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34 3 Verfahrensanalyse 3.1 Zusammenarbeit innerhalb der föderalen Struktur Im Rahmen der Fallbeispieluntersuchungen konnten keine gravierenden Probleme der Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Bundesländern und den Kommunen ausgemacht werden. Nahezu ausschließlich stellten die Akteure aus den Fallstudien die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden als gut bis problemlos dar, unabhängig davon, ob die Zuständigkeiten beim Ministerium oder den Regierungspräsidien liegen. Betroffen waren besonders die Fallstudiengebiete in Tönning, Bad Oldesloe, Hameln und Biberach. In Biberach wurde beispielsweise auf den Rückgang der Bund-Länder-Förderung mit restriktiven Maßnahmen reagiert, wie einer Halbierung der Fördersätze von 40 auf 20 % bei der Altbausanierung, womit das Erliegen der Altstadtsanierung wohl verhindert werden konnte. Zur Weiterführung der Sanierung sprang – ähnlich wie in Seßlach – dann das Bundesland mit eigenen Mitteln ein, um den Fortgang der Sanierung zu gewährleisten. öffentlichen Kontenführung erhalten hat. Es gibt aber durchaus auch kritischere Einschätzungen zur Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien, die dann als eher bürokratisch und unflexibel eingeschätzt wurden. In Schönebeck wird die Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ebenfalls als gut charakterisiert und die hohe Planungssicherheit betont, die durch eine Vorausbewilligung der Fördermittel im Fünf-Jahres-Turnus durch das Land entstehe. Dadurch können Kommune und Sanierungsträger besser operieren. Diese Einschätzung scheint insofern symptomatisch zu sein, da es nunmehr eine seit Jahrzehnten eingeübte Sanierungskooperation zwischen den Ländern und den Kommunen gibt und auch die ausgewählten Fallbeispiele in vielen Fällen als „gute“ Beispiele von den Ländern selbst vorgeschlagen wurden. In einigen Fallstudien – überwiegend in Klein- und Mittelstädten – wurde die aktive Teilhabe der Länderebene am lokalen Prozess positiv bewertet. Dies gilt trotz des Eingreifens der Ministerien oder Regierungspräsidien in sich sehr lange hinziehende Sanierungsmaßnahmen wie in Neumarkt, Mannheim oder Schwäbisch- Hall (wo die Sanierungsmaßnahme offenbar für längere Zeit nicht intensiv vorangetrieben worden war). Eine kooperative Zusammenarbeit der Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts sowie eine „Vor-Ort- Präsenz“ der Landesvertreter auf einberufenen Bürgerversammlungen dokumentieren und vermitteln „Bürgernähe“ und bilden damit eine wichtige Unterstützung, selbst wenn das Land auf eine zügige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen achtet (Schönebeck). Neben den kleineren Kommunen hebt auch die Großstadt Mannheim hervor, dass bei der Bewältigung der komplizierten und langwierigen Abrechnungsproblematik die kommunale Verwaltung von der Mittelbehörde umfangreiche Unterstützung und Hinweise auf eine teilbereichsbezogene Abrechnung aufgrund der Überraschend ist die Erkenntnis, dass vordergründig unwichtige Gesichtspunkte als positiv hervorgehoben wurden. So ist in kleineren Kommunen die räumliche Nähe des Sanierungsträgers oder des Beauftragten zur Landesbehörde als positiv hervorgehoben worden (Bad Oldesloe, Seßlach) – was möglicherweise in den Stadtstaaten in ähnlicher Weise gilt, aber nicht explizit erwähnt wird. Für Bansin wurde betont, dass die Abstimmung mit den Ministerien weitestgehend durch die Mitarbeiter des Sanierungsträgers erfolgte und dieser für eine Vielzahl von Sanierungen in Mecklenburg-Vorpommern zuständig war, was die Abstimmung erleichtert hat. Neben der im Allgemeinen positiven Einschätzung der Kooperation zwischen Kommune und Land kann aber auch partieller Verbesserungsbedarf festgestellt werden. So wurde in einem Fallbeispiel bemängelt, dass das Land bereits bei der Definition des Sanierungsgebietes zu starke Vorgaben machte, die die Festlegung eines die ganze Altstadt umfassenden Sanierungsge- Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

3 Verfahrensanalyse 35 bietes verhinderte. Die nachfolgende Strategie der Festlegung mehrerer kleiner Sanierungsgebiete, in denen die Sanierung schnell abgeschlossen werden kann, ging nicht auf, da für eine spätere Ausweisung weiterer Sanierungsgebiete die finanziellen Mittel fehlten. Erst Mitte der 1980er Jahre konnte deshalb die Altstadtsanierung durch Aufnahme in ein Landesprogramm weitergeführt werden. Zudem sorgte eine Empfehlung des zuständigen Regierungspräsidiums dafür, dass zunächst keine VU durchgeführt wurde, welche aber später nachgeholt werden musste. Im Ergebnis kann dort von einer weniger guten Koordination der Zusammenarbeit gesprochen werden. In Freiburg dagegen wurden unter anderem eher indirekte Aspekte mit Auswirkungen auf die Stadterneuerung bemängelt, wie die Aufhebung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Baden-Württemberg, die das bahnhofsnahe Sanierungsgebiet insofern belastete, als der sich in den gründerzeitlichen Wohnhäusern verschiedentlich etablierenden Prostitution in unscheinbar wirkenden Etagenwohnungen de facto nicht mehr baurechtlich begegnet werden konnte. Aber auch im konkreten Verfahrensablauf äußert die Kommune Kritik. Die notwendige jährliche Rechenschaft gegenüber dem Land (Sachstandsberichte mit Kostenanhängen, Zwischenverwendungsnachweise etc.) hat aus Sicht des Sanierungsträgers Probleme bei der flexiblen Umsetzung gemacht. Bis zur Einführung einer eigenen Prüfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt und der Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt war das Abrechnungsverfahren eher bürokratisch und erforderte die Vorlage sehr umfangreicher Unterlagen. In den Bundesländern, in denen die Abwicklung den landeseigenen Banken übertragen wurde (z. B. Sachsen und Schleswig-Holstein), wurde von den Kommunen bemängelt, dass aufgrund der unterschiedlichen Perspektive von „Planern“ und „Bankern“ häufig verschiedene Sprachen aufeinander treffen und die Banken wenig Verständnis für planerische Themen und Probleme haben. Auch für die Landesministerien hat die Verlagerung der Abwicklung in die landeseigenen Banken Konsequenzen, da durch die fehlende planerische Kompetenz der Mitarbeiter in den Banken die Landesministerien häufig vermitteln, nachsteuern und informieren müssen. Dieser Mehraufwand steht dann den erwarteten Vorteilen durch eine professionelle Verfahrensabwicklung durch Dienstleister gegenüber. Eine Einschätzung zur Effektivität dieser Vorgehensweise ist dann im Einzelfall zu treffen; hier besteht aus Gutachtersicht Optimierungsbedarf. In den Spezialfällen der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin stellt sich die Frage der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den kommunalen Einheiten nicht in der Form wie bei den Flächenstaaten. In Bremen und Hamburg betont man die gute Zusammenarbeit aufgrund der „kurzen Wege“. In Berlin und Hamburg verlief die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk offenbar aufgrund der klaren Aufgabenteilung gut. Die Bezirke sind zuständig für Baugenehmigungsverfahren, Bauaufsicht, Erarbeitung von Bebauungsplänen, Verwaltung öffentlicher Straßen, Spielplatz- und Grünflächen sowie Wohnungspflege und Vergabe. Dem Land (Parlamente bzw. Senat) kommen die hoheitlichen und ministeriellen Aufgaben zu. Dazu zählen etwa • die Bereitstellung von Haushaltsmitteln, • die Festlegung der Sanierungssatzung und die Fortschreibung der Sanierungsziele, • die Förderung und Finanzierung, sowie andererseits • die Formulierung von Förderrichtlinien und Rahmenbedingungen, • die Verhandlungen mit dem Bund, die vorbereitenden Untersuchungen, • die Koordination der beteiligten Landesbehörden, • die Berichterstattung über den Sanierungsfortschritt sowie • der Grunderwerb. Positiv hervorzuheben ist in Berlin auch die enge Kopplung der Bewilligungsaufgaben mit den anderen Landesaufgaben. Auch die auf Bezirksebene agierenden Einrichtungen wie das Koordinationsbüro und die Betroffenenvertretung berichten in Berlin von einer engen Abstimmung mit dem Bezirk von Anfang an. Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

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3 Verfahrensanalyse<br />

3.1 Zusammenarbeit innerhalb der föderalen<br />

Struktur<br />

Im Rahmen der Fallbeispieluntersuchungen konnten<br />

keine gravierenden Probleme der Zusammenarbeit<br />

zwischen den jeweiligen Bun<strong>des</strong>ländern <strong>und</strong> den<br />

Kommunen ausgemacht werden. Nahezu ausschließlich<br />

stellten die Akteure aus den Fallstudien die<br />

Zusammenarbeit mit den Lan<strong>des</strong>behörden als gut bis<br />

problemlos dar, unabhängig davon, ob die Zuständigkeiten<br />

beim Ministerium oder den Regierungspräsidien<br />

liegen. Betroffen waren besonders die Fallstudiengebiete<br />

in Tönning, Bad Ol<strong>des</strong>loe, Hameln <strong>und</strong> Biberach.<br />

In Biberach wurde beispielsweise auf den Rückgang der<br />

B<strong>und</strong>-Länder-Förderung mit restriktiven Maßnahmen<br />

reagiert, wie einer Halbierung der Fördersätze von 40<br />

auf 20 % bei der Altbausanierung, womit das Erliegen<br />

der Altstadtsanierung wohl verhindert werden konnte.<br />

Zur Weiterführung der Sanierung sprang – ähnlich wie<br />

in Seßlach – dann das Bun<strong>des</strong>land mit eigenen Mitteln<br />

ein, um den Fortgang der Sanierung zu gewährleisten.<br />

öffentlichen Kontenführung erhalten hat. Es gibt aber<br />

durchaus auch kritischere Einschätzungen zur Zusammenarbeit<br />

mit den Regierungspräsidien, die dann als<br />

eher bürokratisch <strong>und</strong> unflexibel eingeschätzt wurden.<br />

In Schönebeck wird die Zusammenarbeit mit dem<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt ebenfalls als<br />

gut charakterisiert <strong>und</strong> die hohe Planungssicherheit<br />

betont, die durch eine Vorausbewilligung der Fördermittel<br />

im Fünf-Jahres-Turnus durch das Land entstehe.<br />

Dadurch können Kommune <strong>und</strong> Sanierungsträger<br />

besser operieren. Diese Einschätzung scheint insofern<br />

symptomatisch zu sein, da es nunmehr eine seit<br />

Jahrzehnten eingeübte Sanierungskooperation<br />

zwischen den Ländern <strong>und</strong> den Kommunen gibt <strong>und</strong><br />

auch die ausgewählten Fallbeispiele in vielen Fällen als<br />

„gute“ Beispiele von den Ländern selbst vorgeschlagen<br />

wurden.<br />

In einigen Fallstudien – überwiegend in Klein- <strong>und</strong><br />

Mittelstädten – wurde die aktive Teilhabe der Länderebene<br />

am lokalen Prozess positiv bewertet. Dies gilt trotz<br />

<strong>des</strong> Eingreifens der Ministerien oder Regierungspräsidien<br />

in sich sehr lange hinziehende Sanierungsmaßnahmen<br />

wie in Neumarkt, Mannheim oder Schwäbisch-<br />

Hall (wo die Sanierungsmaßnahme offenbar für<br />

längere Zeit nicht intensiv vorangetrieben worden<br />

war). Eine kooperative Zusammenarbeit der Mitarbeiter<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltungsamts sowie eine „Vor-Ort-<br />

Präsenz“ der Lan<strong>des</strong>vertreter auf einberufenen<br />

Bürgerversammlungen dokumentieren <strong>und</strong> vermitteln<br />

„Bürgernähe“ <strong>und</strong> bilden damit eine wichtige Unterstützung,<br />

selbst wenn das Land auf eine zügige Durchführung<br />

von Sanierungsmaßnahmen achtet (Schönebeck).<br />

Neben den kleineren Kommunen hebt auch die<br />

Großstadt Mannheim hervor, dass bei der Bewältigung<br />

der komplizierten <strong>und</strong> langwierigen Abrechnungsproblematik<br />

die kommunale Verwaltung von der Mittelbehörde<br />

umfangreiche Unterstützung <strong>und</strong> Hinweise auf<br />

eine teilbereichsbezogene Abrechnung aufgr<strong>und</strong> der<br />

Überraschend ist die Erkenntnis, dass vordergründig<br />

unwichtige Gesichtspunkte als positiv hervorgehoben<br />

wurden. So ist in kleineren Kommunen die räumliche<br />

Nähe <strong>des</strong> Sanierungsträgers oder <strong>des</strong> Beauftragten zur<br />

Lan<strong>des</strong>behörde als positiv hervorgehoben worden (Bad<br />

Ol<strong>des</strong>loe, Seßlach) – was möglicherweise in den<br />

Stadtstaaten in ähnlicher Weise gilt, aber nicht explizit<br />

erwähnt wird. Für Bansin wurde betont, dass die<br />

Abstimmung mit den Ministerien weitestgehend durch<br />

die Mitarbeiter <strong>des</strong> Sanierungsträgers erfolgte <strong>und</strong><br />

dieser für eine Vielzahl von Sanierungen in Mecklenburg-Vorpommern<br />

zuständig war, was die Abstimmung<br />

erleichtert hat.<br />

Neben der im Allgemeinen positiven Einschätzung der<br />

Kooperation zwischen Kommune <strong>und</strong> Land kann aber<br />

auch partieller Verbesserungsbedarf festgestellt<br />

werden. So wurde in einem Fallbeispiel bemängelt,<br />

dass das Land bereits bei der Definition <strong>des</strong> Sanierungsgebietes<br />

zu starke Vorgaben machte, die die Festlegung<br />

eines die ganze Altstadt umfassenden Sanierungsge-<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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