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08.01.2015 Aufrufe

140 7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des Instrumentariums und der Sanierungspraxis Sanierungsbeauftragte in Zeiten knapper Budgets: Auch wenn keine Sanierungsträger eingesetzt werden, können externe Fachleute, die kontinuierlich in der Sanierung tätig sind, einen gebietsübergreifenden Erfahrungstransfer organisieren und für einen stabilen Arbeitsfortschritt sorgen, eine wichtige Rolle spielen. Für sie sind ohne großen Aufwand verlängerbare Rahmenverträge ähnlich denen von Quartiersmanagementbüros in Berlin sinnvoll, die vor allem lokales Know-how sichern helfen und Vor-Ort-Präsenz gewährleisten, aber komplexe europaweite Ausschreibungen der jeweiligen Leistung vermeiden. Zur Vermeidung eines kleinteiligen Nebeneinanders unterschiedlicher Beauftragter wäre zu überlegen, ob gebiets- und programmübergreifende Beauftragungen möglich sind. Optimierung der Ausgleichsbetragserhebung und Abschreibungspraxis: Eigentümer sollten frühzeitig über Ausgleichsbeträge und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (§7h EStG) informiert werden. Letzteres kann vor allem einer besseren Mobilisierung privaten Kapitals dienen. Auch in anderen Gebietstypen der Städtebauförderung sind Abschreibungen gemäß §7h EStG vorstellbar. Bereits nach einigen Jahren der Sanierung sollten grobe Abschätzungen der Potenziale zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen vorgenommen werden (vgl. z. B. § 155 Abs. 3 BauGB). Strategischer Einsatz eingenommener Ausgleichsund Ablösebeträge: Eine frühzeitige Vereinbarung der Kommunen mit Bund und Ländern über die Wiederverausgabung der eingenommenen Ausgleichs- bzw. Ablösebeträge innerhalb des Gebietes würde die Transparenz über die Möglichkeiten der Sanierung und den Nutzen der Mittel für die Aufwertung erhöhen. Landesförderung für Gemeinden in schwieriger Haushaltslage: Zur Effektivierung der Förderung von Gemeinden in schwieriger Haushaltslage durch das Land sollten insbesondere Planungen von Kommunen gefördert werden, die wichtige Fragen der Landesentwicklung (Demographie, Wohnungsbau, Infrastrukturausbau, Nachhaltigkeit) auch außerhalb des Programmrahmens der Bund-Länder-Förderung intensiv verfolgen. Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des Instrumentariums und der Sanierungspraxis 141 7.4 Weiterentwicklung der Fördermodalitäten und der Organisationsstrukturen Sanierung als Daueraufgabe der Innenentwicklung benötigt wegen der Komplexität von Sanierungsmaßnahmen ihre Zeit. Schwierige Verfahren erfordern einerseits eine Optimierung der fördertechnischen Rahmenbedingungen, sollten aber andererseits auch unkonventionelle Wege der Zielerreichung nicht ausschließen. So werden etwa auch in lange andauernden Sanierungsverfahren sinnvolle und manchmal sehr ehrgeizige Ziele verfolgt und umgesetzt, teilweise mit sehr kleinen, nicht einmal besonders teuren, aber vor allem nicht immer in dichter Folge abzuarbeitenden Einzelmaßnahmen. Den Befürchtungen, dass sehr lange dauernde Sanierungsverfahren nicht stringent genug verfolgt werden, kann insofern entgegnet werden, dass die langfristige Zielerreichung in keinem offensichtlichen Zusammenhang zur Dauer der Maßnahme zu stehen scheint. Insbesondere im Bereich des Grundstücksverkehrs und der Umlegung ist gar ein langer Atem und Hartnäckigkeit regelmäßig der Garant für gute Ergebnisse. Hindernisse aus der rechtlichen Situation gibt es in weniger Fällen als gemeinhin vermutet. Vor diesem Hintergrund erscheint es angesichts der nunmehr von Art. 104b Grundgesetz geforderten Laufzeitbegrenzung der Programme der Städtebauförderung angezeigt, weiterhin einen flexiblen Rahmen für ungewöhnliche Fälle zur Verfügung zu haben. In diesem Sinne sind die folgenden Prinzipien zu verstehen: Ausdifferenzierung von Laufzeiten und die Entdeckung der Langsamkeit: Eine Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf wenige Jahre kann zur Folge haben, dass wichtige Ziele nur selektiv verfolgt werden. Mithin sollten lange währende Maßnahmen nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr dann zugelassen werden, wenn die komplizierten Rahmenbedingungen vor Ort dies notwendig machen und kurzfristige Strategien belegbar nicht sinnvoll sind. Das Vorliegen einer diesbezüglichen Strategie mit längerfristiger Perspektive ist einzufordern, die im Rahmen von Monitoring und Evaluierung auf ihre Umsetzung geprüft wird. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass der vorgesehene Mitteleinsatz dementsprechend über Gebühr länger gestreckt wird und dabei über einen langen Zeitraum immer neue Maßnahmen zur Umsetzung und Sicherung der Sanierungsziele erforderlich werden. Gerade bei solchen „langsamen“ Maßnahmen muss die Option eines Abbruchs allen Beteiligten klar sein. Verhandelbarer Sanierungsmodus (Sanierungsintensität und Gesamtdauer): Darüber hinaus ist auch vorstellbar, dass in Zukunft angesichts begrenzter Fördermittelbudgets und vor dem Hintergrund komplexer Maßnahmen mit Sanierungsintensität und Sanierungsdauer flexibler umgegangen wird. Würden sie zwischen Bewilligungsbehörde und Gemeinde zu Beginn der Sanierung „frei verhandelt“, so wären auch weniger intensive Bearbeitungsansätze möglich, die ein Gebiet erst mittelfristig mit einem geringen jährlichen Fördermitteleinsatz aufwerten und so nach Ende der Maßnahme im Vergleich zu konzentriertem, kurzfristigem Mitteleinsatz keinen zusätzlichen Finanzbedarf produzieren. Anreize für eine derartige Konditionierung länger laufender Sanierungsmaßnahmen würden überdies dafür sorgen, dass die Notwendigkeit aufwendiger Einzelprojekte noch genauer als bisher von den Gemeinden geprüft würde und damit die Wahrscheinlichkeit von maßstabszerstörenden Bausünden sänke, da diese automatisch den Spielraum für eine längere Sanierungsdauer einengen würden. Ein noch flexiblerer Umgang mit der Kopplung von Sanierungsaufwand und Sanierungsdauer würde einen schnelleren Abschluss als geplant damit belohnen, dass in geringerem Umfang weitere Restmittel bewilligt und für andere Projekte eingesetzt werden könnten. Auch die Kopplung einer Verlängerung der Förderung an eine positive inhaltliche Zwischenevaluierung, wie sie in der Sozialen Stadt in Berlin gängig ist, wäre denkbar. Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung <strong>des</strong> Instrumentariums <strong>und</strong> der Sanierungspraxis<br />

