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Deckblatt Satzung - Posaunenwerk in der Ev. Kirche von Westfalen

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3. Gewählte Personen können vom Posaunenrat abberufen werden. Dazu<br />

bedarf es e<strong>in</strong>er Dreiviertel-Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten.<br />

E<strong>in</strong>e beabsichtigte Abberufung muss <strong>in</strong> jedem Fall <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>berufung angekündigt werden.<br />

4. Das Nähere regelt e<strong>in</strong>e vom Posaunenrat beschlossene Geschäfts- und<br />

Wahlordnung. Diese kann für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

<strong>von</strong> § 12, Abs. 2 abweichen.<br />

§ 13 Der Vorstand<br />

1. Dem Vorstand gehören an:<br />

a. Der/Die Vorsitzende, <strong>der</strong>/die stellvertretende Vorsitzende, <strong>der</strong> Schatzmeister<br />

o<strong>der</strong> die Schatzmeister<strong>in</strong>.<br />

Sie bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der/Die Vorsitzende o<strong>der</strong><br />

stellvertretende Vorsitzende bekleidet das Amt des Leitenden Obmanns/<strong>der</strong><br />

Leitenden Obfrau.<br />

b. Die Vorsitzenden <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

c. Der/Die Vorsitzende <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Posaunenwart<strong>in</strong>nen<br />

und Posaunenwarte im EPiD e. V.<br />

d. E<strong>in</strong> Vertreter/e<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> Deutschland<br />

mit beraten<strong>der</strong> Stimme<br />

2. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im S<strong>in</strong>ne des § 26 BGB.<br />

Jeweils zwei Mitglie<strong>der</strong> des geschäftsführenden Vorstandes vertreten geme<strong>in</strong>sam<br />

den Vere<strong>in</strong> im Rechtsverkehr.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong> des geschäftsführenden Vorstandes bleiben so lange im<br />

Amt, bis e<strong>in</strong>e Neuwahl erfolgt ist.<br />

§ 14 Aufgaben des Vorstandes<br />

1. Der Vorstand nimmt die laufenden Geschäfte des Vere<strong>in</strong>s wahr.<br />

2. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />

a. Vorbereitung und Leitung <strong>der</strong> Sitzungen des Posaunenrates<br />

b. Ausführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Posaunenrates<br />

c. Vorlage des Haushaltsplanes und <strong>der</strong> Jahresrechnung für jedes Geschäftsjahr<br />

d. Erstellung des Jahresberichtes<br />

e. Anstellung <strong>von</strong> Mitarbeitenden des Vere<strong>in</strong>s<br />

3. Der Vorstand kann weitere Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> die Ausschüsse berufen. Ihre<br />

Zahl darf e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> gewählten Mitglie<strong>der</strong> nicht übersteigen.<br />

4. Der Vorstand erarbeitet sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung, die <strong>der</strong> Posaunenrat<br />

bestätigt.<br />

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