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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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4 Finanzmanagement – Systematische Ergebnisse aus den Fallstudien<br />

zwischen 4 % in Kassel <strong>und</strong> ca. 18 % in Tönning. Die<br />

meisten Maßnahmen liegen wohl bei einem Anteil für<br />

die Vergütung der Träger <strong>und</strong> Beauftragten zwischen<br />

ca. 9 % (Schönebeck, Bansin) <strong>und</strong> ca. 12 % (Soest, Leipzig).<br />

Es gab jedoch auch Maßnahmen, z. B. in Seßlach, wo<br />

man zunächst auf einen Beauftragten verzichtet hat.<br />

Ein Vergütungsanteil von 18 % wie in Tönning ist an<br />

dieser Stelle jedoch als erklärungsbedürftig zu betrachten.<br />

Obwohl insbesondere bei den „kleineren“ Maßnahmen<br />

die relativen „Steuerungskosten“ als leicht nach<br />

oben verzerrt angenommen werden können <strong>und</strong> es<br />

sicherlich auch Maßnahmen gibt, die aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

besonderen Aufgabenstellung eine massivere „Steuerung“<br />

als andere bedürfen, erscheint eine Orientierung<br />

an einer Obergrenze von ca. 15 % als angemessen.<br />

Diese Ergebnisse zur zeitlichen <strong>und</strong> inhaltlichen<br />

Mittelverwendung sind zwar als erwartungsgemäß<br />

einzuordnen. Jedoch machen die unterschiedlichen<br />

Schwerpunktsetzungen entweder im Bereich der<br />

Bau- oder im Bereich der Ordnungsmaßnahmen<br />

deutlich, dass unterschiedliche Strategien gewählt<br />

werden können, deren Erfolg im Verlauf der Sanierungsmaßnahmen<br />

regelmäßig evaluiert werden<br />

sollten. Insgesamt sollten Maßnahmen, die extrem<br />

hohe Quoten für einzelne Maßnahmenbereiche (wie<br />

z. B. in Idar-Oberstein über 90 % für Erschließung oder<br />

auch annähernd 20 % für Trägervergütung in Tönning)<br />

planen, dies frühzeitig gegenüber der Genehmigungsbehörde<br />

plausibel begründen müssen, um eine<br />

Fehlsteuerung rechtzeitig zu verhindern.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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