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118 6 Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung von Sanierungsmaßnahmen 6.1 Verfahrenshindernisse und Umsetzungsschwierigkeiten Das folgende Kapitel bezieht sich vor allem auf die Ausführungen zum Finanzmanagement und zur Verwaltungsorganisation. Darüber hinaus beleuchtet es aber auch andere Umsetzungsschwierigkeiten, die in den Voraussetzungen der Gebiete und den Rahmenbedingungen begründet sind. Es stützt sich neben eigenen Analysen der vorliegenden Materialien aus den Fallstudien vor allem auf Interviews mit Verfahrensbeteiligten und die im Laufe des Forschungsprojekts abgehaltenen Workshops. Ausgehend von den Gebietseigenschaften werden zunächst Rahmenbedingungen für die Schaffung der komplexen Umsetzungsvoraussetzungen behandelt. Daran anschließend stehen die Frage von Kommunikation und Kooperation und Anpassungsversuche an Umsetzungsschwierigkeiten im Mittelpunkt. Abschließend soll auf die exogenen Rahmenbedingungen für die Sanierung eingegangen werden, die sich durch die Organisation des Städtebauförderungsprogrammes insgesamt oder andere kommunalrechtliche Vorschriften ergeben. Die unten diskutierten, auf diesem Abschnitt aufbauenden Effektivierungsansätze sind vor dem Hintergrund der Tatsache zu betrachten, dass die bisweilen recht lange zurückliegenden Verfahren für bestimmte Fragen Neuland beschreiten mussten und daher Effektivierungsvorschläge teilweise längst in der Praxis umgesetzt werden. Die Ausführungen zu Hindernissen und Problemen sollen den äußerst positiven Gesamteindruck der meisten Maßnahmen keineswegs schmälern. Umsetzungsvoraussetzungen und ihre Folgen für die Durchführung von Sanierungsverfahren und Einzelmaßnahmen Die Logik der Vorschaltung sorgfältiger Vorbereitender Untersuchungen trägt dazu bei, dass die Festlegung von Sanierungsgebieten mit Bedacht erfolgt. Allerdings hat die Qualität von Vorbereitenden Untersuchungen gerade in der Anfangszeit der Städtebauförderung mancherorts zu wünschen übrig gelassen, so dass eine Überarbeitung aus Qualitätsgründen erforderlich war. Überdies werden Sanierungsmaßnahmen immer wieder in einzelne Sanierungsteilgebiete aufgeteilt, die nacheinander festgelegt werden, um damit eine schrittweise Umsetzung oder problembezogene Differenzierung zuzulassen. Die Fördermittelanmeldung der Gemeinden bereitet Maßnahmen und in ihrem Rahmen durchgeführte Projekte vergleichsweise verbindlich vor. Trotz des sorgfältigen Planungsvorlaufs kann es zu Problemen in der Umsetzung kommen, die schon bei der Festlegung der Gebiete beginnen. So lassen sich in einzelnen Fällen auch abgebrochene Maßnahmen nachweisen. Wesentliche Gründe dafür, dass ein Teil der Sanierungsziele nicht in absehbarer Zeit erreicht werden, können wie folgt zusammengefasst werden: • ungünstige Gebietseigenschaften, • nicht vorhersehbare Veränderungen der Rahmenbedingungen der Sanierungsmaßnahme, • Scheitern der Bemühungen um Realisierung von Umsetzungsvoraussetzungen • mangelnde Kooperationsbereitschaft bei den Eigentümern, • massiver Widerstand vonseiten der Bewohner oder politischer Aktivisten. Ungünstige Gebietseigenschaften: Kleine, einheitlich strukturierte Sanierungsgebiete ließen sich leichter umsetzen (Kassel, Kleinmachnow), während größere Quartiere eher Schwierigkeiten der Realisierung aufwarfen und bisweilen zu einer Beschränkung auf Teilgebiete zwangen (Soest). Große, zusammenhängende Gebiete erlauben aber auch einen nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung des Gesamtgebiets (Hamburg). Ein kleinteiliger Zuschnitt von Sanierungsgebieten in zusammenhängenden Quartieren (Neu- Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

