HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg
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und 1963 (Kirchen- und Schulakten), 1966, 1967 (Akten der Abt. III: Domänen und Forsten sowie der Dezernate<br />
I, 1, I2, I3 und P), 1969, 1979, 1981 und 1982.<br />
Behördengeschichte: Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde durch Verordnung betreffend die Organisation der<br />
Verwaltungsbehörden in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen, in dem vormaligen Herzogtum Nassau, in der<br />
vormals freien Stadt Frankfurt und in den bisher bayerischen und den großherzoglich hessischen Gebietsteilen<br />
vom 22.3.1867 (PrGSlg.S. 273 ff.) aus dem durch Gesetz vom 20.9. und 24.12.1866 mit Preußen vereinigten<br />
Herzogtum Nassau, der Stadt Frankfurt a.M., dem Amt Homburg v.d.H., dem Kreis Biedenkopf und dem<br />
nordwestlichen Teil des Kreises Gießen (Ortschaften Bieber, Fellingshausen, Frankenbach, Haina,<br />
Hermannstein, Königsberg, Krumbach, Naunheim, Rodheim, Waldgirmes), dem Ortsbezirk Rödelheim und dem<br />
bisher großherzoglich hessischen Teil von Niederursel gebildet. Mit dem damals neu geschaffenen<br />
Regierungsbezirk Kassel wurde er durch Erlaß vom 7.12.1868 (ebd. S. 1056) zur Provinz Hessen-Nassau<br />
vereinigt. Die Regierung als Mittelinstanz der allgemeinen staatlichen Landesverwaltung erhielt ihren Sitz in<br />
Wiesbaden. Sie bestand neben dem Präsidenten aus den drei Abteilungen: I. Inneres, II. Kirchen- und<br />
Schulwesen, III: direkte Steuern, Domänen und Forsten, und setzte sich aus einem Präsidenten, drei<br />
Oberregierungsräten und der erforderlichen Anzahl von Räten und technischen Mitgliedern zusammen. Laut<br />
Bekanntmachung des in jenem Gesetz ebenfalls bestellten Oberpräsidenten für die beiden Regierungsbezirke<br />
Kassel und Wiesbaden vom 19.9.1867 (Beilage zum Int elligenzblatt f. Nassau S. 935) begann ihre Tätigkeit am<br />
1.10.1867 und löste damit die kgl. Administration für Nassau (Abt. 210 u. 402), die Landesregierung (Abt. 211)<br />
und das Finanzkollegium zu Wiesbaden (Abt. 212), das Zivilkommissariat und die Landesregierung zu Homburg<br />
(Abt. 314) sowie das Zivilkommissariat zu Frankfurt a.M. (Abt. 401) ab. Ihr Wirkungskreis entsprach dem der<br />
Regierungen in den alten preußischen Provinzen. Die für die Regierung geltende Instruktion vom 23.10.1817<br />
(PrGSlg. S. 248 f.) wurde überholt durch das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30.7.1883 ebd.<br />
S. 195 ff.). Die kollegialisch arbeitende bisherige Abteilung des Innern ging auf den Regierungspräsidenten zur<br />
bureaumäßigen Erledigung über. An ihre Stelle trat bei der Regierung Wiesbaden laut § 23 Abs. 2 als<br />
Auseinandersetzungsbehörde ein Kollegium aus dem Regierungspräsidenten, seinem hierzu bestellten<br />
Stellvertreter und mindestens zwei Mitgliedern, das auch die Aufgaben der Regierung hinsichtlich der<br />
Güterkonsolidation wahrzunehmen hatte. Das Gesetz vom 1.8.1883 (ebd. S. 237 ff.) brachte eine Abgrenzung<br />
gegen die Aufgaben des Bezirksausschusses (Abt. 406). Durch § 92 der Verordnung über die Neugliederung von<br />
Landkreisen vom 1.8.1932 (ebd. S. 255 ff.) wurde der bisher zum Regierungsbezirk Koblenz gehörende<br />
Landkreis Wetzlar in den Regierungsbezirk Wiesbaden eingegliedert. Durch Führer-Erlaß vom 1.4.1944 (RGBl.<br />
