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ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung

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Gerechtigkeit im Steuersystem<br />

Die Abteilungsleiter/-leiterinnen (Steuer) der<br />

Länder hielten in ihrem Bericht vom Oktober<br />

2004 eine gemeinsame Vereinfachung des Steuerrechts<br />

für möglich. Die diskutierten Reformvorschläge<br />

wiesen in zahlreichen Bereichen Übereinstimmung<br />

auf. Insbesondere bestehe Konsens,<br />

dass die Bemessungsgrundlage verbreitert werden<br />

müsse. Ein einziges „Basismodell“ lasse sich aus<br />

den Konzepten aber nicht destillieren.<br />

Die Finanzminister/-ministerinnen der Länder kamen<br />

in ihrer Konferenz am 21. Oktober 2004 jedoch<br />

zu dem Schluss, dass die bisherigen Modelle<br />

von Parteien, Wirtschaftsforschern und Steuerexperten<br />

keine Basis für eine umfassende Steuerreform<br />

seien. Die Modelle seien nicht finanzierbar<br />

und würden kurzfristig zu Einnahmeausfällen von<br />

neun bis 43 Milliarden Euro in den öffentlichen<br />

Haushalten führen.<br />

Die von der <strong>Stiftung</strong> Marktwirtschaft einberufene<br />

Kommission „Steuergesetzbuch“ hat am 30. Januar<br />

2006 ihr Konzept für ein einfacheres, sozialeres<br />

und transparenteres Steuersystem vorgelegt. In<br />

dieser Kommission waren 76 Experten aus Wissenschaft,<br />

Rechtsprechung, Politik und Verwaltung<br />

vertreten. Sie hat eine umfassende Ertragsteuerreform<br />

vorgeschlagen, die von drei Säulen<br />

getragen wird: von einer Reform der Unternehmensbesteuerung,<br />

von einer Neuordnung der<br />

Kommunalfinanzen sowie von einer Reform der<br />

Einkommensbesteuerung. Die Reform der Einkommensbesteuerung<br />

zielt darauf ab, die dem<br />

derzeitigen Einkommensteuergesetz innewohnenden<br />

sozial-, lenkungs- und wahlpolitisch motivierten<br />

Ausnahmenormen abzuschaffen. Es soll<br />

bei dem System einer synthetischen Einkommensteuer<br />

sowie bei einem progressiv verlaufenden<br />

Tarif bleiben und anstelle der gegenwärtig sieben<br />

Einkunftsarten nur noch vier Einkunftsarten geben.<br />

Ergänzt wird die Neufassung des Einkommensteuerrechts<br />

um einen elektronischen Steuererklärungsentwurf,<br />

der es durch elektronische<br />

Vernetzung des Steuerabzugsverfahrens mit dem<br />

Veranlagungsverfahren ermöglicht, dem Steuerpflichtigen<br />

durch das Finanzamt einen Steuererklärungsentwurf<br />

vorzugeben.<br />

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entwicklung hat ebenfalls Reformüberlegungen<br />

angestellt. Im Gegensatz zur<br />

<strong>Stiftung</strong> Marktwirtschaft spricht sich der Sachverständigenrat<br />

für eine duale Einkommensteuer aus.<br />

Er unterscheidet dabei primär zwischen Kapitaleinkünften<br />

und sonstigen Einkünften und ordnet<br />

diesen Begriffen die bisher bekannten Einkunftsquellen<br />

zu. Das als Kapitaleinkünfte eingestufte<br />

Einkommen soll mit einheitlich 25 Prozent besteuert<br />

werden; die übrigen Einkünfte, insbesondere<br />

die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit<br />

sollen dem progressiven Einkommensteuertarif<br />

unterliegen.<br />

Empfehlungen des Bundesrechnungshofes<br />

Die derzeitig schlechte Lage der deutschen Steuerverwaltung<br />

resultiert vor allem aus der Tatsache,<br />

dass bei zunehmenden Anforderungen zu wenig<br />

richtig eingesetztes Personal zur Verfügung steht,<br />

um die Steuern nach den Maßgaben der §§ 85<br />

und 88 AO gleichmäßig festsetzen zu können. Die<br />

von verschiedenen Seiten geforderte Personalaufstockung<br />

ist jedoch angesichts der derzeitigen<br />

Haushaltslage unrealistisch. Es müssen deshalb andere<br />

Lösungen gefunden werden.<br />

Mit den folgenden Empfehlungen möchte der<br />

Bundesrechnungshof dazu beitragen, dass das vorhandene<br />

Personal zielgerichteter eingesetzt wird.<br />

Die Empfehlungen umfassen insbesondere folgende<br />

drei Kernpunkte:<br />

Realisierung einer durchgreifenden Steuervereinfachung,<br />

Einführung eines vollelektronischen Veranlagungsverfahrens<br />

auf der Basis bundesweit kompatibler<br />

Steuersoftware mit einem umfassenden Risikomanagementsystem,<br />

verstärkter Einsatz von Personal aus den bisherigen<br />

Veranlagungsstellen für die Überprüfung risikobehafteter<br />

Fälle und zur Aufdeckung unbekannter<br />

Steuerfälle.<br />

Außerdem regt der Bundesrechnungshof an, die<br />

Verwaltungskompetenz bei den Gemeinschaftsteuern<br />

von den Ländern auf den Bund zu übertragen.<br />

Die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen<br />

Empfehlungen sieht das Bundesministerium<br />

gleichermaßen als geeignet an, um die Probleme<br />

zu bewältigen. Lediglich in der zeitlichen Reihenfolge<br />

ihrer Umsetzung und ihrer Gewichtung gibt<br />

es teilweise Unterschiede zwischen dem Bundesrechnungshof<br />

und dem Bundesministerium, wie<br />

die nachfolgenden Textziffern deutlich machen<br />

werden.<br />

68 Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)

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