Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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3 Verfahrensanalyse<br />
3.4 Sanierungsstrategien, Ablauf der<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> eingesetzte Instrumente<br />
Verfahrenswahl<br />
Für die Auswahl <strong>des</strong> Verfahrens wird den gesetzlichen<br />
Vorgaben verständlicherweise eine sehr prägende<br />
Rolle zugemessen. Daneben spielen aber mitunter<br />
verfahrenstaktische Gründe <strong>und</strong> der Einfluss der betroffenen<br />
Eigentümer bis zu einem gewissen Grad bei der<br />
Entscheidung darüber, wie aufwendig eine Sanierungsmaßnahme<br />
angelegt werden soll, mitunter eine Rolle.<br />
Weniger eindeutig als vielleicht vermutet wirken sich<br />
dagegen die Vorerfahrungen mit der Komplexität <strong>des</strong><br />
umfassenden Verfahrens auf die mögliche Entscheidung<br />
für eine Maßnahme im vereinfachten Verfahren<br />
aus. Von verschiedenen Seiten wird immer wieder<br />
betont, dass nach wie vor komplexe Sanierungen auf<br />
das umfassende Verfahren angewiesen sind. Dies wird<br />
bestätigt durch die hohe Zahl der auch in späteren<br />
Phasen <strong>des</strong> Förderprogramms Städtebauliche Sanierungs-<br />
<strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen noch auf den<br />
Weg gebrachten umfassenden Sanierungsmaßnahmen.<br />
Diese konzentrieren sich aus verständlichen<br />
Gründen in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern, sind aber nicht<br />
auf diese beschränkt.<br />
Rahmenbedingungen für die Auswahl von umfassenden<br />
bzw. vereinfachten Verfahren: Offenbar wird<br />
die Geschichte der Einführung vereinfachter Verfahren<br />
ganz unterschiedlich bewertet <strong>und</strong> praktiziert.<br />
Während in einigen Ländern der im Gesetz formulierte<br />
Bezug zur Komplexität der Maßnahme <strong>und</strong> der<br />
Notwendigkeit der einzusetzenden Instrumente als<br />
ausschlaggebend für die Wahl der Verfahrensart<br />
angesehen wird, wird andernorts eingeräumt, dass<br />
auch der Einfluss von Akteuren im Quartier bei der<br />
Frage nach der Vermeidung von unter Umständen<br />
höheren Straßenausbaubeiträgen (die im Übrigen eine<br />
komplizierte Berechnungsprozedur nach sich ziehen)<br />
eine Rolle spielen kann, nämlich zugunsten einer<br />
Entscheidung für das umfassende Verfahren. Zudem<br />
wird das wirtschaftliche Umfeld ebenfalls berücksichtigt.<br />
In den Anfangszeiten sind offenbar Akteure sogar<br />
manchmal damit „geködert“ worden, dass keine<br />
Straßenausbaubeiträge anfallen, ohne explizit auf die<br />
Ausgleichsbeträge hinzuweisen. Erstaunlicherweise<br />
lassen sich sogar Hinweise dafür finden, dass aus Angst<br />
vor Reputationsverlust Politiker auch in den neuen<br />
Bun<strong>des</strong>ländern nicht offen auf die Ausgleichsbetragsthematik<br />
hingewiesen haben, obwohl Handreichungen<br />
aus alten Bun<strong>des</strong>ländern von den Schwierigkeiten<br />
berichteten, die sich daraus später ergeben können,<br />
<strong>und</strong> auch Sanierungsträger aus den alten Ländern<br />
scheinen nur eingeschränkt auf ihre diesbezüglichen<br />
Erfahrungen hinzuweisen, wenn sie in den neuen<br />
Ländern tätig werden. Wenn eine gewisse Entwicklungsdynamik<br />
in einem Gebiet zu erwarten ist, dann<br />
bringt das umfassende Verfahren vor allem für die<br />
öffentliche Hand Vorteile, da es anders als bei den eher<br />
„konsensbasierten“ Sanierungen im vereinfachten<br />
Verfahren auch Instrumente zur Durchsetzung von<br />
Sanierungszielen gegen eigensinnige private Eigentümer<br />
an der Hand hat. So ist die Durchsetzung eines<br />
hohen Wohnanteils in innenstadtnahen attraktiven<br />
Altbauquartieren – gerade beim Fehlen anderer<br />
Instrumente wie etwa einem Zweckentfremdungsverbot<br />
für Wohnungen – schwierig <strong>und</strong> bei allen Einschränkungen<br />
der Wirksamkeit <strong>des</strong> Instruments auf<br />
die unterstützende Wirkung der Regelungen in § 144<br />
BauGB angewiesen. Ähnliches gilt für den Erhalt von<br />
Freiflächen <strong>und</strong> die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen<br />
in dicht bebauten attraktiven Gebieten, die<br />
insbesondere durch den Gr<strong>und</strong>erwerb treuhänderischer<br />
Träger unterstützt werden können. Eine<br />
Sicherung von unbebauten Flächen kann hier über<br />
Sanierungsrecht wesentlich schneller als durch<br />
Bebauungsplanverfahren erreicht werden. Dagegen ist<br />
die Wirkung <strong>des</strong> § 144 BauGB im Hinblick auf einen<br />
Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie etwa<br />
Telefonläden oder Wettbüros gering. Auch die Frage,<br />
ob überhaupt mit Ausgleichsbeträgen zu rechnen ist,<br />
wird bei der Entscheidung mit berücksichtigt. Eine<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung