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HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg

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Abt. 212 Herzoglich-Nassauisches Finanzkollegium<br />

Bestandsgeschichte: Bereits 1827 hat die Herzogliche Generaldomänendirektion Akten an das Zentralarchiv in<br />

Idstein abgeliefert (vgl. Abt. 3013, 212 IV). Auch Rechnungen und Rechnungsbelege wurden noch in<br />

nassauischer Zeit in größerem Umfang an das Archiv abgegeben (u.a. Zugänge 1841,1846,1851,1854<br />

vgl. Abt. 3013, 212 I). Die Nummern ab 5991 stammen überwiegend von Zugängen aus der Zeit von 1891 bis<br />

1923. Zum Teil wurden die Akten auch nach dem Provenienzprinzip aus anderen Archivbeständen übernommen<br />

(vgl. Nummernverzeichnis Abt. 3013, 212 V). Der Bestand wurde im wesentlichen in den 20er Jahren formiert<br />

und alphabetisch nach Schlagworten klassifiziert. Die 1968 begonnene Überarbeitung kam 1982 mit der<br />

Verzeichnung der Rechnungen zum Abschluß.<br />

Behördengeschichte: Die Abteilung 212 enthält die archivalische Überlieferung der zentralen Finanzverwaltung<br />

des Herzogtums Nassau von 1815 bis 1866. Aufgrund der Verordnung vom 9./11.9.1815 über die<br />

Verwaltungsorganisation des Herzogtums Nassau waren für die Finanzverwaltung zunächst zwei<br />

Zentralbehörden errichtet worden: die Generalsteuerdirektion und die Generaldomänendirektion (VBl. 1815 S.<br />

113 f). Begründet war diese Doppelgleisigkeit in dem Anspruch des Regentenhauses auf alleinige Nutzung des<br />

Domanialvermögens und in der daraus abgeleiteten getrennten Kassenführung für die Staatseinnahmen auf der<br />

einen und die Domäneneinnahmen auf der anderen Seite. Die Generalsteuerdirektion übernahm die Aufgaben<br />

der bisherigen Generaldirektion der direkten und indirekten Steuern. Weitere Zuständigkeiten fielen ihr durch<br />

die Auflösung der Hofkammern zu Wiesbaden und Weilburg sowie der Finanzsektion der Regierung in<br />

Dillenburg zu. Nach der Verordnung vom 26./27.1.1816 (VBl. 1816 S. 17 ff.) umfaßte der Geschäftskreis der<br />

Generalsteuerdirektion die direkten Steuern, die Stempelregie, die Barrieregelder, die Regalien, die<br />

Kranengefälle, die Monopolien, die Polizeiintraden, die Konfirmationsgebühren, die Strafen, den Ertrag aus<br />

Landesgebäuden, die Konfiskationen und den Ertrag aus verkauften Steuertabell-Formularen. Als Personal<br />

waren ein Präsident oder Generalsteuerdirektor, zwei Obersteuerräte, sieben Buchhalter, zwei Verifikatoren, je<br />

ein Sekretär, Registrator und Bo tenmeister, fünf Probatoren (zugleich Kanzlisten) sowie zwei Pedelle<br />

vorgesehen. Doch wurde dieser vorgegebene Rahmen nie voll ausgeschöpft. Die Generaldomänendirektion trat<br />

die Nachfolge des Lehnshofes und der Hofkammern in Wiesbaden, Weilburg und Dillenburg an. Ihr<br />

Geschäftskreis wurde durch Verordnung vom 20./24.1.1816 (VBl. 1816 S. 83 ff.) geregelt und erstreckte sich auf<br />

Lehengefälle, Domänengüter, Domanialmühlen, Domänengebäude, Hütten- und Hammerwerke, Bergwerke,<br />

Mineralquellen, Bäder, Domanialforste, Jagden und Fischereien, Schäfereien, Weidegerechtigkeiten und<br />

