Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
108<br />
5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />
ist Erhaltungssatzungen als eine mögliche Anwendungsvoraussetzung<br />
für die betreffenden Programme<br />
eine neue Rolle zugekommen. Die Wirkung von<br />
Erhaltungssatzungen ist aber umstritten. Sie hängt<br />
nicht zuletzt von der Genehmigungspraxis vor Ort ab.<br />
Hier zeigen Beispiele gerade aus heterogener strukturierten<br />
Gebieten mit einer höheren Fluktuation, dass<br />
die Stabilisierungsfunktion der Satzungen nicht<br />
überschätzt werden sollte. Dies bedeutet für die<br />
Sanierung wiederum, dass einer konsequenten Durchsetzung<br />
der Ziele über das Instrument der Genehmigung<br />
nach § 144 BauGB, den Gr<strong>und</strong>stückserwerb von<br />
Treuhändern <strong>und</strong> die Festsetzung von Bebauungsplänen<br />
eine wichtige Rolle zukommt; aber auch, dass die<br />
Möglichkeiten einer Stabilisierung nach Auslaufen der<br />
Sanierung nicht sehr groß sind. Nicht intendierte<br />
Wirkungen einer übermäßigen sozialen Aufwertung<br />
lassen sich also schon vom Rechtsinstrumentarium her<br />
nur schwer abwenden, sondern vor allem verzögern<br />
<strong>und</strong> für die Ursprungsbevölkerung verträglich gestalten.<br />
Allerdings wird das Instrument der Erhaltungssatzung<br />
auch aktiv sanierungsbegleitend eingesetzt <strong>und</strong><br />
löst dann die Sanierung im Verlauf der Maßnahme als<br />
Schutzinstrument ab. So wurden etwa in Ottensen die<br />
vorhandenen Gewerbeeinheiten in den zum Teil stark<br />
verdichteten Blockinnenhöfen geschützt durch die<br />
blockweise Festlegung von Erhaltungsbereichen im<br />
Bebauungsplan. Der Erhalt <strong>des</strong> Kleingewerbes war<br />
dabei eines der Ziele der Sanierungsmaßnahme. Die aus<br />
der Nachbarschaft von Wohn- <strong>und</strong> Gewerbenutzung<br />
resultierenden Nutzungskonflikte wurden einzelfallweise<br />
<strong>und</strong> dank einer hohen Akzeptanz <strong>des</strong> Gewerbes in<br />
der Bevölkerung gelöst.<br />
Informelle Ergänzungs- <strong>und</strong> Ersatzinstrumente für<br />
formelle Instrumente finden sich – außer im Vorlauf zu<br />
Sanierungen mit Stadt- oder Stadtteilentwicklungsplänen,<br />
die sich allerdings in ihrer inhaltlichen Nähe zur<br />
Kahlschlagsanierung <strong>und</strong> City-Erweiterung in den<br />
1970er Jahren mancherorts offenbar als nicht quartiersbezogen<br />
genug herausgestellt haben (vgl. etwa<br />
München-Haidhausen, Programmpläne Hamburg-<br />
Ottensen,) – zunehmend in der Ausarbeitung von<br />
Rahmenplänen oder „Gebietstypenplänen“, die die<br />
Sanierung steuern sollen. Diese finden in größeren<br />
Quartieren eine Konkretisierung durch städtebauliche<br />
Feinuntersuchungen, „Blockkonzepte“ oder gar<br />
Teilblockkonzepte, welche die Sanierungsziele auf<br />
Blockebene konkretisieren <strong>und</strong> für einzelne Gr<strong>und</strong>stücke<br />
Bebauungsstrukturen <strong>und</strong> Gebäudehöhen sowie<br />
die Nutzung der Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen festlegen<br />
(z. B. Berlin Spandauer Vorstadt, München-Haidhausen,<br />
Neumarkt i.d. Oberpfalz). Koordinationsprobleme<br />
innerhalb der Verwaltungen sind dabei nicht bekannt<br />
geworden, zumal die wesentlichen Steuerungswirkungen<br />
<strong>des</strong> Sanierungsrechts sich auf den Umgang mit<br />
privaten Eigentümern beziehen. Die Gemeinden<br />
verzichten in manchen Gebieten vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
ihrer Schwierigkeiten mit Sanierungsbebauungsplänen<br />
interessanterweise sogar explizit auf deren Festsetzung<br />
zur Sicherung der Sanierungsziele. Teilweise hat sich<br />
diese Praxis erst im Laufe der Erfahrungen mit einer<br />
komplexen Sanierung herausgebildet, bei der deutlich<br />
wurde, dass im Sanierungsgebiet auftretende ständige<br />
Veränderungen von Rahmenbedingungen nur schwer<br />
mit einem Bebauungsplan sinnvoll aufgegriffen<br />
werden können. Über die Einbettung in gesamtstädtische<br />
Stadtentwicklungsprozesse kann dennoch eine<br />
abgestimmte Entwicklung verfolgt werden, zu der eine<br />
transparente Leitbildentwicklung <strong>und</strong> eine Fortschreibung<br />
der planerischen Konzepte gehören (Biberach).<br />
Außerdem bedeutet ein Verzicht auf Bebauungspläne<br />
nicht, dass im Rahmen der Sanierung die Drohung mit<br />
einer Anwendung von formellen Instrumenten wie der<br />
Enteignung unterbleiben würde, um Sanierungsziele<br />
gegenüber Privaten durchzusetzen (Köln-Severinsviertel).<br />
Die informellen Regelungen können durch<br />
ergänzende Stadtratsbeschlüsse zusätzlich unterstützt<br />
werden. Dies betrifft vor allem den Umgang mit<br />
sozialen Zielen, die eine besondere Bindung der<br />
Akteure in der Sanierung auf die Sanierungsziele<br />
bekräftigen <strong>und</strong> dazu beispielsweise Förder- <strong>und</strong><br />
Genehmigungsvoraussetzungen über Qualitätsstandards<br />
festlegen (München, Jena). Weiterhin angewandt<br />
werden bisweilen vielfältige Untersuchungen zum<br />
öffentlichen Raum <strong>und</strong> dem Wohnumfeld <strong>und</strong> zum<br />
Verkehr sowie Regelwerke für die Gestaltung, Gestaltungsfibeln<br />
<strong>und</strong> Gestaltungsbeiräte als Ergänzungsoder<br />
gar Ersatzinstrumente für Gestaltungssatzungen<br />
in historischen Altstädten, wobei letztere teilweise in<br />
Bebauungspläne integriert werden (Berlin Spandauer<br />
Vorstadt, Biberach, Schwäbisch Hall, Neumarkt i.d.<br />
Oberfalz), bis hin zu informellen Höhenzonierungsplänen<br />
zur Sicherung der Stadtsilhouette (Neumarkt i.d.<br />
Oberpalz). Zur Sicherung eines gestalterischen Zusammenhangs,<br />
der gerade in kleineren historischen<br />
Altstädten als wichtig angesehen wird, dient eine<br />
Bindung bestimmter Architekten an die Sanierungs-<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung