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136 7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des Instrumentariums und der Sanierungspraxis gezogen bzw. konzeptionell unterstützt werden. Intensivierung von Kooperation und Kommunikation über die Kommune hinaus: Die Vertreter von Kommunen sollten Anreize erhalten, neben den Sanierungsträgern in einen intensiven Erfahrungsaustausch mit Bewilligungsbehörden und anderen Kommunen etwa nach dem Vorbild der Brandenburgischen „Städte mit historischen Ortskernen“ treten. Einführung von Wettbewerbselementen im Spannungsfeld zwischen Gebietsbezug und Förderung innovativer Einzelprojekte: Trotz des Gesamtmaßnahmeprinzips sind Wettbewerbselemente bei der Zuteilung von Fördermitteln auch heute schon üblich. Sie sollten kultiviert werden, denn sie sorgen in einer Zeit knapper Mittel dafür, dass innovative Projektideen hervorgebracht werden können, die bestimmte Förderziele in besonderem Maße verwirklichen. Eine erfolgs- oder innovationsbezogene Fördermittelvergabe kann allerdings nur ergänzenden Charakter haben und darf das Prinzip der nachhaltigen Behebung von städtebaulichen Missständen durch die Sanierung nicht verdrängen. Wohl bietet ein solcher Ansatz aber die Chance, innovative Partner einzubinden und unkonventionelle Lösungen zu erproben, die ansonsten unversucht bleiben. Mit dem Blick auf den Sanierungs- und Stadtumbaualltag lässt sich beobachten, dass bereits vor Jahrzehnten in innovativen großstädtischen Sanierungsmaßnahmen erprobte Projektansätze inzwischen in Klein- und Mittelstädten „angekommen“ sind. Die Verbreitung derartiger Ideen könnte durch Wettbewerbselemente verbessert werden, wie der Blick auf stadtpolitische Modellvorhaben unterschiedlicher Art immer wieder zeigt. Dazu sollte ein gewisser Teil des verfügbaren Fördervolumens für Initiativen zurückgehalten werden, auf die sich Sanierungskommunen jährlich gesondert bewerben müssen und die bei Vorliegen von besonders innovativen oder in besonderer Weise die Ziele des Förderprogramms erfüllenden Einzelmaßnahmen vergeben werden können. Grundlage muss eine Gesamtmaßnahme sein, doch die zusätzlichen Mittel können für größere Einzelvorhaben in der Gemeinde vergeben werden. Damit keine groben Ungleichheiten in der Mittelverteilung entstehen, sollte sichergestellt werden, dass Sanierungskommunen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, etwa drei Jahre, nur einmal in den Genuss dieser Zusatzförderung kommen und für einen großen Kreis von Gemeinden ein Anreiz zur Optimierung ihrer Konzepte und Einzelvorhaben besteht. Durch eine festgelegte finanzielle Untergrenze für antragsfähige Vorhaben wird vermieden, dass sehr punktuelle Aktivitäten profitieren. Als besonders förderungswürdige Vorhaben kommen beispielsweise Neubauten oder Modernisierungen in Frage, die durch ihre Kompaktheit zusätzlich zu der in der Regel in allen Sanierungsmaßnahmen nachweisbaren Förderung des Flächensparens beitragen. Bei der Bewertung der Vorhaben ist die Ausgangslage der Kommunen zu berücksichtigen. Gelingt es daher Kommunen mit entspannten Wohnungsmärkten, dichte innerstädtische Bestände zu revitalisieren, so kann dies ein zusätzlich förderungswürdiger Beitrag sein. Weiterhin kann der Bau von dichten Stadthäusern gerade in Klein- und Mittelstädten, deren Wohnungsmarkt ansonsten stark auf freistehende Einfamilienhäuser ausgerichtet ist, ein solcher Beitrag sein. Neben der Kompaktheit sollte bei den Kriterien vor allem auf die Lebensqualität durch intensive Nutzungsmischung und auf die Verträglichkeit für breite soziale Schichten geachtet werden. Ein zusätzlich förderungswürdiger Beitrag kann also unter Umständen etwa in der Revitalisierung historischer Großgebäude für kulturelle und soziale Einrichtungen liegen, in der Durchsetzung gebäudebezogener Nutzungsmischung oder in Trägermodellen, die ortsansässige Mieter besser als in der gängigen behutsamen Stadterneuerung halten oder dafür sorgen, dass im Sanierungsgebiet bei allen Ansätzen einer „Aufwertung“ weiterhin sozial benachteiligte Gruppen wohnen bleiben können. Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des Instrumentariums und der Sanierungspraxis 137 7.2 Evaluierung und Monitoring Eine programmorientierte Qualitätssicherung wird von den Ministerien und Bewilligungsbehörden informell betrieben. Ihre Ansätze gilt es zu stabilisieren, auszubauen und auf eine anstehende „Nachsorge“ von Gebieten anzupassen, da eine systematische Qualitätssicherung nicht besteht. Umfassende Evaluierungs- und Monitoringansätze können Programme qualifizieren, müssen aber sehr pragmatisch eingesetzt werden, wenn sie auch für die Einzelentscheidungen in der Vorbereitung oder Durchführung von laufenden Maßnahmen qualitätssichernd wirken sollen. Der umfangreiche Erfahrungsschatz, der mit den Programmen „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau Ost“ gesammelt wurde, kann hier produktiv genutzt werden, wenngleich letztere auch die Schwierigkeiten einer inhaltlichen Hinterfragung von Programmen offenbaren. Hierbei gilt es im Rahmen unabhängiger Evaluationsund Monitoringmechanismen, die folgenden Grundsätze zu beachten: Laufende Evaluation: Die Evaluation sollte laufend oder zu definierten Zwischenschritten erfolgen und nicht erst am Ende der Maßnahme, damit tatsächlich eine Nachsteuerung erfolgen kann. Ex-Post-Evaluationen sind sinnvoll, um aus der abgeschlossenen Sanierungen zu lernen und diese Lerneffekte mitzunehmen. Das gilt auch innerhalb einer Kommune, wenn dort mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Kleinräumiger Zuschnitt: Monitoring-Systeme sollten kleinräumig zugeschnitten werden. Die Voraussetzungen für die zielgerichtete Beobachtung von Sanierungsergebnissen und -wirkungen müssen auch in vielen Mittel- und gegebenenfalls Kleinstädten überhaupt erst geschaffen werden – zumindest mit einem Mindestsatz passfähiger, auch quantitativ nachvollziehbarer Indikatoren. Die Zielerreichung im Rahmen der Sanierung ist dabei auch aus Gründen des effektiven Mitteleinsatzes fortlaufend zu prüfen. Eine Beobachtung von Indikatoren, die nur sehr indirekt von der städtischen Sanierungspolitik beeinflusst werden, kann dabei allerdings unterbleiben. Einbettung in die Gesamtstadt: Evaluierung und Monitoring sollten intersektoral organisiert sein und die Sanierung im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung der Gesamtstadt betrachten und bewerten. Im Rahmen der Überprüfung von Sanierungszielen muss immer auch die Zukunftsfähigkeit sanierter Quartiere und deren Stellenwert im Verhältnis zur Gesamtstadt berücksichtigt werden. Ein erster Schritt hierzu wäre ein veränderter Umgang mit der gebietsbezogenen Rechenschaftspflicht durch gemeindliche Verwaltung und Sanierungsträger im Zusammenspiel mit der Lokalpolitik: Darzustellen und zu diskutieren sind hier stets die Bedeutung der erreichten Sanierungsziele und die Veränderung der gebietsbezogenen Rahmenbedingungen einerseits sowie sich abzeichnende Folgewirkungen und weiter bestehende kommunale Handlungsmöglichkeiten andererseits. Qualifizierung von Mitarbeitern: Die verantwortlichen Mitarbeiter vor Ort sind im Hinblick auf das Programm und die Abrechnung fortlaufend unter Berücksichtigung von Evaluierungs- und Monitoring- Ergebnissen weiterzubilden. Damit sollen Mängel in Umsetzung und Abrechnung vorausschauend reduziert werden. Die Voraussetzungen für eine weitergehende Qualifizierung und einen intensivierten Erfahrungsaustausch über Zielerreichung, Hemmnisse bei der Umsetzung sowie Evaluierungs- und Monitoring-Ergebnisse sollten bereits institutionell in den Rahmenbedingungen der Sanierungsförderung verankert werden. Weitergehendes Qualitätsverständnis: Gemeinden sollten Erfolgsindikatoren an die Hand gegeben werden, die mehr sind als ein knapper Zeitrahmen, in dem die Sanierung abzuschließen ist. Die Verbindlichkeit dieser Indikatoren sollte dadurch gestärkt werden, dass sie bei der weiteren Fördermittelvergabe berücksichtigt werden. Dafür müssen die aktuellen Rahmenbedingungen einbezogen werden. Folgekostenprüfung: Es ist frühzeitig zu prüfen, ob die zu erwartenden Folgekostenbelastungen von Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

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7 Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft: Vorschläge zu einer Weiterentwicklung <strong>des</strong> Instrumentariums <strong>und</strong> der Sanierungspraxis<br />

gezogen bzw. konzeptionell unterstützt werden.<br />

Intensivierung von Kooperation <strong>und</strong> Kommunikation<br />

über die Kommune hinaus: Die Vertreter von<br />

Kommunen sollten Anreize erhalten, neben den<br />

Sanierungsträgern in einen intensiven Erfahrungsaustausch<br />

mit Bewilligungsbehörden <strong>und</strong> anderen<br />

Kommunen etwa nach dem Vorbild der Brandenburgischen<br />

„Städte mit historischen Ortskernen“ treten.<br />

Einführung von Wettbewerbselementen im<br />

Spannungsfeld zwischen Gebietsbezug <strong>und</strong> Förderung<br />

innovativer Einzelprojekte: Trotz <strong>des</strong> Gesamtmaßnahmeprinzips<br />

sind Wettbewerbselemente bei<br />

der Zuteilung von Fördermitteln auch heute schon<br />

üblich. Sie sollten kultiviert werden, denn sie sorgen in<br />

einer Zeit knapper Mittel dafür, dass innovative<br />

Projektideen hervorgebracht werden können, die<br />

bestimmte Förderziele in besonderem Maße verwirklichen.<br />

Eine erfolgs- oder innovationsbezogene Fördermittelvergabe<br />

kann allerdings nur ergänzenden<br />

Charakter haben <strong>und</strong> darf das Prinzip der nachhaltigen<br />

Behebung von städtebaulichen Missständen<br />

durch die Sanierung nicht verdrängen. Wohl bietet ein<br />

solcher Ansatz aber die Chance, innovative Partner<br />

einzubinden <strong>und</strong> unkonventionelle Lösungen zu<br />

erproben, die ansonsten unversucht bleiben. Mit dem<br />

Blick auf den Sanierungs- <strong>und</strong> Stadtumbaualltag lässt<br />

sich beobachten, dass bereits vor Jahrzehnten in<br />

innovativen großstädtischen Sanierungsmaßnahmen<br />

erprobte Projektansätze inzwischen in Klein- <strong>und</strong><br />

Mittelstädten „angekommen“ sind. Die Verbreitung<br />

derartiger Ideen könnte durch Wettbewerbselemente<br />

verbessert werden, wie der Blick auf stadtpolitische<br />

Modellvorhaben unterschiedlicher Art immer wieder<br />

zeigt. Dazu sollte ein gewisser Teil <strong>des</strong> verfügbaren<br />

Fördervolumens für Initiativen zurückgehalten<br />

werden, auf die sich Sanierungskommunen jährlich<br />

gesondert bewerben müssen <strong>und</strong> die bei Vorliegen von<br />

besonders innovativen oder in besonderer Weise die<br />

Ziele <strong>des</strong> Förderprogramms erfüllenden Einzelmaßnahmen<br />

vergeben werden können. Gr<strong>und</strong>lage muss<br />

eine Gesamtmaßnahme sein, doch die zusätzlichen<br />

Mittel können für größere Einzelvorhaben in der<br />

Gemeinde vergeben werden. Damit keine groben<br />

Ungleichheiten in der Mittelverteilung entstehen,<br />

sollte sichergestellt werden, dass Sanierungskommunen<br />

innerhalb eines bestimmten Zeitraums, etwa drei<br />

Jahre, nur einmal in den Genuss dieser Zusatzförderung<br />

kommen <strong>und</strong> für einen großen Kreis von Gemeinden<br />

ein Anreiz zur Optimierung ihrer Konzepte <strong>und</strong><br />

Einzelvorhaben besteht. Durch eine festgelegte<br />

finanzielle Untergrenze für antragsfähige Vorhaben<br />

wird vermieden, dass sehr punktuelle Aktivitäten profitieren.<br />

Als besonders förderungswürdige Vorhaben<br />

kommen beispielsweise Neubauten oder Modernisierungen<br />

in Frage, die durch ihre Kompaktheit zusätzlich<br />

zu der in der Regel in allen Sanierungsmaßnahmen<br />

nachweisbaren Förderung <strong>des</strong><br />

Flächensparens beitragen. Bei der Bewertung der<br />

Vorhaben ist die Ausgangslage der Kommunen zu<br />

berücksichtigen. Gelingt es daher Kommunen mit<br />

entspannten Wohnungsmärkten, dichte innerstädtische<br />

Bestände zu revitalisieren, so kann dies ein<br />

zusätzlich förderungswürdiger Beitrag sein. Weiterhin<br />

kann der Bau von dichten Stadthäusern gerade in<br />

Klein- <strong>und</strong> Mittelstädten, deren Wohnungsmarkt<br />

ansonsten stark auf freistehende Einfamilienhäuser<br />

ausgerichtet ist, ein solcher Beitrag sein. Neben der<br />

Kompaktheit sollte bei den Kriterien vor allem auf die<br />

Lebensqualität durch intensive Nutzungsmischung<br />

<strong>und</strong> auf die Verträglichkeit für breite soziale Schichten<br />

geachtet werden. Ein zusätzlich förderungswürdiger<br />

Beitrag kann also unter Umständen etwa in der<br />

Revitalisierung historischer Großgebäude für kulturelle<br />

<strong>und</strong> soziale Einrichtungen liegen, in der Durchsetzung<br />

gebäudebezogener Nutzungsmischung oder<br />

in Trägermodellen, die ortsansässige Mieter besser als<br />

in der gängigen behutsamen Stadterneuerung halten<br />

oder dafür sorgen, dass im Sanierungsgebiet bei allen<br />

Ansätzen einer „Aufwertung“ weiterhin sozial benachteiligte<br />

Gruppen wohnen bleiben können.<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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