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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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38<br />

3 Verfahrensanalyse<br />

konzept <strong>und</strong> den Sanierungsablauf nehmen konnten.<br />

In Seßlach wurde kein Sanierungsträger eingeschaltet,<br />

da die Maßnahme sehr klein war <strong>und</strong> die Geldmittel<br />

vorzugsweise in die Umsetzung der Sanierung investiert<br />

werden sollten. Diese Entscheidung ist besonders<br />

beachtenswert, da die Verwaltung nur über einen<br />

äußerst begrenzten Personalstab verfügt. Die untersuchte<br />

Maßnahme Idar-Oberstein wurde ebenfalls in<br />

Eigenregie durchgeführt, ohne den Verzicht auf einen<br />

Sanierungsträger gesondert zu begründen. Ein<br />

Sonderfall war die Sanierungsmaßnahme in Schwäbisch-Hall,<br />

bei der die Maßnahme lediglich in den<br />

Anfangsjahren 1970-1976 von einem Sanierungsträger<br />

(Neue Heimat Baden-Württemberg, Gemeinnützige<br />

Wohnungs- <strong>und</strong> Siedlungsgesellschaft mbH) betreut<br />

wurden. Die Neue Heimat bereitete die Aufnahme in<br />

das Städtebauförderprogramm vor, erarbeitete die<br />

Vorbereitenden Untersuchungen sowie den Rahmenplan<br />

<strong>und</strong> betreute anfangs die Sanierung. Danach<br />

wurde die Sanierung in Eigenregie von einer verwaltungsinternen<br />

Projektgruppe aus den zuständigen<br />

Fachämtern <strong>des</strong> Stadtplanungsamts <strong>und</strong> der Kämmerei<br />

unter Federführung <strong>des</strong> vom Baudezernenten geleiteten<br />

Planungsamts organisiert, was aus Sicht der<br />

Kommune als bewährte <strong>und</strong> effektive Arbeitsstruktur<br />

bewertet wird. In der Folge wurden alle Maßnahmen<br />

der Stadt in dieser Konstellation durchgeführt.<br />

Weitere Beteiligte <strong>und</strong> Beauftragte<br />

In einigen Kommunen ohne Sanierungsträger wurde<br />

ein Beauftragter eingesetzt, der die Stadt in einzelnen<br />

Aufgabenfeldern unterstützte, aber nicht über treuhänderische<br />

Handlungsoptionen verfügte. In Berlin<br />

gibt es die Sanierungsbeauftragten, die nicht über ein<br />

Treuhandvermögen verfügen. Im Fallbeispiel Spandauer<br />

Vorstadt fungierte das „Koordinationsbüro zur<br />

Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin“ als<br />

solcher, übernahm Aufgaben der Eigentümerberatung,<br />

die planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen<br />

Standorte, die Erarbeitung von Stellungnahmen zu<br />

Bauvorhaben, von Gutachten <strong>und</strong> Konzepten sowie die<br />

Unterstützung von Mietern <strong>und</strong> Selbsthelfern bei<br />

Erneuerung <strong>und</strong> Kauf.<br />

In der kleinen Kommune Seßlach, die mit sehr geringem<br />

Personalbestand für die Sanierungsmaßnahme<br />

ausgestattet war, wurde zwar auf einen Träger verzichtet,<br />

seit 1980 wurde aber ein Architekt aus München als<br />

Beauftragter eingesetzt, der maßgeblich an der<br />

erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme mitgewirkte<br />

(Bestandsaufnahme, Konzepterstellung, Umsetzung,<br />

Partizipation, Kontakt zum Regierungspräsidium).<br />

Neben den kommunalen Akteuren in der Verwaltung<br />

<strong>und</strong> dem gegebenenfalls eingeschalteten Sanierungsträger<br />

wurden in vielen Sanierungsmaßnahmen<br />

weitere Akteure eingeb<strong>und</strong>en. Häufig wurden lokale<br />

Planungs- <strong>und</strong> Architekturbüros mit der Erstellung von<br />

Rahmenplänen, den Vorbereitenden Untersuchungen<br />

oder notwendigen ergänzenden Gutachten beauftragt.<br />

Das trifft vor allen auf die kleineren Kommunen (z. B.<br />

Tönning, Esens, Seßlach, Neumarkt) mit meist größeren<br />

Sanierungsträgern zu, aber auch in mehreren anderen<br />

Fallbeispielen anderer Stadtkategorien.<br />

In anderen Fällen wurden thematische Besonderheiten<br />

aus den Aufgaben <strong>des</strong> Sanierungsträgers oder der<br />

Stadtverwaltung herausgelöst <strong>und</strong> an gesonderte<br />

Experten vergeben. In der Spandauer Vorstadt Berlin<br />

waren beispielsweise zunächst das Büro Mieterstadt<br />

GmbH, dann die Mieterberatungsgesellschaft „BfsS“<br />

<strong>und</strong> ab 2004 die ASUM GmbH für die Mieterberatung<br />

zuständig.<br />

Eine Besonderheit bezüglich der externen Beauftragung<br />

außerhalb der Sanierungsträgerschaft dürfte die<br />

Sanierungsmaßnahme Idar-Oberstein sein, die zwar<br />

ohne Sanierungsträger durchgeführt wurde, aber nicht<br />

nur in Bezug auf VU <strong>und</strong> Gutachten extern unterstützt<br />

wurde. Vielmehr wurde ein privates Büro mit der<br />

Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie<br />

zahlreichen Einzelgesprächen mit privaten Eigentümern<br />

beauftragt, um in der Abrechnungsphase die<br />

Akzeptanz von freiwilligen Ablösevereinbarungen bzw.<br />

bei der Zahlung von Ausgleichsbeträgen zu erhöhen.<br />

Die Ermittlung der Ausgleichsbeträge wurde wie auch<br />

in anderen Fällen über ein Bodenwertgutachten <strong>des</strong><br />

Gutachterausschusses durchgeführt.<br />

Einsatz von Sanierungsträgern <strong>und</strong> Beauftragten<br />

Im Ergebnis der Betrachtung nach der Sanierungsträgerschaft<br />

lässt sich ableiten, dass die These, insbesondere<br />

in kleineren Kommunen fehle in der Regel das<br />

Fachpersonal für eine eigenständige Durchführung der<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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