Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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3 Verfahrensanalyse<br />
41<br />
3.3 Kommunikation, Bürgerbeteiligung <strong>und</strong><br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Wie bereits aus den Ausführungen zur amtsinternen<br />
Organisationsstruktur deutlich wurde, hat es sich in<br />
zahlreichen Fallstudien als geeignet erwiesen, einen<br />
zentralen Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung<br />
zu etablieren <strong>und</strong> über diesen die weiteren Fachämter<br />
<strong>und</strong> kommunalen Akteure mit geeigneten Arbeitsgremien<br />
einzubinden. Spätestens im Verfahrensverlauf<br />
hat sich in den meisten Städten eine interdisziplinäre<br />
Arbeitsweise innerhalb der Verwaltung etabliert.<br />
Offensichtlich hat sich dabei die Bildung von ressortübergreifenden<br />
Arbeitsgruppen als geeignetes Mittel<br />
für den komplexen Prozess eines Sanierungsverfahrens<br />
erwiesen. Insbesondere in den größeren Städten, die<br />
zum einen über einen qualifizierten Personalstamm in<br />
der Verwaltung verfügen <strong>und</strong> zum anderen vorausschauend<br />
zukünftige weitere Sanierungsgebiete<br />
erwartet haben, haben sich bereits in den Anfangsjahren<br />
eigene Trägergesellschaften gegründet, die mit<br />
der Übernahme von städtischem Personal entsprechend<br />
nah am kommunalen Handeln der Verwaltung<br />
lagen. In kleineren Gemeinden konnte dagegen<br />
teilweise die Bildung von ämterübergreifenden<br />
Arbeitsgruppen entfallen, da die wenigen hauptamtlichen<br />
Mitarbeiter der Verwaltung ohnehin gemeinsam<br />
mit der „Chefsache Sanierung“ befasst waren.<br />
Darüber hinaus spielt die Kommunikation mit Bewohnern,<br />
Eigentümern <strong>und</strong> Gewerbetreibenden eine<br />
zentrale Rolle.<br />
Beteiligung<br />
Im Kontext einer behutsamen Stadterneuerung ist die<br />
Einbindung der Bewohner besonders wichtig. Die<br />
Spannbreite zwischen Partizipationsprozessen im<br />
üblichen <strong>und</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen<br />
<strong>und</strong> besonders intensiver Beteiligung war in den<br />
Fallbeispielen groß. „Einfache“ Beteiligungskonzepte<br />
sind vor allem bei denjenigen Sanierungen zu finden,<br />
die im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurden.<br />
Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass hier<br />
die Eigentümer keine Ausgleichsbeiträge zu zahlen<br />
hatten <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial entsprechend als<br />
gering eingeschätzt wurde – in Einzelfällen wie in<br />
Neumarkt zeigt sich aber, dass auch die Festsetzung<br />
von Straßenausbaubeiträgen ein konfliktträchtiges<br />
Unterfangen sein kann. Vor allem in komplexen,<br />
großstädtischen Sanierungsgebieten ging die Bürgerbeteiligung<br />
jedoch meist weit über den gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Rahmen hinaus.<br />
Standardbeteiligung: Die gr<strong>und</strong>legende Information<br />
über den Sanierungsablauf, die Sanierungsziele <strong>und</strong><br />
die Sanierungsorganisation zu Beginn der Sanierung<br />
erfolgte in der Regel in Form von Informationsveranstaltungen,<br />
Informationen in Zeitungen <strong>und</strong> Amtsblättern<br />
sowie die Herausgabe spezieller Informationsblätter,<br />
-broschüren oder Faltblätter. In einigen Fällen<br />
(Soest, Hameln) wurden auch öffentliche Ausstellungen<br />
organisiert, die der Darstellung der Sanierungsziele<br />
<strong>und</strong> der Information über den geplanten Ablauf der<br />
Sanierung dienten. Derartige Maßnahmen zu Beginn<br />
der Sanierung bzw. im Rahmen der Erstellung der<br />
Vorbereitenden Untersuchung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rahmenplans<br />
bildeten vielerorts den Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Nur im gesetzlich vorgeschriebenen <strong>und</strong> üblichen<br />
Umfang beteiligt wurde z. B. in den Fallbeispielen<br />
Duisburg (was allerdings in der nachfolgenden Phase<br />
der Sozialen Stadterneuerung gänzlich anders war <strong>und</strong><br />
ist) <strong>und</strong> Tönning. Gr<strong>und</strong> dafür dürfte sein, dass hier ein<br />
vereinfachtes Verfahren durchgeführt wurde, die<br />
Eigentümer keine Ausgleichsbeiträge zu zahlen hatten<br />
<strong>und</strong> das Konfliktpotenzial entsprechend gering<br />
eingeschätzt wurde. Ebenfalls nur im Pflichtumfang<br />
wurde die Beteiligung in Soest, Idar-Oberstein <strong>und</strong><br />
Bansin durchgeführt. Die Auswirkungen einer solchen<br />
Zurückhaltung bei der Beteiligung erscheinen allerdings<br />
unterschiedlich. Während einige Städte das<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung