Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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4 Finanzmanagement – Systematische Ergebnisse aus den Fallstudien<br />
57<br />
in ihr Gemeindegebiet zieht, dazu bewegen, die<br />
finanzielle Ausstattung von Sanierungsvorhaben<br />
ausreichend zu gestalten. Doch leider standen einige<br />
Gemeinden bereits „mit dem Rücken zur Wand“, so<br />
dass sie sich diese Form von „finanzstrategischem<br />
Luxus“ nicht mehr leisten können. In einigen Kommunen<br />
haben die Probleme bei der Aufbringung <strong>des</strong> zu<br />
leistenden Eigenanteils zu Verkleinerungsstrategien<br />
<strong>und</strong> somit zu Rückwirkungen auf die Sanierungsstrategie<br />
geführt (z. B. Soest). Auch ist davon auszugehen,<br />
dass Kommunen, die von Anfang an Probleme mit der<br />
Aufbringung <strong>des</strong> entsprechenden Eigenanteils haben,<br />
langsamer in die Sanierung einsteigen <strong>und</strong> ihre<br />
zeitliche Sanierungsstrategie sehr viel stärker an der<br />
Verfügbarkeit von Eigenmitteln ausrichten müssen, als<br />
andere Städte.<br />
Betrachtet man die Ergänzung der in den Kommunen<br />
vorherrschenden Kameralistik um die Doppik gemäß<br />
§33a Haushaltsgr<strong>und</strong>sätzegesetz (HGrG) <strong>und</strong> stellt sich<br />
die Frage, inwieweit diese Umstellung auf die Doppik<br />
Auswirkungen auf die Sanierungsfinanzierung der<br />
Maßnahmen gehabt hat, muss zunächst konstatiert<br />
werden: Die Umstellung in den Kommunen soll laut<br />
Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der<br />
Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012<br />
abgeschlossen sein. Es liegen somit allein aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />
zeitlichen Auseinanderfallens fast gar keine Erfahrungen<br />
in den untersuchten Fallbeispielen mit Konsequenzen<br />
aus der Einführung der Doppik vor. Problematisch<br />
an der Umstellung ist, dass die Finanzstatistik<br />
danach nicht mehr mit einheitlich strukturierten <strong>und</strong><br />
zuverlässigen Daten arbeiten kann, da je<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>land<br />
unterschiedliche Rechtsvorschriften hierzu<br />
erlassen hat. Es wird demnach keine einheitlichen<br />
Gliederungs- <strong>und</strong> Bewertungsregeln für die Doppik<br />
geben.<br />
Mit der Doppik einher geht eine Systematisierung nach<br />
dem Produktplan, bei dem anders als beim Funktionenplan<br />
der Gemeinaufwand auf die jeweiligen Produkte<br />
umgelegt wird. Auswirkungen auf die kommunalen<br />
Projekte im Rahmen der Städtebauförderung sind<br />
insofern differenziert zu sehen, da eine produktbezogene<br />
Betrachtung eines Fördergebietes einerseits von<br />
der Kostentransparenz profitieren kann, insbesondere<br />
auch der mit der Maßnahme verb<strong>und</strong>enen Gemeinkosten,<br />
die dann erstmals sichtbar werden. Andererseits<br />
wird jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Gesagten die Vergleichbarkeit<br />
von Maßnahmen in verschiedenen Kommunen<br />
eingeschränkt sein, da sie auf unterschiedlichen<br />
Vorschriften <strong>und</strong> Definitionen beruhen.<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung