ORIENTIERUNGEN - Ludwig-Erhard-Stiftung
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Atypische Beschäftigung<br />
Literaturhinweis<br />
In der Schriftenreihe der <strong>Ludwig</strong>-<strong>Erhard</strong>-<strong>Stiftung</strong> „Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft“ sind die Bände 7<br />
und 8 im Lucius & Lucius Verlag erschienen:<br />
Erich Gundlach, Bildungspolitik im Zeitalter der Globalisierung,<br />
Ronald Clapham, Die internationale Ordnung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht.<br />
tenstatistik, hat Michael Kvasnicka diesen Zusammenhang<br />
überprüft. 12 Dabei hat sich gezeigt:<br />
Im Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Aufnahme<br />
der befristeten Beschäftigung erhöht sich die<br />
Wahrscheinlichkeit regulärer Beschäftigung gegenüber<br />
der Kontrollgruppe von Arbeitslosen nur um<br />
wenige Prozentpunkte.<br />
Der Unterschied zur befristeten Beschäftigung<br />
liegt darin, dass der sogenannte Klebeeffekt, also<br />
der Verbleib im Einsatzbetrieb, bei der Zeitarbeit<br />
sehr viel geringer ausfällt. Während bei den befristet<br />
Beschäftigten eine Wahrscheinlichkeit von<br />
knapp 30 Prozent besteht, dass sie im Zeitabstand<br />
von einem Jahr im gleichen Unternehmen unbefristet<br />
beschäftigt werden, 13 gelingt der Übergang<br />
von der Zeitarbeit zur regulären Arbeit im Nutzerbetrieb<br />
wesentlich seltener. Hochrechnungen auf<br />
Basis des IAB-Betriebspanels 14 zeigen, dass im Jahr<br />
2003 circa 44 000 Leiharbeitnehmer durch den<br />
gegenwärtigen oder vormaligen Einsatzbetrieb<br />
übernommen worden sind, was bezogen auf den<br />
Bestand einer jährlichen Übergangsquote von etwa<br />
15 Prozent entspricht. Damit geschieht der<br />
Übergang im Betrieb nur halb so häufig wie bei<br />
befristeter Arbeit.<br />
Wirtschaftspolitisch interessant ist die Frage,<br />
durch welche Maßnahmen sich die Beschäftigung<br />
in temporärer Arbeit gegebenenfalls erhöhen<br />
lässt, so dass die damit verbundenen Integrationschancen<br />
besser wahrgenommen werden. Die Deregulierung,<br />
also die Reduzierung der gesetzlichen<br />
Vorschriften, die die Nutzung dieser Beschäftigungsformen<br />
beschränken, steht hier im<br />
Mittelpunkt. Die Zeitarbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
(AÜG) reguliert. Im<br />
12 Vgl. Michael Kvasnicka, Does Temporary Agency Work Provide<br />
a Stepping Stone to Regular Employment SFB 649 Discussion<br />
Paper 2005-031, Berlin 2005.<br />
13 Vgl. Bernhard Boockmann/Tobias Hagen, 2006, a.a.O., Seite 28.<br />
14 Vgl. Markus Promberger, Leiharbeit – Flexibilisierungs- und<br />
Unsicherheitspotenziale in der betrieblichen Praxis, in: Martin<br />
Kronauer/Gudrun Linne (Hrsg.), Flexicurity – die Suche nach Sicherheit<br />
in der Flexibilität, Edition Sigma, Berlin 2005.<br />
Zuge der Hartz-Reformen ist das Gesetz in einigen<br />
Teilen liberalisiert worden. So entfielen zum 1. Januar<br />
2004 das besondere Befristungs-, das Wiedereinstellungs-<br />
und das Synchronisationsverbot, die<br />
Beschränkung der Überlassungsdauer auf 24 Monate<br />
sowie das generelle Verbot der Arbeitnehmerüberlassung<br />
in der Baubranche. Zugleich wurde<br />
ein Gleichstellungsgebot in das Gesetz aufgenommen,<br />
wonach die Arbeitsbedingungen der<br />
Zeitarbeitnehmer einschließlich der Bezahlung<br />
denjenigen im Einsatzbetrieb entsprechen sollen,<br />
sofern nicht tarifvertraglich etwas anderes vereinbart<br />
wurde. Hieraus ergibt sich ein Anreiz für die<br />
Zeitarbeitsbetriebe, in den Anwendungsbereich eines<br />
Tarifvertrags einzutreten.<br />
Insbesondere das Gleichstellungsgebot sowie die<br />
Etablierung von PSA führten im Zuge der Einführung<br />
der Hartz-Gesetze zu Befürchtungen bei Zeitarbeitsbetrieben,<br />
dass ihnen Marktanteile entgehen<br />
würden. Vor allem die Lohnkosten sind ein wichtiges<br />
Argument: Aufgrund des Lohnabschlags sind<br />
die Personalkosten für die Einsatzbetriebe oft geringer<br />
als bei der Beschäftigung regulärer Arbeit. 15<br />
Die Evaluation der Änderungen 16 stand vor dem<br />
Problem, dass die Änderungen die gesamte Zeitarbeitsbranche<br />
umfassen, ein Vergleichsgruppenansatz<br />
daher nicht möglich ist. Zudem kann die<br />
Beschäftigungswirkung der Liberalisierung des<br />
Gesetzes nicht von der Wirkung des Gleichstellungsgebots<br />
getrennt werden: Beide können sich<br />
in der Wirkung konterkarieren. Insofern ist bei<br />
der Interpretation der Ergebnisse Vorsicht angezeigt.<br />
Der Studie zufolge stieg die Beschäftigung<br />
in der Zeitarbeit im ersten Halbjahr 2004 infolge<br />
15 Vgl. Andreas Ammermüller/Bernhard Boockmann/Alfred Garloff/Anja<br />
Kuckulenz/Alexander Spermann, Die ZEW-Erhebung bei<br />
Zeitarbeitsbetrieben – Dokumentation der Umfrage und Ergebnisse<br />
von Analysen, ZEW Dokumentation Nr. 03-07, Mannheim<br />
2003.<br />
16 Vgl. Michael Fertig/Werner Friedrich et al., Evaluation der Umsetzung<br />
der Vorschläge der Hartz-Kommission – Arbeitspaket 1:<br />
Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen<br />
und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Bericht 2005<br />
an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Kapitel 3.<br />
Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 109 (3/2006)<br />
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