Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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3 Verfahrensanalyse<br />
35<br />
bietes verhinderte. Die nachfolgende Strategie der<br />
Festlegung mehrerer kleiner Sanierungsgebiete, in<br />
denen die Sanierung schnell abgeschlossen werden<br />
kann, ging nicht auf, da für eine spätere Ausweisung<br />
weiterer Sanierungsgebiete die finanziellen Mittel<br />
fehlten. Erst Mitte der 1980er Jahre konnte <strong>des</strong>halb die<br />
Altstadtsanierung durch Aufnahme in ein Lan<strong>des</strong>programm<br />
weitergeführt werden. Zudem sorgte eine<br />
Empfehlung <strong>des</strong> zuständigen Regierungspräsidiums<br />
dafür, dass zunächst keine VU durchgeführt wurde,<br />
welche aber später nachgeholt werden musste. Im<br />
Ergebnis kann dort von einer weniger guten Koordination<br />
der Zusammenarbeit gesprochen werden.<br />
In Freiburg dagegen wurden unter anderem eher<br />
indirekte Aspekte mit Auswirkungen auf die Stadterneuerung<br />
bemängelt, wie die Aufhebung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung<br />
in Baden-Württemberg,<br />
die das bahnhofsnahe Sanierungsgebiet insofern<br />
belastete, als der sich in den gründerzeitlichen Wohnhäusern<br />
verschiedentlich etablierenden Prostitution in<br />
unscheinbar wirkenden Etagenwohnungen de facto<br />
nicht mehr baurechtlich begegnet werden konnte.<br />
Aber auch im konkreten Verfahrensablauf äußert die<br />
Kommune Kritik. Die notwendige jährliche Rechenschaft<br />
gegenüber dem Land (Sachstandsberichte mit<br />
Kostenanhängen, Zwischenverwendungsnachweise<br />
etc.) hat aus Sicht <strong>des</strong> Sanierungsträgers Probleme bei<br />
der flexiblen Umsetzung gemacht. Bis zur Einführung<br />
einer eigenen Prüfung im Rechnungsprüfungsamt der<br />
Stadt <strong>und</strong> der Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt<br />
war das Abrechnungsverfahren eher bürokratisch<br />
<strong>und</strong> erforderte die Vorlage sehr umfangreicher<br />
Unterlagen.<br />
In den Bun<strong>des</strong>ländern, in denen die Abwicklung den<br />
lan<strong>des</strong>eigenen Banken übertragen wurde (z. B. Sachsen<br />
<strong>und</strong> Schleswig-Holstein), wurde von den Kommunen<br />
bemängelt, dass aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />
Perspektive von „Planern“ <strong>und</strong> „Bankern“ häufig<br />
verschiedene Sprachen aufeinander treffen <strong>und</strong> die<br />
Banken wenig Verständnis für planerische Themen <strong>und</strong><br />
Probleme haben. Auch für die Lan<strong>des</strong>ministerien hat<br />
die Verlagerung der Abwicklung in die lan<strong>des</strong>eigenen<br />
Banken Konsequenzen, da durch die fehlende planerische<br />
Kompetenz der Mitarbeiter in den Banken die<br />
Lan<strong>des</strong>ministerien häufig vermitteln, nachsteuern <strong>und</strong><br />
informieren müssen. Dieser Mehraufwand steht dann<br />
den erwarteten Vorteilen durch eine professionelle<br />
Verfahrensabwicklung durch Dienstleister gegenüber.<br />
Eine Einschätzung zur Effektivität dieser Vorgehensweise<br />
ist dann im Einzelfall zu treffen; hier besteht aus<br />
Gutachtersicht Optimierungsbedarf.<br />
In den Spezialfällen der Stadtstaaten Hamburg, Bremen<br />
<strong>und</strong> Berlin stellt sich die Frage der Zusammenarbeit<br />
zwischen dem Land <strong>und</strong> den kommunalen Einheiten<br />
nicht in der Form wie bei den Flächenstaaten. In<br />
Bremen <strong>und</strong> Hamburg betont man die gute Zusammenarbeit<br />
aufgr<strong>und</strong> der „kurzen Wege“. In Berlin <strong>und</strong><br />
Hamburg verlief die Zusammenarbeit zwischen Senat<br />
<strong>und</strong> Bezirk offenbar aufgr<strong>und</strong> der klaren Aufgabenteilung<br />
gut. Die Bezirke sind zuständig für Baugenehmigungsverfahren,<br />
Bauaufsicht, Erarbeitung von Bebauungsplänen,<br />
Verwaltung öffentlicher Straßen,<br />
Spielplatz- <strong>und</strong> Grünflächen sowie Wohnungspflege<br />
<strong>und</strong> Vergabe. Dem Land (Parlamente bzw. Senat)<br />
kommen die hoheitlichen <strong>und</strong> ministeriellen Aufgaben<br />
zu. Dazu zählen etwa<br />
• die Bereitstellung von Haushaltsmitteln,<br />
• die Festlegung der Sanierungssatzung <strong>und</strong> die<br />
Fortschreibung der Sanierungsziele,<br />
• die Förderung <strong>und</strong> Finanzierung, sowie andererseits<br />
• die Formulierung von Förderrichtlinien <strong>und</strong><br />
Rahmenbedingungen,<br />
• die Verhandlungen mit dem B<strong>und</strong>, die vorbereitenden<br />
Untersuchungen,<br />
• die Koordination der beteiligten Lan<strong>des</strong>behörden,<br />
• die Berichterstattung über den Sanierungsfortschritt<br />
sowie<br />
• der Gr<strong>und</strong>erwerb.<br />
Positiv hervorzuheben ist in Berlin auch die enge<br />
Kopplung der Bewilligungsaufgaben mit den anderen<br />
Lan<strong>des</strong>aufgaben. Auch die auf Bezirksebene agierenden<br />
Einrichtungen wie das Koordinationsbüro <strong>und</strong><br />
die Betroffenenvertretung berichten in Berlin von einer<br />
engen Abstimmung mit dem Bezirk von Anfang an.<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung