Gleichstellungs-Controlling im Erwerbsleben
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Die Bedingungen müssen st<strong>im</strong>men<br />
<strong>Gleichstellungs</strong>-<strong>Controlling</strong> ist kein Zaubermittel! Damit<br />
es zum gewünschten Erfolg führt und sich der Aufwand<br />
lohnt, braucht es den Willen zur Veränderung, Sensibilität<br />
für <strong>Gleichstellungs</strong>fragen und die nötigen Strukturen.<br />
Vertragliche<br />
Voraussetzungen<br />
Strukturelle<br />
Voraussetzungen<br />
Betriebswirtschaftliche<br />
Voraussetzungen<br />
<strong>Gleichstellungs</strong>-<strong>Controlling</strong> funktioniert von oben nach<br />
unten («top down») und muss sich folglich auf einen verbindlichen<br />
Grundsatzentscheid abstützen können. Die Förderung<br />
der Gleichstellung muss <strong>im</strong> Gesamtarbeitsvertrag,<br />
<strong>im</strong> Leitbild, in einer Weisung der Regierung bzw. Unternehmensleitung<br />
verankert sein.<br />
Damit die Gewerkschaft den Anstoss zum <strong>Gleichstellungs</strong>-<br />
<strong>Controlling</strong> geben kann, sollte eine funktionierende Sozialpartnerschaft<br />
mit dem Arbeitgeber bestehen. Es braucht<br />
eine engagierte innerbetriebliche Gruppe – Personalvertretung,<br />
<strong>Gleichstellungs</strong>kommission o.ä. – mit Ressourcen<br />
und Einflussmöglichkeiten.<br />
Auf fruchtbaren Boden fällt das <strong>Gleichstellungs</strong>-<strong>Controlling</strong><br />
dort, wo klare Organisations- und zielorientierte Führungsstrukturen<br />
vorhanden und <strong>Controlling</strong>, Reporting oder<br />
Qualitätsmanagement keine Fremdwörter sind. Die <strong>Controlling</strong>-Philosophie<br />
muss verstanden und gelebt werden.