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ENERGIEVERSORGUNG MARIENBERG GMBH<br />

Vorsicht Haustürgeschäfte!<br />

Besorgte Anrufer und Kunden berichten uns zur Zeit wieder<br />

über aufdringliche Werber an der Haustür, die unsere Kunden<br />

zu einem übereilten Wechsel des Stromversorgers überreden<br />

wollen.<br />

Die Werber geben sich als „unabhängige Energieberater“ aus<br />

und versuchen sich mit dem Angebot zur Gebührensenkung<br />

der Strom- und Gaskosten Zutritt zu Privathaushalten zu verschaffen.<br />

Oftmals erwecken Sie auch den Anschein, sie würden<br />

von den örtlichen <strong>Stadtwerke</strong>n kommen.<br />

Hier weisen wir ausdrücklich darauf hin,<br />

dass diese Werber nichts mit der Energieversorgung<br />

<strong>Marienberg</strong> GmbH und auch<br />

nichts mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Marienberg</strong><br />

GmbH zu tun haben. Unsere Mitarbeiter<br />

können sich außerdem immer mit einem<br />

Dienstausweis mit Foto ausweisen. Lassen<br />

Sie sich diesen immer zeigen und fragen Sie<br />

im Zweifelsfall bei uns nach.<br />

Wir warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen<br />

an der Haustür. Seriöse Anbieter<br />

lassen dem Kunden die Vertragsunterlagen<br />

zur Durchsicht da, damit der Kunde sich in<br />

Ruhe ein Bild von dem Angebot machen<br />

kann. So ist es ratsam, die oft vermeintlich<br />

günstigeren Angebote sorgfältig zu prüfen.<br />

Auch das „Kleingedruckte“, z.B. hinsichtlich<br />

eventuell fälliger Vorauskasse oder Vertragslaufzeit,<br />

sollten Sie prüfen und die Leistungen und Tarife vergleichen.<br />

In den meisten Fällen wird nicht mit Ihrem wirklichen<br />

Tarif verglichen, sondern einfach mit dem teuersten Produkt des<br />

örtlichen Grundversorgers – somit kann aus einer versprochenen<br />

Kosteneinsparung sogar eine Erhöhung der Kosten folgen.<br />

Achten Sie bitte auch auf die sogenannten „Beratungsinformationen“<br />

oder „Wichtige Kundenbelehrung“ und unterschreiben<br />

diese nicht. Wer dennoch voreilig einen Vertrag an der Haustür<br />

geschlossen hat, kann diesen in der Regel innerhalb von zwei<br />

Wochen schriftlich widerrufen. Bei fehlender oder fehlerhafter<br />

Widerrufsbelehrung gilt sogar eine längere Frist. Senden Sie<br />

den Widerruf immer per Einschreiben/Einwurf ab.<br />

Siegfried Fries / pixelio.de<br />

Von anderen <strong>Stadtwerke</strong>n erreichten uns<br />

Hinweise, dass in deren Gebieten auch Telefonbetrüger<br />

am Werk sind. Die Vorgehensweise<br />

der Anrufer ist, mit vorgetäuschten<br />

Aussagen an wichtige Kundeninformationen,<br />

wie beispielsweise die Zählernummer,<br />

zu gelangen. Wir bitten unsere Kunden<br />

dringend, bei solchen oder ähnlichen Anrufen,<br />

aber auch bei Haustürgeschäften, keine<br />

wichtigen Kundendaten (Kundennummer,<br />

Zählernummer etc.) leichtfertig weiterzugeben.<br />

Wir als Energieversorgung <strong>Marienberg</strong><br />

GmbH verkaufen weder an der Haustür,<br />

noch am Telefon Strom- oder Erdgasverträge.<br />

Für ein persönliches Gespräch und Fragen<br />

rund um unsere Produkte und Serviceleistungen<br />

steht Ihnen unser Team im Kundenbüro in der Zschopauer<br />

Straße 37 jederzeit gern zur Verfügung. Telefonisch erreichen<br />

Sie uns unter der Rufnummer 03735 6793-34.<br />

Bußgeld gegen Care-Energy-Chef<br />

Angebliche Nutzenergieversorgung entpuppt sich als klassischer Stromvertrieb<br />

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Bußgeld von 40.000€<br />

plus 2.000€ Verwaltungsgebühr gegen den Chef von Care Energy<br />

/ MK-Group, Martin Kristek, verhängt. Der Energiediscounter<br />

hat zwar nach eigenen Angaben 270.000 Strom-Endkunden,<br />

hatte sich aber bislang bei der BNetzA nicht angemeldet<br />

(unterlassene Anzeige der Energiebelieferung). Er sieht sich<br />

und sein Geschäftsmodell als Contractingunternehmen, in<br />

dessen Rahmen sogenannte Nutzenergie in Form von „Licht,<br />

Kraft, Wärme und Kälte“ an die Verbraucher geliefert werde,<br />

und steht daher in der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz.<br />

„Zum Schein“ – Das Landgericht Berlin jedenfalls sprach in<br />

einem Urteil vom 08. Mai 2012 von Schein-Contracting. Care-<br />

Energy trage Risiko und Verantwortung für die Hausanlagen<br />

nicht echt. Dies ist nur mit kostenpflichtigen Zusatzmodulen<br />

erreichbar, die aber den Arbeits- und Materialaufwand teilweise<br />

auschließen.<br />

„Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass<br />

die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich<br />

nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb“, erläutert Joachim<br />

Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wie bei<br />

jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch<br />

über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting<br />

hat das nichts zu tun.<br />

(Quellen: Zeitung für Kommunale Wirtschaft „ZfK“, Ausgabe vom 10.<br />

Juni 2013, Auszüge aus dem Bericht von Georg Elbe | Pressemitteilung<br />

der Bundesnetzagentur vom 03. Juni 2013)<br />

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