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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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4 Finanzmanagement – Systematische Ergebnisse aus den Fallstudien<br />

57<br />

in ihr Gemeindegebiet zieht, dazu bewegen, die<br />

finanzielle Ausstattung von Sanierungsvorhaben<br />

ausreichend zu gestalten. Doch leider standen einige<br />

Gemeinden bereits „mit dem Rücken zur Wand“, so<br />

dass sie sich diese Form von „finanzstrategischem<br />

Luxus“ nicht mehr leisten können. In einigen Kommunen<br />

haben die Probleme bei der Aufbringung <strong>des</strong> zu<br />

leistenden Eigenanteils zu Verkleinerungsstrategien<br />

<strong>und</strong> somit zu Rückwirkungen auf die Sanierungsstrategie<br />

geführt (z. B. Soest). Auch ist davon auszugehen,<br />

dass Kommunen, die von Anfang an Probleme mit der<br />

Aufbringung <strong>des</strong> entsprechenden Eigenanteils haben,<br />

langsamer in die Sanierung einsteigen <strong>und</strong> ihre<br />

zeitliche Sanierungsstrategie sehr viel stärker an der<br />

Verfügbarkeit von Eigenmitteln ausrichten müssen, als<br />

andere Städte.<br />

Betrachtet man die Ergänzung der in den Kommunen<br />

vorherrschenden Kameralistik um die Doppik gemäß<br />

§33a Haushaltsgr<strong>und</strong>sätzegesetz (HGrG) <strong>und</strong> stellt sich<br />

die Frage, inwieweit diese Umstellung auf die Doppik<br />

Auswirkungen auf die Sanierungsfinanzierung der<br />

Maßnahmen gehabt hat, muss zunächst konstatiert<br />

werden: Die Umstellung in den Kommunen soll laut<br />

Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der<br />

Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012<br />

abgeschlossen sein. Es liegen somit allein aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

zeitlichen Auseinanderfallens fast gar keine Erfahrungen<br />

in den untersuchten Fallbeispielen mit Konsequenzen<br />

aus der Einführung der Doppik vor. Problematisch<br />

an der Umstellung ist, dass die Finanzstatistik<br />

danach nicht mehr mit einheitlich strukturierten <strong>und</strong><br />

zuverlässigen Daten arbeiten kann, da je<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>land<br />

unterschiedliche Rechtsvorschriften hierzu<br />

erlassen hat. Es wird demnach keine einheitlichen<br />

Gliederungs- <strong>und</strong> Bewertungsregeln für die Doppik<br />

geben.<br />

Mit der Doppik einher geht eine Systematisierung nach<br />

dem Produktplan, bei dem anders als beim Funktionenplan<br />

der Gemeinaufwand auf die jeweiligen Produkte<br />

umgelegt wird. Auswirkungen auf die kommunalen<br />

Projekte im Rahmen der Städtebauförderung sind<br />

insofern differenziert zu sehen, da eine produktbezogene<br />

Betrachtung eines Fördergebietes einerseits von<br />

der Kostentransparenz profitieren kann, insbesondere<br />

auch der mit der Maßnahme verb<strong>und</strong>enen Gemeinkosten,<br />

die dann erstmals sichtbar werden. Andererseits<br />

wird jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Gesagten die Vergleichbarkeit<br />

von Maßnahmen in verschiedenen Kommunen<br />

eingeschränkt sein, da sie auf unterschiedlichen<br />

Vorschriften <strong>und</strong> Definitionen beruhen.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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