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HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg

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Während oder noch vor der Vergabe der laufenden Nummern vermerkte man im Findbuch das Fehlen von etwa<br />

vierzig Akten, die überwiegend den Klassifikationspunkten § 16 Polizei im Allgemeinen und dort den<br />

Untergruppen I. Sorge für Nahrungsmittel, Holz und andere Lebensbedürfnisse, II. Aufsicht auf öffentliche<br />

Lustbarkeiten, Schauspieler etc. Verbot der Lotterien und IV. Entfernung gefährlicher Gegenstände auf den<br />

Straßen, deren Reinigung und Beleuchtung zugeordnet waren. Über ihren Verbleib konnte nichts<br />

herausgefunden werden. Bei folgenden Verzeichnungsarbeiten im Hause um 1966 nahmen die jeweiligen<br />

Bearbeiter weitere Akten der nassau-weilburgischen bzw. herzoglich-nassauischen Zeit aus dem Bestand und<br />

ordneten sie überwiegend der Abt. 154 Hofkammer Weilburg, dort unter dem Stichwort "Sayn-<strong>Hachenburg</strong>er<br />

Registratur", und der Abt. 210 Staatsministerium sowie weiteren Abteilungen zu. Kurz nach diesen Arbeiten<br />

wurden die Archivalien der Abt. 342 in (neue) Archivkartons umgebettet, wobei die durch Bestandsarbeiten<br />

entstandenen Leernummern nicht ausgeglichen wurden. Alle nach der ersten Verzeichnung Mitte des 19.<br />

Jahrhunderts erfolgten Änderungen im Bestand sowie das Fehlen oder die Kassationen von Akten wurden im<br />

Findbuch hinter den einzelnen Titeln - allerdings ohne Angabe der jeweiligen Bearbeiter - vermerkt. Die<br />

vorliegende Neuverzeichnung der Abteilung 342 entstand in den Jahren 2000 (Nr. 1 bis 555) als Prüfungarbeit<br />

der Bearbeiterin und 2001 (Nr. 556 bis 1224) im Rahmen einer Beschäftigung als Aushilfsangestellter. Bei der<br />

Titelbildung war der Entstehungszweck der Akte in der Behörde maßgeblich; die Titel wurden, wenn es<br />

notwendig war, durch verschiedene Vermerke erweitert oder eingegrenzt. Durch Bestandsarbeiten und<br />

Ausgliederungen entstandene Leernummern und Doppelbelegungen wurden durch die Vergabe von neuen<br />

Signaturen ausgeglichen, wobei die neuen Signaturen der Akten auch in das alte Findbuch eingetragen wurden.<br />

Die zusätzlich für das alte Findbuch angefertigte Nummernkonkordanz erleichtert bei Benutzung des alten<br />

Findbuchs das Auffinden der neuverzeichneten Akten. Alle Akten erhielten vor ihrer Umbettung in säurefreie<br />

Archivkartons einen neuen (zusätzlichen) Umschlag, wobei die mehrere Akten umfassenden alten Umschläge<br />

sowie säurehaltige Umschläge entfernt wurden. Stellenweise wurden im Archiv getrennte Akten wieder<br />

zusammengelegt (z.B. Abt. 342 Nr. 27) und Serien gebildet. Nicht zum Bestand gehörige Akten wurden in ihre<br />

Bestände zurückgeführt, ebenso die Zunfturkunden, die, da Abt. 342 keinen Urkundenbestand hat, in die<br />

Urkundenabteilung von Abt. 340 eingegliedert wurden. Akten fremder Provenienz, die keine Abteilung im Haus<br />

haben (z.B. Abt. 342 Nr. 505) wurden im Bestand gelassen. Ihre Herkunft ist im Titel oder als Vermerk<br />

angegeben.<br />

Behördengeschichte: Die Grafschaft Sayn zeichnet sich in der frühen Neuzeit durch ungewöhnlich häufige<br />

Herrscherwechsel aus, die eine konfessionelle Vielfalt zur Folge hatten. Durch die Heirat mit Anna Elisabeth,<br />

Erbgräfin von Sayn, Nichte des letzten Grafen von Sayn und Sponheim, gelangte der reformierte Wilhelm Graf<br />

von Sayn-Wittgenstein (1569-1623) 1605 in den Besitz der bis dahin lutherischen Grafschaft Sayn. Dessen Sohn<br />

