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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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3 Verfahrensanalyse<br />

47<br />

Abschöpfung von Ausgleichsbeträgen wird gerade<br />

dann vermutet, wenn in größerem Umfang Ordnungsmaßnahmen<br />

geplant sind, für die sie außerdem<br />

Refinanzierungsmöglichkeiten bieten sollen. Dazu<br />

werden mitunter frühzeitig die Gutachterausschüsse in<br />

Kombination mit den Ergebnissen der Vorbereitenden<br />

Untersuchungen bei der Festlegung neuer Gebiete<br />

einbezogen. Die Einschätzung hierzu ist aber in der<br />

momentanen Umbruchsituation uneinheitlich – so<br />

wird betont, dass bisweilen in Gemeinden trotz<br />

Anzeichen für einen Preisverfall in peripheren Lan<strong>des</strong>teilen<br />

auch in den alten Bun<strong>des</strong>ländern vermutet wird,<br />

man könne noch Ausgleichsbeträge erzielen <strong>und</strong> daher<br />

das umfassende Verfahren gewählt wird. Auch ein<br />

Verzicht auf die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets<br />

kann wegen der größeren Spielräume bei der<br />

Entscheidung für das vereinfachte Verfahren eine Rolle<br />

spielen. Insgesamt wird der Leitsatz betont, dass durch<br />

die Wahl <strong>des</strong> Verfahrens die Durchführung der<br />

Sanierungsmaßnahme nicht erschwert werden solle.<br />

Ähnlich wie im Umgang mit den ausdifferenzierten<br />

Förderprogrammen werden auch im Umgang mit<br />

Sanierungsmaßnahmen im umfassenden Verfahren<br />

angesichts der schwierigen Abrechnung in strukturschwachen<br />

Räumen Kompetenzgrenzen erreicht, so<br />

dass umfassende Verfahren eher in den verwaltungsstarken<br />

Großstädten gut instrumentiert eingesetzt wurden.<br />

Sanierungsschwerpunkte <strong>und</strong> Verfahren: Zumin<strong>des</strong>t<br />

in einigen Ländern sind die Erfahrungen mit dem<br />

umfassenden Verfahren, soweit es mit hohem Finanzaufwand<br />

betrieben wurde, mitverantwortlich für eine<br />

Veränderung der Sanierungsschwerpunkte in Zeiten<br />

geringerer Fördermittelverfügbarkeit. So beschränken<br />

sich inzwischen einzelne Länder fast vollständig auf die<br />

Förderung von Projekten im öffentlichen Raum. In<br />

Bremen hat man sich komplett von umfassenden<br />

Maßnahmen verabschiedet, da davon ausgegangen<br />

wird, dass Private in der Regel mit ihren Investitionen<br />

nachziehen, wenn der öffentliche Raum aufgewertet<br />

wird. Diese alte Logik der öffentlichen Vorinvestitionen<br />

kann allerdings bekanntlich durch starke Abwanderungstendenzen<br />

konterkariert werden. Gerade<br />

umfassende Verfahren können in Gebieten mit<br />

Nachfrageproblemen „leer laufen“. Ob hier überhaupt<br />

die Festsetzung eines Sanierungsgebiets nötig ist, wird<br />

teilweise skeptisch gesehen.<br />

Gebietsstrategie <strong>und</strong> Instrumenteneinsatz<br />

In den meisten Fallstädten wurde versucht, durch die<br />

Festlegung räumlich vergleichsweise eng begrenzter<br />

Sanierungsgebiete eine ortsbezogene <strong>und</strong> bedürfnisgerechte<br />

Entwicklung zu gewährleisten. Dadurch wurde<br />

angestrebt, für je<strong>des</strong> einzelne Gebiet eine individuelle<br />

Zielsetzung festzulegen, die der jeweiligen städtebaulichen<br />

Situation entspricht. Ergänzt wurde dieses<br />

individuelle Vorgehen durch eine Fülle flankierender,<br />

meist informeller Instrumente:<br />

Hier ist an erster Stelle die Erarbeitung städtebaulicher<br />

Rahmenpläne mit übergeordneten Entwicklungzielen<br />

bei gleichzeitiger Flexibilität der Prozessplanung<br />

zur Offenhaltung der Entwicklungsmöglichkeiten für<br />

im Erneuerungsprozess aufkommende <strong>und</strong> im Laufe<br />

der Zeit sich verändernden Ideen, Ansprüche <strong>und</strong><br />

Vorstellungen der Bewohner, Gewerbetreibenden<br />

<strong>und</strong> Eigentümer zu nennen. Die Rahmenpläne<br />

werden von vielen Fallstädten als elementares <strong>und</strong><br />

praktikables Instrument zur Umsetzung der Sanierungsziele<br />

beschrieben (z. B. Bad Ol<strong>des</strong>loe, Bansin,<br />

Berlin-Spandauer Vorstadt, Mannheim). In einigen<br />

Kommunen (z. B. Esens, Hameln, Biberach) wurden<br />

für einzelne Bereiche der Sanierungsgebiete auf Basis<br />

der VU blockbezogene B-Pläne festgelegt. Dadurch<br />

konnte die notwendige Auseinandersetzung mit den<br />

Besonderheiten von Teilbereichen der Sanierungsgebiete<br />

befördert werden. Der Einsatz von Bebauungsplänen<br />

wurde <strong>und</strong> wird als zweite Stufe zur Sicherung<br />

der Sanierungsziele teilweise angewandt. Während<br />

die Sicherungsinstrumenten <strong>des</strong> BauGB (§ 170ff) in<br />

Kombination mit den Rahmenplänen ein hinreichend<br />

stabiles <strong>und</strong> flexibles Instrumentarium während<br />

Hauptarbeitsphase der Sanierung darstellen, so wurde<br />

mit der nahenden Entlassung aus der Sanierung der<br />

dauerhaften Sicherung der Sanierungsziele, auch im<br />

Sinne einer programmierten Nachsorge, durch die<br />

Aufstellung von Bebauungsplänen Rechnung getragen.<br />

Bebauungspläne können der ambitionierten<br />

Aufgabe, die Sanierungsziele nach Abschluss <strong>des</strong><br />

Sanierungsverfahrens weiterhin aufrechtzuerhalten,<br />

in der Regel nicht gerecht werden, was am Beispiel der<br />

Spandauer Vorstadt ablesbar ist. Hiervon sind naturgemäß<br />

vorrangig die ökonomischen <strong>und</strong> sozialen<br />

Ziele in besonderem Maße betroffen.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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