Qualität aus einer Hand - Steinwerck
Qualität aus einer Hand - Steinwerck
Qualität aus einer Hand - Steinwerck
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
allgemeine Verkaufs- und lieferbedingungen<br />
1. GELTuNG DER ALLGEMEINEN VERKAuFS- uND<br />
LIEFERBEDINGuNGEN, ABWEICHuNG<br />
(1) alle lieferungen, leistungen und angebote unsererseits<br />
erfolgen <strong>aus</strong>schließlich aufgrund der nachfolgenden<br />
geschäftsbedingungen. diese werden bestandteil<br />
eines jeden auftrags.<br />
(2) abweichungen von diesen geschäftsbedingungen<br />
sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt<br />
werden.<br />
2. ANGEBOT, VORBEHALT, VERTRAGSABSCHLuSS,<br />
PREISE, VERSENDuNGSPAuSCHALE, MINDEST-<br />
BESTELLWERT<br />
(1) unsere angebote sind so lange freibleibend und unverbindlich,<br />
bis der Vertragspartner eine annahmeerklärung<br />
von uns erhält.<br />
(2) Zudem stehen unsere angebote unter dem Vorbehalt<br />
der Verfügbarkeit, d.h. dass von unserer seite nur<br />
dann eine lieferung geschuldet wird, wenn die angefragte<br />
Ware bei uns in <strong>aus</strong>reichender menge verfügbar<br />
ist.<br />
(3) es gelten gegenüber Verbrauchern stets die bei auftragserteilung<br />
vereinbarten preise.<br />
(3a) es gelten stets die am tag der lieferung gültigen<br />
preise in eur zuzüglich der gesetzlichen mehrwertsteuer.<br />
(4) für die Versendung im inland (porto und Verpackung)<br />
berechnen wir eine p<strong>aus</strong>chale in Höhe von eur 4,20.<br />
ab einem bestellwert von 99,00 eur fracht- und<br />
verpackungskostenfrei.<br />
3. LIEFERuNG, RECHT zuR VORNAHME VON<br />
TEILLEISTuNGEN, GEFAHRüBERGANG<br />
(1) Wir liefern stets an die vom Vertragspartner angegebene<br />
lieferadresse. es ist eine obliegenheit des Vertragspartners,<br />
dafür zu sorgen, dass ihn lieferungen an<br />
die genannte adresse erreichen können.<br />
(2) die Vereinbarung verbindlicher liefertermine bedarf<br />
der schriftform.<br />
(3) Wir sind zur Vornahme von teillieferungen und teilleistungen<br />
jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilleistung<br />
oder teillieferung ist für den Vertragspartner nicht<br />
von interesse.<br />
(4) die gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald<br />
die sendung an das transportunternehmen übergeben<br />
worden ist oder zum Zweck der Versendung unser<br />
lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch<br />
des abnehmers verzögert, geht die gefahr mit der meldung<br />
der Versandbereitschaft auf ihn über.<br />
5. zAHLuNGSBEDINGuNGEN, VERzuG,<br />
FäLLIGKEIT<br />
(1) das entgelt (im regelfall der kaufpreis nebst Versandkostenp<strong>aus</strong>chale)<br />
ist bei inländischen bestellungen<br />
innerhalb von 8 tagen ab rechnungsdatum zur Zahlung<br />
fällig. Zahlt der Vertragspartner bei fälligkeit nicht, kommt<br />
er ohne mahnung in Verzug. bei Vorliegen <strong>einer</strong> bankeinzugsermächtigung<br />
buchen wir das entgelt innerhalb von<br />
5 tagen ab rechnungsdatum unter <strong>einer</strong> gewährung von<br />
2 % skonto ab. bei Vor<strong>aus</strong>kasse gewähren wir ebenfalls<br />
2 % skonto. bestellungen außerhalb deutschlands werden<br />
nur gegen Vor<strong>aus</strong>kasse <strong>aus</strong>geführt. das Zahlungsziel<br />
beträgt 60 tage netto ohne bankeinzug oder Vor<strong>aus</strong>kasse.<br />
(2) für den fall des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner<br />
die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. die geltendmachung<br />
eines höheren Zinssatzes bzw. eines<br />
weiteren schadens unsererseits bei entsprechendem<br />
nachweis ist dadurch nicht <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
(3) Wenn uns umstände – gleich welcher art – bekannt<br />
werden, welche die kreditwürdigkeit des Vertragspartners<br />
in frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte<br />
restschuld fällig zu stellen und noch nicht <strong>aus</strong>gelieferte<br />
Ware zurückzuhalten bzw. Vor<strong>aus</strong>zahlung oder sicherheitsleistung<br />
zu verlangen.<br />
(4) die <strong>aus</strong>übung eines Zurückbehaltungsrechts durch<br />
den Vertragspartner ist <strong>aus</strong>geschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht<br />
nicht auf demselben Vertragsverhältnis<br />
beruht. ein aufrechnungsrecht steht dem abnehmer<br />
nur für den fall zu, dass seine gegenforderung<br />
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt<br />
ist.<br />
6. HAFTuNGSBEGRENzuNG<br />
(1) im falle der Verletzung von Hauptleistungspflichten<br />
ist die Haftung bei leichter fahrlässigkeit auf den ersatz<br />
vertragstypischer, vorhersehbarer schäden begrenzt.<br />
(2) bei der Verletzung von nebenpflichten gilt die vorstehende<br />
