V E R H A N D L U N G S S C H R I F T
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
der Gemeinde SCHALCHEN<br />
am DONNERSTAG, dem 09. Dezember 2010<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />
ANWESENDE<br />
lfd. Nr. 5 Jahr 2010<br />
SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />
1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 12. GR SCHÖNBERGER Anna<br />
2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 13. GV HUMMEL Markus<br />
3. GV STEINBERGER Hubert 14. GV DIRNSTEINER Robert<br />
4. GR PROBST Franz 15. GR WINTERSTELLER<br />
Bernadette<br />
5. GR STOCKER Hermann 16. GR MAIER Friedrich<br />
6. GR STUHLBERGER Andreas 17. GR SPERL Friedrich Helmut<br />
Ing.Mag.(FH)<br />
7. GR BRECKNER Gerlinde 18. GR NAGL Erich<br />
8. GR RIEDER Gertraud 19. GR POSTLMAYR Johann<br />
Dr.<br />
9. GR STÜBLO Wolfgang 20. GR MÜHLBACHER-<br />
KARRER Johann<br />
10. GR POINTECKER Hermann<br />
11. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. FPÖ-Fraktion:<br />
21. GV KLEPP Markus Ing.<br />
Manfred<br />
ERSATZMITGLIEDER<br />
22. GR BRECKNER Roman<br />
23. GR HAIDINGER Albert<br />
24. GR STELZHAMMER<br />
GR HÖFLMAIER Josef für Vizebgm. SCHANDA Walter
ES FEHLEN<br />
entschuldigt: unentschuldigt:<br />
Vizebgm. SCHANDA Walter ----<br />
1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />
SONSTIGE ANWESENDE<br />
2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 30.11.2010 unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.2010 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />
werden können.<br />
Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />
TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />
PUNKT 1) NACHTRAGSVORANSCHLAG 2010<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass Verschiebungen sowohl in den Einnahmen<br />
als auch Ausgaben die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages erforderlich gemacht<br />
haben. Der Nachtragsvoranschlag 2010 ist im ordentlichen Haushalt mit €<br />
5,605.400,00 in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Dies trifft auch auf<br />
den außerordentlichen Haushalt mit € 1,384.300,00 zu. Der Bürgermeister führt<br />
ergänzend aus, dass den einzelnen Fraktionen und Gemeinderatsmitgliedern jeweils<br />
der Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2010 zugegangen ist. Weiters führt er<br />
folgendes aus:<br />
Seite 2 von 60
ORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />
0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung<br />
48.800,00 €<br />
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 3.400,00 €<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 276.800,00 €<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus<br />
800,00 €<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 12.600,00 €<br />
5 Gesundheit 200,00 €<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 58.700,00 €<br />
7 Wirtschaftsförderung 2.100,00 €<br />
8 Dienstleistungen 1,708.900,00 €<br />
9 Finanzwirtschaft 3,493.100,00 €<br />
SUMME 0 – 9 DER EINNAHMEN 5.605.400,00 €<br />
ORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />
0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 760.500,00 €<br />
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 59.700,00 €<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 853.700,00 €<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 48.900,00 €<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 815.500,00 €<br />
5 Gesundheit 679.000,00 €<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 301.700,00 €<br />
7 Wirtschaftsförderung 12.100,00 €<br />
8 Dienstleistungen 1,359.000,00 €<br />
9 Finanzwirtschaft 715.300,00 €<br />
SUMME 0 – 9 DER AUSGABEN 5.605.400,00 €<br />
EINNAHMEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 5,605.400,00 €<br />
AUSGABEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES<br />
5,605.400,00 €<br />
Seite 3 von 60
ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />
010000 Amtsgebäudeneubau 75.600,00<br />
163000 Zeughausbau – FF Unterlochen, FF Furth<br />
195.000,00<br />
163600 KLF-A FF-Furth 20.000,00<br />
240000 Kindergartenerweiterung 443.600,00<br />
262000 Sportplatz 14.800,00<br />
422000 Betreutes Wohnen 82.600,00<br />
616000 Radweg 38.900,00<br />
821000 LKW Ankauf 60.000,00<br />
840000 Grundankauf 131.300,00<br />
851400 Ortskanalisation - BA 04 65.500,00<br />
851600 Planung ABA BA 06 172.700,00<br />
851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 81.600,00<br />
SUMME DER EINNAHMEN DES AO VORANSCHLAGES 1.384.300,00<br />
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />
010000 Amtsgebäudeneubau 75.600,00<br />
163000 Zeughausbau – FF Unterlochen, FF Furth<br />
195.000,00<br />
163600 KLF-A FF-Furth 20.000,00<br />
240000 Kindergartenerweiterung 443.600,00<br />
262000 Sportplatz 14.800,00<br />
422000 Betreutes Wohnen 82.600,00<br />
616000 Radweg 38.900,00<br />
821000 LKW - Ankauf 60.000,00<br />
821100 Ankauf Kommunaltraktor 2.600,00<br />
840000 Grundankauf 131.300,00<br />
851500 Ortskanalisation - BA 05 65.600,00<br />
851600 Planung ABA BA 06 172.700,00<br />
851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 81.600,00<br />
SUMME DER AUSGABEN DES AO VORANSCHLAGES 1.384.300,00<br />
EINNAHMEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES<br />
1,384.300,00 €<br />
AUSGABEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES<br />
1,384.300,00 €<br />
Seite 4 von 60
0,00 €<br />
ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-)<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass sich die wesentlichen Minder- und<br />
Mehreinnahmen wie folgt erklären und zwar:<br />
Wesentliche Mindereinnahmen:<br />
2/9800/910004 Zuführung vom AOH an OH - €<br />
83.500,00<br />
Der Überschuss wird nicht wie im VA 2010 vorgesehen in den OH transferiert,<br />
sondern im AOH belassen, da es sich hierbei um einen sogenannten<br />
Zweckgebundenen Überschuss handelt (€ 174.600,00).<br />
Bei der o.a. Haushaltsstelle wurden allerdings die Überschüsse aus den bereits<br />
abgeschlossenen Vorhaben Amtsgebäudeneubau und Ankauf Kommunaltraktor<br />
berücksichtigt.<br />
Wesentliche Mehrausgaben:<br />
1/2110/7290 Gastschulbtg. VS (Schulsanierung Mdf.) + €<br />
25.700,00<br />
1/2500/7280 Entgelt f. sonst. Leistungen (Gde.Btg. Hort) + €<br />
13.500,00<br />
1/6120/6110 Instandhaltung v. Straßenbauten + €<br />
16.600,00<br />
1/9800/910020 Zuführung an AOH – ABA BA 19 + €<br />
22.000,00<br />
1/9800/910024 Zuführung an AOH – ABA BA 06 + €<br />
31.000,00<br />
Wesentliche Minderausgaben:<br />
1/5620/7510 Lfd. Transferzahlung an Land (Krankenanstaltenbtg.)<br />
18.400,00<br />
- €<br />
GV Ing. Klepp stellt fest, dass im AO Haushalt – Kindergartenerweiterung im<br />
Voranschlag 2010 eine Summe von € 533.100,00 veranschlagt war. Dieser Betrag hat<br />
sich laut Nachtragsvorschlag 2010 auf € 443.600,00 verringert. GV Ing. Klepp stellt<br />
nunmehr die Frage, ob in diesem Betrag laut Nachtragsvoranschlag 2010 alle laut<br />
Gemeindevorstand nachträglichen zusätzlichen Aufträge enthalten sind.<br />
Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, dass alle Summen aus dem Jahr<br />
2010 eingearbeitet werden müssen, auch die nachträglichen Angebote und<br />
Änderungen.<br />
Seite 5 von 60
GV Ing. Klepp bemerkt, dass dies auch ein geschätzter Betrag sein hätte<br />
können.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass eine Abrechnung laut den geleisteten<br />
Zahlungen zu erfolgen hat.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den von ihm<br />
verlesenen Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2010 zu genehmigen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 2) FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR<br />
GEMEINDESTEUERN UND ABGABEN FÜR 2011<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Festsetzung der Steuerhebesätze für das<br />
Finanzjahr 2011 so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass diese nach Ablauf der 2-wöchigen<br />
Kundmachungsfrist mit 01.01.2011 rechtswirksam werden.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass die Hebesätze der Grundsteuer für Land-<br />
und Forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie für Grundstücke (B) mit 500 v.H. des<br />
Steuermessbetrages gleich bleiben sollen.<br />
Weiters soll die Lustbarkeitsabgabe mit 10 v.H. des Preises oder Entgelts<br />
beibehalten werden.<br />
Die Hundeabgabe soll auf € 18,00 inkl.MWSt. erhöht werden und die Hundemarke<br />
auf € 1,80 inkl.MWSt..<br />
Bezüglich den Benützungsgebühren für Gemeindegrund schlägt der<br />
Bürgermeister vor, dass diese mit dem Prozentsatz der Inflationsrate (1,96 %)<br />
angehoben und auf volle 10-Cent-Beträge kaufmännisch gerundet werden sollen.<br />
Bezüglich der Grabgebühren bemerkt der Bürgermeister, dass die unter §§ 2 und 3<br />
der Verordnung angeführten Gebühren um 50 Cent inkl.MWSt. erhöht werden sollten.<br />
Die Leichenhallengebühr gemäß § 6 und die Gebühren für die Kränzeentsorgung laut<br />
§ 7 sollen mit dem Prozentsatz der Inflationsrate (1,96 %) angehoben und auf volle<br />
10-Cent-Beträge kaufmännisch gerundet werden.<br />
Betreffend die Gebühren für die Benützung der Mehrzweckhalle erklärt der<br />
Bürgermeister, dass diese letztmalig per 01.01.2009 erhöht wurden. Daher soll eine<br />
Anhebung mit dem Prozentsatz der Inflationsrate (1,96 %) erfolgen.<br />
GR Roman Breckner bemerkt zu den Gebühren für die Benützung der<br />
Mehrzweckhalle, nachdem diese letztmalig per 01.01.2009 erhöht wurden, soll auch<br />
Seite 6 von 60
die Indexanpassung mit diesem Zeitpunkt erfolgen. Demnach wären dies für die<br />
letzten beide Jahre 3,95 % (2009 – 1,99 % + 2010 - 1,96 %).<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er damit kein Problem habe und die Erhöhung<br />
mit der Indexsteigerung von 1,96 % nur ein Vorschlag war.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass demnach die Gebühren für die Benützung der<br />
Mehrzweckhalle mit dem Prozentsatz der Inflationsrate der letzten beiden Jahre (1,99<br />
+ 1,96 = 3,95 %) erhöht und auf volle 10-Cent-Beträge kaufmännisch gerundet werden<br />
sollen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Hebesätze<br />
für die Grundsteuer, die Lustbarkeitsabgabe, die Hundeabgabegebühr<br />
sowie die Benützungsgebühr für Gemeindegrund wie folgt zu ändern bzw.<br />
beizubehalten und zwar:<br />
H E B E S Ä T Z E<br />
der Grundsteuer für Land- und<br />
Forstwirtschaft-<br />
liche Betriebe (A) mit ...<br />
500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />
der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit ... 500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />
der Lustbarkeitsabgabe 10 v.H. d. Preises od. Entgelts<br />
§ 10 (1-4), § 15 (1), § 16 ( 1 und 2), § 17 (2), § 19 (2 und 4), § 20 (1-3) und § 25<br />
des Lustbarkeitsabgabengesetzes:<br />
- das jeweils im Gesetz festgelegte Mindestausmaß<br />
der Hundeabgabe mit ... € 15,00 exkl. MWSt. für jeden<br />
Hund<br />
€ 1,50 exkl. MWSt. für die<br />
Hundemarke<br />
Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002, LGBl. Nr. 147/2002<br />
idgF. sind von der Hundeabgabe befreit.<br />
der Benützungebühren f. Gemeindegrund<br />
mit ...<br />
€ 2,33 exkl.MWSt.<br />
€ 2,75 exkl.MWSt.<br />
€ 3,08 exkl.MWSt.<br />
Seite 7 von 60
€ 3,33 exkl.MWSt.<br />
€ 4,17 exkl.MWSt.<br />
€ 6,08 exkl.MWSt.<br />
€ 10,75 exkl.MWSt.<br />
€ 20,08 exkl.MWSt.<br />
€ 23,83 exkl.MWSt.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, die Friedhofsgebührenordnung vom<br />
16.06.2006, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 0912.2010<br />
beschlossen, die Friedhofsgebührenordnung vom 16.06.2006, wie folgt abzuändern:<br />
§ 2<br />
Grabstellengebühr<br />
Für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine<br />
Grabstellengebühr eingehoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne ist die<br />
Grabstellengebühr für 10 Jahre im Vorhinein zu entrichten.<br />
Die Nutzungsgebühren betragen pro Jahr:<br />
a) Einzelgrab € 9,58 exkl.MWSt.<br />
b) Doppelgrab € 18,75 exkl.MWSt.<br />
c) Kindergrab € 2,92 exkl.MWSt.<br />
d) Urnengrab € 9,58 exkl.MWSt.<br />
e) Urnenhain – Wandnische bei<br />
Verleihung des Benutzungsrechtes€ 27,92 exkl.MWSt.<br />
Für die Errichtung der Marmortafel ist bei Verleihung<br />
ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von € 258,75 exkl.MWSt. zu entrichten.<br />
Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein Anspruch auf<br />
Ersatz von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.<br />
§ 3<br />
Seite 8 von 60
Nachlösegebühr<br />
Nach einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 5 Jahre<br />
verlängert werden.<br />
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle beträgt die Gebühr pro<br />
Jahr:<br />
a) Einzelgrab € 9,58 exkl.MWSt.<br />
b) Doppelgrab € 18,75 exkl.MWSt.<br />
c) Kindergrab € 2,92 exkl.MWSt.<br />
d) Urnengrab € 9,58 exkl.MWSt.<br />
e) Urnenhain – Verlängerung<br />
des Benutzungsrechtes € 12,33 exkl.MWSt.<br />
§ 6<br />
Leichenhallengebühr<br />
Für die Benützung der Leichenhalle ist eine Pauschalgebühr von € 35,67 exkl.<br />
MWSt. zu entrichten.<br />
§ 7<br />
Kränzeentsorgung<br />
Für die Entsorgung von Kränzen nach Beerdigungen und Beisetzungen durch die<br />
Gemeinde ist ein Entsorgungsbeitrag von € 3,27 pro Kranz und € 2,36 pro Bukett<br />
jeweils exkl. MWSt. zu entrichten.<br />
§ 10<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche Umsatzsteuer<br />
hinzugerechnet.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
Die Gebührenordnung tritt mit 01. Jänner 2011 in Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, die Gebührenordnung für die<br />
Benützung der Mehrzweckhalle vom 31.07.1981, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Seite 9 von 60
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Gebührenordnung für die Benützung der Mehrzweckhalle der<br />
Gemeinde Schalchen vom 31.07.1981, wie folgt abzuändern:<br />
Für die Benützung der Mehrzweckhalle ist folgende Saalmiete zu entrichten:<br />
a) für Veranstalter mit Wohnsitz:<br />
in der Gemeinde<br />
außerhalb der Gemeinde<br />
b) für kommerzielle Veranstaltungen:<br />
mit Wohnsitz des Veranstalters<br />
außerhalb<br />
der Gemeinde<br />
c) für stundenweise Benützung der Halle:<br />
mit Wohnsitz in der Gemeinde<br />
durch Auswärtige<br />
§ 1<br />
d) für stundenweise Benützung der Halle für<br />
Hallenfußball,<br />
Volleyball und sonstige<br />
Mannschaftssportarten:<br />
für Einheimische<br />
für Auswärtige<br />
€ 155,92 exkl. MWSt. je Tag<br />
€ 302,67 exkl. MWSt. je Tag<br />
€ 564,42 exkl. MWSt. je Tag<br />
€ 11,92 exkl. MWSt. pro<br />
Stunde<br />
€ 21,08 exkl. MWSt. pro<br />
Stunde<br />
€ 22,92 exkl. MWSt. pro<br />
Stunde<br />
€ 32,08 exkl. MWSt. pro<br />
Stunde<br />
Zu den Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
Zusätzlich zu den in Position a), b) und d) angeführten Saalmieten ist ein<br />
Reinigungsentgelt, welches nach der tatsächlichen Reinigungsdauer bemessen wird,<br />
zu entrichten. Für die Position c) gilt dies nur dann, sofern die stundenweise<br />
Benützung der Halle für Vorträge, Vorführungen, Kurse udgl. erfolgt, bei der eine<br />
größere Anzahl von Teilnehmern den Saal betritt.<br />
§ 6<br />
Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2011 in Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 3) WASSERVERSORGUNGS- UND<br />
ABWASSERENTSORGUNGSANLAGE; FEST-SETZUNG DER<br />
Seite 10 von 60
ANSCHLUSSGEBÜHREN UND ANHEBUNG DER<br />
WASSERBEZUGS- UND KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass laut Erlass des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung IKD(Gem-)511001/312-2010-Pra/Kai vom 15.11.2010 die<br />
Mindestanschlussgebühr bei WVA € 1.733,-- exkl.MWSt. und jene für die ABA €<br />
2.891,-- exkl.MWSt. zu betragen hat. Die Mindestbenützungsgebühren für WVA und<br />
ABA sind ab dem Jahr 2011 auf Basis der Entwicklung des VPI 1986 anzuheben,<br />
sofern die Steigerung mindestens 2 % beträgt. Die Mindestgebühr beträgt somit bei<br />
WVA € 1,31 exkl.MWSt. pro m³ und bei ABA € 3,22 exkl.MWSt. pro m³.<br />
Jene Gemeinden, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können, haben<br />
Benützungsgebühren einzuheben, die sowohl für Wasser als auch Kanal um<br />
mindestens 20 Cent über den Mindestgebühren des Landes liegen.<br />
Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Gebühren laut Index 1986 mit 1,96 %<br />
zu erhöhen. Hiervon auszunehmen sind – laut Vorschlag des Landes OÖ - die<br />
Kanalbenützungsgebühr sowie die Wasserbezugsgebühr, da der Index unter 2 % liegt.<br />
Daher sollen die Mindestgebührensätze als Ausgleich zur jährlichen Degression der<br />
Förderungszuschüsse gemäß UFG 1993 um 2 % erhöht werden.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt dazu, dass die Gemeinde dann nicht die<br />
Mindestgebühren laut Land verlangt, sondern mehr.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dies ein Vorschlag ist. Trotzdem muss darauf<br />
hingewiesen werden, dass sich die Gemeinde vor Jahren mit den umliegenden<br />
Gemeinden auf eine einheitliche Handhabung geeinigt hat, sodass die Gebühren in<br />
den Gemeinden nicht zu unterschiedlich sind.<br />
Vizebgm. Mittermaier ergänzt, dass ohnehin nur bei der Wasserbezugs- und<br />
Kanalbenützungsgebühr um 2 % erhöht wird, wie es vom Amt der OÖ<br />
Landesregierung vorgeschlagen wird.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, wie folgt<br />
abzuändern:<br />
§ 2<br />
Ausmaß der Anschlussgebühr<br />
1. Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt pro m² Nutzfläche der<br />
Wohnung:<br />
€ 15,55 exkl. MWSt.<br />
Mindestgebühr pro Wohnungseinheit € 1.739,44 exkl. MWSt.<br />
2. Die Wasserleitungsanschlussgebühr für ein unbebautes Grundstück beträgt:<br />
€ 1.739,44 exkl. MWSt.<br />
Seite 11 von 60
3. Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung haben einen Zuschlag zu den in<br />
Abs. 1<br />
festgesetzten Gebühren zu entrichten und zwar:<br />
pro Stück Großvieh ab einem Jahr € 17,69 exkl. MWSt.<br />
pro Stück Jungvieh bis zu einem Jahr € 8,83 exkl. MWSt.<br />
pro Stück Schwein, Schaf oder Ziege € 1,76 exkl. MWSt.<br />
4.a)Kleingewerbebetriebe wie Bäcker, Lebensmittelhandlung- und Erzeugung,<br />
Gastwirte, Fleischverkaufsläden, Viehhändler, Schmiede, Wagner, Tischler,<br />
Schneider, Friseure, AKU-Bau, Installateure, Elektriker usw. bis zu 5<br />
Arbeitnehmer haben zu den in § 2 (1) festgesetzten Gebühren einen Zuschlag<br />
von € 88,44 exkl. MWSt.<br />
zu entrichten.<br />
b) Transportunternehmen bis zu 3 Lastkraftwagen oder Bussen haben einen<br />
Zuschlag<br />
von € 176,90 exkl.MWSt.<br />
und für jeden weiteren Lkw oder Bus € 88,44 exkl. MWSt.<br />
zu entrichten.<br />
c) Zementwareerzeugungs- und Steinmetzbetriebe haben einen Zuschlag von<br />
€ 176,90 exkl. MWSt.<br />
zu entrichten.<br />
d) Für Kraftfahrzeugswerkstätten mit einem Waschplatz ist ein Zuschlag von<br />
€ 176,90 exkl. MWSt.<br />
und zusätzlich pro Arbeitnehmer ein solcher von € 53,06 exkl. MWSt.<br />
zu entrichten.<br />
e) Für Tankstellen mit Waschanlage ist ein Zuschlag von € 176,90 exkl.<br />
MWSt.<br />
und für Tankstellen ohne Waschanlage ein solcher von € 88,44 exkl.<br />
MWSt.<br />
zu entrichten.<br />
f) Für alle anderen Gewerbe- und Industriebetriebe mit mehr als 5 Arbeitnehmern<br />
ist<br />
neben dem normalen Gewerbezuschlag von € 88,44 exkl. MWSt.<br />
pro Arbeitnehmer zusätzlich € 53,06 exkl. MWSt.<br />
zu entrichten.<br />
5. Bei nachträglichen Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine<br />
ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr zu entrichten, die nach folgender<br />
Maßgabe errechnet wird:<br />
a) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, so ist von der<br />
ermittelten Wasserleitungsanschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung<br />
für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Wasserleitungs-<br />
Anschlussgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluss des betreffenden<br />
unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Wasserleitungs-<br />
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Anschlussgebühr oder ein Entgelt für den Anschluss an die<br />
Wasserversorgungsanlage errichtet wurde.<br />
b) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Zu-, Ein- oder Umbau<br />
sowie bei Neubau nach Abbruch und bei Änderung des Widmungszweckes ist<br />
die Wasserleitungsanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber<br />
dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß<br />
Absatz 2. gegeben ist, sofern die der Mindestgebühr entsprechende Fläche<br />
überschritten wird.<br />
c) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Wasserleitungs-Anschlussgebühr aufgrund<br />
einer Neuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.<br />
§ 3<br />
Wasserbezugsgebühren<br />
1. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen<br />
Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten.<br />
Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern im<br />
Jahr 2011 € 1,33 exkl.MWSt./m³.<br />
2. Die Mindestwasserbezugsgebühr wird für jedes angeschlossene Grundstück mit<br />
der jeweils gültigen Wassergebühr mit:<br />
30 m³ pro Jahr und je Haushalt bis zu einer Person und<br />
50 m³ pro Jahr und je Mehrpersonenhaushalt<br />
festgelegt.<br />
3. Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist der<br />
Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre als Basis für die Berechnung<br />
heranzuziehen.<br />
4. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale<br />
zu entrichten. Diese Pauschale beträgt € 4,95 exkl.MWSt./Monat und wird:<br />
a) für unbebaute Grundstücke vorgeschrieben, bei welchen ein<br />
Wasseranschluss gegeben ist (z.Bsp. Bauwasser) sowie<br />
b) für bebaute Grundstücke vorgeschrieben, solange der Rohbau noch nicht<br />
bezugsfertig ist und der Einbau eines Wasserzählers daher noch nicht erfolgt<br />
ist.<br />
5. Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung der<br />
Wasserzähler ist eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Die<br />
Wasserzählergebühr beträgt:<br />
a) pro Wasserzähler 3 m³ - € 1,25 exkl.MWSt. je Monat;<br />
b) pro Wasserzähler 20 m³ - € 1,86 exkl.MWSt. je Monat;<br />
§ 5<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Wassergebührenordnung beginnt mit dem auf den<br />
Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
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SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael<br />
ÖSTERBAUER<br />
FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL,<br />
Friedrich MAIER, MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 24 JA<br />
Stimmen gegen 1 NEIN Stimme stattgegeben.<br />
Hinsichtlich der Kanalanschlussgebühren bringt der Bürgermeister vor,<br />
auch diese entsprechend dem Index VPI 1986 mit 1,96 % zu erhöhen. Ausgenommen<br />
davon werden wieder die Mindestgebührensätze, welche mit 2 % zu erhöhen sind, da<br />
der Index unter 2 % liegt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Kanalgebührenordnung vom<br />
11.12.2003, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Kanalgebührenordnung vom 11.12.2003, wie folgt abzuändern:<br />
§ 4<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
1. Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage<br />
€ 17,49 exkl. MWSt.,<br />
mindestens aber € 2.901,78 exkl.MWSt.<br />
Zusätzlich werden für den Anteil nachstehend gewerblicher Betriebsstätten<br />
folgende Aufschläge berechnet:<br />
a) Gastgewerbe – für allgemeine Betriebsflächen 30 %<br />
für Saalflächen 15 %<br />
b) Bei Betrieben deren Abwässer hinsichtlich der Menge bzw. Beschaffenheit<br />
wesentlich von häuslichen Abwässern abweichen:<br />
Fleischhauereibetriebe mit Schlachtung 100 %<br />
Fleischhauereibetriebe ohne Schlachtung 50 %<br />
c) Autowaschanlagen 15 %<br />
d) für Kfz-Werkstätten, Steinmetzbetriebe, Bauhöfe, Installationsbetriebe, Heiz- u.<br />
Kochgeräteerzeugung, Tischlereien, Möbelhäuser, Lebensmittel-, Textil-,<br />
Schuh- und Verkaufsmärkte, öffentliche Schulen, Kindergärten und Säle sowie<br />
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alle sonstigen gewerblichen Betriebesobjekte oder Teile von solchen die für die<br />
Lagerung und Produktion dienen, wird ein Abschlag von der jeweiligen<br />
Bemessungsgrundlage wie folgt gewährt:<br />
- für eine verbaute Fläche von 350 m² bis 500 m² 50 %<br />
- für jede weitere verbaute Fläche von 501 m² bis 1.000 m² 70 %<br />
- und für jede über 1.000 m² hinausgehend verbaute Fläche80 %<br />
e) In allen Fällen in den für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle<br />
geschaffen wird, ist für jede weitere Einmündungsstelle in das gemeindeeigene,<br />
öffentliche Kanalnetz ein Zuschlag im Ausmaß von 30 % der Mindestanschlussgebühr<br />
nach Abs. 1, erster Satz zu entrichten.<br />
2. Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Bebauung die<br />
Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die<br />
Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche<br />
Kanalnetz aufweisen. Mansardenräume führen zu keiner Reduktion der Fläche.<br />
a) Garagen und Nebengebäude ohne Abwasseranfall werden in die<br />
Bemessungsgrundlage nicht miteinbezogen.<br />
b) Dachräume sowie Dach- und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß<br />
berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke oder Hallenbäder<br />
benützbar sind.<br />
c) Über die Gebäudefluchtlinie vorspringende Balkone und Terrassen bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
d) Schwimmbäder im Freien werden ab einem Fassungsvermögen von 15 m³ in<br />
die Berechnung miteinbezogen.<br />
e) Heiz- und Brennstoffräume werden nicht in die Berechnung miteinbezogen.<br />
f) Kellerbars, Saunen, Waschküchen, Hobbyräume und verglaste Loggias zählen<br />
zur Bemessungsgrundlage.<br />
g) Ebenso werden Wintergärten, Abstellräume und dergleichen in die Berechnung<br />
miteinbezogen.<br />
3. Für mit Wasseranschluss versehene Lagerhallen ist nur dann die<br />
Mindestanschlussgebühr in der Höhe von € 2.901,78 exkl.MWSt. zu entrichten,<br />
wenn die Lagerhalle eine 150 m² übersteigende verbaute Fläche aufweist und nur<br />
häusliche Abwässer in den Kanal eingeleitet werden. Werden keine häuslichen<br />
Abwässer eingeleitet, so werden diese Hallen nicht für die Gebührenbemessung<br />
herangezogen.<br />
4. In allen Fällen, in den für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle<br />
geschaffen wird, ist für jede weitere Einmündungsstelle in das gemeindeeigene,<br />
öffentliche Kanalnetz ein Zuschlag im Ausmaß von 30 % der<br />
Mindestanschlussgebühr nach Abs. 1 erster Satz bzw. folgender Maßgabe zu<br />
entrichten:<br />
a) wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, ist von der<br />
ermittelten Kanalanschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das<br />
betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Kanalanschlussgebühr<br />
abzusetzen, wenn für den Anschluss des betreffenden unbebauten Grundstückes<br />
seinerzeit vom Grundstückseigentümer oder dessen Vorgänger bereits eine<br />
Kanalanschlussgebühr entrichtet wurde.<br />
Seite 15 von 60
) bei Änderung eines angeschlossenen Gebäudes durch Zu-, Ein- und Umbau sowie<br />
bei Neubau nach Abbruch und bei Änderung des Widmungszweckes ist die<br />
Kanalanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen<br />
Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. 1-3 gegeben ist,<br />
sofern die Mindestgebühr entsprechende Fläche überschritten wird.<br />
c) eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlussgebühren aufgrund einer<br />
Neuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.<br />
§ 4<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
1. Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche<br />
Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt im Jahr 2011 pro m³ des<br />
aus gemeindeeigenen, genossenschaftlichen oder privaten<br />
Wasserversorgungsanlagen bezogenen Wassers € 3,40 exkl. MWSt./m³.<br />
Die Mengenfeststellung des aus Versorgungsanlagen entnommenen Wassers hat<br />
durch einen von der Gemeinde beigestellten, geeichten Wasserzählers zu<br />
erfolgen.<br />
Erfolgt die Wasserversorgung über eine eigene Brunnen- oder Quellenanlage, ist<br />
der Wasserzähler unmittelbar nach der Pumpenanlage bzw. vor der ersten<br />
Auslauföffnung einzubauen. Für Brauchwässer (Wasser zum Gartenspritzen,<br />
Füllen von Freibadanlagen etc.) besteht die Möglichkeit einen Subzähler einbauen<br />
zu lassen. Für einen derartigen Wasserverbrauch ist keine<br />
Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.<br />
Die Kosten für den Einbau des Wasserzählers und Subzählers hat der Eigentümer<br />
des angeschlossenen Grundstückes zu tragen. Die Wasserzähler selbst bleiben im<br />
Eigentum der Gemeinde und werden diese gegen die in der<br />
Wassergebührenordnung festgelegte Zählermiete zu Verfügung gestellt.<br />
Der Einbau eines Subzählers wird nach Fertigstellung der notwendigen Installation<br />
von der Gemeinde vorgenommen.<br />
§ 6<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche Umsatzsteuer<br />
hinzugerechnet.<br />
§ 8<br />
Inkrafttreten<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den<br />
Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael<br />
ÖSTERBAUER<br />
Seite 16 von 60
FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL,<br />
Friedrich MAIER, MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 24 JA<br />
Stimmen gegen 1 NEIN Stimme stattgegeben.<br />
PUNKT 4) ABFALLGEBÜHRENORDNUNG; NEUFASSUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, anlässlich des Inkrafttretens des OÖ AWG 2009<br />
bedürfen bestehende Abfallgebührenordnungen einer allfälligen Anpassung. Da sich<br />
grundlegende Änderungen ergeben, ist eine Neufassung empfehlenswert.<br />
Entsprechend dem neuen OÖ AWG 2009 ist nunmehr eine Aufteilung der<br />
Abfallgebühr in Grundgebühr und zusätzliche Gebühr vorzunehmen. Dies wurde nun<br />
in dem neuen Entwurf, welchen die Fraktionen erhalten haben, eingearbeitet.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
nachstehende Abfallgebührenordnung zu beschließen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 09.12.2010, mit der eine<br />
Abfallgebührenordnung erlassen wird.<br />
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr.<br />
107/2007 idgF und des § 18 des OÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (OÖ AWG<br />
2009), LGBl. Nr. 71/2009 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Gegenstand der Gebühr<br />
Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu<br />
entrichten.<br />
§ 2<br />
Höhe der Gebühr (exkl. 10 % Umsatzsteuer)<br />
(1) Für die in Haushalten anfallenden Abfälle ist jährlich eine Grundgebühr zu<br />
entrichten. Diese beträgt:<br />
a) für einen 1-Personen-Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz): 59,44 Euro<br />
b) für einen Mehrpersonenhaushalt (Haupt- oder/und Nebenwohnsitz):79,25 Euro<br />
c) für einen 800-Liter Abfallcontainer 237,76 Euro<br />
d) für einen 1100-Liter Abfallcontainer 237,76 Euro<br />
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(2) Für die laut Abfallordnung vorgesehene Abholung der Hausabfälle ist zusätzlich<br />
zur Grundgebühr jährlich folgende Gebühr zu entrichten:<br />
a) pro Abfallsack 60 Liter 5,09 Euro<br />
b) pro Abfalltonne 60 Liter:<br />
pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) 14-tägig 64,77 Euro<br />
4-wöchig 32,38 Euro<br />
6-wöchig 19,93 Euro<br />
c) pro Abfalltonne 90 Liter:<br />
pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) 14-tägig 97,15 Euro<br />
