ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung
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Privatisierung von Krankenhäusern<br />
Träger von Krankenhäusern<br />
Nach der Trägerschaft unterscheidet man öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser:<br />
Öffentliche Krankenhäuser sind solche, deren Träger eine kommunale Gebietskörperschaft, ein Bundesland,<br />
die Bundesrepublik Deutschland oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.<br />
Freigemeinnützige Krankenhäuser werden von religiösen, kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägern<br />
geführt.<br />
Private Krankenhäuser stehen in privater Rechtsform und werden von ihren Trägern nach erwerbswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen betrieben.<br />
Definition aus: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Zahlen/Daten/Fakten, Berlin 2005, Seite 11.<br />
Qualität hierfür könnte ein Unternehmen schnell<br />
ruinieren. Diese Gefahr wird offensichtlich gesehen,<br />
denn die Privaten setzen ihre Leistungstransparenz<br />
als Qualitäts-Marketing-Instrument erfolgreich<br />
ein.<br />
Koordinaten einer wettbewerblichen<br />
Krankenhausversorgung<br />
Bisher wird Wettbewerb als Steuerungsmechanismus<br />
im Gesundheitswesen zu wenig berücksichtigt.<br />
Faktisch entwickelt sich zwar ein intensivierender<br />
Wettbewerb, das deutsche Gesundheitssystem<br />
ist aber weit entfernt von einem funktionsfähigen<br />
„Wettbewerbsmarkt“. Für die Ausgestaltung<br />
einer Wettbewerbsordnung ist die Durchsetzung<br />
der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft<br />
unausweichlich. Nach Walter Eucken 6 gehören dazu<br />
die konstituierenden Prinzipien Privateigentum,<br />
Vertragsfreiheit, offener Marktzutritt für Anbieter<br />
und dezentrale wettbewerbliche Preissteuerung<br />
sowie als regulierendes Prinzip Wettbewerbsaufsicht<br />
und Monopolkontrolle. Aufgabe des Staates<br />
ist die soziale Absicherung für Schwache, indem<br />
gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dem Einzelnen<br />
geholfen wird.<br />
Für den Krankenhausbereich leiten sich aus diesen<br />
Prinzipien die folgenden Handlungsempfehlungen<br />
ab:<br />
6 Vgl. Walter Eucken, Die Grundlagen der Nationalökonomie, Jena 1939.<br />
Leistungserbringer (zum Beispiel Krankenhäuser)<br />
und die für Leistungserbringer aktiven Verbände<br />
(zum Beispiel Kassenärztliche Vereinigungen)<br />
sind prinzipiell privatrechtlich zu organisieren.<br />
Dabei sind freigemeinnützige und gewinnorientierte<br />
Unternehmen nebeneinander zuzulassen.<br />
Die Privatisierung der Krankenhäuser ist ein<br />
erster Schritt in diese Richtung und führt zu mehr<br />
Wettbewerb im System.<br />
Vertragsfreiheit muss zugelassen werden; gegenwärtig<br />
fehlt sie fast vollständig: Die Umsetzung der<br />
Krankenhausplanung wird durch staatliche Investitionslenkung<br />
und durch eine Kontrahierungspflicht<br />
der Krankenkassen gegenüber Plankrankenhäusern<br />
abgesichert. Diese Kontrahierungspflicht<br />
verhindert Vertragsfreiheit für beide Seiten.<br />
Zwischen Patienten und Krankenhäusern besteht<br />
ebenfalls keine Vertragsfreiheit, da Patienten<br />
keinen direkten Zugang zu Krankenhäusern haben,<br />
sondern über Vertragsärzte eingewiesen werden<br />
müssen. Ferner können nur Plankrankenhäuser<br />
ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.<br />
Um Vertragsfreiheit zu generieren, müssen<br />
alle Krankenhäuser, die eine entsprechende<br />
Personalstruktur und eine entsprechende technische<br />
Struktur aufweisen, an der Versorgung von<br />
Versicherungspflichtigen teilnehmen dürfen. Eine<br />
Unterscheidung in Plankrankenhäuser bzw. Vertragskrankenhäuser<br />
und Privatkliniken erübrigt<br />
sich damit.<br />
Nachfrager müssen zwischen Alternativen wählen<br />
können. Dazu ist hinreichende Markttransparenz<br />
im Sinne von Preis-Leistungs-Transparenz erforderlich.<br />
Die Einführung einer obligatorischen,<br />
standardisierten Leistungsgruppenbildung mittels<br />
DRG-Fallgruppen im Jahr 2005 war ein großer<br />
Fortschritt. Auf der Basis der diagnosebasierten<br />
Fallpauschalen sind die Krankenhäuser seitdem<br />
dazu verpflichtet, alle zwei Jahre Qualitätsberichte<br />
im Internet zu veröffentlichen. Wichtige Größen<br />
Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)<br />
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