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(2,64 MB) - .PDF - Rohrbach an der Lafnitz

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Kin<strong>der</strong>garten 7<br />

<strong>Rohrbach</strong>er Kin<strong>der</strong>garten schmückt den „Blumenzeit“-Christbaum<br />

Maria Horvath, Chefin <strong>der</strong> <strong>Rohrbach</strong>er „Blumenzeit“, lud auch<br />

heuer wie<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong> des Kin<strong>der</strong>gartens <strong>Rohrbach</strong> ein, den<br />

Christbaum im Eing<strong>an</strong>gsbereich ihres Geschäftes zu schmücken<br />

– eine Einladung, <strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong> gerne nachkamen. Mit selbst<br />

gebasteltem Weihnachtsschmuck verzierten sie den Baum und<br />

machten ihn so zu einem Schmuckstück, das von allen Besuchern<br />

des Geschäftes bewun<strong>der</strong>t wird.<br />

Als Belohnung gab es für die Kleinen einen herrlichen Früchtepunsch,<br />

den Maria Horvath selbst zubereitet hatte. Angeblich soll es sogar<br />

schon Rezept<strong>an</strong>fragen von Eltern geben, denen die Kin<strong>der</strong> von diesem<br />

genüsslichen Getränk zuhause vorgeschwärmt haben. Und auch bei<br />

den Kin<strong>der</strong>n selbst konnte noch nicht eindeutig geklärt werden, was<br />

ihnen nun größere Freude bereitete – <strong>der</strong> schöne „Blumenzeit“-Christbaum o<strong>der</strong> <strong>der</strong> köstliche „Blumenzeit“-Punsch.


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Verlässlichkeit<br />

hat einen<br />

Namen<br />

Kr<strong>an</strong>kentr<strong>an</strong>sporte<br />

Flughafentr<strong>an</strong>sfer<br />

Botendienste<br />

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8234 <strong>Rohrbach</strong> a. d. <strong>Lafnitz</strong> 101 • 7423 Kroisegg 61 • Tel.: 06<strong>64</strong> / 918 25 40 o<strong>der</strong> 06<strong>64</strong> / 312 30 06


ÖKB 9<br />

Am 12. November f<strong>an</strong>d im <strong>Lafnitz</strong>er Gemeindezentrum<br />

<strong>der</strong> bereits traditionelle Bockbier<strong>an</strong>stich des ÖKB <strong>Rohrbach</strong><br />

statt. Unter <strong>der</strong> Aufsicht von ÖKB-Obm<strong>an</strong>n Robert<br />

Morgenbesser schlug <strong>der</strong> <strong>Rohrbach</strong>er Bürgermeister<br />

Günter Putz routiniert das Fass <strong>an</strong>; als zuverlässiger<br />

Assistent fungierte sein Bürgermeisterkollege Günther<br />

Simon aus Schlag bei Thalberg.<br />

Königlichen Besuch erhielt die Ver<strong>an</strong>staltung durch das neue<br />

Prinzenpaar des <strong>Rohrbach</strong>er Faschings, Prinzessin Tatj<strong>an</strong>a<br />

I. und Prinz M<strong>an</strong>uel I., die Würde und Zepter von ihren<br />

Vorgängern Prinzessin Bernadette I. und Prinz Michael I.<br />

erhielten.<br />

Mit <strong>der</strong> neuen Narrenpräsidenten Sylvia I. konnte Gildenpräsident<br />

Gerhard Schimek eine weitere namhafte Persönlichkeit<br />

<strong>der</strong> neuen Faschingssaison begrüßen.<br />

Zu den Klängen <strong>der</strong> „Kreuzberg Rebellen“, die d<strong>an</strong>kenswerter<br />

Weise kurzfristig für die durch einen Todesfall verhin<strong>der</strong>ten<br />

„Fetzigen Steirer“ einspr<strong>an</strong>gen wurde bis früh in den<br />

Morgen hinein get<strong>an</strong>zt. Zwischendurch labten sich die Gäste<br />

gerne <strong>an</strong> Weinkost und Bar. Ein D<strong>an</strong>k des ÖKB <strong>Rohrbach</strong><br />

gilt allen Ballgästen für ihr Erscheinen sowie im Beson<strong>der</strong>en<br />

dem Musikverein <strong>Rohrbach</strong> a.d.L. für die musikalische<br />

Umrahmung am Beginn <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung<br />

Bockbier<strong>an</strong>stich des ÖKB<br />

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Innehalten.<br />

Ruhe finden.<br />

Sich Zeit nehmen.<br />

Zusammenkommen.<br />

D<strong>an</strong>ke sagen.<br />

Wir wünschen Ihnen eine erfüllte Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2012.<br />

Unseren Kunden d<strong>an</strong>ken wir für ihr Vertrauen und ihre Treue.<br />

Foto: Martin Huber


Arbeitsrechts-Info 11<br />

Informationen<br />

von Edmund „Jimmy“ ARTNER<br />

Vier Einkaufssamstage<br />

• An den 4 Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten.<br />

• Sie können <strong>an</strong> allen vier Samstagen eingesetzt werden: Die Regelung für den 2. freien Samstag<br />

gilt nicht für die Adventsamstage.<br />

• Lehrlinge sollten keine Überstunden machen.<br />

So viel Geld steht Ihnen zu:<br />

Wie viel Sie für Ihren Einsatz bekommen, hängt von Ihrer Arbeitszeiteinteilung <strong>an</strong> den übrigen Samstagen ab.<br />