4-wöchig 48,57 Euro<br />
6-wöchig 29,89 Euro<br />
d) pro Abfalltonne 120 Liter:<br />
pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) 14-tägig 129,53 Euro<br />
4-wöchig 64,77 Euro<br />
6-wöchig 39,86 Euro<br />
e) pro Abfallcontainer 800 Liter: wöchentlich 1.727,07 Euro<br />
14-tägig 863,53 Euro<br />
4-wöchig 431,77 Euro<br />
f) pro Abfallcontainer 1100 Liter: wöchentlich 2.374,72 Euro<br />
14-tägig 1.1.87,36 Euro<br />
4-wöchig 593,68 Euro<br />
g) pro Biotonne 240 Liter: 2- u. 4-wöchig 84,00 Euro<br />
h) pro Biotonne 120 Liter: 2- u. 4-wöchig 40,09 Euro<br />
i) pro Biotonne 46 Liter: 4-wöchig 37.07 Euro<br />
j) pro Biotonne 23 Liter: 4-wöchig 27,80 Euro<br />
(3) Betriebe, in denen haushaltsähnliche Gewerbeabfälle anfallen (wie z.B.<br />
Apotheken, Ordinationen, Büros, Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche<br />
Betriebe usw.) haben jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt:<br />
pro Betrieb 79,25 Euro<br />
(4) Für die laut Abfallordnung vorgesehene Abholung der haushaltsähnlichen<br />
Gewerbeabfälle ist zusätzlich zur Grundgebühr jährlich folgende Gebühr zu<br />
entrichten:<br />
a) pro Abfallsack 60 Liter 5,09 Euro<br />
b) pro Abfalltonne 60 Liter:<br />
pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) 14-tägig 64,77 Euro<br />
4-wöchig 32,38 Euro<br />
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6-wöchig 19,93 Euro<br />
c) pro Abfalltonne 90 Liter:<br />
pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) 14-tägig 97,15 Euro<br />
4-wöchig 48,57 Euro<br />
6-wöchig 29,89 Euro<br />
d) pro Abfalltonne 120 Liter:<br />
pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) 14-tägig 129,53 Euro<br />
4-wöchig 64,77 Euro<br />
6-wöchig 39,86 Euro<br />
e) pro Abfallcontainer 800 Liter: wöchentlich 1.727,07 Euro<br />
14-tägig 863,53 Euro<br />
4-wöchig 431,77 Euro<br />
f) pro Abfallcontainer 1100 Liter: wöchentlich 2.374,72 Euro<br />
14-tägig 1.187,36 Euro<br />
4-wöchig 593,68 Euro<br />
g) pro Biotonne 240 Liter: 2- u. 4-wöchig 84,00 Euro<br />
h) pro Biotonne 120 Liter: 2- u. 4-wöchig 40,09 Euro<br />
i) pro Biotonne 46 Liter: 4-wöchig 37,07 Euro<br />
j) pro Biotonne 23 Liter: 4-wöchig 27,80 Euro<br />
§ 3<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist der Liegenschaftseigentümer; im Falle des Bestehens von<br />
Baurechten der Bauberechtigte.<br />
§ 4<br />
Beginn der Gebührenpflicht<br />
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr nach § 2 beginnt mit Anfang des<br />
Monats, in dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften<br />
erstmals stattfindet.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit<br />
1. Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar am 15.02., 15.05., 15.08.<br />
und 15.11. eines jeden Jahres fällig.<br />
2. Die Entrichtung der Gebühr für die Biotonne nach § 2 h) und i) erfolgt einmal<br />
jährlich und zwar am 15.05. eines jeden Jahres.<br />
Erfolgt die Neuanmeldung einer 23 Liter oder 46 Liter Biotonne während dem<br />
laufenden Kalenderjahr ist trotzdem der Gesamtbetrag laut § 2 h) und i) zu<br />
entrichten.<br />
Seite 19 von 60
Die Abmeldung der Biotonne hat bis spätestens zum 15. Jänner eines jeden<br />
Jahres zu erfolgen. Ansonsten ist der gesamte Jahresbeitrag fällig.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Abfallgebührenordnung beginnt mit dem auf den<br />
Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag; gleichzeitig tritt die<br />
Abfallgebührenordnung vom 11.12.2008 außer Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 5) ABFALLORDNUNG; ÄNDERUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die vom Gemeinderat am 23.09.2010, TOP 1)<br />
beschlossene neue Abfallordnung dem Amt der OÖ Landesregierung zur<br />
Verordnungsprüfung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 08.11.2010 erging die<br />
Mitteilung, dass Änderungen notwendig sind. Diese wurden nun in dem neuen Entwurf<br />
eingearbeitet.<br />
GR Roman Breckner weist darauf hin, dass unter TOP 11) der heutigen Sitzung<br />
erst beschlossen wird, ob die Biotonne durch die Gemeinde weitergeführt oder an den<br />
Bezirksabfallverband vergeben wird. Daher kann nicht vorher bereits die Abfallordnung<br />
beschlossen werden.<br />
Weiters weist GR Breckner darauf hin, dass unter § 7 der Verordnung noch die<br />
Salzburger Abfallbeseitigung GmbH angeführt ist.<br />
AL Schwendner erklärt dazu, dass dies bereits auf den Bezirksabfallverbandes<br />
Braunau und den Maschinenring abgeändert wurde.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nach kurzer Diskussion schlägt der Bürgermeister vor, diesen Tagesordnungspunkt 5)<br />
Abfallordnung; Änderung nach TOP 11) der heutigen Sitzung zu behandeln.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 6) KINDERGARTEN; EINHEBUNG MATERIALBEITRAG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass laut LGBl. 59/2010 die Rechtsträger gemäß §<br />
27 (1b) OÖ Kinderbetreuungsgesetz ermächtigt werden, angemessene<br />
Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge einzuheben. Bis zum<br />
Kindergartenjahr 2006/07 wurden Bastelbeiträge in der Höhe von € 13,10<br />
vierteljährlich eingehoben. Im Zuge der Erlassung der Elternbeitragsverordnung 2007<br />
erging die Empfehlung auf die zusätzliche Einhebung von „Bastelbeiträgen“ und<br />
Regiebeiträgen möglichst zu verzichten, da die Eltern ohnehin einen Kostenbeitrag zu<br />
leisten haben.<br />
Seite 20 von 60
Laut Rechnungsabschluss 2009 hatte der Kindergartengarten einen Abgang von €<br />
120.729,88.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, für den Gemeindekindergarten einen<br />
Materialbeitrag von € 100,-- inkl.MWSt. pro Jahr einzuheben.<br />
GV Ing. Klepp entgegnet, dass er dem nicht zustimmen kann € 100,-- pro Jahr<br />
Materialbeitrag zu verlangen. Seiner Vorstellung nach kann höchstens ein Betrag<br />
zwischen € 50,-- und € 60,-- pro Jahr, demnach € 15,-- pro Quartal, verlangt werden.<br />
Denn laut Land muss dieser Betrag auch widmungsgemäß verwendet werden. Wenn<br />
man jedoch die Aufstellung für die Ausgaben für das Bastelmaterial von 2007 bis 2010<br />
ansieht, hat man hier viel geringere Ausgaben. Die Ausgaben laut Aufstellung sind:<br />
2007 Ausgaben von ca. € 2.313,-- für 80 – 84 Kinder in 4 Gruppen<br />
2008 Ausgaben von ca. € 2.150,-- für 80 – 84 Kinder in 4 Gruppen<br />
2009 Ausgaben von ca. € 2.600,-- für 80 – 84 Kinder in 4 Gruppen<br />
2010 Ausgaben von ca. € 3.200,-- für 100 – 107 Kinder in 5 Gruppen<br />
Dies ergibt eine Summe von € 30,-- bis € 35,-- pro Kind.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass der Kindergarten mittlerweile von mehr<br />
Kindern besucht wird. Die Gemeinden Munderfing, Uttendorf und Pfaffstätt heben den<br />
Materialbeitrag in der Höhe von € 100,-- auch ein. Es wird ohnehin kein Elternbeitrag<br />
verlangt, da ist dieser Betrag sicherlich nicht zu viel. Die Gemeinde kann in finanzieller<br />
Hinsicht sicherlich nicht auf das Geld verzichten.<br />
GV Hummel stellt die Frage, was mit jenem Betrag passiert, welcher übrig<br />
bleibt.<br />
GR Stuhlberger erklärt, dass mit diesem Beitrag auch Material wie Sand, Ton,<br />
Scheren etc. gekauft wird. Material wie Zeichenpapier und Kopierpapier ist in der<br />
Aufstellung nicht enthalten, welche jedoch auch hinzuzurechnen sind und derzeit von<br />
der Gemeinde finanziert wird.<br />
GV Ing. Klepp wiederholt, dass es ihm um eine widmungsgemäße Verwendung<br />
der Beiträge geht. Daher kann er sich einen Betrag von € 15,-- pro Quartal, welcher<br />
auch benötigt wird, durchaus vorstellen.<br />
Der Bürgermeister betont, dass von der Kindergartenleiterin Minichshofer<br />
mitgeteilt wurde, dass € 100,-- erforderlich sind und dabei sicherlich nichts übrig bleibt.<br />
GR Stüblo bemerkt, dass auch in den Schulen ein Kopierbeitrag von € 8,-- pro<br />
Monat verlangt wird.<br />
Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass der Betrag 2011 sicherlich widmungsgemäß<br />
verwendet wird. Sollte etwas übrig bleiben, so wird dieser den Eltern natürlich<br />
rückerstattet.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass er sich mit € 50,-- bis € 60,-- anfreunden kann.<br />
Bei € 100,-- sollte jener Betrag welcher übrig bleibt, im darauffolgenden<br />
Kindergartenjahr berücksichtigt werden.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, wie man den Betrag sicherstellt? Dieser ist jetzt<br />
doch das 8-fache.<br />
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Der Bürgermeister antwortet, dass eine Abrechnung zu erfolgen hat. Diese<br />
erfolgt auch jetzt und an Hand dieser sieht man was wurde an Material benötigt.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dass sich zwar die Elternvertreter des<br />
Kindergartens für diesen Materialbeitrag in der Höhe von € 100,-- ausgesprochen<br />
haben, er es aber einen Wahnsinn findet, einen solchen hohen Betrag einzuheben.<br />
GV Ing. Klepp schlägt vor, anfangs einen Materialbeitrag in der Höhe von €<br />
15,-- pro Quartal einzuheben, erhöhen kann man diesen später immer noch.<br />
Der Bürgermeister betont, er bestehe auf € 100,-- pro Jahr. Man werde dann<br />
nicht wieder zum Beispiel im März eine Erhöhung machen.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, wenn eine vollständige Aufstellung über die<br />
Ausgaben für die angeführten Materialien vorliegen würde, würde man sich leichter<br />
tun, aber so.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass es sich dabei um reines Bastelmaterial für<br />
die Kinder handelt.<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, dass man diesen Betrag auch den Eltern transparent<br />
machen muss. Ein Betrag in der Höhe von € 5,-- pro Monat ist auch sicherlich<br />
nachvollziehbar.<br />
Der Bürgermeister beendet die Diskussion und kommt zur Abstimmung.<br />
BESCHLUSS:<br />
1. Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, ab Jänner 2011 im Kindergarten<br />
Schalchen einen Materialbeitrag in der Höhe von € 100,-- pro<br />
Kindergartenjahr einzuheben.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael<br />
ÖSTERBAUER<br />
ÖVP-Fraktion: SCHÖNBERGER Anna<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL,<br />
Friedrich MAIER, MÜHLBACHER-KARRER Johann,<br />
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Somit wird der Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 13 NEIN<br />
Stimmen gegen 12 JA Stimmen abgelehnt.<br />
BESCHLUSS:<br />
2. Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, ab Jänner 2011 im Kindergarten<br />
Schalchen einen Materialbeitrag in der Höhe von € 5,--- pro Monat, somit €<br />
55,-- pro Kindergarten-jahr einzuheben.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL,<br />
Friedrich MAIER, MÜHLBACHER-KARRER Johann<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael<br />
ÖSTERBAUER<br />
ÖVP-Fraktion: SCHÖNBERGER Anna<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 13 JA<br />
Stimmen gegen 12 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />
Die Tarifordnung für den Kindergarten der Gemeinde Schalchen wird<br />
demnach wie folgt geändert:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 09.12.2010 betreffend die<br />
Abänderung der Tarifordnung für den Kindergarten Schalchen vom 21.08.2009:<br />
Die Gemeinde Schalchen legt aufgrund § 10 der Kindergärten- und Horte-<br />
Elternbeitragsverordnung 2008, als Rechtsträger des Kindergartens folgendes fest:<br />
- für Kinder in alterserweiterten Gruppen, die jünger sind als 30 Monate sowie<br />
- für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />
ist ein Elternbeitrag gemäß der OÖ Kindergärten- und Horte-<br />
Elternbeitragsverordnung LGBl. 54/2008 zu leisten.<br />
§ 2<br />
ELTERNBEITRAG<br />
(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind<br />
alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt.<br />
Seite 23 von 60
Ausgenommen sind die verabreichte Verpflegung, Materialbeitrag und<br />
mögliche Kostenbeiträge für besondere Veranstaltungen, sowie die<br />
Busbegleitung beim Kindertransport.<br />
(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich<br />
inklusive Umsatzsteuer und ist nach mathematischen Rundungsregeln auf<br />
ganze Eurobeträge zu runden.<br />
Wird ein Saisonkindergarten eingeführt, wird der Elternbeitrag zur Gänze für 12<br />
Monate verrechnet (inkl. Umsatzsteuer und auf ganze Eurobeträge gerundet).<br />
(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben.<br />
(4) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am<br />
Kindergartenbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte ermäßigt.<br />
Die Erkrankung muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden.<br />
(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag ist indexgesichert; eine Indexanpassung<br />
erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres entsprechend der Änderung<br />
des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 oder<br />
eines an seine Stelle tretender Index gegenüber dem durchschnittlichen Index<br />
des Jahres 2006. Als Bezugsgröße dient die für den Monat Juni 2009<br />
errechnete Indexzahl (107,6) nach oben oder unten. Dabei ist nach<br />
mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />
Die Indexanpassung wird erstmals mit dem Arbeitsjahr 2009/2010 wirksam.<br />
(4) Ist der Erziehungsberechtigte bzw. Eltern, etc. in einer Notsituation, sprich<br />
krank oder muss zum Arzt oder dergleichen, kann dem Kind ermöglicht werden,<br />
auch ausnahmsweise an einzelnen Nachmittagen in Absprache mit der<br />
Kindergartenleitung den Kindergarten zu besuchen, ohne dass ein zusätzliches<br />
Entgelt eingehoben wird. Es können pro Kindergartenjahr 3 Nachmittage in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Der Kindergartenleitung sind entsprechende Nachweise über Arztbesuch,<br />
Krankheit, etc. vorzulegen.<br />
§ 6<br />
MATERIALBEITRAG<br />
Der Materialbeitrag in der Höhe von € 55,-- pro Kindergartenjahr ist von jedem<br />
Kindergartenkind zu leisten und wird mittels Bankeinzug zu Beginn des<br />
Kindergartenjahres eingehoben.<br />
§ 8<br />
INKRAFTTRETEN<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Tarifordnung beginnt mit 01.01.2011.<br />
Und die Kindergartenordnung für den Kindergarten Schalchen wird<br />
ebenso geändert wie folgt:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Seite 24 von 60
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Kindergartenordnung vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />
X.<br />
PFLICHTEN DER ELTERN<br />
1. Die Eltern sind verpflichtet, den festgesetzten Beitrag laut Tarifordnung sowie<br />
Materialbeitrag, Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport<br />
und die Beiträge der allenfalls verabreichten Verpflegung termingerecht zu<br />
bezahlen.<br />
Weiters hat die schriftliche Anmeldung für das Mittagessen jeweils bis Freitag 12<br />
Uhr 00 zu erfolgen, sodass eine termingerechte Planung durch die Schulköchin<br />
erfolgen kann.<br />
XII.<br />
RECHTSWIRKSAMKEIT<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den<br />
Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
PUNKT 7) ESSENSBEITRAG FÜR VOLKSSCHÜLER UND<br />
KINDERGARTENKINDER; ANHEBUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Schülerausspeisung laut<br />
Rechnungsabschluss 2009 einen Abgang von € 14.580,66 verzeichnet. Die Arbeitszeit<br />
der Köchin wurde ab 01.10.2010 von 20 auf 33 Arbeitsstunden erhöht. Der<br />
Essensbeitrag beträgt für Schulkinder € 2,40 inkl.MWSt. pro Portion, für Lehrpersonen<br />
€ 4,20 inkl.MWSt. pro Portion und für Kindergartenkinder € 2,00 inkl.MWSt. pro<br />
Portion.<br />
Nachdem die letzte Erhöhung für Schüler und Lehrpersonen per 01.01.2007 und für<br />
Kindergartenkinder per 01.01.2009 erfolgte, schlägt der Bürgermeister vor, den<br />
Essensbeitrag für Schulkinder auf € 2,60 inkl.MWSt. pro Portion, für Lehrpersonen auf<br />
