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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung <strong>des</strong> Instrumentariums <strong>und</strong> der Sanierungspraxis<br />

147<br />

7.7 Programmatische Akzentuierung<br />

Um auch in Zukunft die Stärken <strong>des</strong> Instruments<br />

Sanierungsmaßnahme nutzen zu können, wird die<br />

Förderung sich weiterhin flexibel an neue Herausforderungen<br />

der Bestandsentwicklung anpassen müssen.<br />

Mit der Einführung neuer Programme wie etwa zur<br />

Förderung von Stadt- <strong>und</strong> Ortsteilzentren ist bis zu<br />

einem gewissen Grad bereits dem Umstand Rechnung<br />

getragen, dass sich bestimmte Problemlagen mittelfristig<br />

stabil zeigen, wie hier die Betroffenheit traditioneller<br />

Einzelhandelskonzentrationen von strukturellen<br />

Veränderungen auf dem Markt mit teilweise negativen<br />

Folgen für die Attraktivität wichtiger historischer<br />

Bereiche von Städten. Unterhalb der Schwelle solcher<br />

ergänzender Programme könnten z. B. zeitlich befristet,<br />

auf bestimmte Maßnahmen bezogen oder regional<br />

differenziert Akzentuierungen vorgenommen werden.<br />

Hierzu sind die folgenden Ansätze denkbar:<br />

Anpassung von Fördervoraussetzungen an besondere<br />

Herausforderungen: Der Flexibilität <strong>des</strong> Instrumentariums<br />

entspricht es auch, an eine Förderung<br />

besonders ehrgeiziger Sanierungsziele besondere<br />

Anforderungen zu knüpfen. Dies gilt etwa für die<br />

Bündelung mit anderen öffentlichen Fördermitteln.<br />

Unter den besonders ehrgeizigen oder schwierigen<br />

Zielen finden sich solche, die von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern<br />

besondere Unterstützung finden, weil sie die allgemeinen<br />

Programmziele in herausragender Weise berücksichtigen.<br />

Auf sie wird nachfolgend eingegangen. Bei<br />

einer Förderung derjenigen „schwierigen“ Ziele, für<br />

deren Durchsetzung vor Ort die Rahmenbedingungen<br />

ungünstig sind, sollte eine Kopplung mit anderen<br />

öffentlichen Fördermitteln oder privaten Initiativen<br />

zur Voraussetzung gemacht werden, sofern sie nicht<br />

wegen ihrer hervorragenden Konzepte aus den oben<br />

genannten Wettbewerbsformen erfolgreich hervorgehen.<br />

So könnte zu einer Förderung sozialer Mischung<br />

eine Kofinanzierung durch Wohnungsbauförderprogramme<br />

oder die Schaffung geeigneter Trägerformen<br />

(Genossenschaften, Selbsthilfeorganisationen) gefordert<br />

werden. Für anspruchsvolle Infrastrukturmaßnahmen<br />

wäre die Kofinanzierung durch GVFG-Mittel oder<br />

andere öffentliche Quellen als Voraussetzung zu<br />

fordern.<br />

Konditionalisierte Mittelvergabe: Sanierungsmaßnahmen<br />

lassen sich thematisch akzentuieren, damit sie<br />

den Anforderungen nach Artikel 104b (1) Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

besser genügen. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>des</strong> 30-ha-Ziels<br />

der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie kommt<br />

verstärkten Anstrengungen zur Förderung der Innenentwicklung<br />

eine besondere Bedeutung zu, im Rahmen<br />

derer die Sanierung Ziele der Innenentwicklung in<br />

besonderer Weise verankern kann. Herausragende<br />

Beiträge zur Flächeneinsparung, zum Ressourcenschutz,<br />

zur Berücksichtigung von benachteiligten<br />

Bevölkerungsgruppen, zur Verbesserung <strong>des</strong> Stadtklimas<br />

durch kleinklimatisch wirksame Maßnahmen <strong>und</strong><br />

eine Sicherung von Wohnumfeldqualitäten außerhalb<br />

der Förderkulisse <strong>des</strong> Stadtumbaus würden dadurch<br />

expliziter als bisher thematisiert, so dass die Mittelvergabe<br />

an sie geknüpft werden könnte.<br />

Neue Herausforderungen: Sanierungsmaßnahmen<br />

werden sich in Zukunft einer neuen Generation von<br />

Beständen zuwenden müssen. Ob eine anstehende<br />

„Erneuerung der Erneuerung“ einen Förderbedarf<br />

auslösen muss, kann unterschiedlich gesehen werden,<br />

wenngleich die Alterung der „Bausünden“ früherer<br />

Jahrzehnte neue Chancen für eine Stadtreparatur<br />

einräumt, die nicht ungenutzt gelassen werden sollten.<br />

Gleichwohl zeichnet sich ab, dass ein „natürlicher“<br />

Erneuerungsbedarf bei den noch nicht sanierten<br />

Nachkriegsbeständen nicht nur in Wohnsiedlungen,<br />

sondern auch in nach Kriegsteilzerstörung wieder<br />

aufgebauten Innenstädten zunehmend an Bedeutung<br />

gewinnt, <strong>und</strong> die nicht allein als Fragestellungen<br />

anderer Städtebauförderungsprogramme angesehen<br />

werden können. Die Diskussion über die Sanierungs<strong>und</strong><br />

Förderbedürftigkeit weiterer Bestände (brach<br />

fallende ältere Einkaufszentren außerhalb der Innenstädte,<br />

alternde Einfamilienhaussiedlungen usw.) kann<br />

nur im Zusammenhang mit der gesamten „Programmfamilie“<br />

der Städtebauförderung geführt werden.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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