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HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg

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nicht verwirklicht. Das bereits existierende sayn-hachenburgische Konsistorium scheint entweder nur<br />

provisorischer Art gewesen zu sein oder wurde nach der Herrschaftsübernahme durch die Burggrafen von<br />

Kirchberg nicht weiter unterhalten, denn im Jahr 1752 wurden Vorbereitungen für die Einrichtung eines<br />

förmlichen Konsistoriums getroffen, aus denen die "Burggräflich-Kirchberg-Saynische Consistorial-Ordnung"<br />

hervorging, die wie schon ihr Vorgänger wegen der Glaubensstruktur der Grafschaft sowohl Reformierte als<br />

auch Lutheraner als Konsistorial-Räte vorsah. Zu diesem Zweck wurden Pfarrer zu Inspektoren ernannt. Deren<br />

Aufgabe war neben der Betreuung aller geistlicher Angelegenheiten die Aufsicht auf das Schulwesen sowie über<br />

den sittlichen Wandel der Bevölkerung. 1809 wurde das Konsistorium in <strong>Hachenburg</strong> aufgelöst und seine<br />

Aufgaben vom lutherischen Konsistorium in Wiesbaden bzw. vom reformierten Konsistorium in Weilburg<br />

übernommen. Um aber die lokale geistliche Verwaltung zu gewährleisten, richtete man 1810 einen Konistorial-<br />

Konvent in <strong>Hachenburg</strong> ein, der wieder aus zwei weltlichen Räten, zwei Geistlichen reformierter bzw.<br />

lutherischer Konfession sowie einem Sekretär bestand. Mit der Auflösung der Konsistorien in Weilburg und<br />

Wiesbaden im Jahr 1815/16 und dem Übergang ihrer Kompetenzen auf die Landesregierung in Wiesbaden<br />

wurde auch der Konsistorial-Konvent in <strong>Hachenburg</strong> aufgehoben. Angelegenheiten der Katholiken und Juden in<br />

der Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> gehörten überwiegend zum Aufgabenbereich der Regierung. Zur Verwaltung<br />

der Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> gehörte neben der Kanzlei auch die Rent- bzw. Hofkammer, die für die<br />

Finanzverwaltung zuständig war. Wann die Rentkammer eingerichtet wurde, läßt sich nicht mit Gewißheit<br />

sagen; vermutlich entstand sie mit der Ausbildung der Landesherrschaft im ausgehenden 15. Jahrhundert. Erste<br />

Rechnungen sind vom Beginn des 16. Jahrhunderts erhalten, und wie in anderen Herrschaften wurde auch in<br />

Sayn-<strong>Hachenburg</strong> entsprechend dem Staatsverständnis in rechnungstechnischer Hinsicht keine Unterscheidung<br />

zwischen dem persönlichen Besitz des Landesherrn und dem "Staatsgut" gemacht. In der "Hove Ordnung" des<br />

Hermann Graf zu Sayn von 1575 werden Anordnungen zur Verbesserung der Rentkammer getroffen, aus denen<br />

hervorgeht, daß diese neben der erwarteten Rechnungsführung und Steuererhebung auch für die Besoldung der<br />

Diener, Viehzucht, Fischerei und Nutzung der Wälder und Gehölze zuständig war, ein Umstand, der sicherlich<br />

auf die geringe Größe der Herrschaft zurückzuführen ist und der sich auch während der folgenden Jahrhunderte<br />

kaum änderte. Mit der Herrschaftsübernahme der Fürsten von Nassau-Weilburg wurde die Rentkammer in<br />

Hofkammer umbenannt. Bei der Auflösung im Jahre 1807 bestand die Hofkammer bzw. das<br />

Hofkammerkollegium aus sechs Personen, von denen drei gleichzeitig der Forstverwaltung angehörten und zwei<br />

in der Schreibstube der Hofkammer arbeiteten, während die eigentliche Aufgabe der Geldeinnahme nur durch<br />

den Rentkassierer Hamm ausgeführt wurde. Die Aufgaben der aufgelösten Hofkammer zu <strong>Hachenburg</strong> nahm<br />

nun die Hofkammer in Weilburg bis zu ihrer 1815 erfolgten Vereinigung mit der ehemals nassau-usingischen<br />

Hofkammer Wiesbaden zur herzoglich-nassauischen Generalsteuer- und Domänendirektion wahr. Mit der<br />

Neuordnung der Ämterorganisation wurde durch Verordnung vom 8. 9. 1816 auch eine einheitliche<br />

Rezepturverwaltung für das Herzogtum eingerichtet. Für das neue Amt <strong>Hachenburg</strong> war nun die Rezeptur<br />

<strong>Hachenburg</strong> als unterstes Organ der staatlichen Finanzverwaltung zuständig. Sowohl personell als auch<br />

zuständigkeitshalber war mit der Hofkammer das Forstamt zu <strong>Hachenburg</strong> eng verbunden, wie aus der<br />

Zuständigkeit der Hofkammer für das Forstwesen in der "Hove-Ordnung" von 1575 und der Besetzung des<br />

Hofkammerkollegiums 1807 hervorgeht. Unterstand die Aufsicht über das Forstwesen anfangs dem<br />

Landesherrn, so wurde zwischen 1740 und 1750 aus der Hofkammer ein Forstamt abgespalten, dessen<br />

Mitarbeiter bis auf den Forstsekretarius gleichzeitig der Hofkammer angehörten. Über den Zeitpunkt der<br />

eigentlichen Einrichtung und die tatsächliche Eigenständigkeit des Forstamtes herrschte schon bei Zeitgenossen<br />

Unklarheit. Zur Forstverwaltung selbst läßt sich aus den Akten nur wenig ermitteln. Während der Zeit der<br />

gemeinsamen Herrschaft von Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim mit seinen Töchtern gab es<br />

einen gemeinsamen Oberförster. 1714 arbeiteten neben dem Oberförster in <strong>Hachenburg</strong> noch weitere Förster und<br />

Jäger in Kirburg, Höchstenbach, und Kroppach, doch zeigen die Besoldungslisten aus der Zeit von 1714-1805,<br />

daß in manchen Jahren - offenbar je nach Bedarf und finanziellen Möglichkeiten - auch in weiteren Kirchspielen<br />

oder Dörfern, wie z.B. in Altstadt, dem Bann Maxsain, Alpenrod, Norken und Mündersbach Jäger und Förster<br />

oder Waldknechte eingestellt waren und in einigen Kirchspielen auch die Schultheißen Försteraufgaben<br />

wahrnahmen. Die Exklaven Hamm, Birnbach, Flammersfeld und Schöneberg hatten je einen eigenen Förster.<br />

Neben der erwarteten Forstpflege war das Forstamt auch für die Setzung von Grenzsteinen und die Regulierung<br />

des Zehnten Pfennigs zuständig. Bei der Auflösung der Hofkammer 1807 und der Übernahme ihrer Aufgaben<br />

durch die Hofkammer zu Weilburg blieb das Forstamt als eigenständige "Behörde" bestehen, unterstand aber<br />

nun der Regierung Ehrenbreitstein. Nach Aufhebung der Regierung Ehrenbreitstein wurden acht<br />

Oberforstbeamte bestellt und acht Oberforstämter eingerichtet, darunter das Oberforstamt zu <strong>Hachenburg</strong>, das<br />

für die Verwaltungsbezirke der Oberförster zu <strong>Hachenburg</strong>, Hirzen, Höchstenbach, Kirburg, Kroppach,<br />

Marienberg und Rennerod sowie die Fürstlich Wied-Neuwiedischen und Gräflich Leiningen-Westerburgischen<br />

Standesgebiete des Amtes Niederselters und der ehemaligen Grafschaft Westerburg zuständig war. Entsprechend<br />

der Provenienz einiger Akten hat es zumindest im 18. und frühen 19. Jahrhundert für Bergbau und Hüttenwesen<br />

ein Bergamt in Hamm und ein Bergamt in <strong>Hachenburg</strong> gegeben, das von einem Berginspektor geleitet wurde.<br />

Ansonsten war zeitweise ein "Bergrat", der gleichzeitig auch Regierungsrat war, oder die Hofkammer in<br />

<strong>Hachenburg</strong> für Bergwerksangelegenheiten zuständig, nach deren Auflösung die Bergverwaltung entweder an<br />

die herzoglich-nassauische Regierung Ehrenbreitstein überging oder aber auf lokaler Ebene im Amt <strong>Hachenburg</strong>

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