€ 5,00 inkl.MWSt. pro Portion und für Kindergartenkinder auf € 2,60 inkl.MWSt. zu<br />
erhöhen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Hebesätze für die Schülerausspeisung sowie die Tarifordnung für den<br />
Kindergarten Schalchen wie folgt abzuändern:<br />
H E B E S Ä T Z E<br />
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Schülerausspeisung ….<br />
- pro Portion für Schüler<br />
- pro Portion für Lehrpersonen<br />
- pro Portion für Kindergartenkinder<br />
V E R O R D N U N G<br />
€ 2,36 exkl.MWSt.<br />
€ 4,55 exkl.MWSt.<br />
€ 2,36 exkl.MWSt.<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Schalchen vom 09.12.2010 betreffend die<br />
Abänderung der Tarifordnung für den Kindergarten Schalchen vom 21.08.2009:<br />
Die Gemeinde Schalchen legt aufgrund § 10 der Kindergärten- und Horte-<br />
Elternbeitragsver-ordnung 2008, als Rechtsträger des Kindergartens folgendes fest:<br />
- für Kinder in alterserweiterten Gruppen, die jünger sind als 30 Monate sowie<br />
- für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />
ist ein Elternbeitrag gemäß der OÖ Kindergärten- und Horte-<br />
Elternbeitragsverordnung LGBl. 54/2008 zu leisten.<br />
§ 7<br />
SONSTIGE BEITRÄGE<br />
(1) Für die Mittagsverpflegung wird (lt. Erlass des Amtes der OÖ Landesregierung<br />
vom 25.10.2006, AZ: Gem-511001/220-2006-JI/Pü) ein Kostenbeitrag in Höhe<br />
von € 2,60 inkl.MWSt. pro Essensportion verrechnet.<br />
§ 8<br />
INKRAFTTRETEN<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Tarifordnung beginnt mit 01.01.2011.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 8) AKTION ESSEN AUF RÄDERN; ANHEBUNG DES<br />
ESSENSBEITRAGES<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass diese Aktion Essen auf Rädern mit heutigem<br />
Tage von sechs Personen in Anspruch genommen wird. Im Finanzjahr 2009 hat der<br />
Abgang für diese Aktion € 10.940,38 betragen. Laut Erlass des Amtes OÖ<br />
Landesregierung sollen kostendeckende Entgelte festgesetzt werden. Derzeit wird pro<br />
Mahlzeit € 6,50 inkl.MWSt. eingehoben.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, diese Aktion auslaufen zu lassen und daher den<br />
Beitrag nicht zu erhöhen. Den zu betreuenden Personen sollte vielleicht die Aktion<br />
„Mahlzeit“ angeboten werden.<br />
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GR Roman Breckner bemerkt, wenn die Anzahl gleich bleibt, solle man<br />
vielleicht diesen einen Umstieg auf die Aktion „Mahlzeit“ vorschlagen.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, ob die betroffenen Personen noch mobil<br />
genug wären, um außer Haus zu gehen. Denn wenn man sich den Preis von € 6,50<br />
inkl.MWSt. ansieht, kann man auch in ein Gasthaus gehen.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Personen nicht mehr mobil genug<br />
sind, um in ein Gasthaus zu gehen.<br />
GV Hummel schlägt vor, dieses Thema und die Aktion „Mahlzeit“ im Ausschuss<br />
zu erörtern.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass es von der Aktion „Mahlzeit“ bereits einmal eine<br />
Probeverkostung gegeben hat. Die Essensbezieher wählen dabei aus der<br />
Speisekarte à la carte nach deren Geschmack aus und stellen sich ihre individuelle<br />
Gourmet-Woche zusammen. Die Mindestbestellmenge sind sieben Hauptspeisen. Die<br />
Bestellung wird jeden Mittwoch mit einem Tiefkühlfahrzeug geliefert. Die fix und fertig<br />
gekochten Speisen müssen nur noch in der Mikrowelle oder im Backofen erwärmt<br />
werden.<br />
GR Wintersteller schlägt vor, wenn jemand nach Essen auf Rädern anfragt,<br />
sollte man die Aktion „Mahlzeit“ anbieten.<br />
AL Schwendner bemerkt, dass man die Aktion Essen auf Rädern auslaufen<br />
lassen und keine Neuanmeldungen vornehmen soll.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass man dieses System ganz einfach<br />
umstellen sollte.<br />
GR Nagl weist darauf hin, dass vielleicht nicht alle sechs Personen in der Lage<br />
sind, das Essen in der Mikrowelle oder im Backofen aufzuwärmen.<br />
GR Roman Breckner ergänzt, dass auch nicht jeder eine Mikrowelle besitzt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Gebühren für die Aktion Essen auf Rädern NICHT zu erhöhen und dieses Thema<br />
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Seniorenangelegenheiten zu<br />
behandeln.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 9) KINDERGARTENORDNUNG; ÄNDERUNG DER<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
Seite 27 von 60
Der Bürgermeister berichtet, entsprechend der Weisung des Landes, hatte der<br />
Kindergarten im Referenzmonat Oktober 2010 genaue Aufzeichnungen über Bring-<br />
und Abholzeiten zu führen.<br />
In der Elternversammlung am 19.10.2010 standen unter anderem auch die<br />
Öffnungszeiten zur Diskussion. Folgend fand am 22.10.2010 im Kindergarten eine<br />
Besprechung statt, wonach dem Gemeinderat folgender Vorschlag unterbreitet<br />
werden soll:<br />
- Randzeit von 07 Uhr 00 bis 07 Uhr 30 soll bleiben (10 Kinder haben einen<br />
Bedarf, jedoch nicht an allen 5 Tagen);<br />
- Mittagsbetrieb soll für eine weitere Gruppe von Montag bis Donnerstag geöffnet<br />
werden, da mehr als 30 Eltern Bedarf angemeldet haben und mehr als 23 Kinder<br />
anwesend sind. Dies bedingt keine Neueinstellung von Personal, sondern nur<br />
eine Änderung in den Dienstzeiten einzelner Kindergärtnerinnen, da diese Zeit in<br />
den Nachmittagen eingespart werden kann;<br />
- Nachmittags sollte die Zeit von Montag bis Donnerstag von bisher 16 Uhr 30 auf<br />
16 Uhr 00 und freitags von 16 Uhr 30 auf 14 Uhr 30 verkürzt werden. Dies<br />
resultiert aus der Bedarfserhebung.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Kindergartenordnung vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Kindergartenordnung vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />
III.<br />
ÖFFNUNGSZEIT<br />
1. Die Öffnungszeiten des Kindergartens sind für den halbtägigen Besuch:<br />
- ohne Mittagsbetreuung von:<br />
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr;<br />
- mit Mittagsbetreuung(gesetzl. Mindestöffnungszeit) von:<br />
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr.<br />
2. Im Kindergarten wird bei Bedarf ein Frühdienst von:<br />
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr angeboten.<br />
3. Eine Ganztagsbetreuung ist vorgesehen. Hierfür gelten folgende Öffnungszeiten:<br />
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und<br />
Freitag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr<br />
Die Öffnungszeit für die Ganztagsbetreuung wird jedes Jahr neu festgelegt und<br />
richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf, der sich aus der jährlichen<br />
durchzuführenden Bedarfserhebung ergibt. Voraussetzung für eine Verlängerung<br />
der Öffnungszeit ist, dass mindestens 5 Kinder eine längere Betreuungszeit<br />
benötigen.<br />
4. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt der Kindergarten<br />
geschlossen.<br />
Seite 28 von 60
XII.<br />
RECHTSWIRKSAMKEIT<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den<br />
Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 10) ABA, BA 06; AUFNAHME EINES LANDESDARLEHENS -<br />
SCHULDSCHEIN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass am 17.08.2010 die<br />
Kollaudierungsverhandlung für die ABA Schalchen, BA 06 aufgrund des<br />
Umweltförderungsgesetzes stattfand. Dabei wurden Investitionskosten in der Höhe<br />
von € 3,466.048,-- anerkannt. Mit Schreiben vom 22.10.2010, GZ: OGW-AW-<br />
410234/289-2009-Has/Al teilt das Amt der OÖ Landesregierung mit, dass die OÖ<br />
Landesregierung in ihrer Sitzung am 04.10.2010 unter OGW-AW-070000/765-<br />
2010/Has/Al den Beschluss gefasst hat, der Gemeinde Schalchen unter der<br />
Bedingung ein Landesdarlehen bis zur Höhe von € 38.000,-- zu gewähren, dass der<br />
nachstehende Schuldschein vollinhaltlich beschlossen wird.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieses Darlehen in Anspruch zu<br />
nehmen und den Schuldschein wie folgt zu beschließen:<br />
Gebührenfrei gemäß § 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948, BGBl.<br />
Nr. 24/1949, betr. die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von<br />
Gebietskörperschaften sowie gemäß § 15 Umweltförderungsgesetz 1993, BGBl.<br />
Nr. 185, i.d.g.F.<br />
S C H U L D S C H E I N<br />
Das Land Oberösterreich beabsichtigt in Entsprechung des Beschlusses der OÖ.<br />
Landesregierung vom 04.10.2109, OGW-AW-070000/765-2010/Has,<br />
vorbehaltlich der Genehmigung der hiefür erforderlichen Mittel durch den Oö.<br />
Landtag, der Gemeinde Schalchen für den Bau der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage, Bauabschnitt 06, ein Darlehen bis zur Höhe von<br />
38.000 Euro<br />
(in Worten: achtunddreißigtausend Euro)<br />
zu gewähren.<br />
Dieses Darlehen wird aus den von der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
bewirtschafteten Landesmitteln aufgebracht. Es wird ausdrücklich festgestellt,<br />
dass ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen nicht besteht.<br />
Für dieses Darlehen gelten nachstehende Bestimmungen:<br />
Seite 29 von 60
Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist im Sinne<br />
des Beschlusses der Oö. Landesregierung vom 9. Mai 1994 zinsenfrei und auf<br />
die Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten<br />
Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in 20 gleichbleibenden<br />
Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht übersteigenden<br />
Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen,<br />
sofern nicht die Oö. Landesregierung auf Grund der Finanzlage der Gemeinde<br />
einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen<br />
gänzlichen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.<br />
Die Darlehensnehmerin übernimmt die unwiderrufliche und unbedingte<br />
Verpflichtung,<br />
a. über Verlangen des Landes Oberösterreich den Nachweis über die<br />
widmungsgemäße und ökonomische Verwendung des Förderungsbetrages in der<br />
vom Land Oberösterreich gewünschten Form zu erbringen;<br />
b. die in den von der Oö. Landesregierung am 9. Mai 1994 beschlossenen<br />
„Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. für Maßnahmen der<br />
Siedlungswasserwirtschaft“ enthaltenen Bestimmungen und Auflagen einzuhalten;<br />
c. dem automationsunterstützten Datenverkehr im Sinne der Bestimmungen des<br />
Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung zur<br />
Abwicklung des Förderungsbegehrens zuzustimmen; diese Zustimmung schließt<br />
ein, dass Name und Adresse des Förderungswerbers sowie Zweck, Art und<br />
Umfang der Förderung im Rahmen von Förderungsberichten veröffentlicht werden<br />
können.<br />
d. dass bei Gewährung von Finanzierungszuschüssen des Bundes eine<br />
Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln die Aufnahme eines<br />
Darlehens in der Höhe von mindestens 100 % des Förderbarwertes ist. Die<br />
Finanzierungszuschüsse des Bundes sind ausschließlich für die Darlehenstilgung<br />
zu verwenden. Diese Darlehensaufnahme stellt einen fixen<br />
Finanzierungsbestandteil dar. Diese Verpflichtung ist im Rahmen des<br />
Schuldscheines vom Förderungswerber zu bestätigen und wird bei der<br />
Endabrechnung durch Vorlage einer Bestätigung der Bank und des aktuellen<br />
Tilgungsplanes überprüft.<br />
Die Darlehensnehmerin erklärt, durch die Unterfertigung des Schuldscheines<br />
durch ihre gefertigten gesetzlichen Organe den Inhalt dieses Schuldscheines<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben.<br />
Die Aufnahme dieses Darlehens wurde vom Gemeinderat am …………………….<br />
beschlossen.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob dieses Darlehen zinsenfrei ist.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Darlehen, wie im Schuldschein<br />
angeführt, zinsenfrei und auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung<br />
des letzten Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Seite 30 von 60
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Schuldschein vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und das in<br />
Aussicht gestellte Landesdarlehen bis zur Höhe von € 38.000,-- für den BA 06<br />
zu den im Schuldschein ange-führten Bedingungen aufzunehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 11) BIOTONNE; WEITERFÜHRUNG DURCH GEMEINDE<br />
ODER VERGABE AN DEN BEZIRKSABFALLVERBAND<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Umweltausschusses um seinen<br />
Bericht.<br />
GR Roman Breckner berichtet, dass am 25.11.2010 eine Sitzung des<br />
Umweltausschusses abgehalten wurde, zu welcher Herr Georg Steidl,<br />
Verbandssekretär des BAV Braunau am Inn eingeladen wurde. Thema dieser Sitzung<br />
war vor allem das OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 und damit verbunden die<br />
Biotonne.<br />
Es wurde an 1.444 Haushalte Erhebungsbögen bezüglich der Notwendigkeit einer<br />
Biotonne gesandt. Per 24.11.2010 sind 518 Rückmeldungen eingelangt und zwar:<br />
429 Eigenkompostierung – keine Biotonne gewünscht<br />
7 46-L-Biotonne gewünscht<br />
28 120 Liter-Biotonne gewünscht<br />
7 Umstellung von 46 Liter auf 120 Liter gewünscht<br />
32 keine Umstellung von 46 Liter auf 120 Liter gewünscht<br />
15 Biotonne gewünscht – ob 46 Liter oder 120 Liter wurde nicht<br />
bekanntgegeben<br />
Derzeit haben 75 Personen eine 23-Liter oder 46 Liter Biotonne angemeldet.<br />
Der Bezirk Braunau hat einen äußerst geringen Biotonnen-Anschlussgrad und zwar 13<br />
%. Vom Land werden jedoch 57 % gefordert. Die Gemeinde Schalchen hat einen<br />
Anschlussgrad von 5 % (67 Haushalte), müsste jedoch einen Grad von 52 % (731<br />
Haushalte) laut Gesetz erreichen.<br />
Weiters erklärt GR Breckner, dass die Anmeldung einer Mülltonne für Restmüll<br />
mit einem Abfuhrintervall von 6 Wochen nur noch möglich ist, wenn nachgewiesen<br />
wird, dass eine Biotonne angemeldet ist bzw. Eigenkompostierung erfolgt.<br />
Mangels Bewerber hat der Ausschuss den Beschluss gefasst, dem Gemeinderat<br />
vorzuschlagen, dass die bisherige Durchführung der Biotonnenabfuhr durch den<br />
Maschinenring bzw. durch Herrn Franz Priewasser beibehalten werden soll. Herrn<br />
Priewasser ist es möglich bis zu 150 Behälter abzuführen.<br />
Weiters wurde vorgeschlagen, in den Wohnblöcken Wohnpark, Hauptstraße 4a sowie<br />
68 eine 120 Liter oder 240 Liter Biotonne aufzustellen. Die Entleerung dieser Tonnen<br />
wird vom BAV durchgeführt und wird bei der Abfuhr der Biotonnen in Mattighofen<br />
mitgenommen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht<br />
des Obmannes des Umweltausschusses zur Kenntnis zu nehmen und<br />
Seite 31 von 60
a) die Biotonnenabfuhr (23-Liter und 46 Liter-Curver-Behälter) wie bisher<br />
weiterzuführen, sodass die Entleerung durch den Maschinenring, Herrn Franz<br />
Priewasser erfolgt;<br />
b) bei den Häusern Wohnpark, Hauptstraße 4a und Hauptstraße 68<br />
eine 120 Liter bzw. 240 Liter Biotonne pro Haus einzuführen, welche<br />
über den BAV durch die Fa. Buttenhauser entleert wird.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister erklärt, nachdem nunmehr der TOP 11) beschlossen wurde,<br />
kann nunmehr auch der TOP 5) Abfallordnung; Änderung behandelt werden.<br />
PUNKT 5) ABFALLORDNUNG; ÄNDERUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die vom Gemeinderat am 23.09.2010, TOP 1)<br />
beschlossene neue Abfallordnung dem Amt der OÖ Landesregierung zur<br />
Verordnungsprüfung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 08.11.2010 erging die<br />
Mitteilung, dass Änderungen notwendig sind. Diese wurden nun in dem neuen Entwurf<br />
eingearbeitet.<br />
Weiters erklärt der Bürgermeister, nachdem wie unter TOP 11) angeführt, bei<br />
der Biotonnenabfuhr für die Wohnblöcke 120 Liter bzw. 240 Liter Biotonnen eingeführt<br />
werden, ist dies in der Abfallordnung entsprechend zu ändern. Die Abfuhr der 120<br />
Liter bzw. 240 Liter Biotonnen in den Wohnanlagen Wohnpark, Hauptstraße 4a und<br />
Hauptstraße 68 erfolgt durch den BAV bzw. durch die Fa. Buttenhauser. Die Abfuhr<br />
der 23 Liter und 46 Liter Curver Behälter wird unverändert durch den Maschinenring,<br />
Herr Franz Priewasser durchgeführt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Abfallordnung vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Abfallordnung vom 23.09.2010, wie folgt abzuändern:<br />
Aufgrund des § 6 OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (OÖ AWG 2009), LGBl. Nr.<br />
71/2009 idgF wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />
anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten<br />
Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />
Seite 32 von 60
(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />
anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle<br />
bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />
(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen biologisch<br />
abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders<br />
geeignet sind, und zwar Grünabfälle (lit.a) und Biotonnenabfälle (lit.b).<br />
a) Grünabfälle:<br />
natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie<br />
insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub,<br />
Blumen und Fallobst;<br />
b) Biotonnenabfälle:<br />
- feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von<br />
Nahrungsmitteln;<br />
- andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von<br />
Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder<br />
anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.<br />
- Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit<br />
Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von<br />
biogenen Abfällen geeignet ist;<br />
(4) Haushaltsähnlicher Gewerbeabfall sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land-<br />
und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen<br />
Bereich, mit in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich<br />
sind.<br />
(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann<br />
als ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des OÖ<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden, insbesondere keine<br />
schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine<br />
unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und<br />
ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.<br />
§ 4<br />
Abfallbehälter<br />
(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />
Gewerbeabfälle sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und<br />
widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind<br />
jedenfalls eigene Abfallbehälter zu verwenden.<br />
Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />
Kunststoffsäcke 60 L ....................................... EN 13592<br />
Kunststofftonne 60 L ....................................... EN 840-1<br />
Kunststofftonne 90 L ....................................... EN 840-1<br />
Kunststofftonne 120 L ......................................EN 840-1<br />
Kunststofftonne 240 L …………………………………. EN 840-1<br />
Kunststoffcontainer 800 L ……………………………..EN 840-3<br />
Kunststoffcontainer 1100 L …………………………….EN 840-3<br />
(2) Für die Lagerung der biogenen Abfälle sind 23 Liter bzw. 46 Liter Curver<br />
Behälter bzw. in Wohnblöcken ist für die Lagerung der biogenen Abfälle eine<br />
120 L bzw. 240 L Tonne zu verwenden.<br />
Seite 33 von 60
(3) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />
Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die<br />
Abgabenpflichtigen verkauft. Es ist jedoch auch Selbstbeschaffung durch die<br />
Abgabenpflichtigen möglich.<br />
(4) Es dürfen nur die von der Gemeinde genehmigten registrierten und<br />
gekennzeichneten Abfallbehälter und Säcke verwendet werden.<br />
(5) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass<br />
a) sie für die berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung<br />
der darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und<br />
b) durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den<br />
ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet<br />
oder unzumutbar belästigt wird.<br />
§ 6<br />
Abfuhrtermine<br />
(1) Die Sammlung der Hausabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />
durch die Gemeinde bzw. das beauftragte Müllabfuhrunternehmen erfolgt je<br />
nach Bedarf zwei- oder vierwöchentlich.<br />
Eine sechswöchentliche Abfuhr kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig eine<br />
Biotonnenabfuhr erfolgt bzw. die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />
Eigenkompostierung (§ 1 Abs. 5) zugeführt werden.<br />
(2) Die Änderung des Abfuhrintervalls ist nur zum Ende eines jeden Quartales -<br />
in den Monaten März, Juni, September und Dezember – möglich.<br />
(3) Sperrige Abfälle können im ASZ Mattighofen abgegeben werden. Eine<br />
zusätzliche Abholung erfolgt gegen vorherige telefonische Anmeldung.<br />
(4) Die Sammlung der Biotonnenabfälle in den 23 l und 46 l Behältern erfolgt<br />
alle 4 Wochen. Zur Verhinderung der Fäulnisbildung ist das<br />
Konservierungsmittel „SESO“ zu verwenden, welches von der Gemeinde<br />
beschafft und an die Abgabepflichtigen verkauft wird.<br />
(5) Die Sammlung der Biotonnenabfälle in den 120 l bzw. 240 l Tonnen erfolgt<br />
in den Sommermonaten alle zwei und in den Wintermonaten alle vier Wochen.<br />
(6) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und<br />
haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden durch Anschlag an der Amtstafel<br />
und Veröffentlichung in der Gemeindeinformation bekanntgegeben.<br />
(7) An den Abfuhrtagen haben die Abgabepflichtigen dafür zu sorgen, dass die<br />
Abfallbehälter in verschlossenem Zustand am Rand der Straße oder des<br />
Gehsteiges aufgestellt sind. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass der<br />
Verkehr weder auf der Straße noch auf dem Gehsteig behindert wird.<br />
§ 7<br />
Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />
Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des<br />
Bezirksabfallverbandes Braunau, 5280 Braunau am Inn und der MR Service reg.<br />
GenmbH., 4020 Linz, welche die Verwertung der biogenen Abfälle organisieren.<br />
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Strauchschnitt in haushaltsüblichen Mengen<br />
kostenlos in das ASZ Mattighofen zu bringen.<br />
Seite 34 von 60
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ Gemeindeordnung 1990 durch<br />
zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 12) GRÜN- UND STRAUCHSSCHNITT; ANNAHME DES<br />
ANGEBOTES DES BAV FÜR BEZIRKSWEITE SAMMLUNG<br />
Der Bürgermeister bittet wiederum den Obmann des Umweltausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
GR Roman Breckner berichtet, dass dabei nur der Grundsatzbeschluss durch<br />
den Gemeinderat zu fassen ist, dass die Sammlung des Grün- und Strauchschnitts an<br />
den BAV übertragen wird. Die Schalchner Gemeindebürger können bis zu 3 m³ gratis<br />
in das Altstoffsammelzentrum Mattighofen bringen, Übermengen müssen bezahlt<br />
werden.<br />
Die Kosten für die Grün- und Strauchschnitte werden für die Gemeinde Schalchen ab<br />
2011 ca. € 4,80 pro Einwohner und Jahr betragen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Angebot des Bezirksabfallverbandes für die bezirksweite Organisation der<br />
Sammlung von Grün- und Strauchschnitt ab dem Jahr 2011 zu einem Preis von € 4,80<br />
exkl.MWSt. pro Einwohner anzunehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 13) VERKAUF DER WALDPARZELLE 1128/45, KG.<br />
WEINBERG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass es für die Waldparzelle 1128/45, KG.<br />
Weinberg im Ausmaß von 2.860 m² zwei Interessenten gibt, welche das Grundstück<br />
erwerben möchten. Von der Forstaufsichtsstelle Mattighofen wurde ein<br />
Schätzungsgutachten für diese Parzelle erstellt und zwar:<br />
Bodenwert gutachtlich: 0,50 Euro/m² = Euro 1.430,--<br />
Bestandeswert gutachtlich: = Euro 1.404,--<br />
Waldwert = Euro 2.834,-- bzw. 0,99<br />
Euro/m²<br />
Seite 35 von 60
Der Bürgermeister schlägt vor, dass die drei Interessenten jeweils ihr Angebot<br />
in einem verschlossenen Kuvert abgeben sollen. Diese werden dann in der<br />
Gemeindevorstandssitzung geöffnet und der Bestbieter erhält den Zuschlag.<br />
GR Roman Breckner erklärt, dass dieses öffentliche Waldgrundstück 1128/45<br />
als Holzlagerplatz der umliegenden Waldbesitzer genutzt und auch als Zufahrt zu<br />
naheliegenden Waldgrundstücken verwendet wird. Wenn diese Parzelle im<br />
Privatbesitz ist, sind Probleme vorprogrammiert. GR Breckner spricht sich daher<br />
gegen einen Verkauf aus.<br />
GR Haidinger ergänzt, wenn dieses Grundstück zum Beispiel durch Herrn<br />
Franz Achleitner erworben wird, sperrt dieser das Grundstück ab und niemand mehr<br />
kann zufahren.<br />
GR Mühlbacher-Karrer stellt die Frage, warum dieses Grundstück überhaupt<br />
verkauft werden soll.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass ein Interessent angefragt hat.<br />
GR Mühlbacher-Karrer betont, dass dieses Grundstück als Holzlagerplatz für<br />
die umliegenden Waldbesitzer genutzt wird. Bei einem Verkauf sind Probleme<br />
vorprogrammiert.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er nichts dagegen hat, wenn die<br />
Parzelle nicht verkauft wird.<br />
GV Hummel spricht sich auch gegen einen Verkauf aus, da ansonsten nur<br />
Probleme kommen und dieses Grundstück nicht mehr als Lagerplatz genutzt werden<br />
kann.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die Waldparzelle 1128/45, KG. Weinberg im Ausmaß von 2.860 m² nicht zu<br />
verkaufen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL,<br />
Friedrich MAIER, MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna<br />
STIMMENTHALTUNG:<br />
SPÖ-Fraktion: Michael ÖSTERBAUER<br />
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Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 24 JA<br />
Stimmen gegen 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />
PUNKT 14) ANSUCHEN DES SV HAI – PROMOTECH SCHALCHEN,<br />
AUF ERHÖHUNG DER SUBVENTION FÜR 2010<br />
Der Bürgermeister verliest das Ansuchen des SV Hai-Promotech Schalchen<br />
vom 27.09.2010, mit welchem diese für das Jahr 2010 um eine Erhöhung der<br />
Subvention von € 3.270,28 auf € 5.000,-- ansuchen.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass in diesen schwierigen Zeiten, wo auch keine<br />
Bedarfszuweisung vor 20113 zu erwarten ist, auch der Sportverein noch ein bis zwei<br />
Jahre warten muss und man dann eventuell über eine Förderung nachdenken kann.<br />
Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass auch er als langjähriger Sportreferent dem<br />
zustimmen muss. Die Gemeinde Schalchen ist glücklicherweise in der Lage, keine<br />
Abgangsgemeinde zu sein. Weiters weist Vizebgm. Mittermaier darauf hin, dass der<br />
Sportverein ohnehin einen relativ hohen Betrag an Förderung erhält, was auch im<br />
Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft zum Voranschlag 2010 angesprochen wurde.<br />
Daher spricht er sich gegen eine Erhöhung aus.<br />
GR Ing. Sperl fasst zusammen, dass demnach die Förderung in der Höhe von €<br />
3.270,28 bleiben soll.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und ergänzt, diese Förderungshöhe soll<br />
bleiben bis es der Gemeinde finanziell wieder besser geht.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Ansuchen des SV Hai-Promotech Schalchen vom 27.09.2010, um Erhöhung der<br />
Subvention für das Jahr 2010 von € 3.270,28 auf € 5.000,-- abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 15) MUSIKVEREIN SCHALCHEN; ANSUCHEN AUF<br />
EINVERNEHMLICHE LÖSUNG DES MIETEN- UND<br />
SUBVENTIONSPROBLEMES<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass dieses Thema wiederum in der<br />
Gemeindevorstandsitzung am 09.11.2010 diskutiert wurde und nunmehr folgende<br />
Lösung vorzuschlagen hat:<br />
Der Musikverein erhält eine jährliche Subvention in der Höhe von € 7.000,--. Da<br />
jedoch die Betriebskosten diese Summe übersteigen, ist vorgesehen zusätzlich die<br />
Hälfte der Heizkosten (2009 = € 1.322,70) also € 661,35 zu übernehmen.<br />
Für die Abstattung der noch offenen € 13.044,18 wurde vorgeschlagen, im Budget<br />
2011 zumindest € 2.000,-- aufzunehmen. Der Restbetrag soll je nach Liquidität<br />
abgestattet werden, da in einem Jahr die Summe nicht zur Verfügung steht.<br />
Seite 37 von 60
GR Probst stellt die Frage, warum der Musikverein eine Förderung in der Höhe<br />
von 7.000,-- erhält.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass der Musikverein auch Miete und<br />
Betriebskosten zu leisten hat.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />
Musikverein Schalchen eine jährliche Subvention in der Höhe von € 7.000,-- zu<br />
gewähren und die Hälfte der Heizkosten für das Jahr 2010 zu übernehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 16) MARKTORDNUNG UND VERORDNUNG FÜR<br />
ERLANGUNG EINES MARKTRECHTES FÜR ABHALTUNG<br />
FLOHMARKT PARKKAUF SOWIE SCHAFBAUERN- UND<br />
KUNSTHANDWERKSMARKT<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der bisher über Jahre hinweg abgehaltene<br />
Flohmarkt im Parkkauf aufgrund anonymer Anzeigen wegen behaupteter Missstände<br />
eingestellt wurde. Diese Einstellung des Flohmarktes im Parkkauf stieß bei der<br />
Bevölkerung Großteils auf Unverständnis und es wurde nunmehr eine<br />
Unterschriftenliste der betroffenen Nachbarn vorgelegt, worin sich diese mit der<br />
Abhaltung einverstanden erklären, sofern dieser nur einmal im Monat und zeitlich<br />
begrenzt von 07 Uhr bis 15 Uhr stattfindet.<br />
Die Marktordnung wurde bereits dem Amt der OÖ Landesregierung zur<br />
Verordnungsprüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 14.04.2010 wurde mitgeteilt, dass<br />
bei der vorgelegten Marktordnung Änderungen durchzuführen sind. Weiters wurde<br />
darauf hingewiesen, dass eine Verordnung zu erlassen ist, mit der das Marktrecht für<br />
den Flohmarkt sowie den Schafbauernmarkt verliehen bzw. erlangt wird.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass in der Marktordnung unter § 7<br />
Marktaufsicht der Name angeführt ist. Eine Verordnung ist eine Rechtsinstitution und<br />
es sollte daher kein konkreter Name angeführt werden.<br />
AL Schwendner erklärt, dass im Schreiben vom 14.04.2010 des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung mitgeteilt wurde, dass die Marktaufsicht konkret benannt werden soll.<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, dass demnach nur diese namentliche angeführte<br />
Person den Flohmarkt durchführen darf. Was ist wenn etwas mit Frau Lachner ist?<br />
Der Bürgermeister betont, dass er kein Problem hat, wenn die Marktaufsicht<br />
nicht namentlich angeführt ist, nur das Land möchte dies so. Wenn die Gemeinde die<br />
Marktaufsicht übernimmt, ist diese auch haftbar.<br />
Seite 38 von 60
Der Bürgermeister schlägt vor, beim Land noch einmal die entsprechende<br />
Rechtsauskunft einzuholen. Aber den Grundsatzbeschluss für die Verordnungen zu<br />
beschließen.<br />
GR Dr. Postlmayr wiederholt, dass die Person nur namentlich angeführt werden<br />
soll, wenn dies unbedingt erforderlich ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung) vom<br />
28.01.2010, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, die Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs (Marktordnung)<br />
vom 28.01.2010, wie folgt abzuändern:<br />
Auf Grund des § 293 Abs. 1 und 2 sowie § 337 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.<br />
Nr. 194 idgF. wird im Zusammenhalt mit §§ 40 Abs. 2 Z. 6 und 43 Abs. 1 der Oö.<br />
Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 idgF. verordnet:<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Die Marktordnung regelt den Marktverkehr folgender Märkte:<br />
a) den Flohmarkt Schalchen sowie<br />
b) den Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt<br />
im Gemeindegebiet Schalchen<br />
§ 2<br />
Marktort<br />
Der unter § 1 a) genannte Flohmarkt findet auf dem Gelände des Parkkaufes statt.<br />
Der unter § 1 b) genannte Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt findet auf dem<br />
Parkplatz hinter dem Amtsgebäude statt.<br />
§ 3<br />
Markttage und Marktzeiten<br />
a) Der unter § 1 a) genannte Flohmarkt findet monatlich jeweils Sonntags in der<br />
Zeit<br />
von 07.00 bis 14.00 Uhr auf dem Gelände des Parkkaufes statt.<br />
b) Der unter § 1 b) genannte Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt findet jährlich<br />
am Ostermontag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Parkplatz<br />
hinter dem Amtsgebäude statt.<br />
§ 4<br />
Gegenstände des Marktverkehrs<br />
(1) Auf dem Flohmarkt dürfen folgende Waren feilgehalten und verkauft werden:<br />
Gegenstände aller Art, außer Neuwaren.<br />
Seite 39 von 60
(2) Auf dem Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt dürfen folgende Waren<br />
feilgehalten und verkauft werden:<br />
alle Waren des Klein- und Kunsthandwerkes<br />
(3) Folgende Gegenstände sind jedenfalls vom Marktverkehr ausgeschlossen:<br />
a) Waffen, Munition, Sprengmittel, Feuerwerkskörper und Sexartikel sowie<br />
b) das Aufstellen von Spielautomaten bzw. der Verkauf von Waren im<br />
Wege von Glücks<br />
spielen<br />
§ 5<br />
Durchführung der jeweiligen Märkte<br />
Gem. § 289 GewO wird hiermit verordnet, dass mit der Durchführung des<br />
Flohmarktes Frau Lachner Renate, 5230 Mattighofen, Brauereistraße 7/2 betraut<br />
wird.<br />
Mit der Durchführung des Schafbauern- und Kunsthandwerksmarktes wird die<br />
Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel betraut.<br />
§ 6<br />
Vormerkung und Vergabe von Standplätzen<br />
Für den unter § 1 a) genannten Flohmarkt können sich die Marktbeschicker für die<br />
Vergabe eines Standplatzes bei Frau Lachner Renate, 5230 Mattighofen,<br />
Brauereistraße 7/2 vormerken lassen. Die Vormerkung und Vergabe erfolgt nach<br />
Maßgabe der vorhanden Standplätze und des Einlangens des Ansuchens.<br />
Für den unter § 1 b) genannten Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt können<br />
sich die Marktbeschicker für die Vergabe eines Standplatzes bei der<br />
Schafhaltervereinigung Inn- und Haus-ruckviertel, vormerken lassen. Die<br />
Vormerkung und Vergabe der Standplätze erfolgt nach Maßgabe der vorhanden<br />
Standplätze und des Einlangens des Ansuchens.<br />
§ 7<br />
Marktaufsicht<br />
Für den unter § 1 a) genannten Flohmarkt fungiert als Marktaufsicht Frau Lachner<br />
Renate,<br />
5230 Mattighofen, Brauereistraße 7/2.<br />
Für den unter § 1 b) genannten Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt fungiert<br />
als Marktaufsicht die Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel.<br />
Dem Marktaufsichtsorgangen obliegt es insbesondere:<br />
a) Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf den Märkten zu<br />
treffen.<br />
b) Verstöße gegen die Marktordnung sowie gegen sonstige beim Marktverkehr zu<br />
be-achtenden Vorschriften (Gewerbeordnung, Lebensmittelsicherheits- und<br />
Verbraucher-schutzgesetz, Naturschutzgesetz, Maß- und Eichgesetz,<br />
Tierschutzgesetz usw.) sind den zuständigen Behörden anzuzeigen.<br />
c) Streitigkeiten tunlichst beizulegen.<br />
d) Das festgelegte privatrechtliche Entgelt für den Standplatz bzw. sonstige<br />
Marktein-richtungen einzuheben.<br />
Seite 40 von 60
Die Marktbeschicker sind den Aufsichtsorganen gegenüber zur Ausweisleistung<br />
hinsichtlich Identität verpflichtet.<br />
Die Gewerbetreibenden haben beim Feilbieten und Verkauf der Waren die<br />
Verständigung über die Eintragung im Gewerberegister im Original mitzuführen und<br />
auf Verlangen den Marktaufsichtsorganen vorzuweisen.<br />
§ 8<br />
Marktbetrieb<br />
(1) Öffentliche Verkehrsflächen sind freizuhalten.<br />
(2) Waren, deren Verkauf an eine Gewerbeberechtigung gebunden sind, dürfen nur<br />
von Gewerbetreibenden mit einer diesbezüglichen Gewerbeberechtigung<br />
angeboten oder verkauft werden.<br />
(3) Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, haben die gewerblichen Marktbesucher<br />
jeweils<br />
eine Kopie der Anmeldung zur Gebietskrankenkasse mitzuführen und auf<br />
Verlangen eines befugten Organs ebenfalls vorzuweisen. Die Mitarbeiter<br />
haben sich dabei jedenfalls auszuweisen.<br />
(4) Waren dürfen nur von den bewilligten Standplätzen aus verkauft werden.<br />
(5) Auf den Märkten ist auf Reinlichkeit zu achten, insbesondere ist jede<br />
Verunreinigung des Marktstandplatzes zu vermeiden. Abfälle sind von den<br />
Marktfahrern in geeigneten Behältern, Fleisch- und Tierabfälle in geschlossen<br />
Gefäßen zu sammeln und wegzuschaffen, die Lebensmittel sind den<br />
hygienischen Erfordernissen des Lebensmittelsicherheits- und<br />
Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. Nr. 13/2006 entsprechend zu verpacken, zu<br />
lagern und gegen Verunreinigung zu schützen.<br />
(6) An jedem Verkaufsstand sind Vor- und Zuname und ständige Wohnanschrift<br />
des Mark-beziehers bzw. der Standorte des Gewerbes ersichtlich zu machen.<br />
Die Mindesthöhe der<br />
Standbedeckung und Schirme hat 2,20 Meter zu betragen. Die Reichweite über<br />
den Stand hinaus dürfen 0,50 Meter nicht überschreiten. Standbedeckungen<br />
und Schirme müssen sturmsicher befestigt sein.<br />
(7) Durch das Auslegen der Waren und Aufstellen von Kisten, Körben, Butten und<br />
Ähnlichen<br />
dürfen die Zugänge zu den Standplätzen und die Wege zwischen denselben<br />
sowie der allgemeine Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden.<br />
(8) Die Standplätze dürfen frühestens 1 Stunde vor Beginn der Marktzeit (§ 3)<br />
bezogen werden. Nach Ende der Marktzeit sind die Standplätze binnen einer<br />
Stunde zu räumen und zu reinigen.<br />
(9) Das vom Land Oberösterreich erstellte Merkblatt „Hygieneanforderung“ wird<br />
von Frau<br />
Lachner Renate für den Flohmarkt sowie vom Obmann bzw. von der Obfrau<br />
der Schaf-haltervereinigung Inn- und Hausruckviertel für den Schafbauern- und<br />
Handwerksmarkt den Standbetreibern zur Kenntnis gebracht und ist von diesen<br />
zu berücksichtigen.<br />
(10) Auf dem Markt hat sich jedermann so zu verhalten, dass Ruhe und<br />
Ordnung nicht gestört werden.<br />
(11) Es sind genügend und ausreichend ausgestattete sanitäre Anlagen,<br />
getrennt nach Ge- schlechtern, bereitzuhalten und laufend zu reinigen. Die WC<br />
Anlagen müssen mit Handwaschbecken, Fließwasser, Seifenspender,<br />
Einweghandtücher, Kleiderhaken und Abfalleimer ausgerüstet sein und<br />
Seite 41 von 60
entsprechend gewartet werden. Es müssen 4 Sitzzellen für Frauen, 2 Sitzzellen<br />
für Herren und 4 Pissoirstände vorhanden sein. Mindestens eine Klosettanlage<br />
ist so auszugestalten, dass sie für eine Benützung durch behinderte Menschen<br />
geeignet ist. Für das Personal sind sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl<br />
gesondert vorzusehen. Die WC Anlagen sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />
Insbesondere ist es verboten:<br />
a) Überlaut und aufdringlich die Waren anzubieten oder in schwebende<br />
Verkaufsverhandlungen durch Über- oder Unterbieten einzugreifen.<br />
b) Unverhältnismäßig laut zu musizieren oder lärmende Musikautomaten,<br />
Lautsprecher und dergleichen in Betrieb zu halten.<br />
c) Außerhalb des Standplatzes Kisten, Körbe oder andere Gegenstände<br />
unbefugt aufzu-stellen, zu lagern oder aufzuhängen.<br />
§ 9<br />
Untersagung der weiteren Ausübung der Markttätigkeit<br />
Aus wichtigen Gründen kann die weitere Ausübung der Markttätigkeit von der<br />
Gemeinde (den Marktaufsichtsorganen) untersagt werden.<br />
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:<br />
a) Verstöße gegen die Marktordnung,<br />
b) nicht fristgerechte Bezahlung des privatrechtlichen Entgelts bzw. der<br />
Marktgebühren,<br />
c) eigenmächtige Überlassung des zugewiesenen Standplatzes an einen anderen<br />
Marktbesucher,<br />
d) Nichtbefolgung einer Weisung der Marktaufsichtsorgane,<br />
e) Überschreitung der zugewiesenen Standplatzfläche,<br />
f) eigenmächtiges Benützen von leer stehenden Plätzen,<br />
g) Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Bestimmungen der<br />
Gewerbeordnung beim Marktbesucher<br />
§ 10<br />
Kostenbeiträge<br />
Für die Benützung der Markteinrichtungen sind von den Marktbesuchern<br />
privatrechtliche Entgelte zu entrichten.<br />
§ 11<br />
Strafbestimmungen<br />
Übertretungen von Bestimmungen dieser Marktordnung werden, soweit es sich um<br />
Maßnahmen in Durchführung der Gewerbeordnung handelt, nach den<br />
Bestimmungen der Gewerbeordnung bestraft.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag in Kraft.<br />
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Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag folgende Verordnung zur Erlangung<br />
eines Marktrechtes für die Abhaltung eines Flohmarktes sowie eines<br />
Schafbauern- und Kunsthandwerksmarktes zu beschließen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat in seiner Sitzung am 09.12.2010<br />
beschlossen, eine Verordnung zur Erlangung eines Marktrechtes für die<br />
Abhaltung eines Flohmarktes sowie eines Schafbauern- und<br />
Kunsthandwerksmarktes zu erlassen:<br />
Auf Grund der §§ 286 Abs. 1 und 289 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194.i.d.g.F.<br />
wird verordnet.<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Diese Verordnung bestimmt die Abhaltung eines Flohmarkte sowie eines<br />
Schafbauern- und Kunsthandwerksmarktes.<br />
§ 2<br />
Marktgebiet<br />
Der Flohmarkt wird auf dem Gelände des Parkkaufes abgehalten.<br />
Der Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt findet auf dem Parkplatz hinter dem<br />
Amtsgebäude statt.<br />
§3<br />
Markttermine<br />
Der Flohmarkt findet monatlich jeweils sonntags in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr<br />
auf dem Gelände des Parkkaufes statt.<br />
Der Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt findet jährlich am Ostermontag in der<br />
Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr auf dem Parkplatz hinter dem Amtsgebäude statt.<br />
§ 4<br />
Gegenstände des Marktverkehrs<br />
Auf dem Flohmarkt dürfen Gegenstände aller Art, außer Neuwaren feilgehalten und<br />
verkauft werden.<br />
Auf dem Schafbauern- und Kunsthandwerksmarkt dürfen alle Waren des Klein-<br />
und Kunsthandwerkes feilgehalten und verkauft werden.<br />
§ 5<br />
Durchführung der jeweiligen Märkte<br />
mit der Durchführung der jeweiligen Märkte können Dritte betraut werden.<br />
§ 7<br />
Marktverkehr – Regelung<br />
Alle weiteren Bestimmungen über die Regelung des Markverkehrs werden in der<br />
separat vom Gemeinderat erlassenen Marktordnung erfasst.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag in Kraft.<br />
Seite 43 von 60
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 17) ABA UND WVA; ANGEBOT VON HERRN ING. EGGER<br />
AUF ÜBERNAHME VON PLANUNGS- UND<br />
PROJEKTABWICKLUNGSARBEITEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass zwar die Errichtung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage abgeschlossen ist, es sind jedoch immer wieder<br />
Kanalnetzerweiterungen erforderlich. Ing. Tomenendal, Neuhofen an der Krems,<br />
welcher jahrelang mit der Bauaufsicht bei der Errichtung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage betraut war, ist nunmehr in Pension gegangen.<br />
Ing. Robert Egger, Nußdorf hat mit Schreiben vom 07.10.2010 angeboten in Zukunft<br />
die Agenden von Herrn Ing. Tomenendal übernehmen zu wollen. Ing. Egger ist seit<br />
2004 mit der Betreuung der Straßenbauvorhaben im Gemeindegebiet Schalchen<br />
beauftragt.<br />
Der Bürgermeister schlägt trotzdem vor, Herrn Ing. Tomenendal weiterhin mit<br />
den Arbeiten zu beauftragen, da dieser doch von Anfang an bei den Kanalbauarbeiten<br />
dabei war und das Gebiet von Schalchen entsprechend kennt. Wenn die Durchführung<br />
der Arbeiten durch Ing. Tomenendal nicht mehr möglich ist, sollen die Planungs- und<br />
Projektab-wicklungsarbeiten ausgeschrieben und eventuell an Ing. Egger übergeben<br />
werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Planungs-<br />
und Projektabwicklungsarbeiten für die Abwasserbeseitigungs- und<br />
Wasserversorgungsanlage weiterhin von Herrn Ing. Tomenendal, Neuhofen an<br />
der Krems, durchführen zu lassen und das vorliegenden Angebot vom 07.10.2010 von<br />
Herrn Ing. Egger abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister bittet Vizebürgermeister Mittermaier das Wort für TOP<br />
18) zu übernehmen und verlässt sodann den Sitzungssaal.<br />
PUNKT 18) VORANSCHLAG 2010; PRÜFUNGSBERICHT DER<br />
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />
Vizebgm. Mittermaier verliest vollinhaltlich den Prüfungsbericht der<br />
Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 29.09.2009, AZ: Gem40-5041-2010-<br />
Mf/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr 2010, welcher wie folgt lautet:<br />
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Ordentlicher Haushalt:<br />
Wirtschaftliche Situation:<br />
Der Voranschlag für das Finanzjahr 2010 der Gemeinde Schalchen wurde vom<br />
Gemeinderat in der Sitzung am 28. Jänner 2010 beraten und einstimmig mit einem<br />
Volumen von 5.455.600 im ordentlichen Haushalt ausgeglichen beschlossen.<br />
Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt:<br />
An den außerordentlichen Haushalt werden 470.400 Euro zugeführt. Davon<br />
stammen aus Kanalanschlussgebühren 23.300 Euro und an<br />
Verkehrsflächenbeiträgen 16.000 Euro. Die Zweckbindung dieser Gelder ist damit<br />
sichergestellt. Die Erträge aus den Aufschließungsbeiträgen nach dem<br />
Raumordnungsgesetz werden einer zweckgebundenen Rücklage (Unterabschnitt<br />
920) zugeführt.<br />
Investition:<br />
Eine überschlägige Zusammenstellung der Investitionen im ordentlichen Haushalt<br />
ergibt eine Summe von 84.700 Euro. Die größeren Investitionen entfallen auf die<br />
Hauptverwaltung, die Feuerwehren, den Gemeindestraßenbau (Gehweg) und die<br />
Wasserversorgung. Der Rest verteilt sich quer durch den Gemeindehaushalt in<br />
relativ kleinen Beträgen.<br />
Instandhaltungsmaßnahmen:<br />
Dem Sammelnachweis über den sonstigen Verwaltungs- und Betriebsaufwand ab<br />
Seite 73 der Drucksorte ist zu entnehmen, dass abgesehen von den<br />
Instandhaltungsmaßnahmen im Straßenbereich, keine überbordenden<br />
Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden.<br />
Freiwillige Ausgaben:<br />
Eine große Zusammenfassung der freiwilligen Ausgaben ergab eine Gesamtsumme<br />
von 69.700 Euro. Dies entspricht einer Kopfquote von rund 18 Euro pro Kopf der<br />
Bevölkerung. Damit überschreitet die Gemeinde Schalchen die vom Land<br />
vorgegebene Richtlinie. Insbesonders der relativ hohe Betrag im Bereich des<br />
Sportes (26.000 Euro) ist gegenüber den Förderungsmaßnahmen anderer<br />
Gemeinden auffällig.<br />
Rücklagen:<br />
Nicht zuletzt wegen der umsichtigen Budgetierung der vergangenen Jahre, verfügte<br />
die Gemeinde Schalchen zu Jahresbeginn über einen Rücklagenstand von 483.219<br />
Euro. Dieser wird durch Zugänge im Ausmaß von 89.500 Euro im Finanzjahr 2010<br />
erweitert. Durch eine geplante Entnahme für den außerordentlichen Haushalt in<br />
Höhe von 190.000 Euro verringert sich allerdings der Rücklagenstand zum Schluss<br />
des jahres auf 382.719 Euro. Dabei soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass es sich<br />
hierbei um eine Vermögensumschichtung handelt, weil die Gemeinde mit diesem<br />
Geld ein Grundstück ankauft.<br />
Fremdfinanzierungen:<br />
Der Schuldenstand zu Beginn des Finanzjahres beträgt 10,181.728 Euro. Diese<br />
Schulden sind allesamt auf Finanzierungen der Abwasserbeseitigungsanlage<br />
Seite 45 von 60
zurückzuführen. Im Finanzjahr 2010 stehen den Darlehensneuaufnahmen von<br />
108600 Euro, Tilgungen von 377.600 Euro gegenüber. Ein Zinsaufwand von<br />
199.000 Euro wird ebenfalls erwartet, wodurch sich eine Nettobelastung der<br />
Gemeinde von 576.600 Euro ergibt.<br />
Dienstpostenplan:<br />
Um die notwendige Verordnungsprüfung zu ermöglichen, sind noch<br />
Arbeitsplatzbeschreibungen für die Bediensteten Pichler Manuela, Mauberger<br />
Vanessa, Steinberger Dagmar, Salhofer Elisabeth und Neumayr Sabine<br />
vorzulegen.<br />
Personalaufwendungen:<br />
Die Gesamtpersonalkosten beziffern sich auf 902.900 Euro. Dazu kommen noch<br />
Pensionsaufwendungen von 111.000 Euro und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
von 1.500 Euro. Die für die Betrachtung der Genehmigungspflicht des<br />
Dienstpostenplanes in Frage kommende Belastung der ordentlichen Einnahmen<br />
ergibt sich eine Summe von 18,61 %. Die gesetzliche Grenze liegt bei 25 %. Zu<br />
dieser relativ – im Verhältnis zu anderen Gemeinden – niedrigen Quote ist<br />
anzumerken, dass die Gemeinde Schalchen über kein Hauptschulpersonal verfügt,<br />
sondern hierfür Gastschulbeiträge, die eben nicht zu den Personalkosten zählen,<br />
aufbringen muss.<br />
Öffentliche Einrichtungen – Gebührenhaushalt:<br />
Die von der Landesregierung vorgegebenen Mindestsätze für Wasser- und<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen werden von der Gemeinde Schalchen beachtet.<br />
Schalchen betreibt einen gemeindeeigenen Kindergarten. Den Aufwendungen von<br />
191.300 Euro stehen Ausgaben von 363.900 Euro gegenüber. Aus dem Budget<br />
sind 172.600 Euro als Unterstützung aufzubringen. Im Bereich der<br />
Einsegnungshalle und des Urnenhaines stehen den Einnahmen von 9.800 Euro<br />
24.600 Euro gegenüber. Auch wenn man die im Jahr 2010 vorgesehenen<br />
Sonderanlagen von 5.000 Euro abzieht, ergibt sich noch ein deutliches Minus. Hier<br />
erscheint eine Überarbeitung der Tarife notwendig zu werden.<br />
Der Fuhrpark schließt nicht ausgeglichen. Hier wird daher im Bereich der<br />
Umverteilung der Kosten auf die übrigen Verwaltungsabschnitte im Zuge des<br />
Nachtragsvoranschlages nach zu justieren sein.<br />
Bei der Wasserversorgung besteht ein Einnahmeüberhang von 58.500 Euro, bei<br />
der Abwasserbeseitigung ein Soll von 293.300 Euro. Zur maastrichschonenden<br />
Darstellung wird eine Abschöpfung (Gewinnentnahme) von der Gruppe 8 in die<br />
Gruppe 9 zu erfolgen haben. Der Gesamthaushalt wird deshalb nicht beeinträchtigt.<br />
Auch die Abfallbeseitigung schließt mit einem geringfügigen Überhang von 26.300<br />
Euro.<br />
Aus dem Betrieb der Wohn- und Geschäftsgebäude wird ein Überschuss von<br />
20.500 Euro erwirtschaftet.<br />
Feuerwehrwesen:<br />
Seite 46 von 60
Die Ausgaben für die freiwillige Feuerwehr im ordentlichen Haushalt belaufen sich<br />
auf 54.700 Euro. Wenn man diesen Betrag um die Neuanschaffungen in Höhe von<br />
10.900 Euro und die Einnahmeerlöse von 4.300 Euro bereinigt, ergibt sich,<br />
umgelegt auf die Bevölkerungszahl, ein pro Kopfaufwand von 10,2 Euro. Damit liegt<br />
die Gemeinde Schalchen unter dem Bezirksdurchschnitt.<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Im außerordentlichen Haushalt sind Ausgaben von 1.500.000 Euro geplant. Zieht<br />
man davon die nur finanztechnisch wirkenden Ausgaben ab, so bleiben tatsächlich<br />
Aufwendungen für Investitionen von 1.055.600 Euro. Dies ist im Vergleich zu<br />
anderen Gemeinden des Verwaltungsbezirkes ein sehr stattlicher Betrag.<br />
Mittelfristiger Finanzplan:<br />
Gleichzeitig mit der Beschlussfassung des Gemeindevoranschlages wurde auch<br />
der mittelfristige Finanzplan für die Periode 2010 – 2013 beschlossen. Während<br />
sich im Finanzjahr 2010 doch eine freie Finanzspitze von 122.500 Euro errechnet,<br />
sind für die Folgejahre Minusbeträge verzeichnet. Bei Aufzählung von der<br />
Gemeinde geplanten Investitionen und für den Fall, dass die allgemeine<br />
Finanzsituation weiterhin so angespannt bleibt, wird es bei der Gestaltung der<br />
künftigen Budgets äußerst eng werden.<br />
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit:<br />
Der Gemeindevoranschlag wurde mit deutlicher Verspätung am 28. Jänner<br />
beschlossen. In Hinkunft sollte eine an die gesetzlichen Vorgaben heranreichende<br />
Frist ins Auge gefasst werden.<br />
Die Teilabschnitte 2321, 2631 und 8202 sind ohne Ansatzüberschrift im<br />
Voranschlag aufgenommen. Dies sollte in Hinkunft vermieden werden.<br />
Die Aufteilung der Aufwendungen für die einzelnen Bauabschnitte im ordentlichen<br />
Haushalt erscheint uns nicht unbedingt notwendig. Hier könnte auch der gesamte<br />
Unterabschnitt (851) zusammengefasst werden.<br />
Schlussbemerkung:<br />
Der Voranschlag 2010 der Gemeinde Schalchen wird unter Hinweis auf die<br />
angeführten Feststellungen zur Kenntnis genommen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt Vizebgm. Mittermaier den Antrag, den<br />
vollinhaltlich verlesenen Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn<br />
vom 29.09.2010, GZ: Gem40-5041-2010-Mf/Bai zum Voranschlag für das Finanzjahr<br />
2010, zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister betritt wieder den Sitzungssaal. Vizebürgermeister Mittermaier<br />
übergibt sodann das Wort an den Bürgermeister.<br />
Seite 47 von 60
PUNKT 19) KASSENGEBARUNG; PRÜFUNGSBERICHT DER<br />
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VOM 21.09.2010<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass am 16.09.2010 die Kassengebarung der<br />
Gemeinde Schalchen durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau stattgefunden aht.<br />
Der Prüfbericht der BH Braunau, GZ: Gem60-441-2010-Ti/Bai ist nunmehr am<br />
21.09.2010 eingelangt und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Der<br />
Bürgermeister bittet dazu den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />
GR Roman Breckner verliest den Prüfbericht, in welchem mitgeteilt wird, dass<br />
die vorhandenen Bestände in der Gemeindebuchhaltung mit den Kontoauszügen der<br />
Geldinstitute überein stimmen und keine Feststellungen zu treffen waren.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht GZ: Gem60-441-2010-Ti/Bai der<br />
Bezirkshauptmannschaft Braunau, eingelangt am 21.09.2010 zur Kenntnis zu<br />
nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 20) PRÜFUNGSAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER<br />
KASSENPRÜFUNG AM 14.09.2010<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen<br />
Bericht.<br />
GR Roman Breckner berichtet über die Kassenprüfung am 14.09.2010 wie folgt:<br />
Tagesordnungspunkte waren:<br />
Top 1) Kassenprüfung<br />
Keine besonderen Vorkommnisse<br />
Top 2) Überprüfung der nachträglich ersteilten Kanalanschlüsse<br />
Schmidingersiedlung:<br />
Aufgrund der aufgetretenen Differenzen bei der GR-Sitzung vom 24.06.2010, wurde<br />
wie vom BGM vorgeschlagen mit Herrn Hofrat Dr. Wabnig Kontakt aufgenommen.<br />
Herr Wabnig erklärte, dass sehr wohl ein Gespräch mit Herrn Ing. Tomenendal<br />
stattgefunden hat und die Problematik des Kanalanschlusses in den bestehenden<br />
Kanal in der Schmidingersiedlung besprochen wurde. Im Prinzip wäre ein<br />
Anschluss jederzeit möglich gewesen (gem. § 12 in Verbindung mit § 14 des<br />
Abwasserentsorgungsgesetzes) aber aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen wurde<br />
ein neuer Stichkanal für sinnvoller gefunden. (Anschlussmöglichkeit der nördlichen<br />
Parzelle) Eine Überprüfung der Kosten erfolgt nach Vorliegen der geprüften<br />
Schlussrechnung.<br />
Dirnsteiner, Brunnbachstraße:<br />
In den Unterlagen konnte kein genauer Abrechnungsmodus gefunden werden<br />
(Eigenanteil Dirnsteiner). Wie erfolgt die Verrechnung?<br />
Abrechnung wird für eine spätere Ausschusssitzung (Prüfung) in Evidenz gehalten:<br />
Seite 48 von 60
Top 3) Mietvertrag Vervielfältiger:<br />
Obwohl in der letzten Prüfungsausschusssitzung eine unverzügliche Abänderung<br />
des Vertrages gefordert wurde bzw. dass ein Vergleichsangebot einer Druckerein<br />
eingeholt werden solle, konnte vom Kassenleiter keine Auskunft erteilt werden ob<br />
dies bereits geschehen ist.<br />
Lt. der letzten Rico-Rechnung Nr. 5206815 v. 16.07.2010 ist keine Änderung der<br />
Abrechnungskosten ersichtlich. Der Prüfungsausschuss empfiehlt dem<br />
Gemeinderat Herrn BGM zu beauftragen, dass eine Änderung des Servicevertrages<br />
unverzüglich erfolgen solle.<br />
Top 4) Einsicht Vorstandsprotokolle (laufende Funktionsperiode)<br />
In den unten angeführten Vorstandsprotokollen wurde von den Mitgliedern des<br />
Prüfungsausschusses eingesehen.<br />
Lfd.Nr. 5/2009 v. 07.12.2009<br />
Lfd.Nr. 1/2010 v. 02.03.2010<br />
Lfd.Nr. 2 /2010 v. 22.06.2010<br />
Einer genaueren Kontrolle wurde Top 6 der GV-Sitzung vom 02.03.2010 (Lfd.Nr. 2)<br />
– Erteilung des Zusatzauftrages für Anschluss der Parzellen 532/2 bis 532/14 –<br />
Schmidingersiedlung (siehe hierzu auch Top 2 des Sitzungsprotokolls) unterzogen.<br />
Top 5) Allfälliges<br />
Der Prüfungsausschuss regt an, generell Aktenvermerke von stattfindenden<br />
Besprechungen bzw. Telefonaten anzulegen und den entsprechenden Akten<br />
beizuschließen, um gewisse Entscheidungen nachvollziehen zu können.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht<br />
über die Kassenprüfung am 14.09.2010 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
PUNKT 21) RADWEG FURTH; ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG<br />
DER AUFLASSUNG VON TEIL 4 AUS PARZELLE 996/2, KG.<br />
FURTH UND ZUSCHREIBUNG ZU GRUND-STÜCK 707/3, EZ.<br />
175, KG. FURTH, KROTZER ROBERT UND MARIA, AU 1<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
23.09.2010, TOP 10) die Einleitung des Verfahrens zur Auflassung von Teilen des<br />
öffentlichen Straßengutes des Radweges Furth beschlossen hat. Einwendungen<br />
wurden innerhalb der dafür bestimmten Frist nicht eingebracht.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachstehende<br />
Verordnung zu beschließen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
über die Auflassung einer öffentlichen Straßenfläche<br />
Seite 49 von 60
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat am 09.12.2010, TOP 21) gemäß §<br />
11 (3) OÖ Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ (2) Z 4 und 43<br />
(1) der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der laut vorliegenden Teilungsplan von Geometer DI Horst Witte & Partner vom<br />
15.10.20909, GZ. 11090/09 aus Grundstück 996/2, KG. 40107 Furth neugebildete Teil<br />
„4“ im Ausmaß von 359 m² wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil er wegen<br />
mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage der aufgelassenen Straßenteile ist aus dem jeweiligen Lageplan im<br />
Maßstab 1:500 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während den Amtsstunden von<br />
jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch<br />
vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 (1) 1 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990,<br />
durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 22) AUFFANGSTRASSE; ENDGÜLTIGE<br />
BESCHLUSSFAQSSUNG DER AUFLASSUNG TEIL 3 AUS<br />
1607/1, KG. SCHALCHEN UND ZUSCHREIBUNG ZU<br />
GRUNDSTÜCK 981, KG. SCHALCHEN, FRIEDRICH UND<br />
BARBARA SCHACHNER, SOWIE AUFLASSUNG TEIL 12 AUS<br />
PARZELLE 1608, KG. SCHALCHEN UND ZUSCHREIBUNG<br />
ZU GRUNDSTÜCK 990, EZ. 1103, KG. SCHALCHEN,<br />
MARKUS UND GUDRUN FAUGEL<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
23.09.2010, TOP 11) die Einleitung des Verfahrens zur Auflassung von Teilen des<br />
öffentlichen Straßengutes der Auffangstraße beschlossen hat. Einwendungen wurden<br />
innerhalb der dafür bestimmten Frist nicht eingebracht.<br />
BESCHLUSS:<br />
Seite 50 von 60
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachstehende<br />
Verordnung zu beschließen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
über die Auflassung einer öffentlichen Straßenfläche<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen hat am 09.12.2010, TOP 22) gemäß §<br />
11 (3) OÖ Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ (2) Z 4 und 43<br />
(1) der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die laut vorliegenden Teilungsplan von Geometer DI Horst Witte & Partner vom<br />
21.06.2009, GZ. 11089/09 neugebildeten Teile und zwar:<br />
- aus Parzelle 1607/1, KG. 40130 Schalchen:<br />
a) Teil „3“ im Ausmaß von 31 m² und<br />
- aus Parzelle 1608, KG. 40130 Schalchen:<br />
b) Teil „12“ im Ausmaß von 3 m²<br />
werden als öffentliche Straße aufgelassen, weil es wegen mangelnder<br />
Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
- aus Parzelle 1608, KG. 40130 Schalchen:<br />
c) Teil „11“ im Ausmaß von 14 m², wird nicht aufgelassen, sondern vom<br />
Grundstück 1608 abgeschrieben und der öffentlichen Parzelle 1607/1<br />
zugeschrieben.<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage der aufgelassenen Straßenteile ist aus dem jeweiligen Lageplan im<br />
Maßstab 1:500 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während den Amtsstunden von<br />
jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch<br />
vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 (1) 1 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990,<br />
durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Seite 51 von 60
PUNKT 23) NACHMITTAGSBETREUUNG FÜR<br />
VOLKSSCHÜLER/INNEN; JANINE AMMERBAUER –<br />
EINREIHUNG IN EINE HÖHERWERTIGE<br />
FUNKTIONSLAUFBAHN - DIENSTPOSTENPLANÄNDERUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
25.03.2010, TOP 10) die Umstellung der bisherigen alterserweiterten Gruppe im<br />
Kindergarten auf Nachmittagsbetreuung in der Volksschule beschlossen hat. Frau<br />
Janine Ammerbauer hat mit Schulbeginn die Nachmittagsbetreuung für Volksschüler<br />
in der Volksschule Schalchen übernommen hat. Beim Amt der OÖ Landesregierung<br />
wurde ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens betreffend der Einreihung der<br />
Nachmittagsbetreuung in der Volksschule im Rahmen einer Einzelbewertung gestellt.<br />
Mit Schreiben vom 30.08.2010, GZ: IKD(Gem)-210038/14-2010-Ki wurde vom Land<br />
mitgeteilt, dass für Bedienstete, die zumindest eine Ausbildung als Erzieher (oder eine<br />
höher qualifizierte Ausbildung im erzieherischen bzw. pädagogischen Bereich)<br />
nachweisen können, eine Zuordnung in der höherwertigen Funktionslaufbahn GD 17<br />
möglich ist.<br />
Frau Ammerbauer ist derzeit in Funktionslaufbahn GD 21 eingestuft. Der<br />
Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 Frau Janine Ammerbauer<br />
aufgrund ihrer Ausbildung als Pädagogin für Hauptschulen sowie der<br />
Arbeitsplatzbeschreibung eine Einstufung in die höherwertige Funktionslaufbahn GD<br />
17 einstimmig beschlossen.<br />
Der Bürgermeister betont, dass er anfangs davon ausgegangen sei, dass mit<br />
einer höherwertigen Einstufung eine Gehaltserhöhung von rund € 250,-- pro Monat<br />
verbunden ist. Tatsache ist jedoch, dass das Gehalt von Frau Ammerbauer derzeit €<br />
964,37 brutto beträgt. Nach der Einreihung in die höherwertige GD 17 würde ihr<br />
Gehalt € 1.034,09 brutto betragen. Eine solche Gehaltserhöhung sei in Hinblick auf<br />
ihre Ausbildung und die in der Arbeitsplatzbeschreibung gestellten Anforderungen<br />
vertretbar bzw. müsse es der Gemeinde wert sein, die Nachmittagsbetreuung von<br />
einer qualifizierten Fachkraft vornehmen zu lassen.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob sich die Einstufung nunmehr auf die<br />