Haftungsbegrenzung auch für mittlere fahrlässigkeit.<br />
(2a) Vorstehendes gilt auch für das <strong>Hand</strong>eln von Verrichtungs-<br />
und erfüllungsgehilfen.<br />
7. GARANTIEAuSSCHLuSS, ANzEIGE VON<br />
MäNGELN, uMFANG DER GEWäHRLEISTuNG<br />
(1) mit der Vornahme von eigenschaftsbeschreibungen<br />
und <strong>aus</strong>künften in prospekten oder Werbeanpreisungen<br />
ist keine garantieerklärung unsererseits verbunden.<br />
(2) mängel und beanstandungen des Vertragsgegenstandes<br />
durch den Vertragspartner sind unverzüglich nach<br />
entdeckung anzuzeigen. Wir behalten uns <strong>aus</strong>drücklich<br />
vor, bei schuldhaft verspätet angezeigten mängeln keine<br />
gewährleistung zu übernehmen.<br />
(3) bei berechtigter beanstandung eines mangels kann<br />
der Vertragspartner entweder die beseitigung des mangels<br />
oder die lieferung <strong>einer</strong> mangelfreien sache wählen.<br />
für den fall der fehlgeschlagenen nacherfüllung ist<br />
der Vertragspartner nach s<strong>einer</strong> Wahl berechtigt, den<br />
kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.<br />
8. EIGENTuMSVORBEHALT, RECHTSFOLGEN<br />
(1) bis zur erfüllung aller forderungen – einschließlich<br />
sämtlicher saldoforderungen <strong>aus</strong> kontokorrent - , die<br />
uns <strong>aus</strong> jedem rechtsgrund gegen den Vertragspartner<br />
jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden<br />
sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer<br />
Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die forderungen<br />
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.<br />
(2) die Ware bleibt unser eigentum. Verarbeitung und<br />
umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung<br />
für uns. erlischt unser (mit-) eigentum durch Verbindung,<br />
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (mit-)<br />
eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen sache<br />
wertmäßig (rechnungswert) auf uns übergeht. der<br />
Vertragspartner verwahrt unser (mit-) eigentum unentgeltlich.<br />
Ware, an der uns (mit-) eigentum zusteht, wird<br />
nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.<br />
(3) der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware<br />
im ordnungsgemäßen geschäftsverkehr zu verarbeiten<br />
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug<br />
ist. Verpfändungen oder sicherheitsübereignungen sind<br />
unzulässig. die <strong>aus</strong> dem Weiterverkauf oder einem<br />
sonstigen rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware<br />
entstehenden forderungen (einschließlich sämtlicher<br />
saldoforderungen <strong>aus</strong> kontokorrent) tritt der Vertragspartner<br />
bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an<br />
uns ab. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich,<br />
die an uns abgetretenen forderungen für unsere<br />
rechnung im eigenen namen einzuziehen. diese einzugsermächtigung<br />
kann widerrufen werden, wenn der<br />
Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />
ordnungsgemäß nachkommt.<br />
(4) bei Zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere<br />
pfändungen, wird der Vertragspartner auf<br />
unser eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen,<br />
damit wir zur durchsetzung unserer eigentumsrechte<br />
in der lage sind.<br />
(5) gegenüber kaufleuten sind wir bei vertragswidrigem<br />
Verhalten des Vertragspartners – insbesondere<br />
Zahlungsverzug – berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen<br />
und ggf. abtretung der Her<strong>aus</strong>gabeansprüche<br />
des Vertragspartners gegen dritte zu verlangen.<br />
die Zurücknahme sowie das Verlangen der abtretung<br />
der Her<strong>aus</strong>gabeansprüche beinhalten den rücktritt vom<br />
Vertrag.<br />
9. ANzuWENDENDES RECHT, SALVATORISCHE<br />
KLAuSEL<br />
(1) die anwendung des un-kaufrechts wird bei Vertragspartnern<br />
mit sitz in deutschland <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
(1a) die anwendung des un-kaufrechts wird bei Vertragspartnern<br />
mit sitz im <strong>aus</strong>land gültig.<br />
(1b) gerichtsstand ist offenburg.<br />
(2) sollte eine bestimmung in diesen geschäftsbedingungen<br />
oder eine bestimmung im rahmen sonstiger<br />
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird<br />
hiervon die Wirksamkeit der sonstigen bestimmungen<br />
oder Vereinbarungen nicht berührt. anstelle unwirksamer<br />
bestimmungen soll von den parteien ersatzweise eine<br />
regelung getroffen werden, die dem sinn und Zweck der<br />
weggefallenen regelungen möglichst gleichkommen.<br />
<strong>Steinwerck</strong> Gmbh<br />
Marlener Str. 9<br />
77656 Offenburg<br />
Deutschland<br />
Tel: +49 781 50471-90<br />
Fax: +49 781 50475-09<br />
info@steinwerck.de<br />
42 43