Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
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5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />
107<br />
Bebauungspläne überführt <strong>und</strong> verfeinert. Dabei<br />
kommt es zu langen Verfahren, in denen teilweise eine<br />
über die aus der BauNVO abgeleiteten Festsetzungstypen<br />
schwierige Konfliktbewältigung zwischen<br />
unverträglich scheinenden Nutzungen im Detail<br />
erfolgen muss. Dies führt mitunter zu langen Verfahren<br />
mit mehreren Auslegungen <strong>und</strong> Entwurfsänderungen.<br />
Kreative Kompromisslösungen in Bebauungsplänen<br />
lassen sich dabei etwa im Nebeneinander von Einzelhandelseinrichtungen<br />
an Einkaufsstraßen, die auf die<br />
Erdgeschossbereiche der Blockinnenbereiche zugreifen<br />
<strong>und</strong> damit die Verfügbarkeit von Freiflächen im<br />
Blockinnern einschränken, oder im Nebeneinander von<br />
Subkultur <strong>und</strong> Bürodienstleistungen finden (Freiburg,<br />
Schwäbisch Hall, Berlin). Aus heutiger Sicht weniger<br />
bemerkenswert erscheint, dass bereits frühzeitig von<br />
den Festsetzungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />
intensiv Gebrauch gemacht wurde, wie etwa bei einer<br />
geschossweisen Differenzierung von Nutzungen in<br />
Einkaufsstraßen, der Festlegung von Min<strong>des</strong>twohnanteilen<br />
(Berlin Spandauer Vorstadt) oder der Festsetzung<br />
von Trauf- <strong>und</strong> Firsthöhen zur Sicherung einer gestalterisch<br />
verträglichen ergänzenden Neubautätigkeit<br />
(Schwäbisch-Hall).<br />
Gute Praxis Spandauer Vorstadt Berlin – planungsrechtliche<br />
Sicherung der Sanierungsziele<br />
Platz am Zwirngraben in der Spandauer Vorstadt<br />
Die Spandauer Vorstadt ist der einzige in seiner historisch<br />
gewachsenen Struktur erhaltener Teil <strong>des</strong> alten Berliner<br />
Stadtgebiets <strong>und</strong> ist durch Blockrandbebauung gekennzeichnet.<br />
Noch vor 1990 begann eine Diskussion um den Erhalt,<br />
ausgelöst durch Abrissplanungen, die die Ausweisung als<br />
Flächendenkmal bewirkte. Zu Beginn der Sanierung bestand<br />
bereits ein hoher Aufwertungsdruck; 96,3 % der Gr<strong>und</strong>stücke<br />
waren restitutionsbelastet. Die Vernachlässigung <strong>des</strong> Gebäudebestands<br />
bis in die 1980er Jahre machte eine Sanierung<br />
erforderlich. Brachflächen, Baulücken im Blockrand, vereinzelt<br />
leer stehende Häuser <strong>und</strong> Gebäude mit starkem Zerfallsgrad<br />
waren Problempunkte der Stadtgestalt. Das Gewerbe lag im<br />
Konfliktfeld mit der Wohnnutzung.<br />
Die Erneuerung der Spandauer Vorstadt brachte besonders<br />
durch ihre hohe Qualität in der Umsetzung <strong>und</strong> der baulichen<br />
Erneuerung eine rasante touristische Entwicklung mit sich. Die<br />
Konflikte zwischen Wohnnutzung <strong>und</strong> Gastronomie versucht<br />
der Bezirk nach der Aufhebung <strong>des</strong> Sanierungsrechts mit der<br />
Aufstellung von Bebauungsplänen beispielhaft zu lösen.<br />
Neben der planungsrechtlichen Sicherung der neu gestalteten<br />
öffentlichen Spielplätze <strong>und</strong> Grünflächen sowie der übrigen<br />
Standorte der sozialen <strong>und</strong> kulturellen Infrastruktur sind 22<br />
Bebauungspläne im Verfahren, mit denen die Zulässigkeit<br />
weiterer Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften <strong>und</strong> Vergnügungsstätten<br />
gesteuert <strong>und</strong> die Wohnnutzung gesichert werden<br />
soll.<br />
Kombinationen verschiedener formeller Instrumente<br />
aus dem Besonderen Städtebaurecht: Eine Kombination<br />
<strong>des</strong> Sanierungsrechts etwa mit den Vorschriften der<br />
Erhaltungssatzung ist nicht selbstverständlich. Die<br />
Instrumente sind komplementär angelegt. Wohl kann<br />
eine Erhaltungssatzung nach Aufhebung der Sanierungssatzung<br />
einen Teil der städtebaulichen oder<br />
sozialen Ziele für das betreffende Gebiet sichern, wenn<br />
die städtebaulichen Missstände im Wesentlichen<br />
behoben sind. Aufschlussreich ist beispielsweise die<br />
Vorgehensweise in Berlin, wo das Instrument der<br />
Erhaltungssatzung (als Erhaltungsverordnung) in den<br />
direkt an Sanierungsgebiete angrenzenden „Lücken“<br />
mit geringeren Missständen zum Einsatz gekommen ist,<br />
die keine Festsetzung eines Sanierungsgebiets gerechtfertigt<br />
hätten. Mit der Ausdifferenzierung der B<strong>und</strong>-<br />
Länder-Förderung <strong>und</strong> insbesondere den Programmen<br />
„Soziale Stadt“ <strong>und</strong> „Städtebaulicher Denkmalschutz“<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung