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Qualität aus einer Hand - Steinwerck

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allgemeine Verkaufs- und lieferbedingungen<br />

1. GELTuNG DER ALLGEMEINEN VERKAuFS- uND<br />

LIEFERBEDINGuNGEN, ABWEICHuNG<br />

(1) alle lieferungen, leistungen und angebote unsererseits<br />

erfolgen <strong>aus</strong>schließlich aufgrund der nachfolgenden<br />

geschäftsbedingungen. diese werden bestandteil<br />

eines jeden auftrags.<br />

(2) abweichungen von diesen geschäftsbedingungen<br />

sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt<br />

werden.<br />

2. ANGEBOT, VORBEHALT, VERTRAGSABSCHLuSS,<br />

PREISE, VERSENDuNGSPAuSCHALE, MINDEST-<br />

BESTELLWERT<br />

(1) unsere angebote sind so lange freibleibend und unverbindlich,<br />

bis der Vertragspartner eine annahmeerklärung<br />

von uns erhält.<br />

(2) Zudem stehen unsere angebote unter dem Vorbehalt<br />

der Verfügbarkeit, d.h. dass von unserer seite nur<br />

dann eine lieferung geschuldet wird, wenn die angefragte<br />

Ware bei uns in <strong>aus</strong>reichender menge verfügbar<br />

ist.<br />

(3) es gelten gegenüber Verbrauchern stets die bei auftragserteilung<br />

vereinbarten preise.<br />

(3a) es gelten stets die am tag der lieferung gültigen<br />

preise in eur zuzüglich der gesetzlichen mehrwertsteuer.<br />

(4) für die Versendung im inland (porto und Verpackung)<br />

berechnen wir eine p<strong>aus</strong>chale in Höhe von eur 4,20.<br />

ab einem bestellwert von 99,00 eur fracht- und<br />

verpackungskostenfrei.<br />

3. LIEFERuNG, RECHT zuR VORNAHME VON<br />

TEILLEISTuNGEN, GEFAHRüBERGANG<br />

(1) Wir liefern stets an die vom Vertragspartner angegebene<br />

lieferadresse. es ist eine obliegenheit des Vertragspartners,<br />

dafür zu sorgen, dass ihn lieferungen an<br />

die genannte adresse erreichen können.<br />

(2) die Vereinbarung verbindlicher liefertermine bedarf<br />

der schriftform.<br />

(3) Wir sind zur Vornahme von teillieferungen und teilleistungen<br />

jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilleistung<br />

oder teillieferung ist für den Vertragspartner nicht<br />

von interesse.<br />

(4) die gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald<br />

die sendung an das transportunternehmen übergeben<br />

worden ist oder zum Zweck der Versendung unser<br />

lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch<br />

des abnehmers verzögert, geht die gefahr mit der meldung<br />

der Versandbereitschaft auf ihn über.<br />

5. zAHLuNGSBEDINGuNGEN, VERzuG,<br />

FäLLIGKEIT<br />

(1) das entgelt (im regelfall der kaufpreis nebst Versandkostenp<strong>aus</strong>chale)<br />

ist bei inländischen bestellungen<br />

innerhalb von 8 tagen ab rechnungsdatum zur Zahlung<br />

fällig. Zahlt der Vertragspartner bei fälligkeit nicht, kommt<br />

er ohne mahnung in Verzug. bei Vorliegen <strong>einer</strong> bankeinzugsermächtigung<br />

buchen wir das entgelt innerhalb von<br />

5 tagen ab rechnungsdatum unter <strong>einer</strong> gewährung von<br />

2 % skonto ab. bei Vor<strong>aus</strong>kasse gewähren wir ebenfalls<br />

2 % skonto. bestellungen außerhalb deutschlands werden<br />

nur gegen Vor<strong>aus</strong>kasse <strong>aus</strong>geführt. das Zahlungsziel<br />

beträgt 60 tage netto ohne bankeinzug oder Vor<strong>aus</strong>kasse.<br />

(2) für den fall des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner<br />

die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. die geltendmachung<br />

eines höheren Zinssatzes bzw. eines<br />

weiteren schadens unsererseits bei entsprechendem<br />

nachweis ist dadurch nicht <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

(3) Wenn uns umstände – gleich welcher art – bekannt<br />

werden, welche die kreditwürdigkeit des Vertragspartners<br />

in frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte<br />

restschuld fällig zu stellen und noch nicht <strong>aus</strong>gelieferte<br />

Ware zurückzuhalten bzw. Vor<strong>aus</strong>zahlung oder sicherheitsleistung<br />

zu verlangen.<br />

(4) die <strong>aus</strong>übung eines Zurückbehaltungsrechts durch<br />

den Vertragspartner ist <strong>aus</strong>geschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht<br />

