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ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung

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Privatisierung von Krankenhäusern<br />

Träger von Krankenhäusern<br />

Nach der Trägerschaft unterscheidet man öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser:<br />

Öffentliche Krankenhäuser sind solche, deren Träger eine kommunale Gebietskörperschaft, ein Bundesland,<br />

die Bundesrepublik Deutschland oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.<br />

Freigemeinnützige Krankenhäuser werden von religiösen, kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägern<br />

geführt.<br />

Private Krankenhäuser stehen in privater Rechtsform und werden von ihren Trägern nach erwerbswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen betrieben.<br />

Definition aus: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Zahlen/Daten/Fakten, Berlin 2005, Seite 11.<br />

Qualität hierfür könnte ein Unternehmen schnell<br />

ruinieren. Diese Gefahr wird offensichtlich gesehen,<br />

denn die Privaten setzen ihre Leistungstransparenz<br />

als Qualitäts-Marketing-Instrument erfolgreich<br />

ein.<br />

Koordinaten einer wettbewerblichen<br />

Krankenhausversorgung<br />

Bisher wird Wettbewerb als Steuerungsmechanismus<br />

im Gesundheitswesen zu wenig berücksichtigt.<br />

Faktisch entwickelt sich zwar ein intensivierender<br />

Wettbewerb, das deutsche Gesundheitssystem<br />

ist aber weit entfernt von einem funktionsfähigen<br />

„Wettbewerbsmarkt“. Für die Ausgestaltung<br />

einer Wettbewerbsordnung ist die Durchsetzung<br />

der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft<br />

unausweichlich. Nach Walter Eucken 6 gehören dazu<br />

die konstituierenden Prinzipien Privateigentum,<br />

Vertragsfreiheit, offener Marktzutritt für Anbieter<br />

und dezentrale wettbewerbliche Preissteuerung<br />

sowie als regulierendes Prinzip Wettbewerbsaufsicht<br />

und Monopolkontrolle. Aufgabe des Staates<br />

ist die soziale Absicherung für Schwache, indem<br />

gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dem Einzelnen<br />

geholfen wird.<br />

Für den Krankenhausbereich leiten sich aus diesen<br />

Prinzipien die folgenden Handlungsempfehlungen<br />

ab:<br />

6 Vgl. Walter Eucken, Die Grundlagen der Nationalökonomie, Jena 1939.<br />

Leistungserbringer (zum Beispiel Krankenhäuser)<br />

und die für Leistungserbringer aktiven Verbände<br />

(zum Beispiel Kassenärztliche Vereinigungen)<br />

sind prinzipiell privatrechtlich zu organisieren.<br />

Dabei sind freigemeinnützige und gewinnorientierte<br />

Unternehmen nebeneinander zuzulassen.<br />

Die Privatisierung der Krankenhäuser ist ein<br />

erster Schritt in diese Richtung und führt zu mehr<br />

Wettbewerb im System.<br />

Vertragsfreiheit muss zugelassen werden; gegenwärtig<br />

fehlt sie fast vollständig: Die Umsetzung der<br />

Krankenhausplanung wird durch staatliche Investitionslenkung<br />

und durch eine Kontrahierungspflicht<br />

der Krankenkassen gegenüber Plankrankenhäusern<br />

abgesichert. Diese Kontrahierungspflicht<br />

verhindert Vertragsfreiheit für beide Seiten.<br />

Zwischen Patienten und Krankenhäusern besteht<br />

ebenfalls keine Vertragsfreiheit, da Patienten<br />

keinen direkten Zugang zu Krankenhäusern haben,<br />

sondern über Vertragsärzte eingewiesen werden<br />

müssen. Ferner können nur Plankrankenhäuser<br />

ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.<br />

Um Vertragsfreiheit zu generieren, müssen<br />

alle Krankenhäuser, die eine entsprechende<br />

Personalstruktur und eine entsprechende technische<br />

Struktur aufweisen, an der Versorgung von<br />

Versicherungspflichtigen teilnehmen dürfen. Eine<br />

Unterscheidung in Plankrankenhäuser bzw. Vertragskrankenhäuser<br />

und Privatkliniken erübrigt<br />

sich damit.<br />

Nachfrager müssen zwischen Alternativen wählen<br />

können. Dazu ist hinreichende Markttransparenz<br />

im Sinne von Preis-Leistungs-Transparenz erforderlich.<br />

Die Einführung einer obligatorischen,<br />

standardisierten Leistungsgruppenbildung mittels<br />

DRG-Fallgruppen im Jahr 2005 war ein großer<br />

Fortschritt. Auf der Basis der diagnosebasierten<br />

Fallpauschalen sind die Krankenhäuser seitdem<br />

dazu verpflichtet, alle zwei Jahre Qualitätsberichte<br />

im Internet zu veröffentlichen. Wichtige Größen<br />

Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)<br />

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