• EGAL, ob Sie vollzeit-, teilzeit- o<strong>der</strong> geringfügig beschäftigt sind: Wenn Sie von Jänner bis November im Monat öfter<br />

als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet haben, bekommen Sie <strong>an</strong> den vier Adventsamstagen ab 13 Uhr Überstunden<br />

mit 100 Prozent Zuschlag.<br />

• In allen <strong>an</strong><strong>der</strong>en Fällen – wenn Sie etwa nur 1 Samstag im Monat gearbeitet haben - haben Sie nur Anspruch auf<br />

Überstunden-Entlohnung, wenn Sie <strong>an</strong> diesem Tag länger arbeiten als normal o<strong>der</strong> die wöchentliche Normalarbeitszeit<br />

überschritten haben.<br />

• Bei Lehrlingen werden die Überstunden auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes (BG 2/1. Berufsjahr) berechnet,<br />

nicht auf Basis <strong>der</strong> Lehrlingsentschädigung.<br />

Zeitausgleich statt Geld<br />

Wollen Sie Überstunden als Zeitausgleich nehmen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vorab vereinbaren. Sie können<br />

zwischen zwei Vari<strong>an</strong>ten wählen:<br />

1. Sie nehmen für jede gearbeitete Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen.<br />

2. Sie nehmen sich für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei. Für eine 100prozentige Überstunde erhalten<br />

Sie zwei Stunden Freizeit.<br />

ACHTUNG: Bei Vari<strong>an</strong>te 2 werden die gearbeiteten Überstunden bei Entgelt<strong>an</strong>sprüchen (Kr<strong>an</strong>kheit, Urlaub, Abfertigung<br />

ALT) sowie bei <strong>der</strong> Sozialversicherung nicht berücksichtigt. Empfehlenswert ist die Vari<strong>an</strong>te 1!<br />

Weihnachtstag und Silvestertag 2011<br />

• Fällt <strong>der</strong> 24. Dezember auf einen Samstag, endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr, sonst um 14 Uhr, am 31. Dezember<br />

um 17 Uhr (Ausnahmen gelten für den Verkauf von Süßwaren, Naturblumen und Christbäumen und am 31. Dezember<br />

zusätzlich für den Verkauf von Feuerwerkskörpern und Lebensmitteln.)<br />

• Wenn Sie normalerweise <strong>an</strong> diesen Wochentagen von 9 bis 18 Uhr arbeiten würden, bekommen Sie die ausgefallenen<br />

Stunden ersetzt.<br />

• Wenn Sie am 24. Dezember nach 14 Uhr bzw. am 31. Dezember nach 17 Uhr arbeiten, sind das Überstunden.<br />

Arbeiten am 8. Dezember<br />

• Die Arbeit am 8. Dezember ist freiwillig!<br />

• Wenn Sie frei haben wollen, brauchen Sie das nicht zu begründen.<br />

• Ihr Arbeitgeber muss Ihnen bis 10. November Bescheid geben, ob das Geschäft am 8. Dezember geöffnet sein wird.


Arbeitsrechts-Info 12<br />

• Innerhalb einer Woche nach Mitteilung des Chefs ist Ihre Entscheidung fällig, ob Sie <strong>an</strong> diesem Tag arbeiten wollen o<strong>der</strong> nicht.<br />

• Wollen Sie nicht arbeiten, dürfen Sie dadurch keine Nachteile erleiden. Eine Kündigung aus diesem Grund k<strong>an</strong>n im<br />

Ernstfall vor Gericht <strong>an</strong>gefochten werden.<br />

• Angestellte und Lehrlinge dürfen <strong>an</strong> diesem Tag zwischen 10 Uhr und 18 Uhr folgende Arbeiten leisten: Warenverkauf,<br />

Kundenberatung bzw. Kundenbedienung und Tätigkeiten, die damit in unmittelbarem Zusammenh<strong>an</strong>g stehen.<br />

• Vor 10 Uhr und nach 18 Uhr sind nur unbedingt erfor<strong>der</strong>liche Vor- und Abschlussarbeiten erlaubt.<br />

So werden Sie bezahlt:<br />

• EGAL, ob Sie arbeiten o<strong>der</strong> nicht: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für den Feiertag das laufende Entgelt (Grundgehalt, Zulagen,<br />

etc.) bezahlen.<br />

• Wären Sie <strong>an</strong> diesem Wochentag sonst auch im Geschäft (innerhalb Ihrer normalen Arbeitszeiteinteilung), d<strong>an</strong>n wird<br />

diese Arbeit zusätzlich zum Feiertagsentgelt mit Normalstunden abgegolten.<br />

• Hätten Sie <strong>an</strong> diesem Wochentag sonst frei (außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeiteinteilung), d<strong>an</strong>n erhalten Sie zusätzlich<br />

zum Feiertagsentgelt Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag.<br />

• Bei Lehrlingen gilt: Allfällige Überstunden am Feiertag sind auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes (BG 2/1.<br />

Berufsjahr) zu berechnen.<br />

Bis w<strong>an</strong>n werden Sie bezahlt:<br />

• Die Entlohnung für den Feiertag muss mit <strong>der</strong> Abrechnung zum 31. Jänner des darauffolgenden Jahres erfolgen.<br />

Sie bekommen auch Zeitausgleich:<br />

Es steht Ihnen auch Ersatzfreizeit zu und zwar neben <strong>der</strong> Bezahlung des Feiertagsentgelts und <strong>der</strong> tatsächlich geleisteten<br />

Stunden.<br />

• Arbeiten Sie bis zu vier Stunden, bekommen Sie vier Stunden Zeitausgleich.<br />

• Arbeiten Sie mehr als vier Stunden, bekommen Sie acht Stunden Zeitausgleich.<br />

Der Zeitausgleich muss bis spätestens 31. März des darauffolgenden Jahres gewährt werden. W<strong>an</strong>n er genau konsumiert<br />

wird, müssen Sie mit Ihrem Vorgesetzten vereinbaren.

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