HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg
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Abt 215 –Herzoglich-Nassauische Rechnungskammer<br />
Bestandsgeschichte: Seit 1816 hat die Rechnungskammer Wiesbaden regelmäßig Akten, Rechnungen und<br />
Belege an das Nassauische Zentralarchiv und spätere Preußische Staatsarchiv Idstein abgeliefert. Der<br />
Aktenbestand der Oberrechnungskommission Dillenburg wurde 1825 geschlossen dem Filialarchiv Dillenburg<br />
übergeben, von wo aus er 1868 ebenfalls an das Zentralarchiv in Idstein gelangte. Weitere Abgaben erfolgten in<br />
den Jahren 1897 bis 1923 duch die Regierung Wiesbaden. Allerdings ist in der heutigen Abteilung 215 nur noch<br />
ein Teil dieser umfangreichen Überlieferung vorhanden. So sind die meisten Rechnungen den ursprünglichen<br />
Provenienzstellen zugeordnet worden, während die Belege der Gemeinde- und Kirchenrechnungen seit etwa<br />
1850 den Ämtern und Dekanaten zur Aufbewahrung überlassen wurden, von wo aus sie nur teilweise später an<br />
das Staatsarchiv zurückgelangten. Nicht wenige Archivalien wurden auch nachträglich kassiert. Die 1980<br />
begonnene Neuverzeichnung ließ die 1931 formierte Abteilung als Mischbestand fortbestehen. Nur wenige<br />
Archivalien wurden herausgenommen und anderen Abteilungen zugeordnet.<br />
Behördengeschichte: Die Abteilung faßt drei Behörden zusammen: die Rechnungskammer Wiesbaden (1816-<br />
1868), die Oberrechnungskommission Dillenburg (1816-1823) und die Preußische Rechnungskommission<br />
Wiesbaden (1868-1870). Außerdem enthält der Bestand Schriftgut einer Reihe weiterer Behörden, die ebenfalls<br />
mit Aufgaben der Rechnungsprüfung befaßt waren, darunter insbesondere Akten der Preußischen Regierung<br />
Wiesbaden (vgl. Abt. 405). Der Rechnungskammer Wiesbaden, die am 1. Januar 1816 ihre Arbeit aufnahm, war<br />
die Kontrolle des laufenden Rechnungswesens übertragen. Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich sowohl auf die<br />
unmittelbar als auch auf die mittelbar den Staatszwecken dienenden Einnahmen und Ausgaben. Sie war daher<br />
auch für das Rechnungswesen der Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Berggewerkschaften und sonstigen der<br />
staatlichen Aufsicht unterstehenden Körperschaften zuständig. Nach dem Edikt vom 2.3.1816 oblag ihr im<br />
einzelnen: 1. die Vorbereitung des Staatshaushalts und die Bekanntgabe der beschlossenen Einzelbudgets 2. die<br />
Überwachung der haushaltsmäßigen Einnahmen und Ausgaben 3. die Prüfung der Kassen 4. die Prüfung der<br />
Rechnungen 5. die Aufsicht über die Rezepturen einschließlich der Einstellung und Entlassung des<br />
Rezepturpersonals. Das Gesetz über die Organisation der Zentralbehörden vom 17.10.1849 übertrug die<br />
Vorbereitung des Haushalts sowie einige andere bisher der Rechnungskammer zugewiesenen Aufgaben der<br />
Finanzabteilung des Staatsministeriums. Mit G esetz vom 24.7.1854 wurde der ursprüngliche Wirkungskreis<br />
jedoch weitgehend wiederhergestellt. Ausgenommen blieben allerdings die Zusammenstellung der Materialien<br />
für den Landeshaushalt sowie das Vorschlagsrecht in Personalfragen, die nunmehr beide in die Zuständigkeit der<br />
Finanzkammer fielen. Nach der Annexion durch Preußen bestand die Rechnungskammer Wiesbaden als<br />
nachgeordnete Behörde des preußischen Finanzministers und mit veränderter Zuständigkeit zunächst weiter,<br />
bevor sie 1868 durch die Königliche Rechnungskommission Wiesbaden abgelöst wurde. Die<br />
Oberrechnungskommission Dillenburg begann ihre Tätigkeit ebenfalls am 1. Januar 1816. Sie war zur<br />
Überprüfung älterer Rechnungen bis einschließlich 1815 errichtet worden, nahm diese Aufgabe aufgrund einer<br />
Verordnung vom 7.3.1816 jedoch nur für bestimmte Bereiche wahr. Insbesondere war sie für das<br />
Rechnungswesen im ehemaligen Fürstentum Nassau-Oranien und für die Renteirechnungen der ehemaligen<br />
Kameralbezirke Wiesbaden und Weilburg zuständig. Die nicht ihrem Geschäftskreis zugeordneten älteren<br />
Rechnungen wurden von der Rechnungskammer Wiesbaden geprüft. Nach Erledigung ihrer Aufgaben wurde die<br />
Oberrechnungskommission Dillenburg zum 1.10.1823 aufgehoben. Die Errichtung der Königlichen<br />
Rechnungskommission Wiesbaden geht auf die Verordnung über das Rechnungswesen in den neuerworbenen<br />
Landesteilen von 31.8.1867 zurück. Die der Kommission zugewiesenen Aufgaben wurden jedoch zunächst noch<br />
von d er interimistisch weiterbestehenden Rechnungskammer Wiesbaden wahrgenommen. Erst am 10.3.1868<br />
nahm die Königliche Rechnungskommission Wiesbaden aufgrund eines vom gleichen Tag datierenden Erlasses<br />
des Oberpräsidenten ihre Tätigkeit auf. Am 31.3.1870 wurde sie - ebenfalls auf Beschluß des Oberpräsidenten -<br />
wieder aufgelöst. Sollte die Rechnungsprüfung zunächst nur den Zeitraum bis 1866 umfassen, so wurde der<br />
Prüfauftrag durch Gesetz vom 4.1.1868 auch noch auf das Jahr 1867 ausgedehnt.<br />
Inhalt: 23,5 m Akten 1816-1901 mit Vorakten seit 1785. Außer zur Dienststellenverwaltung enthält der Bestand<br />
Unterlagen zu folgenden Themenbereichen: Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluß, Kassenprüfung,<br />
Aufstellung und Überwachung des Staatshaushaltes, Aufsicht über die Rezepturen, Erledigung von Rückständen<br />
und Schuldenverwaltung, Klärung und Entscheidung rechtlicher und organisatorischer Fragen in<br />
Finanzangelegenheiten. Zu den geprüften Dienststellen und Institutionen zählen alle Bereiche der<br />
Landesverwaltung sowie Gemeinden, Kirchen und Vereine. Weitere Prüfungsunterlagen betreffen Stiftungen.<br />
Findmittel: Rep. von Pult 1988 (DV-Ausdruck).<br />
ZK - HHStAW Abt. 215 Nr. 92<br />
Gesuch des Rezepturgehilfen Carl Finkler aus <strong>Hachenburg</strong> um Anstellung als Rezepturakzessist, 1847-1850<br />
ZK - HHStAW Abt. 215 Nr. 105<br />
Gesuch des Landesoberschultheißereigehilfen Carl Achenbach aus <strong>Hachenburg</strong> um Anstellung als<br />
Revisionsdiurnist, 1842-1849<br />
ZK - HHStAW Abt. 215 Nr. 116