Ernst (1600-1632) setzte seine Ehefrau Louise Juliane, geb. Gräfin von Erbach (1603-1670), als Vormund über<br />

seinen unmündigen Sohn Ludwig und seine beiden Töchter Johanette und Ernestine ein, die nach dem frühen<br />

Tod ihres Sohnes Ludwig die Herrschaft auf ihre beiden Töchter übertrug. Johanette und Ernestine (1626-1661)<br />

teilten in verschiedenen Vergleichen zwischen 1649 und 1671 die Grafschaft Sayn, wobei Johanette die<br />

Grafschaft Sayn-Altenkirchen und Ernestine die Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> erhielt. Ernestine heiratete 1651<br />

den katholischen Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim (1630-1705), der 1652 die Herrschaft<br />

übernahm und seinen Untertanen - Katholiken, Lutheranern und Reformierten - freie Religionsausübung<br />

gewährte. Er schloß mit seinen vier Töchtern Anna Louise, verheiratet mit Moritz Henrich Fürst zu Nassau-<br />

Hadamar, Franziska Eleonore Clara, verheiratete Gräfin zu Pöttingen, Magdalena Christine, verheiratet mit<br />

Georg Ludwig Burggraf von Kirchberg aus Thüringen und Salome Sophie Ursula, verheiratete Gräfin von Wied-<br />

Runkel, noch zu seinen Lebzeiten verschiedene Erbvergleiche, in denen die Grafschaft unter ihnen aufgeteilt<br />

wurde und jeweils der älteste Sohn zum Erben des mütterlichen Anteils bestimmt wurde. Nach dem Tod von<br />

Anna Louise und Salome Sophie Ursula, die keine männlichen Erben hinterließen, übernahmen die beiden<br />

anderen Schwestern deren Landesteile, regierten bis zum Tod ihres Vaters gemeinsam mit ihm und teilten sich<br />

danach die Regierungsgeschäfte. Da auch Franziska Eleonore Clara kinderlos starb, wurde Magdalena Christina<br />

schließlich 1714 alleinige Besitzerin der Grafschaft. Sie starb jedoch bereits ein Jahr später, und ihr Sohn Georg<br />

Friedrich Burggraf von Kirchberg (1683-1749) trat die Herrschaft über die Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> an, die<br />

dann bis 1799 bei den Burggrafen von Kirchberg verblieb. Über ein Tauschgeschäft mit Sayn-Altenkirchen kam<br />

im Jahr 1744 die Vogtei Roßbach zum Territorium der Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> hinzu, die nun neben ihr<br />

und der Stadt <strong>Hachenburg</strong> die Kirchspiele Alpenrod, Altstadt, Höchstenbach, Kirburg und Kroppach mit ihren<br />

Dörfern sowie den Bann Maxsain und einige Exklaven umfaßte. Weil der letzte Burggraf von Kirchberg keine<br />

Erben hinterließ, gelangte die Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> durch die Heirat von Louise Isabelle Burggräfin von<br />

Kirchberg, der Nichte des letzten Burggrafen, mit Friedrich Wilhelm Graf von Nassau-Weilburg (1768-1816) im<br />

Jahr 1799 an das Haus Nassau-Weilburg, das allerdings wegen alter Erbansprüche der Grafschaft Wied-Neuwied<br />

den Bann Maxsain an sie abtreten mußte. 1806 brachte das Haus Nassau-Weilburg die Grafschaft Sayn-<br />

<strong>Hachenburg</strong> in das neugegründete Herzogtum Nassau ein, gab jedoch 1815 die sayn-hachenburgischen Exklaven<br />

Birnbach, Flammersfeld, Hamm und Schöneberg an Preußen ab. Für die Verwaltung der Grafschaft Sayn-<br />

<strong>Hachenburg</strong> waren seit dem Ausgang des Mittelalters verschiedene Behörden und Verwaltungseinrichtungen<br />

entstanden. Während des späten Mittelalters war auch auf Burg <strong>Hachenburg</strong> eine Schreibstube eingerichtet<br />

worden, die sich allmählich zu einer festen Kanzlei entwickelte. Aus der zwischen 1575 und 1579 von Hermann

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