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Download - Fachgebietes Ökonomie des Planens und Bauens ...

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6 Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung von Sanierungsmaßnahmen<br />

121<br />

der beteiligten Ämter (noch) nicht eingespielt war oder<br />

von den Beteiligten verschiedene Prioritäten gesetzt<br />

wurden. Der für Sanierung hauptverantwortlichen<br />

Verwaltung ist daran gelegen, die ebenfalls mit ihren<br />

Aufgaben in den Sanierungsgebieten vertretenen<br />

anderen Ressorts schlüssig in den Sanierungsablauf<br />

einzubinden, doch ist sie gegenüber den anderen<br />

Ämtern nicht immer weisungsbefugt. Mangelnder<br />

politischer Rückhalt für die Aufgabe Stadterneuerung<br />

kann die Sanierung hier verzögern, doch besteht hier<br />

über die Qualität der Vorbereitenden Untersuchungen<br />

eine wesentliche Möglichkeit, die Lokalpolitik für ihre<br />

Unterstützung zu gewinnen.<br />

Vertikale Zusammenarbeit: Häufiger zeigten sich in<br />

der „vertikalen Zusammenarbeit“ Schwierigkeiten bei<br />

der Durchsetzung <strong>des</strong> Behutsamkeitsziels, das von<br />

Bürgern <strong>und</strong> Verwaltungsmitarbeitern gegen die<br />

städtische Politik, Wohnungsbaugesellschaften oder<br />

höhere Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden<br />

musste. Dies gilt für zahlreiche Städte unterschiedlicher<br />

Größe mit je unterschiedlichem Forum der<br />

Auseinandersetzung – so etwa in Seßlach, Hameln,<br />

Freiburg, Mannheim, Hannover, München, Hamburg,<br />

Köln oder Berlin. Vor allem die Kommunen in den<br />

neuen Bun<strong>des</strong>ländern oder auch die Sanierungsmaßnahmen<br />

außerhalb <strong>des</strong> Aufmerksamkeitsbereichs der<br />

Stadtöffentlichkeit konnten derartige Probleme aus<br />

nahe liegenden Gründen weitgehend vermeiden.<br />

Insgesamt lässt sich dabei festhalten, dass in der Praxis<br />

funktionsfähige Modelle herausgebildet wurden, bei<br />

denen vor allem Sanierungsbetroffene <strong>und</strong> politisch<br />

sensibilisierte Fachleute einerseits sowie die federführenden<br />

Akteure andererseits aufeinander trafen. Dies<br />

führte teils zu scharfen Auseinandersetzungen, wenn<br />

die Fachleute auf ihrem Leitbild beharrten, in denen<br />

sich meist die beiden Seiten einander annäherten. Im<br />

Ergebnis berücksichtigte die Sanierungspraxis mit der<br />

Zeit die Eigentümerinteressen immer stärker, da gegen<br />

sie kaum erfolgreich Sanierungspolitik betrieben<br />

werden konnte, anfangs aber noch keine wirksamen<br />

Foren für deren angemessene Beteiligung existierten.<br />

Wo es gelang, auf diesem Weg innovative Kommunikationsmodelle<br />

zu etablieren, profitierte hiervon meist<br />

auch die gesamte spätere Planung <strong>und</strong> Umsetzung.<br />

Deren Verstetigung war aber nur dann möglich, wenn<br />

die zu bewältigenden Herausforderungen in etwa<br />

ähnlich blieben <strong>und</strong> wenigstens ansatzweise persönliche<br />

Kontinuität stabilisierend wirkte. Bei einem<br />

Wechsel von Zuständigkeiten, zentralen Entscheidern,<br />

Ressourcenverfügbarkeiten oder Planungsproblemen<br />

wurde das jeweilige Modell wieder auf die Probe<br />

gestellt.<br />

Ausgleichsbetragserhebung: Ein Hauptproblem stellt<br />

die Tatsache dar, dass zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Sanierungsbeginns<br />

in vielen Kommunen nicht ausreichend über die<br />

Notwendigkeit, Logik <strong>und</strong> Legitimation der Ausgleichsbetragserhebung<br />

informiert wurde, so dass bei Abschluss<br />

der Maßnahme Widerstand bei den privaten<br />

Eigentümern aufkommt. Ihnen wird mit Ablösevereinbarungen<br />

<strong>und</strong> Bagatellklauseln begegnet. Nichts<strong>des</strong>toweniger<br />

scheinen die kritischen Stimmen aus einigen<br />

Städten ansatzweise berechtigt, dass der hohe Aufwand<br />

für die Berechnung bei geringen oder sich gar nicht<br />

einstellenden Wertsteigerungen nicht gerechtfertigt<br />

erscheint. Politiker, die aus dem sanierungsbetroffenen<br />

Stadtteil stammen oder Angst vor einem Verlust ihres<br />

Renommees haben, scheuen die Erhebung. Auf diese<br />

Weise können Reibungsverluste entstehen, wenn die<br />

Verwaltung auf der Erhebung nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften besteht, dafür aber erst Unterstützung bei<br />

den verantwortlichen Politikern erstreiten muss. Ein<br />

besonderes Problem besteht darin, dass Gutachterausschüsse<br />

sehr vorsichtig bei der Berechnung vorgehen,<br />

um spätere Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden,<br />

damit aber die Relation zwischen Aufwand <strong>und</strong><br />

Ertrag verschlechtern. Mitunter sind auch aufwendige<br />

Einzelgespräche erforderlich, um die Zahlungsmoral<br />

der Eigentümer zu verbessern <strong>und</strong> Rechtsstreitigkeiten<br />

vorzubeugen.<br />

Anpassung an Umsetzungshindernisse<br />

Beendigung der Sanierung vor Abschluss der<br />

erforderlichen oder angestrebten Maßnahmen:<br />

Insgesamt bietet sich bei den untersuchten Fallstudien<br />

ein eindeutiges Bild dar: Die Sanierungsziele sind im<br />

Wesentlichen erreicht worden. Tatsächlich zeigt ein<br />

genauerer Blick auf die Fallstudien, dass in Einzelfällen<br />

– auch bei privaten Gebäuden – nach Abschluss der<br />

Maßnahme noch Sanierungsbedarf besteht. Zum einen<br />

waren im Sanierungszeitraum Teilmaßnahmen<br />

aufgr<strong>und</strong> fehlender Mittel nicht mehr finanzierbar<br />

(Platzgestaltung, Straßen <strong>und</strong> Wege). Für die nachträgliche<br />

Umsetzung dieser Sanierungsziele bieten Ausgleichsbeträge<br />

<strong>und</strong> ergänzende Förderprogramme<br />

Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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