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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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3 Verfahrensanalyse<br />

35<br />

bietes verhinderte. Die nachfolgende Strategie der<br />

Festlegung mehrerer kleiner Sanierungsgebiete, in<br />

denen die Sanierung schnell abgeschlossen werden<br />

kann, ging nicht auf, da für eine spätere Ausweisung<br />

weiterer Sanierungsgebiete die finanziellen Mittel<br />

fehlten. Erst Mitte der 1980er Jahre konnte <strong>des</strong>halb die<br />

Altstadtsanierung durch Aufnahme in ein Lan<strong>des</strong>programm<br />

weitergeführt werden. Zudem sorgte eine<br />

Empfehlung <strong>des</strong> zuständigen Regierungspräsidiums<br />

dafür, dass zunächst keine VU durchgeführt wurde,<br />

welche aber später nachgeholt werden musste. Im<br />

Ergebnis kann dort von einer weniger guten Koordination<br />

der Zusammenarbeit gesprochen werden.<br />

In Freiburg dagegen wurden unter anderem eher<br />

indirekte Aspekte mit Auswirkungen auf die Stadterneuerung<br />

bemängelt, wie die Aufhebung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung<br />

in Baden-Württemberg,<br />

die das bahnhofsnahe Sanierungsgebiet insofern<br />

belastete, als der sich in den gründerzeitlichen Wohnhäusern<br />

verschiedentlich etablierenden Prostitution in<br />

unscheinbar wirkenden Etagenwohnungen de facto<br />

nicht mehr baurechtlich begegnet werden konnte.<br />

Aber auch im konkreten Verfahrensablauf äußert die<br />

Kommune Kritik. Die notwendige jährliche Rechenschaft<br />

gegenüber dem Land (Sachstandsberichte mit<br />

Kostenanhängen, Zwischenverwendungsnachweise<br />

etc.) hat aus Sicht <strong>des</strong> Sanierungsträgers Probleme bei<br />

der flexiblen Umsetzung gemacht. Bis zur Einführung<br />

einer eigenen Prüfung im Rechnungsprüfungsamt der<br />

Stadt <strong>und</strong> der Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt<br />

war das Abrechnungsverfahren eher bürokratisch<br />

<strong>und</strong> erforderte die Vorlage sehr umfangreicher<br />

Unterlagen.<br />

In den Bun<strong>des</strong>ländern, in denen die Abwicklung den<br />

lan<strong>des</strong>eigenen Banken übertragen wurde (z. B. Sachsen<br />

<strong>und</strong> Schleswig-Holstein), wurde von den Kommunen<br />

bemängelt, dass aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Perspektive von „Planern“ <strong>und</strong> „Bankern“ häufig<br />

verschiedene Sprachen aufeinander treffen <strong>und</strong> die<br />

Banken wenig Verständnis für planerische Themen <strong>und</strong><br />

Probleme haben. Auch für die Lan<strong>des</strong>ministerien hat<br />

die Verlagerung der Abwicklung in die lan<strong>des</strong>eigenen<br />

Banken Konsequenzen, da durch die fehlende planerische<br />

Kompetenz der Mitarbeiter in den Banken die<br />

Lan<strong>des</strong>ministerien häufig vermitteln, nachsteuern <strong>und</strong><br />

informieren müssen. Dieser Mehraufwand steht dann<br />

den erwarteten Vorteilen durch eine professionelle<br />

Verfahrensabwicklung durch Dienstleister gegenüber.<br />

Eine Einschätzung zur Effektivität dieser Vorgehensweise<br />

ist dann im Einzelfall zu treffen; hier besteht aus<br />

Gutachtersicht Optimierungsbedarf.<br />

In den Spezialfällen der Stadtstaaten Hamburg, Bremen<br />

<strong>und</strong> Berlin stellt sich die Frage der Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Land <strong>und</strong> den kommunalen Einheiten<br />

nicht in der Form wie bei den Flächenstaaten. In<br />

Bremen <strong>und</strong> Hamburg betont man die gute Zusammenarbeit<br />

aufgr<strong>und</strong> der „kurzen Wege“. In Berlin <strong>und</strong><br />

Hamburg verlief die Zusammenarbeit zwischen Senat<br />

<strong>und</strong> Bezirk offenbar aufgr<strong>und</strong> der klaren Aufgabenteilung<br />

gut. Die Bezirke sind zuständig für Baugenehmigungsverfahren,<br />

Bauaufsicht, Erarbeitung von Bebauungsplänen,<br />

Verwaltung öffentlicher Straßen,<br />

Spielplatz- <strong>und</strong> Grünflächen sowie Wohnungspflege<br />

<strong>und</strong> Vergabe. Dem Land (Parlamente bzw. Senat)<br />

kommen die hoheitlichen <strong>und</strong> ministeriellen Aufgaben<br />

zu. Dazu zählen etwa<br />

• die Bereitstellung von Haushaltsmitteln,<br />

• die Festlegung der Sanierungssatzung <strong>und</strong> die<br />

Fortschreibung der Sanierungsziele,<br />

• die Förderung <strong>und</strong> Finanzierung, sowie andererseits<br />

• die Formulierung von Förderrichtlinien <strong>und</strong><br />

Rahmenbedingungen,<br />

• die Verhandlungen mit dem B<strong>und</strong>, die vorbereitenden<br />

Untersuchungen,<br />

• die Koordination der beteiligten Lan<strong>des</strong>behörden,<br />

• die Berichterstattung über den Sanierungsfortschritt<br />

sowie<br />

• der Gr<strong>und</strong>erwerb.<br />

Positiv hervorzuheben ist in Berlin auch die enge<br />

Kopplung der Bewilligungsaufgaben mit den anderen<br />

Lan<strong>des</strong>aufgaben. Auch die auf Bezirksebene agierenden<br />

Einrichtungen wie das Koordinationsbüro <strong>und</strong><br />

die Betroffenenvertretung berichten in Berlin von einer<br />

engen Abstimmung mit dem Bezirk von Anfang an.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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