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36 3 Verfahrensanalyse 3.2 Organisation der Gesamtmaßnahme Aufgrund fehlender Erfahrungen sind viele Kommunen zu Beginn der Städtebauförderung in Deutschland in das neue Aufgabenfeld eher zurückhaltend und tastend gestartet. Sie haben erst im Verlauf der Maßnahmen erkennen können, dass eine funktionsfähige Organisationsstruktur grundlegend für die Effizienz der Sanierungsmaßnahme ist und waren darauf angewiesen, schnell Erfahrungen zu sammeln und diese im Idealfall für spätere Sanierungsmaßnahmen im gleichen Ort verfügbar zu halten. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass in zahlreichen Kommunen im Verlauf unterschiedliche Modelle erprobt wurden und die Organisationsstruktur modifiziert wurde. Einschaltung Sanierungsträger / Beauftragter und Mittelbestand zu bewältigen. Die Strategie ist allerdings dahingehend zu differenzieren, dass kleine finanzschwache Gemeinden mitunter wegen der „Übersichtlichkeit“ ihrer Sanierungsmaßnahme dazu neigen, auf Träger zu verzichten, um mehr Fördermittel für Ordnungs- und Baumaßnahmen zur Verfügung zu haben. Hingegen haben größere Städte mit komplexeren Stadtstrukturen und Beständen frühzeitig erkannt, dass sie über die Jahre ein ganzes Bündel an Sanierungsmaßnahmen zu bewältigen haben würden. Hierbei haben sie die Gelegenheit genutzt, über die Gründung einer kommunalen Trägergesellschaft Erfahrungswissen zu bündeln, diese dann von Bund und Land fördern zu lassen und dennoch über Aufsichtsratskonstruktionen und intensive persönliche Kontakte ihren Einfluss auf die Arbeit der Träger zu wahren. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Fallstudien dürfte in der Frage liegen, ob und inwieweit ein externer Sanierungsträger in das Verfahren einbezogen wurde. Gründe für die Einschaltung eines Dritten liegen sicherlich in der Nutzung des extern vorhandenen Know-hows und einer begrenzten eigenen personellen Kapazität innerhalb der Verwaltung. Hier ist auch der Hintergrund der fiskalisch-administrativen Entwicklung der betroffenen Kommunen innerhalb der letzten Jahrzehnte von Bedeutung. Diese ist seit den 1980er Jahren von der Verschlankung der Verwaltung, der Debatte um neue Steuerungsmodelle (New Public Management) und der Privatisierung und Deregulierung verbundenen Einführung von Public-Private-Partnership-Modellen gekennzeichnet. Nicht zuletzt wird auch die Abwälzung von Verwaltungskosten als wesentlich genannt, da die Tätigkeit eines Beauftragten bzw. Trägers im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig und somit für die Kommunen nur im Umfang des kommunalen Anteils (meist 1/3) zu finanzieren ist. Dies ist ökonomisch weitaus attraktiver, als die gesamte Aufgabe ungefördert aus dem eigenen kommunalen Personal- In der Organisationsfrage hat sich in der Untersuchung der Fallbeispiele häufig ein klassisches Modell gezeigt, das durch die Zuständigkeit des Bau- oder Stadtplanungsamtes auf kommunaler Seite in Kombination mit einem Sanierungsträger gekennzeichnet ist, der den gesamten Prozess steuert. In anderen Fällen, vor allem bei vereinfachten Verfahren, sind statt Träger- Beauftragtenmodelle mit geringerer Aufgabenfülle gewählt worden, die aber dennoch eine direkte Zusammenarbeit zwischen Stadt und Beauftragtem ermöglichen (vgl. S. 38). Bei diesem Typus werden weitere Fachplanungen an Architekten und Planungsbüros vergeben, die häufig lokal verankert sind. In beiden Fällen konnte eine hohe Kontinuität der Zusammenarbeit gewahrt werden. Diese ist für die Sanierung erforderlich und unterscheidet sich von der ansonsten in der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern geübten Ausschreibungs- und Wettbewerbspraxis. Im Ergebnis der Analyse aus den Fallbeispielen zeigt sich, dass etwa zwei Drittel der Sanierungsmaßnahmen im überwiegenden Teil des Verfahrens durch einen Sanierungsträger begleitet wurden. Die Struktur der eingesetzten Sanierungsträger unterscheidet sich Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung
3 Verfahrensanalyse 37 dabei stark. Neben Landesentwicklungsgesellschaften (LEG Nordrhein-Westfalen in Soest und Köln, der NILEG in Hannover und der LEG Schleswig-Holstein im vorpommerschen Bansin) gehören auch die lokalen Akteure des Wohnungsmarktes (z. B. in Mannheim, Berlin-Kurfürstenstraße und Kassel) zu den maßgeblich Beteiligten. Einige Kommunen haben im Laufe der Sanierungsmaßnahme eigene Gesellschaften gegründet, die als Sanierungsträger fungieren. Dazu zählen die Münchener Gesellschaft für Stadterneuerung mbH und die Freiburger Stadtbau GmbH. Ähnlich wurde in Biberach gehandelt, wo die Durchführung der Sanierung nur in den ersten Jahren neben der städtischen Handlungsebene von einem Sanierungsträger betreut wurde. Nach dessen Ablösung 1983 erfolgte die Gründung einer stadteigenen Trägergesellschaft (GSW) und die Teilübernahme des mit der Sanierungsmaßnahme befassten Personals in die städtische Gesellschaft. Ferner wurden größere regional und bundesweit aktive Sanierungsträger (BSG GmbH in Kleinmachnow, BIG Städtebau in Tönning, DSK in Leipzig-Connewitz und Deutsche BauBeCon AG in Schönebeck) eingesetzt. Aussagen zu der unterschiedlichen Rolle von Sanierungsträgern in den einzelnen Bundesländern lassen sich aus den Fallstudien allein nicht ableiten. Allerdings deuten Aussagen einzelner Verfahrensbeteiligter darauf hin, dass sich das Verhältnis von Träger und Verwaltung nach Stadtgröße und Kompetenz der Verwaltung sowie Komplexität der Sanierungsaufgabe unterscheidet. Gerade in größeren Städten wird der Träger zielgerichtet zur Entwicklung von Grundstücken eingesetzt, während die öffentliche Verwaltung wichtige verfahrensbezogene Aufgaben selbst erledigt. Insgesamt wird als vorteilhaft bewertet, dass die kommunale Verwaltung von dem langjährig erworbenen Know-how insbesondere der großen überregional tätigen Sanierungsträger profitiert. Andererseits ergibt sich daraus im Umkehrschluss aber auch eine gewisse Abhängigkeit, die dem Verhältnis von Auftraggeber und Auftragnehmer widerspricht. Aufgaben der Sanierungsträger Bei Einschaltung eines treuhänderischen Sanierungsträgers wurde im Regelfall das klassische Aufgabenspektrum übertragen. Von zentraler Bedeutung war dabei der eigenständige Grunderwerb. Meist koordinierten die Sanierungsträger die Stadterneuerungsmaßnahmen zwischen Grundeigentümern, Bewohnern und Behörden treuhänderisch. Darüber hinaus oblag ihnen häufig neben der Vorbereitung und Betreuung der öffentlich geförderten Maßnahmen auch die Umsetzung des Sozialplanes (Umzugshilfen, Ersatzwohnungen, Entschädigungen etc.). Zu den Aufgaben gehörten ferner die Eigentümerberatung, die Unterstützung der planungsrechtlichen Sicherung von öffentlichen Standorten sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben, von Gutachten und Konzepten. In einigen Fallbeispielen wurde der spätere Sanierungsträger bereits mit der Erstellung der Vorbereitenden Untersuchung sowie des Rahmenplans beauftragt. Letztlich ist die Rolle eines Sanierungsträgers in der komplexen Aufgabe der Ausgleichsbeträge hervorzuheben. Durchführung ohne Sanierungsträger Es gab verschiedene Motive für den Verzicht auf einen Träger. So wurde in Duisburg das komplette Verfahren in Eigenregie durchgeführt, da das vereinfachte Verfahren nach § 142 (4) einen geringeren organisatorischen Aufwand mit sich brachte. Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahme Neunkircher Eisenwerk wurden Planung, Projektmanagement und die Organisation innerhalb der Stadtverwaltung ohne Sanierungsträger abgewickelt. Das entspricht der grundsätzlichen Ausrichtung aller Sanierungsverfahren der Stadt, was den Aufbau entsprechender Kompetenzen innerhalb der Stadtverwaltung zur Folge hatte. In Bremen wurde aufgrund der negativen Erfahrung aus anderen Sanierungsgebieten auf die Einschaltung eines Sanierungsträgers verzichtet. Für die Durchführung waren das Amt für Wohnung und Städtebauförderung (gleichzeitig „Landesebene“) und das Bauamt Bremen-Nord (BBN) zuständig. Unterstützt wurde die Durchführung durch ein Architekturbüro hinsichtlich der Planung, Organisation und Begleitung der Erneuerungsmaßnahmen. Diese Struktur wurde als angemessen und erfolgreich bewertet. In Hannover wurde statt der Einschaltung eines Sanierungsträgers eine Abteilung für Sanierung eingerichtet, was im Nachhinein seitens der Akteure positiv bewertet wird. Unter anderem wird angeführt, dass die Bürger dadurch politisch einen besseren Einfluss auf das Sanierungs- Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung
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dabei stark. Neben Lan<strong>des</strong>entwicklungsgesellschaften<br />
(LEG Nordrhein-Westfalen in Soest <strong>und</strong> Köln, der NILEG<br />
in Hannover <strong>und</strong> der LEG Schleswig-Holstein im<br />
vorpommerschen Bansin) gehören auch die lokalen<br />
Akteure <strong>des</strong> Wohnungsmarktes (z. B. in Mannheim,<br />
Berlin-Kurfürstenstraße <strong>und</strong> Kassel) zu den maßgeblich<br />
Beteiligten. Einige Kommunen haben im Laufe der<br />
Sanierungsmaßnahme eigene Gesellschaften gegründet,<br />
die als Sanierungsträger fungieren. Dazu zählen<br />
die Münchener Gesellschaft für Stadterneuerung mbH<br />
<strong>und</strong> die Freiburger Stadtbau GmbH. Ähnlich wurde in<br />
Biberach gehandelt, wo die Durchführung der Sanierung<br />
nur in den ersten Jahren neben der städtischen<br />
Handlungsebene von einem Sanierungsträger betreut<br />
wurde. Nach <strong>des</strong>sen Ablösung 1983 erfolgte die<br />
Gründung einer stadteigenen Trägergesellschaft (GSW)<br />
<strong>und</strong> die Teilübernahme <strong>des</strong> mit der Sanierungsmaßnahme<br />
befassten Personals in die städtische Gesellschaft.<br />
Ferner wurden größere regional <strong>und</strong> bun<strong>des</strong>weit<br />
aktive Sanierungsträger (BSG GmbH in<br />
Kleinmachnow, BIG Städtebau in Tönning, DSK in<br />
Leipzig-Connewitz <strong>und</strong> Deutsche BauBeCon AG in<br />
Schönebeck) eingesetzt. Aussagen zu der unterschiedlichen<br />
Rolle von Sanierungsträgern in den einzelnen<br />
Bun<strong>des</strong>ländern lassen sich aus den Fallstudien allein<br />
nicht ableiten. Allerdings deuten Aussagen einzelner<br />
Verfahrensbeteiligter darauf hin, dass sich das Verhältnis<br />
von Träger <strong>und</strong> Verwaltung nach Stadtgröße <strong>und</strong><br />
Kompetenz der Verwaltung sowie Komplexität der<br />
Sanierungsaufgabe unterscheidet. Gerade in größeren<br />
Städten wird der Träger zielgerichtet zur Entwicklung<br />
von Gr<strong>und</strong>stücken eingesetzt, während die öffentliche<br />