6 Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung von Sanierungsmaßnahmen 119 markt, München, Idar-Oberstein, Neunkirchen, Mannheim) kann zwar in einzelnen von ihnen die Sanierung aufhalten, ohne aber den Sanierungsfortschritt im Gesamtgebiet zu stören. Die Gefahr, dass die Splittung in viele kleine Gebiete zu einer falschen Prioritätensetzung bei der Sanierung führt und damit keine problemadäquate Abfolge von Maßnahmen nach sich zieht, hat sich allerdings in Einzelfällen bestätigt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn weitere, beispielsweise verwaltungsinterne Schwierigkeiten hinzutreten (Mannheim, Schwäbisch Hall). Weiterhin spielt die Lage des Gebietes in der Stadt für die Durchführung eine Rolle. Eine Lage in Citynähe kann wegen entstehenden Investitionsdrucks die Durchsetzung sozialer Ziele erschweren. Hier ist eine konsequente Anwendung der verfügbaren Instrumente angezeigt (Spandauer Vorstadt, München). In Bremen zeigte sich dagegen – in typischer Stadtrandlage – die Besonderheit der Großwohnsiedlung, in der nur wenige Wohnungsunternehmen der Kommune gegenüberstanden. Kommunale Unternehmen bilden in einer solchen Konstellation strategische Partner: Bei Interessengegensätzen mit großen privaten Wohnungsunternehmen kann es jedoch zu einer Beeinträchtigung des Sanierungserfolgs kommen. Ähnliche Schwierigkeiten treten auch in der Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern großer ehemaliger oder noch genutzter Gewerbeflächen auf – etwa in Freiburg bei mühsamen Verhandlungen mit den Erben eines abgewanderten Unternehmens über die Konversion. Nicht vorhersehbare Veränderungen bestehen in gesamtwirtschaftlichen, politischen oder auch einzelwirtschaftlichen Ereignissen – wie die bereits erwähnte Neuausrichtung der Förderung nach der deutschen Wiedervereinigung oder die Insolvenz eines Investors. Strukturell können Gemeinden auf sie nur insofern eingehen, als sie versuchen, ihre Sanierungsstrategie Risiko vermeidend auszulegen und sich nicht von einzelnen Maßnahmen und einzelnen Investoren „abhängig zu machen“. In Kommunen mit schwieriger wirtschaftlicher Situation bleibt aber oft gar keine andere Wahl, als auf wenige Gelegenheiten zu setzen, in denen Investoren überhaupt bereit sind, sich im Sanierungsgebiet zu engagieren. Die Alternative einer Entwicklung ohne private Investoren durch die Stadt, einen städtischen Sanierungsträger oder eine städtische Wohnungsbaugesellschaft wird zwar mitunter versucht, greift aber nur begrenzt und birgt finanzielle Risiken für die Kommune. Umsetzungsvoraussetzungen sind bisweilen nicht gegeben, wenn Maßnahmen besonders komplex sind und beispielsweise aufwendige Finanzierungskonstruktionen erfordern. Die Durchführung einer Verlagerung von öffentlichen Einrichtungen, eine Zusammenführung von zerstreuten Verwaltungsdienststellen oder die Einrichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen erfordert die Verfügbarkeit von geeigneten Immobilien. Häufiger als die Entwicklung einer gezielten Strategie hierzu sind denn wohl auch aufgrund des Freiwerdens von Gebäuden angestellte Überlegungen zu deren Nachnutzungen, im Zuge derer es dann zu einer Kette von Nutzungsverlagerungen kommen kann. Bei privaten Nutzern entsteht die genannte Problematik im Zusammenhang mit Umsetzungen, die bei Unternehmen trotz öffentlicher Unterstützung die finanzielle Leistungsfähigkeit stark strapazieren. Versuche, in Blockinnenbereichen liegende Flächen für Grünanlagen oder Stellplätze zu mobilisieren, scheitern teilweise an Entschädigungsfragen. Mangelnde Kooperationsbereitschaft wird vor allem zum Problem, wenn das Sanierungsgebiet zusätzlich von einer zersplitterten Eigentümerstruktur gekennzeichnet ist. Hier stellt sich die Frage, wie konsequent die Kommune die von der Sanierung an die Hand gegebenen Instrumente nutzen will. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln kann sie nicht erzwingen, wenn die Anreize für ihre Nutzung nicht greifen. Kleinere Gemeinden können in einem solchen Fall lediglich auf eine Anpassung der Förderbedingungen und Richtlinien beim Land drängen. Eingriffe in die Struktur des Parzelleneigentums bei funktionalen Missständen sind nur durchsetzbar, wenn den Eigentümern die hiervon herrührenden Vorteile vermittelt werden können. Eine Umlegung, quartiersbezogene Veränderung der Nutzungsstruktur oder gebäudebezogene Aufwertung wird also immer mit angemessenen Bindungen, Verpflichtungen und Nutzungsaufgaben der Eigentümer verknüpft sein müssen. Eine Einbeziehung von einzelnen Schlüsselgrundstücken kann dennoch scheitern, wenn sich Eigentümer nicht auf die Sanierung angewiesen sehen. Langzeitwirkungen und Effektivierung der Städtebauförderung

6 Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung von Sanierungsmaßnahmen<br />

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markt, München, Idar-Oberstein, Neunkirchen,<br />

Mannheim) kann zwar in einzelnen von ihnen die<br />

Sanierung aufhalten, ohne aber den Sanierungsfortschritt<br />

im Gesamtgebiet zu stören. Die Gefahr, dass die<br />

Splittung in viele kleine Gebiete zu einer falschen<br />

Prioritätensetzung bei der Sanierung führt <strong>und</strong> damit<br />

keine problemadäquate Abfolge von Maßnahmen nach<br />

sich zieht, hat sich allerdings in Einzelfällen bestätigt.<br />

Allerdings gilt dies nur dann, wenn weitere, beispielsweise<br />

verwaltungsinterne Schwierigkeiten hinzutreten<br />

(Mannheim, Schwäbisch Hall).<br />

Weiterhin spielt die Lage <strong>des</strong> Gebietes in der Stadt für<br />

die Durchführung eine Rolle. Eine Lage in Citynähe<br />

kann wegen entstehenden Investitionsdrucks die<br />

Durchsetzung sozialer Ziele erschweren. Hier ist eine<br />

konsequente Anwendung der verfügbaren Instrumente<br />

angezeigt (Spandauer Vorstadt, München). In<br />

Bremen zeigte sich dagegen – in typischer Stadtrandlage<br />

– die Besonderheit der Großwohnsiedlung, in der<br />

nur wenige Wohnungsunternehmen der Kommune<br />

gegenüberstanden. Kommunale Unternehmen bilden<br />

in einer solchen Konstellation strategische Partner: Bei<br />

Interessengegensätzen mit großen privaten Wohnungsunternehmen<br />

kann es jedoch zu einer Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Sanierungserfolgs kommen. Ähnliche<br />

Schwierigkeiten treten auch in der Zusammenarbeit<br />

mit privaten Eigentümern großer ehemaliger oder<br />

noch genutzter Gewerbeflächen auf – etwa in Freiburg<br />

bei mühsamen Verhandlungen mit den Erben<br />

eines abgewanderten Unternehmens über die Konversion.<br />

Nicht vorhersehbare Veränderungen bestehen in<br />

gesamtwirtschaftlichen, politischen oder auch<br />

einzelwirtschaftlichen Ereignissen – wie die bereits<br />

erwähnte Neuausrichtung der Förderung nach der<br />

deutschen Wiedervereinigung oder die Insolvenz eines<br />

Investors. Strukturell können Gemeinden auf sie nur<br />

insofern eingehen, als sie versuchen, ihre Sanierungsstrategie<br />

Risiko vermeidend auszulegen <strong>und</strong> sich nicht<br />

von einzelnen Maßnahmen <strong>und</strong> einzelnen Investoren<br />

„abhängig zu machen“. In Kommunen mit schwieriger<br />

wirtschaftlicher Situation bleibt aber oft gar keine<br />

andere Wahl, als auf wenige Gelegenheiten zu setzen,<br />

in denen Investoren überhaupt bereit sind, sich im<br />

Sanierungsgebiet zu engagieren. Die Alternative einer<br />

Entwicklung ohne private Investoren durch die Stadt,<br />

einen städtischen Sanierungsträger oder eine städtische<br />

Wohnungsbaugesellschaft wird zwar mitunter<br />

versucht, greift aber nur begrenzt <strong>und</strong> birgt finanzielle<br />

Risiken für die Kommune.<br />

Umsetzungsvoraussetzungen sind bisweilen nicht<br />

gegeben, wenn Maßnahmen besonders komplex sind<br />

<strong>und</strong> beispielsweise aufwendige Finanzierungskonstruktionen<br />

erfordern. Die Durchführung einer<br />

Verlagerung von öffentlichen Einrichtungen, eine<br />

Zusammenführung von zerstreuten Verwaltungsdienststellen<br />

oder die Einrichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

erfordert die Verfügbarkeit von<br />

geeigneten Immobilien. Häufiger als die Entwicklung<br />

einer gezielten Strategie hierzu sind denn wohl auch<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Freiwerdens von Gebäuden angestellte<br />

Überlegungen zu deren Nachnutzungen, im Zuge<br />

derer es dann zu einer Kette von Nutzungsverlagerungen<br />

kommen kann. Bei privaten Nutzern entsteht<br />

die genannte Problematik im Zusammenhang mit<br />

Umsetzungen, die bei Unternehmen trotz öffentlicher<br />

Unterstützung die finanzielle Leistungsfähigkeit stark<br />

strapazieren. Versuche, in Blockinnenbereichen<br />

liegende Flächen für Grünanlagen oder Stellplätze zu<br />

mobilisieren, scheitern teilweise an Entschädigungsfragen.<br />

Mangelnde Kooperationsbereitschaft wird vor allem<br />

zum Problem, wenn das Sanierungsgebiet zusätzlich<br />

von einer zersplitterten Eigentümerstruktur gekennzeichnet<br />

ist. Hier stellt sich die Frage, wie konsequent<br />

die Kommune die von der Sanierung an die Hand<br />

gegebenen Instrumente nutzen will. Die Inanspruchnahme<br />

von Fördermitteln kann sie nicht erzwingen,<br />

wenn die Anreize für ihre Nutzung nicht greifen.<br />

Kleinere Gemeinden können in einem solchen Fall<br />

lediglich auf eine Anpassung der Förderbedingungen<br />

<strong>und</strong> Richtlinien beim Land drängen. Eingriffe in die<br />

Struktur <strong>des</strong> Parzelleneigentums bei funktionalen<br />

Missständen sind nur durchsetzbar, wenn den<br />

Eigentümern die hiervon herrührenden Vorteile<br />

vermittelt werden können. Eine Umlegung, quartiersbezogene<br />

Veränderung der Nutzungsstruktur oder<br />

gebäudebezogene Aufwertung wird also immer mit<br />

angemessenen Bindungen, Verpflichtungen <strong>und</strong><br />

Nutzungsaufgaben der Eigentümer verknüpft sein<br />

müssen. Eine Einbeziehung von einzelnen Schlüsselgr<strong>und</strong>stücken<br />

kann dennoch scheitern, wenn sich<br />

Eigentümer nicht auf die Sanierung angewiesen<br />

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Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung

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