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ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung

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Ordnungspolitische Positionen<br />

Zum Börsengang<br />

der Deutschen Bahn AG<br />

Die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Finanzen haben<br />

die Management- und Technologieberatung „Booz Allen Hamilton“ beauftragt, ein Gutachten:<br />

„Privatisierungsvarianten der Deutschen Bahn AG‚ mit und ohne Netz“ zu erstellen.<br />

Dieses sogenannte PRIMON-Gutachten ist im Januar 2006 erschienen. Ende Oktober<br />

2006 will der Bundestag über das „Ob“ und das „Wie“ der Bahnprivatisierung entscheiden.<br />

Wie bringt man einen<br />

Verlustmacher an die Börse<br />

Prof. Dr. Martin Hellwig<br />

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn<br />

Die Diskussion um die Privatisierung der DB AG wirft vielfältige Fragen auf.<br />

Zwei sind von besonderer Bedeutung: Wie kann man ein Unternehmen an die<br />

Börse bringen, das sich ohne staatliche Subventionen nicht trägt Und: Wie ist<br />

im Zuge der Privatisierung mit dem Umstand umzugehen, dass der Bund laut<br />

Grundgesetz für die Netzinfrastruktur der Bahn verantwortlich ist Weitere Aspekte,<br />

etwa zu wettbewerbspolitischen, verkehrspolitischen oder haushaltspolitischen<br />

Implikationen der Bahnprivatisierung, werden hier ausgeklammert. 1<br />

Abhängigkeit von Subventionen<br />

Ein Investor an der Börse möchte wissen, womit das Unternehmen sein Geld<br />

verdient und welchen Aufwand es dafür betreibt. Die DB AG bezieht ihre<br />

Mittel im Wesentlichen aus drei Quellen: den Kundenentgelten für den Personen-<br />

und Gütertransport, den Bestellerentgelten der Länder für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr und den Baukostenzuschüssen des Bundes. Während<br />

Kundenentgelte und Bestellerentgelte der Länder die Transportleistungen<br />

der DB AG abgelten, werden die Baukostenzuschüsse als Subventionen<br />

vom Bund bezahlt, ohne dass die DB AG dafür unmittelbar eine Gegenleistung<br />

erbringen müsste.<br />

Abgesehen von Altlasten aus der Zeit vor der Bahnreform hat der Staat seit<br />

1994 jährlich knapp zehn Milliarden Euro für die Bahn aufgebracht, das entspricht<br />

etwa vier Prozent des Bundeshaushalts. Etwa zwei Drittel dieses Betrags<br />

werden als „Regionalisierungsmittel“ den Ländern zur Verfügung gestellt<br />

und von diesen benutzt, um mit Bestellerentgelten zur Finanzierung<br />

des Schienenpersonennahverkehrs beizutragen. Das restliche Drittel wird unmittelbar<br />

vom Bund zur Finanzierung der Infrastruktur zur Verfügung ge-<br />

1 Der vorliegende Beitrag beruht auf einer Stellungnahme des Autors vor dem Ausschuss für Verkehr, Bau<br />

und Städtewesen des Deutschen Bundestages am 10. Mai 2006 (www.coll.mpg.de/pdf_dat/Deutsche-<br />

BahnStellungnahme.pdf).<br />

4 Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)

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