Verwaltung wichtige verfahrensbezogene Aufgaben<br />
selbst erledigt.<br />
Insgesamt wird als vorteilhaft bewertet, dass die<br />
kommunale Verwaltung von dem langjährig erworbenen<br />
Know-how insbesondere der großen überregional<br />
tätigen Sanierungsträger profitiert. Andererseits<br />
ergibt sich daraus im Umkehrschluss aber auch eine<br />
gewisse Abhängigkeit, die dem Verhältnis von Auftraggeber<br />
<strong>und</strong> Auftragnehmer widerspricht.<br />
Aufgaben der Sanierungsträger<br />
Bei Einschaltung eines treuhänderischen Sanierungsträgers<br />
wurde im Regelfall das klassische Aufgabenspektrum<br />
übertragen. Von zentraler Bedeutung war<br />
dabei der eigenständige Gr<strong>und</strong>erwerb. Meist koordinierten<br />
die Sanierungsträger die Stadterneuerungsmaßnahmen<br />
zwischen Gr<strong>und</strong>eigentümern, Bewohnern<br />
<strong>und</strong> Behörden treuhänderisch. Darüber hinaus oblag<br />
ihnen häufig neben der Vorbereitung <strong>und</strong> Betreuung<br />
der öffentlich geförderten Maßnahmen auch die<br />
Umsetzung <strong>des</strong> Sozialplanes (Umzugshilfen, Ersatzwohnungen,<br />
Entschädigungen etc.). Zu den Aufgaben<br />
gehörten ferner die Eigentümerberatung, die Unterstützung<br />
der planungsrechtlichen Sicherung von<br />
öffentlichen Standorten sowie die Erarbeitung von<br />
Stellungnahmen zu Bauvorhaben, von Gutachten <strong>und</strong><br />
Konzepten. In einigen Fallbeispielen wurde der spätere<br />
Sanierungsträger bereits mit der Erstellung der<br />
Vorbereitenden Untersuchung sowie <strong>des</strong> Rahmenplans<br />
beauftragt. Letztlich ist die Rolle eines Sanierungsträgers<br />
in der komplexen Aufgabe der Ausgleichsbeträge<br />
hervorzuheben.<br />
Durchführung ohne Sanierungsträger<br />
Es gab verschiedene Motive für den Verzicht auf einen<br />
Träger. So wurde in Duisburg das komplette Verfahren<br />
in Eigenregie durchgeführt, da das vereinfachte<br />
Verfahren nach § 142 (4) einen geringeren organisatorischen<br />
Aufwand mit sich brachte. Bei der Durchführung<br />
der Sanierungsmaßnahme Neunkircher Eisenwerk<br />
wurden Planung, Projektmanagement <strong>und</strong> die<br />
Organisation innerhalb der Stadtverwaltung ohne<br />
Sanierungsträger abgewickelt. Das entspricht der<br />
gr<strong>und</strong>sätzlichen Ausrichtung aller Sanierungsverfahren<br />
der Stadt, was den Aufbau entsprechender Kompetenzen<br />
innerhalb der Stadtverwaltung zur Folge hatte.<br />
In Bremen wurde aufgr<strong>und</strong> der negativen Erfahrung<br />
aus anderen Sanierungsgebieten auf die Einschaltung<br />
eines Sanierungsträgers verzichtet. Für die Durchführung<br />
waren das Amt für Wohnung <strong>und</strong> Städtebauförderung<br />
(gleichzeitig „Lan<strong>des</strong>ebene“) <strong>und</strong> das Bauamt<br />
Bremen-Nord (BBN) zuständig. Unterstützt wurde die<br />
Durchführung durch ein Architekturbüro hinsichtlich<br />
der Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung der Erneuerungsmaßnahmen.<br />
Diese Struktur wurde als angemessen<br />
<strong>und</strong> erfolgreich bewertet. In Hannover wurde statt<br />
der Einschaltung eines Sanierungsträgers eine Abteilung<br />
für Sanierung eingerichtet, was im Nachhinein<br />
seitens der Akteure positiv bewertet wird. Unter<br />
anderem wird angeführt, dass die Bürger dadurch<br />
politisch einen besseren Einfluss auf das Sanierungs-<br />
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