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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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48<br />

3 Verfahrensanalyse<br />

In vielen Sanierungsgebieten wurden vertiefende<br />

Feinuntersuchungen durchgeführt, die sich auf<br />

bestimmte sektorale Elemente beziehen. Zu nennen<br />

sind hier beispielsweise Sozialkonzepte, Verkehrskonzepte,<br />

Einzelhandels- <strong>und</strong> Nahversorgungskonzepte,<br />

Gestaltungskonzepte (teilweise untersetzt durch<br />

Gestaltungssatzungen oder einen Gestaltungsbeirat).<br />

Diese sektoralen Konzepte werden von der Mehrheit<br />

der befragten Kommunen als hilfreich <strong>und</strong> praktikabel<br />

beschrieben. In zwei Fällen wurde auf die Bedeutung<br />

ergänzender kommunaler Förderprogramme hingewiesen<br />

(Denkmalprogramme z. B. in Jena <strong>und</strong> Biberach,<br />

Kommunales Stadtbild-Pflegeprogramm Schwäbisch<br />

Hall). Parallel bzw. alternierend wurden für besonders<br />

problematische Quartiere in einigen Städten auch<br />

Blockkonzepte erstellt, die sich allerdings nicht immer<br />

umsetzen ließen.<br />

Kombination von Förderprogrammen<br />

Früher stieß das Ziel der sozialen Stabilisierung durch<br />

Sanierungsmaßnahmen vor allem in besonders vom<br />

Strukturwandel betroffenen Gebieten an instrumentelle<br />

Grenzen, die sogar zu einem strategischen Umschwenken<br />

in der nordrhein-westfälischen Lan<strong>des</strong>sanierungspolitik<br />

<strong>und</strong> damit mittelbar zur Entstehung<br />

<strong>des</strong> Programms „Soziale Stadt“ führte. Die Fallstudie<br />

Duisburg-Marxloh ist dafür ein Beispiel. Seit der<br />

Ausdifferenzierung der B<strong>und</strong>-Länder-Förderprogramme<br />

gelingt es nunmehr im Einzelfall, durch eine<br />

geschickte Kombination unterschiedlicher Programme<br />

den Sanierungserfolg. Eine solche Strategie stößt an<br />

Grenzen allein schon dadurch, dass ein Antrag auf<br />

Aufnahme in ein zweites Programm bei den Bewilligungsbehörden<br />

Nachfragen nach dem Zielerreichungsgrad<br />

in der klassischen Sanierung aufwirft.<br />

Nichts<strong>des</strong>toweniger konnte das Land Berlin hier in der<br />

Spandauer Vorstadt durch eine Kombination mit dem<br />

Städtebaulichen Denkmalschutz Erfolge erzielen – in<br />

der Stadtstaatensituation war es unkompliziert<br />

möglich, angesichts der Besonderheit <strong>des</strong> Gebiets<br />

gegenüber den gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebieten<br />

eine solche Kombination als Sonderfall<br />

umzusetzen. In anderen Städten ist bisweilen versucht<br />

worden, die Sanierung durch Maßnahmen im Programm<br />

„Soziale Stadt“ abzulösen oder zu ergänzen.<br />

Diese Strategie war gerade dann erfolgreich, wenn die<br />

Sanierung in Abschnitten geplant war <strong>und</strong> erst in<br />

Teilbereichen umgesetzt werden konnte. In Neumarkt<br />

gelang es auf diese Weise, die bereits seit längerer Zeit<br />

in einem Teil der Altstadt laufende Sanierung um eine<br />

noch stärkere Wohnumfeldkomponente zu ergänzen,<br />

nachdem bereits in einer früheren Phase ein starkes<br />

Gewicht auf verkehrlichen Maßnahmen gelegen hatte.<br />

Inzwischen gibt es auch – wie etwa in Bad Ol<strong>des</strong>loe –<br />

ähnliche Fälle im Zusammenhang mit dem Stadtumbau.<br />

Die Kombination verschiedener Programme innerhalb<br />

einer Gebietskulisse (oder zumin<strong>des</strong>t überscheidend)<br />

ist also in einigen Bun<strong>des</strong>ländern gängige Praxis, seit<br />

mit der Ausdifferenzierung der Programme in den<br />

1990er begonnen wurde. Hierbei wirkt das Programm<br />

„Städtebauliche Denkmalschutz“ insbesondere als<br />

Motor der Entwicklung während der Sanierung (vgl.<br />

Bansin <strong>und</strong> Spandauer Vorstadt), wogegen das Programm<br />

„Soziale Stadt“ eher als Fortführungs- oder<br />

Nachsorgeinstrument der Sanierung zum Tragen kam.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen administrative Vorbehalte bei<br />

der Kombination der Programme, wie sich aus der<br />

Diskussion mit den Vertretern von Ländern <strong>und</strong><br />

Kommunen ablesen ließ. Insbesondere die differenzierten<br />

Verwaltungsvorschriften in den einzelnen<br />

Bun<strong>des</strong>ländern erschweren oftmals eine Kombination<br />

der Programme, da die Verantwortlichen vor Ort<br />

unzureichend über die Möglichkeiten der Kombination<br />

der Programme informiert <strong>und</strong> für die Umsetzung<br />

ausgebildet werden.<br />

Ob es auch in Zukunft gelingen kann, Programme<br />

miteinander zu kombinieren, wird stark von den<br />

jeweiligen Lan<strong>des</strong>förderrichtlinien <strong>und</strong> vom Sanierungsteilerfolg<br />

in der Ausgangsmaßnahme abhängen.<br />

Jedenfalls scheint eine solche „abschnittsweise“<br />

angelegte Vorgehensweise, sei sie nun beabsichtigt<br />

oder nur aus den Umständen heraus entstanden, dazu<br />

geeignet, im günstigen Fall zielgerichtete Maßnahmen<br />

umzusetzen, wo mit der Förderung einer umfassenden<br />

„Durchsanierung“ nicht (mehr) zu rechnen ist <strong>und</strong>/oder<br />

wo der fortschreitende Strukturwandel zu Beginn der<br />

Sanierung noch nicht absehbare zusätzliche Entwicklungsprobleme<br />

für das betreffende Quartier aufwirft.<br />

Zum Königsweg kann sie allerdings nicht erklärt<br />

werden, offenbart sie doch, dass die ursprünglich<br />

eingeschlagene Strategie nicht vollständig in der Lage<br />

war, die auftretenden Missstände zu beheben.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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