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ENERGIEVERSORGUNG MARIENBERG GMBH<br />
Vorsicht Haustürgeschäfte!<br />
Besorgte Anrufer und Kunden berichten uns zur Zeit wieder<br />
über aufdringliche Werber an der Haustür, die unsere Kunden<br />
zu einem übereilten Wechsel des Stromversorgers überreden<br />
wollen.<br />
Die Werber geben sich als „unabhängige Energieberater“ aus<br />
und versuchen sich mit dem Angebot zur Gebührensenkung<br />
der Strom- und Gaskosten Zutritt zu Privathaushalten zu verschaffen.<br />
Oftmals erwecken Sie auch den Anschein, sie würden<br />
von den örtlichen <strong>Stadtwerke</strong>n kommen.<br />
Hier weisen wir ausdrücklich darauf hin,<br />
dass diese Werber nichts mit der Energieversorgung<br />
<strong>Marienberg</strong> GmbH und auch<br />
nichts mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Marienberg</strong><br />
GmbH zu tun haben. Unsere Mitarbeiter<br />
können sich außerdem immer mit einem<br />
Dienstausweis mit Foto ausweisen. Lassen<br />
Sie sich diesen immer zeigen und fragen Sie<br />
im Zweifelsfall bei uns nach.<br />
Wir warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen<br />
an der Haustür. Seriöse Anbieter<br />
lassen dem Kunden die Vertragsunterlagen<br />
zur Durchsicht da, damit der Kunde sich in<br />
Ruhe ein Bild von dem Angebot machen<br />
kann. So ist es ratsam, die oft vermeintlich<br />
günstigeren Angebote sorgfältig zu prüfen.<br />
Auch das „Kleingedruckte“, z.B. hinsichtlich<br />
eventuell fälliger Vorauskasse oder Vertragslaufzeit,<br />
sollten Sie prüfen und die Leistungen und Tarife vergleichen.<br />
In den meisten Fällen wird nicht mit Ihrem wirklichen<br />
Tarif verglichen, sondern einfach mit dem teuersten Produkt des<br />
örtlichen Grundversorgers – somit kann aus einer versprochenen<br />
Kosteneinsparung sogar eine Erhöhung der Kosten folgen.<br />
Achten Sie bitte auch auf die sogenannten „Beratungsinformationen“<br />
oder „Wichtige Kundenbelehrung“ und unterschreiben<br />
diese nicht. Wer dennoch voreilig einen Vertrag an der Haustür<br />
geschlossen hat, kann diesen in der Regel innerhalb von zwei<br />
Wochen schriftlich widerrufen. Bei fehlender oder fehlerhafter<br />
Widerrufsbelehrung gilt sogar eine längere Frist. Senden Sie<br />
den Widerruf immer per Einschreiben/Einwurf ab.<br />
Siegfried Fries / pixelio.de<br />
Von anderen <strong>Stadtwerke</strong>n erreichten uns<br />
Hinweise, dass in deren Gebieten auch Telefonbetrüger<br />
am Werk sind. Die Vorgehensweise<br />
der Anrufer ist, mit vorgetäuschten<br />
Aussagen an wichtige Kundeninformationen,<br />
wie beispielsweise die Zählernummer,<br />
zu gelangen. Wir bitten unsere Kunden<br />
dringend, bei solchen oder ähnlichen Anrufen,<br />
aber auch bei Haustürgeschäften, keine<br />
wichtigen Kundendaten (Kundennummer,<br />
Zählernummer etc.) leichtfertig weiterzugeben.<br />
Wir als Energieversorgung <strong>Marienberg</strong><br />
GmbH verkaufen weder an der Haustür,<br />
noch am Telefon Strom- oder Erdgasverträge.<br />
Für ein persönliches Gespräch und Fragen<br />
rund um unsere Produkte und Serviceleistungen<br />
steht Ihnen unser Team im Kundenbüro in der Zschopauer<br />
Straße 37 jederzeit gern zur Verfügung. Telefonisch erreichen<br />
Sie uns unter der Rufnummer 03735 6793-34.<br />
Bußgeld gegen Care-Energy-Chef<br />
Angebliche Nutzenergieversorgung entpuppt sich als klassischer Stromvertrieb<br />
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Bußgeld von 40.000€<br />
plus 2.000€ Verwaltungsgebühr gegen den Chef von Care Energy<br />
/ MK-Group, Martin Kristek, verhängt. Der Energiediscounter<br />
hat zwar nach eigenen Angaben 270.000 Strom-Endkunden,<br />
hatte sich aber bislang bei der BNetzA nicht angemeldet<br />
(unterlassene Anzeige der Energiebelieferung). Er sieht sich<br />
und sein Geschäftsmodell als Contractingunternehmen, in<br />
dessen Rahmen sogenannte Nutzenergie in Form von „Licht,<br />
Kraft, Wärme und Kälte“ an die Verbraucher geliefert werde,<br />
und steht daher in der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz.<br />
„Zum Schein“ – Das Landgericht Berlin jedenfalls sprach in<br />
einem Urteil vom 08. Mai 2012 von Schein-Contracting. Care-<br />
Energy trage Risiko und Verantwortung für die Hausanlagen<br />
nicht echt. Dies ist nur mit kostenpflichtigen Zusatzmodulen<br />
erreichbar, die aber den Arbeits- und Materialaufwand teilweise<br />
auschließen.<br />
„Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass<br />
die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich<br />
nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb“, erläutert Joachim<br />
Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wie bei<br />
jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch<br />
über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting<br />
hat das nichts zu tun.<br />
(Quellen: Zeitung für Kommunale Wirtschaft „ZfK“, Ausgabe vom 10.<br />
Juni 2013, Auszüge aus dem Bericht von Georg Elbe | Pressemitteilung<br />
der Bundesnetzagentur vom 03. Juni 2013)<br />
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