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ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung

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Atypische Beschäftigung<br />

Literaturhinweis<br />

In der Schriftenreihe der <strong>Ludwig</strong>-<strong>Erhard</strong>-<strong>Stiftung</strong> „Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft“ sind die Bände 7<br />

und 8 im Lucius & Lucius Verlag erschienen:<br />

Erich Gundlach, Bildungspolitik im Zeitalter der Globalisierung,<br />

Ronald Clapham, Die internationale Ordnung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht.<br />

tenstatistik, hat Michael Kvasnicka diesen Zusammenhang<br />

überprüft. 12 Dabei hat sich gezeigt:<br />

Im Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Aufnahme<br />

der befristeten Beschäftigung erhöht sich die<br />

Wahrscheinlichkeit regulärer Beschäftigung gegenüber<br />

der Kontrollgruppe von Arbeitslosen nur um<br />

wenige Prozentpunkte.<br />

Der Unterschied zur befristeten Beschäftigung<br />

liegt darin, dass der sogenannte Klebeeffekt, also<br />

der Verbleib im Einsatzbetrieb, bei der Zeitarbeit<br />

sehr viel geringer ausfällt. Während bei den befristet<br />

Beschäftigten eine Wahrscheinlichkeit von<br />

knapp 30 Prozent besteht, dass sie im Zeitabstand<br />

von einem Jahr im gleichen Unternehmen unbefristet<br />

beschäftigt werden, 13 gelingt der Übergang<br />

von der Zeitarbeit zur regulären Arbeit im Nutzerbetrieb<br />

wesentlich seltener. Hochrechnungen auf<br />

Basis des IAB-Betriebspanels 14 zeigen, dass im Jahr<br />

2003 circa 44 000 Leiharbeitnehmer durch den<br />

gegenwärtigen oder vormaligen Einsatzbetrieb<br />

übernommen worden sind, was bezogen auf den<br />

Bestand einer jährlichen Übergangsquote von etwa<br />

15 Prozent entspricht. Damit geschieht der<br />

Übergang im Betrieb nur halb so häufig wie bei<br />

befristeter Arbeit.<br />

Wirtschaftspolitisch interessant ist die Frage,<br />

durch welche Maßnahmen sich die Beschäftigung<br />

in temporärer Arbeit gegebenenfalls erhöhen<br />

lässt, so dass die damit verbundenen Integrationschancen<br />

besser wahrgenommen werden. Die Deregulierung,<br />

also die Reduzierung der gesetzlichen<br />

Vorschriften, die die Nutzung dieser Beschäftigungsformen<br />

beschränken, steht hier im<br />

Mittelpunkt. Die Zeitarbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG) reguliert. Im<br />

12 Vgl. Michael Kvasnicka, Does Temporary Agency Work Provide<br />

a Stepping Stone to Regular Employment SFB 649 Discussion<br />

Paper 2005-031, Berlin 2005.<br />

13 Vgl. Bernhard Boockmann/Tobias Hagen, 2006, a.a.O., Seite 28.<br />

14 Vgl. Markus Promberger, Leiharbeit – Flexibilisierungs- und<br />

Unsicherheitspotenziale in der betrieblichen Praxis, in: Martin<br />

Kronauer/Gudrun Linne (Hrsg.), Flexicurity – die Suche nach Sicherheit<br />

in der Flexibilität, Edition Sigma, Berlin 2005.<br />

Zuge der Hartz-Reformen ist das Gesetz in einigen<br />

Teilen liberalisiert worden. So entfielen zum 1. Januar<br />

2004 das besondere Befristungs-, das Wiedereinstellungs-<br />

und das Synchronisationsverbot, die<br />

Beschränkung der Überlassungsdauer auf 24 Monate<br />

sowie das generelle Verbot der Arbeitnehmerüberlassung<br />

in der Baubranche. Zugleich wurde<br />

ein Gleichstellungsgebot in das Gesetz aufgenommen,<br />

wonach die Arbeitsbedingungen der<br />

Zeitarbeitnehmer einschließlich der Bezahlung<br />

denjenigen im Einsatzbetrieb entsprechen sollen,<br />

sofern nicht tarifvertraglich etwas anderes vereinbart<br />

wurde. Hieraus ergibt sich ein Anreiz für die<br />

Zeitarbeitsbetriebe, in den Anwendungsbereich eines<br />

Tarifvertrags einzutreten.<br />

Insbesondere das Gleichstellungsgebot sowie die<br />

Etablierung von PSA führten im Zuge der Einführung<br />

der Hartz-Gesetze zu Befürchtungen bei Zeitarbeitsbetrieben,<br />

dass ihnen Marktanteile entgehen<br />

würden. Vor allem die Lohnkosten sind ein wichtiges<br />

Argument: Aufgrund des Lohnabschlags sind<br />

die Personalkosten für die Einsatzbetriebe oft geringer<br />

als bei der Beschäftigung regulärer Arbeit. 15<br />

Die Evaluation der Änderungen 16 stand vor dem<br />

Problem, dass die Änderungen die gesamte Zeitarbeitsbranche<br />

umfassen, ein Vergleichsgruppenansatz<br />

daher nicht möglich ist. Zudem kann die<br />

Beschäftigungswirkung der Liberalisierung des<br />

Gesetzes nicht von der Wirkung des Gleichstellungsgebots<br />

getrennt werden: Beide können sich<br />

in der Wirkung konterkarieren. Insofern ist bei<br />

der Interpretation der Ergebnisse Vorsicht angezeigt.<br />

Der Studie zufolge stieg die Beschäftigung<br />

in der Zeitarbeit im ersten Halbjahr 2004 infolge<br />

15 Vgl. Andreas Ammermüller/Bernhard Boockmann/Alfred Garloff/Anja<br />

Kuckulenz/Alexander Spermann, Die ZEW-Erhebung bei<br />

Zeitarbeitsbetrieben – Dokumentation der Umfrage und Ergebnisse<br />

von Analysen, ZEW Dokumentation Nr. 03-07, Mannheim<br />

2003.<br />

16 Vgl. Michael Fertig/Werner Friedrich et al., Evaluation der Umsetzung<br />

der Vorschläge der Hartz-Kommission – Arbeitspaket 1:<br />

Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen<br />

und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Bericht 2005<br />

an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Kapitel 3.<br />

Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)<br />

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