HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg
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vereinigt. Auf Grund der kgl. Verordnung über die Organisation der Verwaltungsbehörden in dem vormaligen<br />
Kurfürstentum Hessen, dem vormaligen Herzogtum Nassau, der vormals freien Stadt Frankfurt und in den bisher<br />
bayerischen und den großherzoglich hessischen Gebietsteilen vom 22.2.1867 (PrGSlg. S. 273 ff.) wurde am<br />
2.3.1867 der Zivilkommisar zum Regierungspräsidenten in Wiesbaden ernannt. Mit der Bestellung der<br />
Preußischen Regierung zu Wiesbaden durch Bekanntmachung des Oberpräsidenten in Kassel vom 19.9.1867<br />
ging die Administration für Nassau zum 1.10.1867 ein (Beilage zum Intelligenzblatt f. Nassau S. 935).<br />
Literatur: Wilfriede Holzbach, Das Übergangsjahr in Nassau 1866/67. Nassaus Übergang an Preußen, 1933.<br />
Findmittel: Rep. vor 1933 unter Zugrundelegung des Registraturschemas mit Index für Namen und Sachen.<br />
ZK - HHStAW Abt. 402 Nr. 12<br />
Kundgebungen und Ausschreitungen der Bevölkerung gegen preußische Truppen im Sommer 1866; 18.6.-<br />
Regierung, 22. Sept.<br />
ZK - HHStAW Abt. 402 Nr. 14<br />
Einzelheiten zur Stimmung im Lande und die Bekämpfung preußenfeindlicher Agitationen; Juli 1866-März<br />
1867, enthält u.a.: Amt <strong>Hachenburg</strong>: <strong>Hachenburg</strong><br />
ZK - HHStAW Abt. 402 Nr. 30<br />
Adressen von Körperschaften und Gemeinden an Seine Majestät den König um Einverleibung Nassaus in<br />
Preußen bzw. Dankadressen nach geschehener Einverleibung und sonstige auf die Einverleibung bezügliche<br />
Kundgebungen städtischer Behörden; 13.8.-3.11.1866, enthält u.a.: <strong>Hachenburg</strong>, ab 3. Sept.<br />
ZK - HHStAW Abt. 402 Nr. 161<br />
Projektierte neue Eisenbahnlinien; Aug.- -Eisenbahn Au-<br />
Altenkirchen-<strong>Hachenburg</strong>-Limburg-Idstein-Wiesbaden, mit älteren Akten von 1862<br />
ZK - HHStAW Abt. 402 Nr. 178<br />
Ein- und Ausfuhrangelegenheiten; 30.7.-15.11.1866, enthält u.a.: Antrag aus <strong>Hachenburg</strong> betreffend Aufhebung<br />
der von Nassau erlassenen Ausfuhrverbote, 5. Aug.<br />
ZK - HHStAW Abt. 402 Nr. 208<br />
Medizinalwesen: Personalien; 8.10.-10.12.1866, enthält u.a.: Medizinalrat Dr. Schütz in <strong>Hachenburg</strong><br />
Abt. 403 Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden<br />
Bestandsgeschichte: Vor Abgabe erhebliche Verluste im 2. Weltkrieg. Nach Eingliederung des Kreises Wetzlar<br />
1932 (vgl. Abt. 405) Abgabe der Akten der Kreisstraßenbauverwaltung Wetzlar. 1959 Abgabe von 5 m Akten<br />
des Hessischen Straßenbauamts Wiesbaden (Zug. 10/1959). 1987 Abgabe von 0,5 m Akten, die das<br />
Bundesarchiv Koblenz aus der DDR zurückgeführt hat (Zug. 73/1987). 1994 Abgabe von 1 m Personalakten<br />
vom Hess. Landesamt für Straßenbau (Zug. 65/1994).<br />
Behördengeschichte: Durch kgl. Verordnung vom 26.9.1867 wurde im Regierungsbezirk Wiesbaden mit<br />
Ausschluß des Stadtkreises Frankfurt ein kommunalständischer Verband errichtet (PrGSlg. S. 1659). An<br />
Instituten wurden dem Verband durch Gesetz vom 25.12.1869 (ebd. S. 1288) zum 1.1.1870 die Landesbank und<br />
die zu diesem Zeitpunkt neu gegründete Nassauische Sparkasse, sodann durch Gesetz vom 11.3.1872 (ebd. S.<br />
257) ab 1.1.1872 die Irren-, Heil- und Pflegeanstalt Eichberg (vgl. Abt. 430/1 und das Taubstummen-Institut zu<br />
Camberg überwiesen. Durch dieses Gesetz erhielt der Verband außerdem eine Staatsrente, die außer zur<br />
Fürsorge für die Irren und Taubstummen zum Neubau von Chausseen und zur Unterstützung des<br />
Gemeindewegebaus bestimmt war, ferner Darlehnsfonds für unbemittelte Gemeinden im Gebiet des ehemaligen<br />
Herzogtums Nassau sowie den Rest des sog. Homburger Kautionsfonds zur Gründung einer<br />
kommunalständischen Hilfskasse, insbesondere für Darlehen zu gemeinnützigen Wegebauten und<br />
Landesmeliorationen. Laut dem am 17.7.1871 genehmigten Regulativ (PrGSlg. S. 299) wurde die Verwaltung<br />
unter der Oberaufsicht des Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau durch den ständischen<br />
Verwaltungsausschuß (Landesausschuß) geführt. Er bestand aus dem Vorsitzenden des Kommunallandtages und<br />
aus gewählten Kommunallandtagsabgeordneten. Die laufenden Geschäfte besorgte zunächst der Vorsitzende des<br />
Kommunallandtags, ab 1.1.1873 jedoch ein gewählter Landesdirektor (seit 1901 Landeshaup tmann), dem später<br />
weitere Beamte als Landesdirektion zugeordnet wurden. Gemäß dem Gesetz vom 8.7.1875 und der Verordnung<br />
vom 12.9.1877 nahm der Verband an der weiteren Dotation der Provinzial- und Kreisverbände teil. Preußen trug<br />
damit und mit einer gleichen Regelung für den Regierungsbezirk Kassel dem historischen Eigenleben dieser<br />
beiden Teile innerhalb der preußischen Provinz Hessen-Nassau Rechnung. Als durch Gesetz vom 8.6.1885 (ebd.<br />
S. 242) über die Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Provinz Hessen-Nassau ein<br />
Kommunalverband für die Provinz zum 1.4.1886 gebildet wurde, blieben innerhalb derselben die<br />
kommunalständischen Verbände in beiden Regierungsbezirken bestehen. Laut Art. jenes Gesetzes ging der 1875<br />
gebildete Kommunalverband des Stadtkreises Frankfurt, dessen Geschäfte gemäß Regulativ vom 2.8.1876 (ABl.<br />
für den Stadt- und Landkreis Frankfurt a.M. S. 321) von einem kreisständischen Verwaltungsausschuß geführt