I S. 109 f.) wurde die Provinz Hessen -Nassau zur Anpassung an die Gaue der NSDAP und die<br />
Reichsverteidigungsbezirke zum 1.7. d.J. in die Provinzen Kurhessen und Nassau geteilt. Der Regierungsbezirk<br />
Wiesbaden wurde unter Zuweisung des Stadtkreises Hanau und der Landkreise Gelnhausen, Hanau und<br />
Schlüchtern zur Provinz erhoben. Der Oberpräsident (in Personalunion Gauleiter des Gaues Hessen-Nassau der<br />
NSDAP), dessen Amtssitz Wiesbaden war, sollte sich zur Durchführung seiner staatlichen Aufgaben der<br />
Behörde des Regierungspräsidenten bedienen.<br />
Inhalt: 713 m Akten, 27016 Bde., 1867-1950, darunter auch die Akten der Regierungsaußenstellen, die 1919<br />
unter dem Druck der Besatzungsverhältnisse vorübergehend in Frankfurt und Kassel eingerichtet worden waren,<br />
soweit sie wieder in die Registratur der Regierung gelangten und erhalten sind. Gliederung entsprechend dem<br />
Aufbau der Behörde in drei Abteilungen, in den Untergruppen jedoch wegen mehrfachen Wechsels des<br />
Registraturschemas (Geschäftsordnungen vom 1.1.1900, 1929, 1.1.1933, 15.11.1933, 29.9.1941) nach der Sache<br />
unter möglichster Berücksichtigung der alten Haupttitel: \n- Abt. I. Innere Verwaltung einschließlich der<br />
Präsidialregistratur und der Kassensachen. \n- A. Hoheits- und Landessachen. 1. Besitznahme Nassaus durch<br />
Preußen, Errichtung und Abgrenzung des Regierungsbezirks. 2. Einrichtung der Kommunalverwaltung und<br />
allgemeine Landesverhältnisse. 3. Angelegenheiten des Kgl. Hauses. 4. Auswärtige Angelegenheiten. 5. Aus-<br />
und Einwanderungsangelegenheiten. 6. Nachlaßwesen. 7. Bevökerungs-, Familien- und Standesamtswesen,<br />
Statistik. 8. Parteiwesen und politisches Leben. 9. Reichs- und Landtagssachen. 10. Handels-, Zoll- und<br />
Paßsachen. 11. Orden, Titel und sonstige Auszeichnungen. 12. Vereine, Bünde und Logen. 13. Denkmalsachen.<br />
\n- B. Organisation und Verwaltung des Regierungsbezirks. 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten. 2.<br />
Allgemeine Beamtensachen. 3. Die Regierung. 4 Regierungshauptkasse. 5. Kreisverwaltung. \n- C.<br />
Justizverwaltung. 1. Allgemeines. 2. Personalia. 3. Zucht- und Korrektionshäuser. \n- D. Städte und Gemeinden.<br />
1. Allgemeines. 2. Einzelne Städte- und Gemeindesachen. \n- E. Landeskultur. 1. Landeskultur- und<br />
Landwirtschaftssachen. 2. Ablösung von Gerechtsamen und Lasten. 3. Entschädigung für aufgehobene<br />
Bannrechte. 4. Konsolidationen. 5. Meliorationen. 6. Westerwaldhilfe. 7. Landwirtschaftliche Versuchsstationen<br />
und Fachschulen. 8. Viehzucht. 9. Garten-, Obst- und Weinbau. 10. Schädlings- und Ungezieferbekämpfung. 11.<br />
Forst-, Jagd- und Fischereisachen. \n- F. Gewerbe, Handel, Industrie und Wirtschaft. 1. Gewerbeaufsicht und -<br />
schutz. 2. Gewerbegerichte, Schlichtungsausschüsse. 3. Gewerbemedizin und -hygiene. 4. Gewerbesachen. 5.<br />
Handwerks- und Innungswesen. 6. Berufsschulen. 7. Handelskammern. 8. Banken, Börse, Geldwirtschaft. 9.<br />
Handelsgesellschaften und Industriebetriebe. 10. Bergbau, Gruben und Brüche. 11. Märkte und Ausstellungen.<br />
12. Patente. \n- G. Bausachen. 1. Allgemeine Bau- und Wohnungssachen. 2. Bauverwaltung. 3. Baubeamte. 4.<br />
Staatsbauten. 5. Gemeindebauwesen. 6. Straßenbau. 7. Brückenbau. 8. Wasserbau (an Rhein, Main, Lahn, Nidda