08.01.2015 Aufrufe

Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

46<br />

3 Verfahrensanalyse<br />

3.4 Sanierungsstrategien, Ablauf der<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> eingesetzte Instrumente<br />

Verfahrenswahl<br />

Für die Auswahl <strong>des</strong> Verfahrens wird den gesetzlichen<br />

Vorgaben verständlicherweise eine sehr prägende<br />

Rolle zugemessen. Daneben spielen aber mitunter<br />

verfahrenstaktische Gründe <strong>und</strong> der Einfluss der betroffenen<br />

Eigentümer bis zu einem gewissen Grad bei der<br />

Entscheidung darüber, wie aufwendig eine Sanierungsmaßnahme<br />

angelegt werden soll, mitunter eine Rolle.<br />

Weniger eindeutig als vielleicht vermutet wirken sich<br />

dagegen die Vorerfahrungen mit der Komplexität <strong>des</strong><br />

umfassenden Verfahrens auf die mögliche Entscheidung<br />

für eine Maßnahme im vereinfachten Verfahren<br />

aus. Von verschiedenen Seiten wird immer wieder<br />

betont, dass nach wie vor komplexe Sanierungen auf<br />

das umfassende Verfahren angewiesen sind. Dies wird<br />

bestätigt durch die hohe Zahl der auch in späteren<br />

Phasen <strong>des</strong> Förderprogramms Städtebauliche Sanierungs-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen noch auf den<br />

Weg gebrachten umfassenden Sanierungsmaßnahmen.<br />

Diese konzentrieren sich aus verständlichen<br />

Gründen in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern, sind aber nicht<br />

auf diese beschränkt.<br />

Rahmenbedingungen für die Auswahl von umfassenden<br />

bzw. vereinfachten Verfahren: Offenbar wird<br />

die Geschichte der Einführung vereinfachter Verfahren<br />

ganz unterschiedlich bewertet <strong>und</strong> praktiziert.<br />

Während in einigen Ländern der im Gesetz formulierte<br />

Bezug zur Komplexität der Maßnahme <strong>und</strong> der<br />

Notwendigkeit der einzusetzenden Instrumente als<br />

ausschlaggebend für die Wahl der Verfahrensart<br />

angesehen wird, wird andernorts eingeräumt, dass<br />

auch der Einfluss von Akteuren im Quartier bei der<br />

Frage nach der Vermeidung von unter Umständen<br />

höheren Straßenausbaubeiträgen (die im Übrigen eine<br />

komplizierte Berechnungsprozedur nach sich ziehen)<br />

eine Rolle spielen kann, nämlich zugunsten einer<br />

Entscheidung für das umfassende Verfahren. Zudem<br />

wird das wirtschaftliche Umfeld ebenfalls berücksichtigt.<br />

In den Anfangszeiten sind offenbar Akteure sogar<br />

manchmal damit „geködert“ worden, dass keine<br />

Straßenausbaubeiträge anfallen, ohne explizit auf die<br />

Ausgleichsbeträge hinzuweisen. Erstaunlicherweise<br />

lassen sich sogar Hinweise dafür finden, dass aus Angst<br />

vor Reputationsverlust Politiker auch in den neuen<br />

Bun<strong>des</strong>ländern nicht offen auf die Ausgleichsbetragsthematik<br />

hingewiesen haben, obwohl Handreichungen<br />

aus alten Bun<strong>des</strong>ländern von den Schwierigkeiten<br />

berichteten, die sich daraus später ergeben können,<br />

<strong>und</strong> auch Sanierungsträger aus den alten Ländern<br />

scheinen nur eingeschränkt auf ihre diesbezüglichen<br />

Erfahrungen hinzuweisen, wenn sie in den neuen<br />

Ländern tätig werden. Wenn eine gewisse Entwicklungsdynamik<br />

in einem Gebiet zu erwarten ist, dann<br />

bringt das umfassende Verfahren vor allem für die<br />

öffentliche Hand Vorteile, da es anders als bei den eher<br />

„konsensbasierten“ Sanierungen im vereinfachten<br />

Verfahren auch Instrumente zur Durchsetzung von<br />

Sanierungszielen gegen eigensinnige private Eigentümer<br />

an der Hand hat. So ist die Durchsetzung eines<br />

hohen Wohnanteils in innenstadtnahen attraktiven<br />

Altbauquartieren – gerade beim Fehlen anderer<br />

Instrumente wie etwa einem Zweckentfremdungsverbot<br />

für Wohnungen – schwierig <strong>und</strong> bei allen Einschränkungen<br />

der Wirksamkeit <strong>des</strong> Instruments auf<br />

die unterstützende Wirkung der Regelungen in § 144<br />

BauGB angewiesen. Ähnliches gilt für den Erhalt von<br />

Freiflächen <strong>und</strong> die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen<br />

in dicht bebauten attraktiven Gebieten, die<br />

insbesondere durch den Gr<strong>und</strong>erwerb treuhänderischer<br />

Träger unterstützt werden können. Eine<br />

Sicherung von unbebauten Flächen kann hier über<br />

Sanierungsrecht wesentlich schneller als durch<br />

Bebauungsplanverfahren erreicht werden. Dagegen ist<br />

die Wirkung <strong>des</strong> § 144 BauGB im Hinblick auf einen<br />

Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie etwa<br />

Telefonläden oder Wettbüros gering. Auch die Frage,<br />

ob überhaupt mit Ausgleichsbeträgen zu rechnen ist,<br />

wird bei der Entscheidung mit berücksichtigt. Eine<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!