nicht auf demselben Vertragsverhältnis<br />

beruht. ein aufrechnungsrecht steht dem abnehmer<br />

nur für den fall zu, dass seine gegenforderung<br />

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt<br />

ist.<br />

6. HAFTuNGSBEGRENzuNG<br />

(1) im falle der Verletzung von Hauptleistungspflichten<br />

ist die Haftung bei leichter fahrlässigkeit auf den ersatz<br />

vertragstypischer, vorhersehbarer schäden begrenzt.<br />

(2) bei der Verletzung von nebenpflichten gilt die vorstehende<br />

Haftungsbegrenzung auch für mittlere fahrlässigkeit.<br />

(2a) Vorstehendes gilt auch für das <strong>Hand</strong>eln von Verrichtungs-<br />

und erfüllungsgehilfen.<br />

7. GARANTIEAuSSCHLuSS, ANzEIGE VON<br />

MäNGELN, uMFANG DER GEWäHRLEISTuNG<br />

(1) mit der Vornahme von eigenschaftsbeschreibungen<br />

und <strong>aus</strong>künften in prospekten oder Werbeanpreisungen<br />

ist keine garantieerklärung unsererseits verbunden.<br />

(2) mängel und beanstandungen des Vertragsgegenstandes<br />

durch den Vertragspartner sind unverzüglich nach<br />

entdeckung anzuzeigen. Wir behalten uns <strong>aus</strong>drücklich<br />

vor, bei schuldhaft verspätet angezeigten mängeln keine<br />

gewährleistung zu übernehmen.<br />

(3) bei berechtigter beanstandung eines mangels kann<br />

der Vertragspartner entweder die beseitigung des mangels<br />

oder die lieferung <strong>einer</strong> mangelfreien sache wählen.<br />

für den fall der fehlgeschlagenen nacherfüllung ist<br />

der Vertragspartner nach s<strong>einer</strong> Wahl berechtigt, den<br />

kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.<br />

8. EIGENTuMSVORBEHALT, RECHTSFOLGEN<br />

(1) bis zur erfüllung aller forderungen – einschließlich<br />

sämtlicher saldoforderungen <strong>aus</strong> kontokorrent - , die<br />

uns <strong>aus</strong> jedem rechtsgrund gegen den Vertragspartner<br />

jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden<br />

sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer<br />

Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die forderungen<br />

nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.<br />

(2) die Ware bleibt unser eigentum. Verarbeitung und<br />

umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung<br />

für uns. erlischt unser (mit-) eigentum durch Verbindung,<br />

so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (mit-)<br />

eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen sache<br />

wertmäßig (rechnungswert) auf uns übergeht. der<br />

Vertragspartner verwahrt unser (mit-) eigentum unentgeltlich.<br />

Ware, an der uns (mit-) eigentum zusteht, wird<br />

nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.<br />

(3) der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware<br />

im ordnungsgemäßen geschäftsverkehr zu verarbeiten<br />

und zu veräußern, solange er nicht in Verzug<br />

ist. Verpfändungen oder sicherheitsübereignungen sind<br />

unzulässig. die <strong>aus</strong> dem Weiterverkauf oder einem<br />

sonstigen rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware<br />

entstehenden forderungen (einschließlich sämtlicher<br />

saldoforderungen <strong>aus</strong> kontokorrent) tritt der Vertragspartner<br />

bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an<br />

uns ab. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich,<br />

die an uns abgetretenen forderungen für unsere<br />

rechnung im eigenen namen einzuziehen. diese einzugsermächtigung<br />

kann widerrufen werden, wenn der<br />

Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

ordnungsgemäß nachkommt.<br />

(4) bei Zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere<br />

pfändungen, wird der Vertragspartner auf<br />

unser eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen,<br />

damit wir zur durchsetzung unserer eigentumsrechte<br />

in der lage sind.<br />

(5) gegenüber kaufleuten sind wir bei vertragswidrigem<br />

Verhalten des Vertragspartners – insbesondere<br />

Zahlungsverzug – berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen<br />

und ggf. abtretung der Her<strong>aus</strong>gabeansprüche<br />

des Vertragspartners gegen dritte zu verlangen.<br />

die Zurücknahme sowie das Verlangen der abtretung<br />

der Her<strong>aus</strong>gabeansprüche beinhalten den rücktritt vom<br />

Vertrag.<br />

9. ANzuWENDENDES RECHT, SALVATORISCHE<br />

KLAuSEL<br />

(1) die anwendung des un-kaufrechts wird bei Vertragspartnern<br />

mit sitz in deutschland <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

(1a) die anwendung des un-kaufrechts wird bei Vertragspartnern<br />

mit sitz im <strong>aus</strong>land gültig.<br />

(1b) gerichtsstand ist offenburg.<br />

(2) sollte eine bestimmung in diesen geschäftsbedingungen<br />

oder eine bestimmung im rahmen sonstiger<br />

Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird<br />

hiervon die Wirksamkeit der sonstigen bestimmungen<br />

oder Vereinbarungen nicht berührt. anstelle unwirksamer<br />

bestimmungen soll von den parteien ersatzweise eine<br />

regelung getroffen werden, die dem sinn und Zweck der<br />

weggefallenen regelungen möglichst gleichkommen.<br />

<strong>Steinwerck</strong> Gmbh<br />

Marlener Str. 9<br />

77656 Offenburg<br />

Deutschland<br />

Tel: +49 781 50471-90<br />

Fax: +49 781 50475-09<br />

info@steinwerck.de<br />

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