Bannrechte, Zehnten, Grundzinsen, Aktiv-Kapitalien, den Wasserzoll zu Höchst, den Eberbacher Weinkeller<br />

sowie Entschädigungen für aufgehobene Renten. 1818 kam außerdem der umfangreiche Aufgabenbereich der<br />

neugebildeten Schuldentilgungskommission hinzu (Edikt vom 25.5.1818<br />

VBl. 1818 S. 131 f.). An Dienstpersonen waren der Generaldomänendirektion ein Präsident oder<br />

Generaldomänendirektor, zwei Domänenräte, je ein Forst-, Berg- und Baurat, ein Assessor, ein Sekretär, ein<br />

Registrator, fünf Probatoren und Kanzlisten sowie ein Pedell zugewiesen. Allerdings wurde der Personalansatz<br />

hier schon bald überschritten. Eine umfassende Neuorganisation brachte die Revolution von 1848/49. Die von<br />

Anfang an im Landtag geforderte Erklärung der Domänen zu Staatseigentum konnte jetzt durchgesetzt werden<br />

und hatte zur Folge, daß an die Stelle der beiden bisherigen Direktionen nunmehr eine gem einsame Behörde für<br />

die gesamte zentrale Finanzverwaltung trat: die Ministerialabteilung für Finanzen (Gesetz über die Organisation<br />

der Zentralbehörden vom 16.10.1849<br />

VBl. S. 516 f.). Auch das Gesetz vom 24.7.1854, das nach dem Sieg der Reaktion eine erneute Umgestaltung der<br />

Zentralbehörden verfügte, beließ es bei der organisatorischen Vereinigung beider Verwaltungszweige (VBl.<br />

1854 S. 157). Die Behörde firmierte fortan unter dem Namen Finanzkollegium, nahm aber weiterhin die<br />

gleichen Kompetenzen wie ihre Vorgängerbehörde wahr. Die 1861 zwischen dem Herzog und den Landständen<br />

getroffene Vereinbarung über die Domänen änderte ebenfalls nichts mehr an dieser gemeinsamen Verwaltung<br />

der Domänengüter und Steuern (Edikt vom 23.1.1861<br />

VBl. 1861 S. 11). Das Finanzkollegium hat über die Annexion durch Preußen hinaus bis zum 30.9.1867 als<br />

Verwaltungsbehörde fortbestanden. Am 1.10.1867 gingen ihre Kompetenzen an die preußische Regierung<br />

Wiesbaden über (Verordnung vom 19.9.1867<br />

Beilage zum Intelligenzblatt S. 935).<br />

Inhalt: 759 m Akten und Rechnungen 1815-1867 mit abschriftlichen Vorakten seit dem 15. Jh. Der Bestand<br />

enthält Unterlagen zu folgenden Betreffen: Armen- und Unterstützungssachen, Ausstellungen, Auswärtige<br />

Beziehungen, Bäder und Mineralquellen (Generalia, Ems, Fachingen, Geilnau, Langenschwalbach,<br />

Schlangenbad, Selters, Weilbach, Wiesbaden, kleinere Mineralquellen), Bassenheimische Besitzungen, Berg-<br />

und Hüttenverwaltung (auch Bergschule Dillenburg), Brandassekuranz, Eisenbahnen, Erbleihsachen (Generalia),<br />

Erdarten (auch Tongruben), Fabriken und technische Anstalten, Fasselvieh, Forstsachen, Fruchtsachen,<br />

Gebäude, Geschäftsgang, Güter, Grundzinsen und Gülten, Hofhaltung, Hypotheken, Kapitalien, Landesanstalten<br />

(Bibliothekstaxe, Landwirtschaftliches Institut, Landeskreditkasse, Zivil-Witwen- und Waisenkasse,<br />

Feuerversicherung, Privatbanken), Lasten der Domäne (Kultus), Lehnhof, Maß und Gewicht, Militaria,<br />

Militärpension, Monopole, Mühlen, Münzwesen, Personalsachen und Pensionen, Polizei, Post- und<br />

Botensachen, Prozesse, Registratursachen, Rezepturverwaltung (bes. Dienst- und Personalverhältnisse),

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