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7.4 Weiterentwicklung der Fördermodalitäten<br />

<strong>und</strong> der Organisationsstrukturen<br />

Sanierung als Daueraufgabe der Innenentwicklung<br />

benötigt wegen der Komplexität von Sanierungsmaßnahmen<br />

ihre Zeit. Schwierige Verfahren erfordern<br />

einerseits eine Optimierung der fördertechnischen<br />

Rahmenbedingungen, sollten aber andererseits auch<br />

unkonventionelle Wege der Zielerreichung nicht<br />

ausschließen. So werden etwa auch in lange andauernden<br />

Sanierungsverfahren sinnvolle <strong>und</strong> manchmal<br />

sehr ehrgeizige Ziele verfolgt <strong>und</strong> umgesetzt, teilweise<br />

mit sehr kleinen, nicht einmal besonders teuren, aber<br />

vor allem nicht immer in dichter Folge abzuarbeitenden<br />

Einzelmaßnahmen. Den Befürchtungen, dass sehr<br />

lange dauernde Sanierungsverfahren nicht stringent<br />

genug verfolgt werden, kann insofern entgegnet<br />

werden, dass die langfristige Zielerreichung in keinem<br />

offensichtlichen Zusammenhang zur Dauer der<br />

Maßnahme zu stehen scheint. Insbesondere im Bereich<br />

<strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücksverkehrs <strong>und</strong> der Umlegung ist gar ein<br />

langer Atem <strong>und</strong> Hartnäckigkeit regelmäßig der<br />

Garant für gute Ergebnisse. Hindernisse aus der<br />

rechtlichen Situation gibt es in weniger Fällen als<br />

gemeinhin vermutet. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> erscheint<br />

es angesichts der nunmehr von Art. 104b<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz geforderten Laufzeitbegrenzung der<br />

