Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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3 Verfahrensanalyse<br />
39<br />
Sanierung <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb sei gerade für diese Kommunen<br />
die Einschaltung eines Sanierungsträgers zu empfehlen,<br />
zumin<strong>des</strong>t für die hier untersuchten Fallstudien<br />
nicht durchweg zutrifft. Die angeführten Beispiele<br />
zeigen, dass die Entscheidungsfaktoren weit vielschichtiger<br />
sind als die reine Einordnung nach Stadtgrößen.<br />
Die Verteilung der Kommunen, die einen Sanierungsträger<br />
eingeschaltet haben, ist durchgängig in allen<br />
gebildeten Stadtkategorien (Kleinstadt/Dorf, Mittelstadt/Altstadt,<br />
Gründerzeitliches Stadtquartier der<br />
Großstädte) ähnlich. Ebenfalls weisen die untersuchten<br />
Sonderfälle eine vergleichbare Verteilung auf. Allerdings<br />
wird zumin<strong>des</strong>t in der Fallstudie Schönebeck<br />
darauf verwiesen, dass gerade der eingesetzte treuhänderische<br />
Sanierungsträger aufgr<strong>und</strong> seiner Erfahrungen<br />
aus anderen Gebieten den Sanierungsablauf<br />
erheblich professionalisieren <strong>und</strong> die Sanierungsmaßnahme<br />
zügig <strong>und</strong> zielgerichtet durchführen konnte.<br />
So waren beispielsweise in Hameln das Bauverwaltungsamt,<br />
das Planungs- <strong>und</strong> Vermessungsamt, das<br />
Bauaufsichtsamt, das Tiefbauamt sowie das Gr<strong>und</strong>stücksamt<br />
in die Verfahren der Altstadtsanierung involviert,<br />
wobei das Planungs- <strong>und</strong> Vermessungsamt<br />
besonders in der Anfangsphase eine koordinierende<br />
Funktion innehatte. Zunächst wurden die Aktivitäten<br />
der Ämter auf Dezernatsebene koordiniert. Es stellte<br />
sich jedoch heraus, dass ein für alle Fragen der Altstadtsanierung<br />
zuständiger zentraler Ansprechpartner<br />
notwendig ist, um unkoordiniertes Handeln zu<br />
vermeiden. 1975 wurde schließlich die „Arbeitsgruppe<br />
Altstadtsanierung“ gegründet, die direkt dem Stadtbaurat<br />
unterstand (Fachaufsicht) <strong>und</strong> in die sechs<br />
Personen aus verschiedenen Ämtern delegiert wurden.<br />
Die Bildung der Arbeitsgruppe hat zu einer Effektivierung<br />
der die Sanierung betreffenden Verwaltungsprozesse<br />
<strong>und</strong> -abläufe geführt.<br />
Dagegen ergibt sich bei der Systematisierung der<br />
Sanierungsgebiete nach inhaltlicher Ausrichtung für<br />
den Einsatz eines Sanierungsträgers ein weniger gleich<br />
verteiltes Bild. Danach wurde bei einer „sozialen<br />
Stabilisierung“ in zwei von drei Fällen kein Sanierungsträger<br />
eingeschaltet, bei einer „baulichen sowie<br />
funktionalen Umstrukturierung“ jeweils zur Hälfte auf<br />
einen Sanierungsträger verzichtet. Dagegen haben alle<br />
Fallstudien mit „baulichen <strong>und</strong> funktionalen Restrukturierungen“<br />
einen solchen Träger eingeschaltet, was<br />
durch die vorhandene Komplexität der Aufgabe<br />
begründet werden kann.<br />
Organisation innerhalb der Ämterstruktur<br />
Hinsichtlich der im Verfahren beteiligten Ämter sind<br />
maßgeblich die im Kontext der Aufgabe zu erwartenden<br />
Abteilungen <strong>und</strong> Dezernate involviert. Im<br />
Regelfall lag die Federführung der Sanierungsmaßnahme<br />
beim Stadtplanungs- oder Bauamt, in einigen,<br />
meist größeren Städten auch in einem gesonderten<br />
Amt für Stadterneuerung. Für die finanzielle Abwicklung<br />
lag die Zuständigkeit jeweils bei der Kämmerei. Je<br />
nach Bedarfssituation wurden auch das Amt für<br />
Liegenschaften <strong>und</strong> weitere Behörden der Bereiche<br />
Soziales, Schule etc. eingeb<strong>und</strong>en. Detaillierter<br />
betrachtet zeigen sich in den Fallbeispielen aber auch<br />
Besonderheiten wie die Bildung von ämterübergreifenden<br />
Projektgruppen.<br />
Eine ähnliche Projektgruppe wurde auch in Schwäbisch<br />
Hall installiert, nachdem der Sanierungsträger 1976 aus<br />
dem Vertrag entlassen worden war. Diese verwaltungsinterne<br />
Gruppe bestand aus den zuständigen<br />
Fachämtern <strong>des</strong> Stadtplanungsamts <strong>und</strong> der Kämmerei<br />
unter Federführung <strong>des</strong> vom Baudezernenten geleiteten<br />
Planungsamts. Innerhalb der heutigen Verwaltungsstruktur<br />
liegt die fachliche <strong>und</strong> technische<br />
Zuständigkeit beim Dezernat II – Fachbereich Planen<br />
<strong>und</strong> Bauen – Stadtplanung, die finanzielle Zuständigkeit<br />
im Dezernat I – Finanzwesen – Kämmerei.<br />
In Köln wurden Organisationsmodelle in der Verwaltung<br />
erprobt <strong>und</strong> schließlich ein eigenes Amt gegründet.<br />
Zur Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung der Sanierung<br />
wurde 1974 die Projektgruppe Severinsviertel<br />
gegründet, die eine koordinierende Funktion hatte<br />
<strong>und</strong> die aus Mitgliedern mehrerer Ämter der Stadt<br />
bestand. 1977 wurde dann das Amt für Stadterneuerung<br />
gegründet, das von Beginn die wesentlichen Zuständigkeiten<br />
für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen<br />
innehatte. Die Erfahrungen mit der komplexen<br />
Aufgabe der Sanierung führte dazu, dass die<br />
Projektgruppe Severinsviertel das Amt für Stadterneuerung<br />
1981 zu einem neuen Amt für Stadterneuerung<br />
<strong>und</strong> Sanierung fusioniert wurden. Dieses Amt erhielt<br />
dann auch die volle Kompetenz zur Verwaltung der<br />
Städtebauförderungsmittel. Das Amt setzte sich dann<br />
sowohl aus gebietsbezogenen Gruppen als auch aus<br />
gebietsübergreifenden Gruppen zusammen. Fachlich<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung