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ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung

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Börsengang der Deutschen Bahn<br />

Diskriminierungsfreier Zugang zum Netz<br />

In den aktuellen Erörterungen um die zukünftige Organisationsstruktur der<br />

DB AG besitzt der Zugang zum Schienennetz herausragende Bedeutung. Es<br />

wird diskutiert, ob sich die Netzintegration und der Wettbewerb verschiedener<br />

Anbieter auf der Schiene ausschließen. Dabei wird im PRIMON-Gutachten –<br />

ohne hinreichende empirische Grundlage und an zunächst abstrakten wettbewerbstheoretischen<br />

Erkenntnissen orientiert – von erheblichen Beschränkungen<br />

des Wettbewerbs aufgrund der Netzintegration ausgegangen.<br />

Zutreffend ist, dass es bei der Netzintegration zur Diskriminierung dritter Bahnen<br />

kommen kann. Eine andere Frage ist jedoch, ob dieses Diskriminierungspotenzial<br />

nennenswert genutzt werden kann. Das hängt davon ab, wie der Zugang<br />

zum Schienennetz reguliert wird.<br />

Der BahnBeirat hat sich in seinem Gutachten vom 15. Juni 2005 zu den wettbewerbspolitischen<br />

Zielen der Bahnreform von 1991/1994 geäußert und sich<br />

nachdrücklich für Wettbewerb auf der Schiene ausgesprochen: „Effektiver<br />

Wettbewerb auf der Schiene setzt einen diskriminierungsfreien Zugang zum<br />

Eisenbahnnetz für Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne eigenes Netz, also<br />

die Konkurrenten der Deutschen Bahn AG, voraus. (…) Die Entscheidung für<br />

Wettbewerb auf der Schiene ist – mit deutlicher Unterstützung Deutschlands –<br />

auch auf europäischer Ebene gefallen. Für einen solchen Wettbewerb auf der<br />

Schiene spricht insbesondere, dass dadurch der Wettbewerbsdruck maßgeblich<br />

erhöht wird und direkte Anreize zur Leistungssteigerung gesetzt werden. Ob<br />

diskriminierungsfreier Zugang zum Bahnnetz das Eigentum des Bundes am<br />

Schienennetz der Deutschen Bahn AG voraussetzt, ist strittig. Analogieschlüsse<br />

zu anderen Netzsektoren (Straße, Telekommunikation, leitungsgebundene<br />

Energieversorgung) sind nur bedingt tauglich. Es sind jeweils die netzspezifischen<br />

Besonderheiten zu beachten.“ Bei funktionsfähiger Regulierung gibt es<br />

keinen Unterschied zwischen dem Integrationsmodell und dem Separationsmodell.<br />

Der BahnBeirat hat sich daher dafür ausgesprochen, dass der Regulierungsbehörde<br />

die Netzzugangsregulierung und dem Bundeskartellamt die allgemeine<br />

Missbrauchsaufsicht obliegt.<br />

Stetig gewachsene Intensität des Wettbewerbs<br />

Nach erneuter Veränderung des Trassenpreissystems im Jahr 2001 ist hinsichtlich<br />

seiner Anwendung kaum noch auf Diskriminierungstatbeständen begründete<br />

Kritik erfolgt. Kritische Diskussionen erfolgten hinsichtlich der<br />

Bahnstrompreise, der Anlagenpreise, der Stationspreise, der Trassenanmeldefristen<br />

und des Netzzustands. Zum wesentlichen Teil sind diese Kritikpunkte<br />

inzwischen bereinigt worden. Beim Vertrieb der DB Netz AG wird auch von<br />

Dritten das erfolgreiche Bemühen anerkannt, Diskriminierungen bei der<br />

Trassenvergabe zu vermeiden. Das gilt auch für die in der praktischen Durchführung<br />

schwierige Aufgabe, die Trassenwünsche in den Netzfahrplänen zu<br />

positionieren.<br />

Der Wettbewerb auf dem deutschen Schienennetz hat sich seit der Bahnreform<br />

positiv entwickelt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Netzöffnung sowohl<br />

für dritte Anbieter als auch für die DB AG erhebliche Vorbereitungen nötig<br />

machte. Zudem setzte die Regionalisierung des Schienen-Personennahverkehrs<br />

(SPNV) erst 1996 ein. Unter Berücksichtigung der notwendigen Experimentier-<br />

und Erfahrungszeiträume, der Beschaffung von Fahrzeugen und des<br />

Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)<br />

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