Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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38<br />
3 Verfahrensanalyse<br />
konzept <strong>und</strong> den Sanierungsablauf nehmen konnten.<br />
In Seßlach wurde kein Sanierungsträger eingeschaltet,<br />
da die Maßnahme sehr klein war <strong>und</strong> die Geldmittel<br />
vorzugsweise in die Umsetzung der Sanierung investiert<br />
werden sollten. Diese Entscheidung ist besonders<br />
beachtenswert, da die Verwaltung nur über einen<br />
äußerst begrenzten Personalstab verfügt. Die untersuchte<br />
Maßnahme Idar-Oberstein wurde ebenfalls in<br />
Eigenregie durchgeführt, ohne den Verzicht auf einen<br />
Sanierungsträger gesondert zu begründen. Ein<br />
Sonderfall war die Sanierungsmaßnahme in Schwäbisch-Hall,<br />
bei der die Maßnahme lediglich in den<br />
Anfangsjahren 1970-1976 von einem Sanierungsträger<br />
(Neue Heimat Baden-Württemberg, Gemeinnützige<br />
Wohnungs- <strong>und</strong> Siedlungsgesellschaft mbH) betreut<br />
wurden. Die Neue Heimat bereitete die Aufnahme in<br />
das Städtebauförderprogramm vor, erarbeitete die<br />
Vorbereitenden Untersuchungen sowie den Rahmenplan<br />
<strong>und</strong> betreute anfangs die Sanierung. Danach<br />
wurde die Sanierung in Eigenregie von einer verwaltungsinternen<br />
Projektgruppe aus den zuständigen<br />
Fachämtern <strong>des</strong> Stadtplanungsamts <strong>und</strong> der Kämmerei<br />
unter Federführung <strong>des</strong> vom Baudezernenten geleiteten<br />
Planungsamts organisiert, was aus Sicht der<br />
Kommune als bewährte <strong>und</strong> effektive Arbeitsstruktur<br />
bewertet wird. In der Folge wurden alle Maßnahmen<br />
der Stadt in dieser Konstellation durchgeführt.<br />
Weitere Beteiligte <strong>und</strong> Beauftragte<br />
In einigen Kommunen ohne Sanierungsträger wurde<br />
ein Beauftragter eingesetzt, der die Stadt in einzelnen<br />
Aufgabenfeldern unterstützte, aber nicht über treuhänderische<br />
Handlungsoptionen verfügte. In Berlin<br />
gibt es die Sanierungsbeauftragten, die nicht über ein<br />
Treuhandvermögen verfügen. Im Fallbeispiel Spandauer<br />
Vorstadt fungierte das „Koordinationsbüro zur<br />
Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin“ als<br />
solcher, übernahm Aufgaben der Eigentümerberatung,<br />
die planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen<br />
Standorte, die Erarbeitung von Stellungnahmen zu<br />
Bauvorhaben, von Gutachten <strong>und</strong> Konzepten sowie die<br />
Unterstützung von Mietern <strong>und</strong> Selbsthelfern bei<br />
Erneuerung <strong>und</strong> Kauf.<br />
In der kleinen Kommune Seßlach, die mit sehr geringem<br />
Personalbestand für die Sanierungsmaßnahme<br />
ausgestattet war, wurde zwar auf einen Träger verzichtet,<br />
seit 1980 wurde aber ein Architekt aus München als<br />
Beauftragter eingesetzt, der maßgeblich an der<br />
erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme mitgewirkte<br />
(Bestandsaufnahme, Konzepterstellung, Umsetzung,<br />
Partizipation, Kontakt zum Regierungspräsidium).<br />
Neben den kommunalen Akteuren in der Verwaltung<br />
<strong>und</strong> dem gegebenenfalls eingeschalteten Sanierungsträger<br />
wurden in vielen Sanierungsmaßnahmen<br />
weitere Akteure eingeb<strong>und</strong>en. Häufig wurden lokale<br />
Planungs- <strong>und</strong> Architekturbüros mit der Erstellung von<br />
Rahmenplänen, den Vorbereitenden Untersuchungen<br />
oder notwendigen ergänzenden Gutachten beauftragt.<br />
Das trifft vor allen auf die kleineren Kommunen (z. B.<br />
Tönning, Esens, Seßlach, Neumarkt) mit meist größeren<br />
Sanierungsträgern zu, aber auch in mehreren anderen<br />
Fallbeispielen anderer Stadtkategorien.<br />
In anderen Fällen wurden thematische Besonderheiten<br />
aus den Aufgaben <strong>des</strong> Sanierungsträgers oder der<br />
Stadtverwaltung herausgelöst <strong>und</strong> an gesonderte<br />
Experten vergeben. In der Spandauer Vorstadt Berlin<br />
waren beispielsweise zunächst das Büro Mieterstadt<br />
GmbH, dann die Mieterberatungsgesellschaft „BfsS“<br />
<strong>und</strong> ab 2004 die ASUM GmbH für die Mieterberatung<br />
zuständig.<br />
Eine Besonderheit bezüglich der externen Beauftragung<br />
außerhalb der Sanierungsträgerschaft dürfte die<br />
Sanierungsmaßnahme Idar-Oberstein sein, die zwar<br />
ohne Sanierungsträger durchgeführt wurde, aber nicht<br />
nur in Bezug auf VU <strong>und</strong> Gutachten extern unterstützt<br />
wurde. Vielmehr wurde ein privates Büro mit der<br />
Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie<br />
zahlreichen Einzelgesprächen mit privaten Eigentümern<br />
beauftragt, um in der Abrechnungsphase die<br />
Akzeptanz von freiwilligen Ablösevereinbarungen bzw.<br />
bei der Zahlung von Ausgleichsbeträgen zu erhöhen.<br />
Die Ermittlung der Ausgleichsbeträge wurde wie auch<br />
in anderen Fällen über ein Bodenwertgutachten <strong>des</strong><br />
Gutachterausschusses durchgeführt.<br />
Einsatz von Sanierungsträgern <strong>und</strong> Beauftragten<br />
Im Ergebnis der Betrachtung nach der Sanierungsträgerschaft<br />
lässt sich ableiten, dass die These, insbesondere<br />
in kleineren Kommunen fehle in der Regel das<br />
Fachpersonal für eine eigenständige Durchführung der<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung