HAUPTSTAATSARCHIV WIESBADEN - Stadtarchiv Hachenburg
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und Konsistorium, die Registratur der Herrschaft Farnroda, das Amt <strong>Hachenburg</strong> bis zur herzoglichnassauischen<br />
Zeit und die Rechnungen - als getrennte Bestände in der Abt. XXIV bestehenblieben. Im Jahr 1931<br />
erhielt das damalige preußische Staatsarchiv Wiesbaden unter Aufgabe der Abteilungsbezeichnungen in<br />
römischen Zahlen eine neue Beständeeinteilung. Die Teilbestände der Abt. XXIV wurden zu Abt. 340 Akten<br />
Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong>, Abt. 341 Behörden der Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> (1. Regierung, 2.<br />
Hofkammer, 3. Konsistorium), Abt. 342 Amt <strong>Hachenburg</strong>, Abt. 343 Rechnungen. Zwischen 1967 und 1969<br />
wurde die Abt. 341 aufgelöst und ihre Archivalien der Abt. 340 Akten zugeteilt. Die Registratur der Herrschaft<br />
Farnroda erhielt die dadurch freigewordene Abteilungsnummer 341. Sie wurde 1969 nach etlichen<br />
Rückgliederungen aus Abt. 340 durch Herrn Dr. Gensicke und Herrn Bernward Helfer neu verzeichnet. Ab 1844<br />
wurde der Bestand des Sayn-<strong>Hachenburg</strong>ischen Archivs in Weilburg (jetzt Abt. 340) durch den Diurnisten Ernst<br />
geordnet und (neu) verzeichnet und dabei in I. Generalia (Repertorium und Designationen) und II. Spezialia<br />
gegliedert, die wiederum in vier Gruppen - A. Gemeinschaftliches Archiv, B. Sayn-Altenkirchener Archiv, C.<br />
Sayn-<strong>Hachenburg</strong>er Archiv und D. Impressen - eingeteilt wurden. Für die Klassifikation von B. und C. diente<br />
der etwas erweiterte Plan von 1736. Die 1844 verzeichneten Impressen wurden in der Folge dem Bestand<br />
entnommen und in den meisten Fällen in die spätere Abt. 3005 Deduktionen und andere Druckschriften<br />
eingefügt. Durch Abgabe der Sayn-Altenkirchener Akten und Urkunden (über 700) an das preußische Archiv in<br />
Koblenz und die Übersendung der nach 1673 entstandenen Archivalien über Hausangelegenheiten an Herzog<br />
Adolf von Nassau 1868 (jetzt Abt. 130 II) wurde der Bestand stark verkleinert. Eine weitere, umfangreiche<br />
Verzeichnung dieses Bestandes mit Aufnahme von in andere Bestände oder Archive abgegebenen Archivalien<br />
erfolgte in den Jahren 1969/1970 durch Herrn Dr. Gensicke und Herrn Bernward Helfer. Wohl im Zuge der<br />
Verzeichnungsarbeiten am Sayn-<strong>Hachenburg</strong>er Archiv in der Mitte des 19. Jahrhunderts, auf jeden Fall aber<br />
noch zu Zeiten des Herzogtums Nassau, bildete man auch den (Pertinenz-) Bestand "Sayn-<strong>Hachenburg</strong>isches<br />
Amt <strong>Hachenburg</strong>" (jetzt Abt. 342) mit 1326 Nummern, der zahlreiche Akten von Zentralbehörden enthält und<br />
weder zeitlich noch nach Provenienz klar von Abt. 340 Grafschaft Sayn-<strong>Hachenburg</strong> getrennt ist. In ihm<br />
befinden sich jedoch in Gegensatz zu Abt. 340 keinerlei Archivalien über das Archivwesen, Reichs- und<br />
Kreissachen, Adels-, Kriegs- und Militär- oder über Leibeigenschaftssachen und nur wenige Haus- und<br />
Familiensachen, dafür erheblich mehr Akten über Kirchenangelegenheiten, Schul- und Bergwerkssachen als in<br />
Abt. 340. Gemeindesachen, Handel und Gewerbe sowie Forst- und Jagdangelegenheiten sind in beiden<br />
Abteilungen etwa in gleicher Menge und aus demselben Zeitraum vorhanden. Da das Findbuch von Abt. 342 den<br />
später zum Teil gestrichenen Innentitel "Repertorium der Verwaltungs-Akten des herzoglich-nassauischen<br />
Amtsbezirks <strong>Hachenburg</strong>" trägt, ist zu vermuten, daß dieser Bestand überwiegend aus Akten besteht, die nach<br />
der Auflösung der Regierung in <strong>Hachenburg</strong> bei der Registratur der Amtsverwaltung und des Konsistorial-<br />
Konventes verblieben waren und bis zur Überführung des Archivs nach Weilburg noch benötigt wurden. Bei der<br />
ersten Verzeichnung Mitte des 19. Jahrhunderts befanden sich auch einige Akten in dem Bestand, die erst in der<br />
Zeit des herzoglich-nassauischen Amts <strong>Hachenburg</strong> entstanden waren und der Abt. 342 irrtümlich oder noch vor<br />
der Einrichtung eines eigenen Bestandes für das herzoglich-nassauische Amt <strong>Hachenburg</strong> zugeordnet worden<br />
waren. Für den Bestand selbst wurde von seinem Bearbeiter, bei dem es sich vermutlich um den<br />
Archivkanzlisten L. Fröhlich handelt, vor der Vorordnung und Verzeichnung eine Klassifikation entwickelt, die<br />
24 Paragraphen nach Sachbetreffen oder Behörden (z.B. Finanzkollegium) enthielt, die in bis zu 34 weitere<br />
Gliederungspunkte in römischen Zahlen unterteilt war. Durch die vorherige Klassifikation blieben etliche<br />
Gliederungspunkte unbelegt, da es zu ihnen keine Archivalien gab. Die "Verzeichnung" im Findbuch erfolgte<br />
meistens nur durch das Abschreiben der auf den Umschlägen stehenden Titel und "Laufzeiten", wobei<br />
stellenweise die Akten auch mit neuen Umschlägen versehen und auf den meisten neben der<br />
Bestandsbezeichnung Amt <strong>Hachenburg</strong> die Signatur (z.B. § 20 tit.II No.3a fasc.10) vermerkt wurden. In vielen<br />
Fällen bildete der Bearbeiter neue Akten, fügte andere zusammen oder entnahm den Akten einzelne<br />
Schriftstücke, die er in andere Abteilungen des Hauses einsortierte, wie seine Vermerke in den betroffenen<br />
Akten bezeugen. Wegen dieser Veränderungen entstanden zahlreiche Akten, die äußerst geringen Umfang<br />
haben. Inhaltlich verwandte Akten erhielten trotz Einzelverzeichnung und physischer Trennung von dem<br />
Bearbeiter einen mit einem Obertitel versehenen, gemeinsamen Umschlag. Durch diese Verzeichnung - der<br />
einzigen bis jetzt - war der Bestand leidlich benutzbar, auch wenn die umständliche Klassifikation und die<br />
flüchtige und oft ungenaue Verzeichnung sowie die altmodische Titelbildung seine Benutzung erschwerten. Im<br />
19. und frühen 20. Jahrhundert ließ man im Archiv die Akten des Bestandes heften, die an Benutzer ausgegeben<br />
werden sollten, doch zeigen der kleine Anteil an gehefteten Akten und die Aktenbenutzerlisten in manchen<br />
Akten, daß das Interesse der Benutzer an diesem Bestand recht gering gewesen sein muß. Um 1877 gab man<br />
etwa 80 Akten des Bestandes zur Kassation frei, von denen aber etliche noch vorhanden sind. Während der<br />
Neuverzeichnung des herzoglich-nassauischen Amtes <strong>Hachenburg</strong> (Abt. 224) um 1930 entnahm der damalige<br />
Bearbeiter aus Abt. 342 alle diejenigen Akten, die nach 1809 entstanden waren und fügte sie in Abt. 224 oder,<br />
bei anderer Provenienz, in die entsprechenden Abteilungen ein. Etwas später wandelte man die alten<br />
Archivsignaturen der Abt. 342 in eine fortlaufende Numerierung der Titel um, so daß nun nach Abteilung und<br />
Nummer zitiert werden konnte. Die oben erwähnten Umschläge um mehrere, inhaltlich verwandte Akten wurden<br />
dabei beibehalten (Signatur auf dem Umschlag: z.B. Abt. 342 Nr. 665-667); die darin enthaltenen Akten<br />
erhielten jedoch auch eine eigene Nummer. Andere Akten wurden mit neuen, braunen Umschlägen versehen.