Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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6 Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung von Sanierungsmaßnahmen<br />
121<br />
der beteiligten Ämter (noch) nicht eingespielt war oder<br />
von den Beteiligten verschiedene Prioritäten gesetzt<br />
wurden. Der für Sanierung hauptverantwortlichen<br />
Verwaltung ist daran gelegen, die ebenfalls mit ihren<br />
Aufgaben in den Sanierungsgebieten vertretenen<br />
anderen Ressorts schlüssig in den Sanierungsablauf<br />
einzubinden, doch ist sie gegenüber den anderen<br />
Ämtern nicht immer weisungsbefugt. Mangelnder<br />
politischer Rückhalt für die Aufgabe Stadterneuerung<br />
kann die Sanierung hier verzögern, doch besteht hier<br />
über die Qualität der Vorbereitenden Untersuchungen<br />
eine wesentliche Möglichkeit, die Lokalpolitik für ihre<br />
Unterstützung zu gewinnen.<br />
Vertikale Zusammenarbeit: Häufiger zeigten sich in<br />
der „vertikalen Zusammenarbeit“ Schwierigkeiten bei<br />
der Durchsetzung <strong>des</strong> Behutsamkeitsziels, das von<br />
Bürgern <strong>und</strong> Verwaltungsmitarbeitern gegen die<br />
städtische Politik, Wohnungsbaugesellschaften oder<br />
höhere Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden<br />
musste. Dies gilt für zahlreiche Städte unterschiedlicher<br />
Größe mit je unterschiedlichem Forum der<br />
Auseinandersetzung – so etwa in Seßlach, Hameln,<br />
Freiburg, Mannheim, Hannover, München, Hamburg,<br />
Köln oder Berlin. Vor allem die Kommunen in den<br />
neuen Bun<strong>des</strong>ländern oder auch die Sanierungsmaßnahmen<br />
außerhalb <strong>des</strong> Aufmerksamkeitsbereichs der<br />
Stadtöffentlichkeit konnten derartige Probleme aus<br />
nahe liegenden Gründen weitgehend vermeiden.<br />
Insgesamt lässt sich dabei festhalten, dass in der Praxis<br />
funktionsfähige Modelle herausgebildet wurden, bei<br />
denen vor allem Sanierungsbetroffene <strong>und</strong> politisch<br />
sensibilisierte Fachleute einerseits sowie die federführenden<br />
Akteure andererseits aufeinander trafen. Dies<br />
führte teils zu scharfen Auseinandersetzungen, wenn<br />
die Fachleute auf ihrem Leitbild beharrten, in denen<br />
sich meist die beiden Seiten einander annäherten. Im<br />
Ergebnis berücksichtigte die Sanierungspraxis mit der<br />
Zeit die Eigentümerinteressen immer stärker, da gegen<br />
sie kaum erfolgreich Sanierungspolitik betrieben<br />
werden konnte, anfangs aber noch keine wirksamen<br />
Foren für deren angemessene Beteiligung existierten.<br />
Wo es gelang, auf diesem Weg innovative Kommunikationsmodelle<br />
zu etablieren, profitierte hiervon meist<br />
auch die gesamte spätere Planung <strong>und</strong> Umsetzung.<br />
Deren Verstetigung war aber nur dann möglich, wenn<br />
die zu bewältigenden Herausforderungen in etwa<br />
ähnlich blieben <strong>und</strong> wenigstens ansatzweise persönliche<br />
Kontinuität stabilisierend wirkte. Bei einem<br />
Wechsel von Zuständigkeiten, zentralen Entscheidern,<br />
Ressourcenverfügbarkeiten oder Planungsproblemen<br />
wurde das jeweilige Modell wieder auf die Probe<br />
gestellt.<br />
Ausgleichsbetragserhebung: Ein Hauptproblem stellt<br />
die Tatsache dar, dass zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Sanierungsbeginns<br />
in vielen Kommunen nicht ausreichend über die<br />
Notwendigkeit, Logik <strong>und</strong> Legitimation der Ausgleichsbetragserhebung<br />
informiert wurde, so dass bei Abschluss<br />
der Maßnahme Widerstand bei den privaten<br />
Eigentümern aufkommt. Ihnen wird mit Ablösevereinbarungen<br />
<strong>und</strong> Bagatellklauseln begegnet. Nichts<strong>des</strong>toweniger<br />
scheinen die kritischen Stimmen aus einigen<br />
Städten ansatzweise berechtigt, dass der hohe Aufwand<br />
für die Berechnung bei geringen oder sich gar nicht<br />
einstellenden Wertsteigerungen nicht gerechtfertigt<br />
erscheint. Politiker, die aus dem sanierungsbetroffenen<br />
Stadtteil stammen oder Angst vor einem Verlust ihres<br />
Renommees haben, scheuen die Erhebung. Auf diese<br />
Weise können Reibungsverluste entstehen, wenn die<br />
Verwaltung auf der Erhebung nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften besteht, dafür aber erst Unterstützung bei<br />
den verantwortlichen Politikern erstreiten muss. Ein<br />
besonderes Problem besteht darin, dass Gutachterausschüsse<br />
sehr vorsichtig bei der Berechnung vorgehen,<br />
um spätere Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden,<br />
damit aber die Relation zwischen Aufwand <strong>und</strong><br />
Ertrag verschlechtern. Mitunter sind auch aufwendige<br />
Einzelgespräche erforderlich, um die Zahlungsmoral<br />
der Eigentümer zu verbessern <strong>und</strong> Rechtsstreitigkeiten<br />
vorzubeugen.<br />
Anpassung an Umsetzungshindernisse<br />
Beendigung der Sanierung vor Abschluss der<br />
erforderlichen oder angestrebten Maßnahmen:<br />
Insgesamt bietet sich bei den untersuchten Fallstudien<br />
ein eindeutiges Bild dar: Die Sanierungsziele sind im<br />
Wesentlichen erreicht worden. Tatsächlich zeigt ein<br />
genauerer Blick auf die Fallstudien, dass in Einzelfällen<br />
– auch bei privaten Gebäuden – nach Abschluss der<br />
Maßnahme noch Sanierungsbedarf besteht. Zum einen<br />
waren im Sanierungszeitraum Teilmaßnahmen<br />
aufgr<strong>und</strong> fehlender Mittel nicht mehr finanzierbar<br />
(Platzgestaltung, Straßen <strong>und</strong> Wege). Für die nachträgliche<br />
Umsetzung dieser Sanierungsziele bieten Ausgleichsbeträge<br />
<strong>und</strong> ergänzende Förderprogramme<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung