich für sie – ähnlich wie in<br />

Teilen München-Haidhausens bereits Anfang der<br />

1980er Jahre oder auch im Kölner Severinsviertel <strong>und</strong><br />

in Hamburg-Ottensen. Die negativen juristischen<br />

Erfahrungen aus anderen Ost-Berliner Bezirken mit<br />

dem Versuch einer Durchsetzung von pauschalen<br />

Mietobergrenzen, die durch ein Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts<br />

im Jahre 2006 endgültig für unzulässig<br />

erklärt wurden, hatten überdies deutlich gemacht,<br />

dass bei stark privat geprägter Eigentümerstruktur im<br />

Rahmen der Sanierungsdurchführung lediglich Luxusmodernisierungen<br />

vermeidbar sind. Eine direktere<br />

Steuerung <strong>des</strong> Mietniveaus zumin<strong>des</strong>t bei freifinanzierten<br />

Modernisierungen kann dagegen nur für<br />

Bestandsmieter durch Modernisierungsvereinbarungen<br />

erzielt werden. Bei relativ hoher Fluktuation<br />

sind steigende Mieten durch Neuvermietung nur<br />

schwer aufzuhalten.<br />

Zusammenfassend kann hier festgehalten werden, dass<br />

Belegungsrechte allein zwar bei Förderung stets<br />

durchsetzbar sind, Sanierungsgebietserfahrungen in<br />

sehr unterschiedlichen großstädtischen Konstellationen<br />

aber deutlich machen, dass diese zahlreiche<br />

Eigentümer vor einer Inanspruchnahme von Fördermitteln<br />

abschrecken. Wohnungspolitische Ziele lassen<br />

sich daher am zuverlässigsten durch eine konsequente<br />

Verknüpfung von Trägereinsatz in der Altbaumodernisierung<br />

mit Sozialem Wohnungsneubau wie in<br />

München-Haidhausen erreichen.<br />

Diese Voraussetzung war in den neueren Gebieten<br />

allerdings nur eingeschränkt gegeben. Hinzu kam<br />

beispielsweise in Leipzig die nur in begrenztem<br />

Umfang erreichte Attraktivitätssteigerung für neue<br />

Bewohner durch die Förderung neuer Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnformen, Selbstnutzer <strong>und</strong> Selbstbaumaßnahmen<br />

innerstädtischer Bestände, so dass der schlechte<br />

Zustand eines Teils <strong>des</strong> großen Baubestands aus der<br />

Kaiserzeit im Gegensatz zu früheren Sanierungsmaßnahmen<br />

in westdeutschen Städten den Gesamterfolg<br />

zu relativieren droht. Ein Modellversuch mit Beteiligung<br />

im Haus wohnender Jugendlichen an Planung<br />

<strong>und</strong> Ausführung von Sanierungsarbeiten konnte die<br />

Miete durch bauliche Selbsthilfe senken. Während der<br />

Sanierung wurde dann auch verstärkt auf die Bildung<br />

von Eigentumswohnungen <strong>und</strong> den Bau von Stadthäusern<br />

für Selbstnutzer gesetzt. Das Verhältnis in der<br />

Bewohnerstruktur hat sich inzwischen von einer<br />

überwiegenden Mieterklientel hin zu einem wachsenden<br />

Anteil an Eigentümern verschoben, was allerdings<br />

auch von der Kommune <strong>und</strong> dem Sanierungsträger<br />

angestrebt wurde.<br />

Eine mit dem Ost-Berliner Fall ansatzweise verwandte<br />

Situation ist in Jena zu erkennen. Der Erhalt der<br />

sozialen Mischung als Sanierungsziel ließ sich dort<br />

nicht im anfangs beabsichtigen Umfang umsetzen.<br />

Parallel zum Sanierungsverfahren sollten mit Beschluss<br />

<strong>des</strong> Stadtrates über sozialplanerische Zielset-<br />

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