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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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3 Verfahrensanalyse<br />

39<br />

Sanierung <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb sei gerade für diese Kommunen<br />

die Einschaltung eines Sanierungsträgers zu empfehlen,<br />

zumin<strong>des</strong>t für die hier untersuchten Fallstudien<br />

nicht durchweg zutrifft. Die angeführten Beispiele<br />

zeigen, dass die Entscheidungsfaktoren weit vielschichtiger<br />

sind als die reine Einordnung nach Stadtgrößen.<br />

Die Verteilung der Kommunen, die einen Sanierungsträger<br />

eingeschaltet haben, ist durchgängig in allen<br />

gebildeten Stadtkategorien (Kleinstadt/Dorf, Mittelstadt/Altstadt,<br />

Gründerzeitliches Stadtquartier der<br />

Großstädte) ähnlich. Ebenfalls weisen die untersuchten<br />

Sonderfälle eine vergleichbare Verteilung auf. Allerdings<br />

wird zumin<strong>des</strong>t in der Fallstudie Schönebeck<br />

darauf verwiesen, dass gerade der eingesetzte treuhänderische<br />

Sanierungsträger aufgr<strong>und</strong> seiner Erfahrungen<br />

aus anderen Gebieten den Sanierungsablauf<br />

erheblich professionalisieren <strong>und</strong> die Sanierungsmaßnahme<br />

zügig <strong>und</strong> zielgerichtet durchführen konnte.<br />

So waren beispielsweise in Hameln das Bauverwaltungsamt,<br />

das Planungs- <strong>und</strong> Vermessungsamt, das<br />

Bauaufsichtsamt, das Tiefbauamt sowie das Gr<strong>und</strong>stücksamt<br />

in die Verfahren der Altstadtsanierung involviert,<br />

wobei das Planungs- <strong>und</strong> Vermessungsamt<br />

besonders in der Anfangsphase eine koordinierende<br />

Funktion innehatte. Zunächst wurden die Aktivitäten<br />

der Ämter auf Dezernatsebene koordiniert. Es stellte<br />

sich jedoch heraus, dass ein für alle Fragen der Altstadtsanierung<br />

zuständiger zentraler Ansprechpartner<br />

notwendig ist, um unkoordiniertes Handeln zu<br />

vermeiden. 1975 wurde schließlich die „Arbeitsgruppe<br />

Altstadtsanierung“ gegründet, die direkt dem Stadtbaurat<br />

unterstand (Fachaufsicht) <strong>und</strong> in die sechs<br />

Personen aus verschiedenen Ämtern delegiert wurden.<br />

Die Bildung der Arbeitsgruppe hat zu einer Effektivierung<br />

der die Sanierung betreffenden Verwaltungsprozesse<br />

<strong>und</strong> -abläufe geführt.<br />

Dagegen ergibt sich bei der Systematisierung der<br />

Sanierungsgebiete nach inhaltlicher Ausrichtung für<br />

den Einsatz eines Sanierungsträgers ein weniger gleich<br />

verteiltes Bild. Danach wurde bei einer „sozialen<br />

Stabilisierung“ in zwei von drei Fällen kein Sanierungsträger<br />

eingeschaltet, bei einer „baulichen sowie<br />

funktionalen Umstrukturierung“ jeweils zur Hälfte auf<br />

einen Sanierungsträger verzichtet. Dagegen haben alle<br />

Fallstudien mit „baulichen <strong>und</strong> funktionalen Restrukturierungen“<br />

einen solchen Träger eingeschaltet, was<br />

durch die vorhandene Komplexität der Aufgabe<br />

begründet werden kann.<br />

Organisation innerhalb der Ämterstruktur<br />

Hinsichtlich der im Verfahren beteiligten Ämter sind<br />

maßgeblich die im Kontext der Aufgabe zu erwartenden<br />

Abteilungen <strong>und</strong> Dezernate involviert. Im<br />

Regelfall lag die Federführung der Sanierungsmaßnahme<br />

beim Stadtplanungs- oder Bauamt, in einigen,<br />

meist größeren Städten auch in einem gesonderten<br />

Amt für Stadterneuerung. Für die finanzielle Abwicklung<br />

lag die Zuständigkeit jeweils bei der Kämmerei. Je<br />

nach Bedarfssituation wurden auch das Amt für<br />

Liegenschaften <strong>und</strong> weitere Behörden der Bereiche<br />

Soziales, Schule etc. eingeb<strong>und</strong>en. Detaillierter<br />

betrachtet zeigen sich in den Fallbeispielen aber auch<br />

Besonderheiten wie die Bildung von ämterübergreifenden<br />

Projektgruppen.<br />

Eine ähnliche Projektgruppe wurde auch in Schwäbisch<br />

Hall installiert, nachdem der Sanierungsträger 1976 aus<br />

dem Vertrag entlassen worden war. Diese verwaltungsinterne<br />

Gruppe bestand aus den zuständigen<br />

Fachämtern <strong>des</strong> Stadtplanungsamts <strong>und</strong> der Kämmerei<br />

unter Federführung <strong>des</strong> vom Baudezernenten geleiteten<br />

Planungsamts. Innerhalb der heutigen Verwaltungsstruktur<br />

liegt die fachliche <strong>und</strong> technische<br />

Zuständigkeit beim Dezernat II – Fachbereich Planen<br />

<strong>und</strong> Bauen – Stadtplanung, die finanzielle Zuständigkeit<br />

im Dezernat I – Finanzwesen – Kämmerei.<br />

In Köln wurden Organisationsmodelle in der Verwaltung<br />

erprobt <strong>und</strong> schließlich ein eigenes Amt gegründet.<br />

Zur Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung der Sanierung<br />

wurde 1974 die Projektgruppe Severinsviertel<br />

gegründet, die eine koordinierende Funktion hatte<br />

<strong>und</strong> die aus Mitgliedern mehrerer Ämter der Stadt<br />

bestand. 1977 wurde dann das Amt für Stadterneuerung<br />

gegründet, das von Beginn die wesentlichen Zuständigkeiten<br />

für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen<br />

innehatte. Die Erfahrungen mit der komplexen<br />

Aufgabe der Sanierung führte dazu, dass die<br />

Projektgruppe Severinsviertel das Amt für Stadterneuerung<br />

1981 zu einem neuen Amt für Stadterneuerung<br />

<strong>und</strong> Sanierung fusioniert wurden. Dieses Amt erhielt<br />

dann auch die volle Kompetenz zur Verwaltung der<br />

Städtebauförderungsmittel. Das Amt setzte sich dann<br />

sowohl aus gebietsbezogenen Gruppen als auch aus<br />

gebietsübergreifenden Gruppen zusammen. Fachlich<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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