Ausbildung oder auf die Tätigkeit von Frau Ammerbauer bezieht?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Einstufung aufgrund der Ausbildung<br />
und der Arbeitsplatzbeschreibung erfolgt.<br />
GR Ing. Österbauer betont, dass es nicht richtig ist, dass<br />
Personalangelegenheiten bzw. die Bekanntgabe von Gehältern öffentlich im<br />
Gemeinderat behandelt werden. Dies ist Sache des Gemeindevorstandes.<br />
AL Schwendner weist darauf hin, dies sei nicht möglich.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, ob diese Berechnung jetzt stimmt?<br />
Der Bürgermeister bejaht diese Frage und stellt den Antrag, den<br />
Dienstpostenplan wie folgt zu ändern:<br />
DIENSTPOSTENPLAN 2010<br />
Seite 52 von 60
der Gemeinde Schalchen<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
1 B II – VI (GD 10) Amtsleiter Schwendner Karl<br />
1 B II – V/N1(GD 14) Bausachbearbeiter Mühlbacher Manfred<br />
1 C I – V(GD 17) Kassenführer Mitterbauer Klaus<br />
1 C I – IV(GD 18) Allgemeine Verwaltung Schanda Anita (50 %)<br />
1 VB I/c(GD 17) Buchhaltung Moser Gabriele (89,38%)<br />
1 VB I/d(GD 18) Buchhaltung Pichler Manuela (65%)<br />
1 VB I/d (GD 19) Standesamt Schlager Andrea (50%)<br />
1 VB I/d(GD 20) Allgemeine Verwaltung Zeintl Johanna<br />
1 VB I/e(GD 21) Bauamt Mauberger Vanessa<br />
Kindergarten<br />
1 VB IL/l2b1 Kindergartenleitung Minichshofer Roswitha<br />
1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Sinzinger Eva<br />
1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Gamperer Margot (76,25 %)<br />
1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Feldbacher Judith (76,25)<br />
1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Prancl Cornelia (85 %)<br />
1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Zauner Maria (98,13 %)<br />
1 VB IL/l2b1 Pädagogin leer – (2. Nachm.Betr.KG)<br />
1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Salhofer Elisabeth (65%)<br />
1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Hofmann Bettina (78,13%)<br />
1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Steinberger Dagmar (37,50 %)<br />
1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Färberböck Michaela (37,5 %)<br />
1 VB II/p5(GD 25) Reinigungskraft Haidinger<br />
Maria (57,5%)<br />
1 VB II/p5(GD 25) Reinigungskraft Salhofer<br />
Elisabeth ( 30 %)<br />
Schulische Nachmittagsbetreuung<br />
1 GD 17 – Einzelbewertung<br />
Schulische Nachmittagsbetr. Ammerbauer Janine (52,5<br />
%)<br />
Schülerausspeisung<br />
1 VB II/p4(GD 21) Köchin Reindl Christine<br />
(82,5 %)<br />
Bauhof<br />
1 VB II/p2(GD 18) Bauhofleiter Strasser Helmut<br />
1 VB II/p2(GD 19) Wasserwart Daxecker Johann<br />
1 VB II/p2(GD 19) Bauhof Mitterbauer Josef<br />
1 VB II/p3(GD 19) Bauhof Maier Hermann<br />
1 VB II/p4(GD 23) Bauhof Pötzelsberger<br />
Herbert<br />
1 VB II/p4(GD 19) Gärtnerin Neumayr Sabine<br />
1 VB II/p5(GD25) Reinigungskraft Maislinger<br />
Christa (37,5 %)<br />
Seite 53 von 60
Der Bürgermeister erklärt ergänzend, dass der bisherige Dienstposten von Frau<br />
Ammerbauer 1 VB IL/12b1 durch den neuen Dienstposten GD 17 ersetzt werden soll.<br />
Auf den bisherigen Dienstposten 1 VB IL/12b1 kann verzichtet werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Änderung des vorliegenden Dienstpostenplanes zu beschließen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER, Friedrich SPERL,<br />
Friedrich MAIER, MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna<br />
STIMMENTHALTUNG:<br />
SPÖ-Fraktion: Michael ÖSTERBAUER<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 24 JA<br />
Stimmen gegen 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />
PUNKT 24) RADWEG FURTH; VERMESSUNGSPLAN GZ. 11090/09<br />
VOM 15.10.2009; ZUERKENNUNG DER GRUNDEINLÖSEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass für die Errichtung des Radweges Furth am<br />
22.03.2007 die Grundeinlöseverhandlung stattfand. In den von den betroffenen<br />
Grundeigentümern abgegebenen Erklärungen vom Februar 2008, haben sich diese<br />
bereit erklärt, den benötigten Grund um € 3,-- pro m² in das öffentliche Gut zu<br />
übertragen.<br />
Die Höhe der Auszahlung erfolgt nach den, dem Vermessungsplan des<br />
Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Witte, Salzburg vom 15.10.2009, GZ<br />
11090/09, Gegenüber-stellungen und zwar:<br />
SIEBERER Karl u.<br />
Heidemarie<br />
644 m² x 3,-- = 1.932,-- €<br />
SENGTHALER Anna 32 m² x 3,-- = 96,-- €<br />
Weiters berichtet der Bürgermeister, von den Grundeigentümern Josef u.<br />
Forthuber, Johann Priemaier sowie Robert und Maria Krotzer ergibt sich ein Guthaben<br />
an Grundflächen für die Gemeinde.<br />
Seite 54 von 60
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, für die<br />
Errichtung des Radweges Furth den Grundeigentümern Karl und Heidemarie Sieberer<br />
sowie Anna Sengthaler die Grundeinlöse von € 3,-- pro Quadratmeter<br />
zuzuerkennen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 25) B 147, UMFAHRUNG MATTIGHOFEN-MUNDERFING;<br />
ANTRAG DER SPÖ AUF ÜBERPRÜFUNG DES PROJEKTES<br />
IN BEZUG AUF WIRTSCHAFTLICHKEIT, SPARSAMKEIT<br />
UND ZWECKMÄSSIGKEIT AUF GRUNDLAGE DER RECHTS-<br />
UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT IM SINNE EINER<br />
NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die SPÖ Schalchen folgenden Antrag gemäß<br />
46/2 OÖ Gemeindeordnung eingebracht hat und zwar:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schalchen möge beschließen:<br />
Das PROJEKT B 147 NEU BRAUNAUER STRASSE<br />
UMFAHRUNG MATTIGHOFEN – MUNDERFING – JEGING<br />
Beauftragt durch die OÖ Landesregierung, steht im Widerspruch zu den eigenen<br />
grundsätzlichsten Anforderungen. Daher muss eine Überprüfung nach Wirtschaftlichkeit,<br />
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der staatlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft<br />
auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit im Sinne einer<br />
nachhaltigen Entwicklung durchgeführt werden.<br />
Begründung:<br />
Völlig widersprüchliche Informationen, von einer Ortsumfahrung für die<br />
Verkehrsverlagerung des Durchzugsverkehrs vom Ortskern einer ruralen Kommune über<br />
die Verkettung von Ortsumfahrungen im Mattigtal bis zur Ausgestaltung eines Korridors<br />
zwischen Nord-Süd und Ost-West laufenden Autobahnen, die unmittelbar zu<br />
internationalen Transitlawine führen wird, werden von den unterschiedlichen Akteuren:<br />
Land OÖ, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinden, Wirtschaftskammer, Bürgerinitiativen,<br />
kommuniziert.<br />
Die Bevölkerung des Mattigtales ist völlig verunsichert. Bezirkshauptmannschaft und<br />
Gerichte werden seitens der Stadtgemeinde Mattighofen befasst, gegen Bürgerinitiativen<br />
und Privatpersonen vorzugehen. Damit ist eine weitere Vorstufe zur Eskalation<br />
eingeleitet. Niemand will eine Situation wie in Wackersdorf oder Stuttgart.<br />
Es werden sämtliche verkehrstechnischen Alternativen – Bahnstrecke, Bahnunterführung,<br />
umfassendes regionales Verkehrskonzept unter Einbeziehung sämtlicher Verkehrsträger,<br />
strategischer Umweltplanung/Umweltprüfung in den betroffenen Gemeinden – durch die<br />
OÖ Landesregierung scheinbar nicht einmal in Betracht gezogen.<br />
Vorrangig müssen sämtliche umsetzbaren Alternativen bis zur gleichberechtigten<br />
Evaluierung aufgenommen werden und sind wesentlicher gleichberechtigter Lösungs-<br />
Bestandsteil einer zukünftigen nachhaltigen Verkehrslösung.<br />
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Es müssen sämtliche aktuellen vorliegenden Straßen-Pläne, die nach unbestätigten<br />
Aussagen der zuständigen Beamten des Landes OÖ zu 98 % fertig sind, veröffentlicht<br />
werden, die eine Grundlage für die Partizipation an der Detailplanung ermöglichen könnte.<br />
Die Detailplanung B 147 NEU muss Bestandteil der gegenständlichen Überprüfung sein<br />
und ist bis zur Vorlage des Endberichtes der Prüfung auszusetzen.<br />
B 147 Neu Trassenführung; Abzweigung vom Bestand der B 147 auf Höhe der Firma Mercedes Gerner<br />
(Kreisverkehr), ausschwenken nach Osten, Querung des Schwemmbaches, Anbindung der L 503<br />
Oberinnviertler Straße und Führung parallel zur PBB Strecke über landwirtschaftliche Nutzflächen,<br />
Überführung der Bahnstrecke auf Höhe Stallhofen und Anbindung an den Bestand nördlich von<br />
Munderfing bei km 13,7. Daran schließt in Richtung Süden die Umfahrung von Munderfing im Westen<br />
bis km 11,150.<br />
Ergänzt wird die Umfahrung von Mattighofen und Munderfing mit einer Verbindung zur L505 Mattseer<br />
Straße. Dazu wird die bestehende Gemeindestraße von Munderfing nach Jeging auf 900 m Richtung<br />
Westen ausgebaut, als Umfahrung Jeging weitergeführt und im Bereich von Schweiber in den Bestand<br />
der L505 eingebunden. (Quelle: Homepage Landesrat Hiesl)<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, ob die Gemeinde bereits eine<br />
Stellungnahme zu der in der GR-Sitzung am 24.06.2010, TOP 23 beschlossenen<br />
Einleitung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) erhalten hat.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Stellungnahme am 15.10.2010<br />
eingelangt ist.<br />
GR Roman Breckner schlägt vor, bevor weitere Beschlüsse gefasst werden,<br />
solle man die Besprechung mit Hofrat DI Meindl abwarten, welche morgen stattfindet.<br />
Der Bürgermeister betont, dass er sich dies nicht vorstellen kann. Es spricht ja<br />
nichts dagegen, beim Land die Wirtschaftlichkeit etc. dieses Projektes zu hinterfragen.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, ob es begründeten Verdacht gäbe, dass eine<br />
Prüfung der Wirtschaftlichkeit etc. nicht erfolgt ist.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass zum Beispiel Umfahrung Lambach nur 27<br />
bis 32 % Entlastung bringt und daher nicht wirtschaftlich ist. Eine Umfahrung ist erst<br />
ab 70 % Entlastung wirtschaftlich und dies muss vom Land beantwortet werden.<br />
wird.<br />
GR Ing. Sperl fragt, ob diese Begründung dem Antrag an das Land mitgereicht<br />
Der Bürgermeister antwortet, man wird mit dem Land Kontakt aufnehmen,<br />
indem morgen HR DI Meindl die Gemeinde Schalchen über den aktuellen<br />
Planungsstand informiert und der vorliegende Antrag wird bei der Landesregierung<br />
eingebracht.<br />
GR Wintersteller stellt die Frage, ob die anfallenden Kosten für Gutachter etc.<br />
die Gemeinde oder das Land zu tragen hat.<br />
hat.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Gemeinde diese Kosten nicht zu tragen<br />
GR Höflmaier weist darauf hin, dass man in einer Ausgabe der Neuen Warte<br />
lesen konnte, dass diese Aktionen ohnehin für den „Hugo“ seien. Es stellt sich daher<br />
für ihn Frage, ob dies auch bei diesem vorliegenden Antrag sei.<br />
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Der Bürgermeister betont, es muss versucht werden alles Menschenmögliche<br />
zu machen. Wenn die Umfahrung nicht gebaut wird, kann man sagen gut dass alles<br />
gemacht wurde. Wenn diese trotzdem gebaut wird, kann gesagt werden, man hat alles<br />
versucht und es haben sich viele Initiativen wie die NO, verschiedene Institutionen und<br />
Grundeigentümer dagegen gewehrt.<br />
GR Ing. Österbauer bemerkt, die Gemeinde hat das Recht auf diese<br />
Einschaltung und es soll der Antrag an das Land bzw. Bund übermittelt werden.<br />
GV Steinberger stimmt dem zu und erklärt, dass dieser Antrag auf alle Fälle<br />
eingereicht werden soll.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass man damit vielleicht das Land aus der Reserve<br />
locken kann.<br />
Nach kurzer Diskussion, ob der Antrag nun bei der Landesregierung oder<br />
Bundesrechenhof einzureichen ist, erklärt der Bürgermeister, den Antrag im Vorfeld<br />
beim Land OÖ und dann beim Bundesrechnungshof einzureichen.<br />
GV Hummel weist darauf hin, dass durch die Einreichung des Antrages der<br />
Strategischen Umweltprüfung (SUP) auch nichts herausgekommen und vom Land<br />
lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Dieser vorliegende Antrag ist wiederum nicht<br />
viel etwas anderes.<br />
Der Bürgermeister stellt die Frage in den Raum, ob die anwesenden GR-<br />
Mitglieder nun gegen die Umfahrung sind oder nicht und betont, es müssen alle<br />
Möglichkeiten ausgeschöpft werden.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, es ist das Geschick der Vorgangsweise wichtig.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, den vorliegenden Antrag der SPÖ Schalchen, das Projekt Umfahrung<br />
Mattighofen durch das Land OÖ auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und<br />
Zweckmäßigkeit der staatlichen Verwaltung überprüfen zu lassen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER,<br />
Hermann STOCKER, Franz PROBST, Michael ÖSTERBAUER, Andreas<br />
STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER,<br />
Gerlinde BRECKNER<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Friedrich SPERL, Friedrich MAIER,<br />
MÜHLBACHER-KARRER Johann, SCHÖNBERGER Anna<br />
STIMMENTHALTUNG:<br />
ÖVP-Fraktion: Josef HÖFLMAIER,<br />
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Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 24 JA<br />
Stimmen gegen 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />
PUNKT 26) ALLFÄLLIGES<br />
a) Vervielfältiger Ricoh:<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, ob bezüglich Vervielfältiger Ricoh bereits<br />
etwas herausgekommen ist.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass nicht die Farbkopien sondern die s/w Kopien<br />
teurer kommen. Es hat bereits ein Gespräch mit dem Vertreter der Firma Ricoh<br />
gegeben und man darf nicht vergessen, dass in den anfallenden Kosten auch die<br />
Miete und Toner enthalten sind.<br />
GR Ing. Sperl weist darauf hin, dass er jederzeit die bereits erwähnten Daten<br />
liefern kann, wonach Angebote vorliegen, wo die Kosten 1,5 Cent inklusive<br />
Abschreibung betragen. Die derzeitigen 15 Cent sind ein Wahnsinn.<br />
Der Bürgermeister weist GR Sperl darauf hin, er solle vorbeikommen und ihm<br />
dies zeigen.<br />
b) Oberflächenwasser Holzleiten:<br />
GR Roman Breckner weist darauf hin, man solle sich das Oberflächenwasser in<br />
Holzleiten ansehen. Beim Hause Daxecker wurde nun auch noch eine Mauer<br />
errichtet. Die Bewirtschaftung dieser Flächen durch die Landwirte ist durch die<br />
stehenden Oberflächen-wässer natürlich auch nur erschwert möglich.<br />
c) Straßenbauprogramm 2010:<br />
GR Höflmaier stellt die Frage, ob die Firma Strabag alle geplanten Straßen fertig<br />
stellen konnte.<br />
Der Bürgermeister bejaht dies.<br />
d) Straßensanierung Fa. Porr:<br />
GR Höflmaier stellt die Frage, ob die Fa. Porr, wie beim Lokalaugenschein am<br />
10.09.2010 besprochen, ein Budget zur Straßensanierung hinzugibt.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass Teilrechnungen da sind und man sich hier<br />
noch einmal zusammensitzen muss.<br />
e) Schaukasten Ärztehaus:<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, ob auch die FPÖ-Fraktion einen<br />
Schaukasten vor dem Ärztehaus aufstellen darf.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die FPÖ-Fraktion hierfür nur einen Antrag<br />
einbringen muss, wie die SPÖ auch.<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die<br />
letzte Sitzung vom 23.09.2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20 Uhr 50.<br />
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />
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(Gemeinderat)<br />
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(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />
Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
am 28.01.2010 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />
Schalchen, am 28.01.2010 Der Vorsitzende:<br />
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Stefan Fuchs<br />
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