Programme der Städtebauförderung angezeigt,<br />

weiterhin einen flexiblen Rahmen für ungewöhnliche<br />

Fälle zur Verfügung zu haben. In diesem Sinne sind die<br />

folgenden Prinzipien zu verstehen:<br />

Ausdifferenzierung von Laufzeiten <strong>und</strong> die Entdeckung<br />

der Langsamkeit: Eine Beschränkung von<br />

Sanierungsmaßnahmen auf wenige Jahre kann zur<br />

Folge haben, dass wichtige Ziele nur selektiv verfolgt<br />

werden. Mithin sollten lange währende Maßnahmen<br />

nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr dann zugelassen<br />

werden, wenn die komplizierten Rahmenbedingungen<br />

vor Ort dies notwendig machen <strong>und</strong> kurzfristige<br />

Strategien belegbar nicht sinnvoll sind. Das<br />

Vorliegen einer diesbezüglichen Strategie mit längerfristiger<br />

Perspektive ist einzufordern, die im Rahmen<br />

von Monitoring <strong>und</strong> Evaluierung auf ihre Umsetzung<br />

geprüft wird. Allerdings darf dies nicht dazu führen,<br />

dass der vorgesehene Mitteleinsatz dementsprechend<br />

über Gebühr länger gestreckt wird <strong>und</strong> dabei über<br />

einen langen Zeitraum immer neue Maßnahmen zur<br />

Umsetzung <strong>und</strong> Sicherung der Sanierungsziele<br />

erforderlich werden. Gerade bei solchen „langsamen“<br />

Maßnahmen muss die Option eines Abbruchs allen<br />

Beteiligten klar sein.<br />

Verhandelbarer Sanierungsmodus (Sanierungsintensität<br />

<strong>und</strong> Gesamtdauer): Darüber hinaus ist auch<br />

vorstellbar, dass in Zukunft angesichts begrenzter<br />

Fördermittelbudgets <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

komplexer Maßnahmen mit Sanierungsintensität <strong>und</strong><br />

Sanierungsdauer flexibler umgegangen wird. Würden<br />

sie zwischen Bewilligungsbehörde <strong>und</strong> Gemeinde zu<br />

Beginn der Sanierung „frei verhandelt“, so wären auch<br />

weniger intensive Bearbeitungsansätze möglich, die<br />

ein Gebiet erst mittelfristig mit einem geringen<br />

jährlichen Fördermitteleinsatz aufwerten <strong>und</strong> so nach<br />

Ende der Maßnahme im Vergleich zu konzentriertem,<br />

kurzfristigem Mitteleinsatz keinen zusätzlichen<br />

Finanzbedarf produzieren. Anreize für eine derartige<br />

Konditionierung länger laufender Sanierungsmaßnahmen<br />

würden überdies dafür sorgen, dass die<br />

Notwendigkeit aufwendiger Einzelprojekte noch<br />

genauer als bisher von den Gemeinden geprüft würde<br />

<strong>und</strong> damit die Wahrscheinlichkeit von maßstabszerstörenden<br />

Bausünden sänke, da diese automatisch den<br />

Spielraum für eine längere Sanierungsdauer einengen<br />

würden. Ein noch flexiblerer Umgang mit der Kopplung<br />

von Sanierungsaufwand <strong>und</strong> Sanierungsdauer<br />

würde einen schnelleren Abschluss als geplant damit<br />

belohnen, dass in geringerem Umfang weitere Restmittel<br />

bewilligt <strong>und</strong> für andere Projekte eingesetzt werden<br />

könnten. Auch die Kopplung einer Verlängerung der<br />

Förderung an eine positive inhaltliche Zwischenevaluierung,<br />

wie sie in der Sozialen Stadt in Berlin gängig ist,<br />

wäre denkbar.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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