Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
Download - Fachgebietes Ãkonomie des Planens und Bauens ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
106<br />
5 Impulse für die Stadtentwicklung<br />
einer Zeit der städtebaulichen Moderne stammen <strong>und</strong><br />
teilweise noch das Besondere Städtebaurecht prägen,<br />
haben sich vielerorts städtebauliche Ziele entwickelt,<br />
die mit dem formellen Instrumentarium allein nicht<br />
zuverlässig erreicht werden können. Dies betrifft im<br />
Rahmen der stärker bestandsorientierten „Behutsamen<br />
Stadterneuerung“ besonders die Akzeptanz<br />
höherer Dichten <strong>und</strong> den Versuch einer sinnvollen<br />
Weiterentwicklung von nutzungsgemischten Strukturen.<br />
Hierzu wurde zwar durch die Einführung <strong>des</strong><br />
„Besonderen Wohngebiets“ vor längerer Zeit auch<br />
eine Anpassung <strong>des</strong> rechtlichen Instrumentariums<br />
vorgenommen, doch kommen weitere innovative<br />
Anwendungen <strong>des</strong> formellen Instrumentariums sowie<br />
eine kreative Anwendung informeller Instrumente zur<br />
Sicherstellung <strong>des</strong> Sanierungserfolgs zum Einsatz, die<br />
aber in der Regel lokal entwickelt <strong>und</strong> damit nur<br />
teilweise zum Gemeingut der Sanierungspraxis<br />
geworden sind. Dennoch sind sie lokal wesentlich für<br />
eine Akzeptanz nutzungsgemischter innerstädtischer<br />
Quartiere <strong>und</strong> damit die Realisierbarkeit <strong>des</strong> „nachmodernen“<br />
Leitbilds der Stadterneuerung. Dies macht ein<br />
einfacher (<strong>und</strong> hier etwas schematisierter) Vergleich<br />
zweier typischer Konfliktursachen in nutzungsgemischten<br />
Quartieren deutlich: der Industriebetrieb<br />
<strong>und</strong> der Ballsaal im Blockinnenbereich. Der Industriebetrieb<br />
ist schon aufgr<strong>und</strong> seiner eigenen Erschließungs-<br />
<strong>und</strong> Erweiterungsanforderungen häufig auf<br />
eine Standortalternative angewiesen, deren Wahl im<br />
Zuge der Sanierung durch Betriebsverlagerung<br />
unterstützt wird; nicht zuletzt <strong>des</strong>halb, weil die von<br />
dem Betrieb ausgehenden Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />
unter Umständen nicht mit ges<strong>und</strong>en Wohn<strong>und</strong><br />
Lebensverhältnissen im Quartier vereinbar sind.<br />
Dagegen kann ein Ballsaal auf die Lage in einem<br />
nutzungsgemischten, kulturell geprägten Quartier<br />
angewiesen sein <strong>und</strong> leistet selbst einen Beitrag zu<br />
<strong>des</strong>sen Attraktivität. Die von ihm ausgehenden<br />
Störungen können aber ihrerseits mit einer Wohnnutzung<br />
im Konflikt stehen, wenngleich sie in einem<br />
geringeren Ausmaß als im ersten Beispiel entstehen.<br />
Die Anwendung der Möglichkeiten <strong>des</strong> Sanierungsrechts<br />
zur Verlagerung oder anderer Rechtsinstrumente<br />
zur erheblichen Nutzungseinschränkung<br />
wären überzogen <strong>und</strong> würden sich gegen die Sanierungsziele<br />
richten. Hier ist die Suche nach anderen<br />
Wegen angezeigt, die entstehenden Konflikte zu<br />
bewältigen.<br />
Die instrumentellen Innovationen lassen sich wie folgt<br />
einteilen:<br />
• situationsangepasste kreative Anwendungen <strong>des</strong><br />
formellen Instrumentariums,<br />
• Kombinationen verschiedener formeller Instrumente<br />
aus dem Besonderen Städtebaurecht,<br />
• informelle Ergänzungs- <strong>und</strong> Ersatzinstrumente für<br />
formelle Instrumente, begleitende Regelungen aus<br />
anderen Rechtsbereichen,<br />
• privatrechtliche Regelungen zur Konfliktbewältigung<br />
unter Beteiligung der öffentlichen Hand oder<br />
der Sanierungsträger,<br />
• kommunikative Strategien im Umgang mit<br />
kleineren Nutzungskonflikten.<br />
Situationsangepasste kreative Anwendungen finden<br />
sich etwa im Umgang mit Situationen wie dem oben<br />
genannten Beispiel. So ist etwa in der Spandauer<br />
Vorstadt in Berlin oder in München-Haidhausen durch<br />
einen „Gaststätten-Bebauungsplan“ versucht worden,<br />
die Attraktivität der Gebiete als Ausgehstandort mit<br />
den zunehmenden Beschwerden der Bewohner in<br />
Einklang zu bringen. Ähnliche Ansätze lassen sich – außerhalb<br />
der hier untersuchten Fallstudien – beispielsweise<br />
auch für die Tübinger Altstadt nennen, in der<br />
lange Zeit eine sehr rigide Praxis <strong>des</strong> Ausschlusses<br />
neuer Gaststätten verfolgt worden war, oder auch für<br />
andere Altstädte (Schwabach). Während anderswo<br />
Gaststätten-Bebauungspläne zum angemessenen<br />
planungsrechtlichen Umgang mit einem bestimmten<br />
Baugenehmigungsrecht erforderlich werden (vgl. etwa<br />
die Situation in Nürnberg) oder kein Regelungsbedarf<br />
gesehen wird (Glockenbachviertel München), wird also<br />
in attraktiven innerstädtischen Sanierungsgebieten das<br />
Instrument zum Schutz der Wohnfunktion differenziert<br />
genutzt, um einerseits Außengastronomie bis zu<br />
einem gewissen Grad zuzulassen, andererseits übermäßige<br />
Lärmbelästigungen zu vermeiden. Eine dauerhafte<br />
Stabilisierung der Balance zwischen Ausgehstandort<br />
<strong>und</strong> Wohnquartier ist damit allerdings nicht<br />
gesichert, wenn sich die Politik um eine Veränderung<br />
der planungsrechtlichen Situation bemüht. Immerhin<br />
bietet die Wahl <strong>des</strong> formalen Rechtsinstrumentariums<br />
aber die Garantie für ein neues Abwägungsverfahren,<br />
da die sich gegenüberstehenden Parteien (Kneipenbetreiber<br />
<strong>und</strong> Bewohner) sich in der Regel argumentativ<br />
schlagkräftig zu Wort melden. Klassischerweise<br />
werden die Rahmenplanaussagen gegen Ende der<br />
Sanierung in teilweise eine ganze Reihe einzelner<br />
Langzeitwirkungen <strong>und</strong> Effektivierung der Städtebauförderung