Deckblatt Satzung - Posaunenwerk in der Ev. Kirche von Westfalen
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§ 7 Organe<br />
Die Organe des Vere<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d:<br />
1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung „Posaunenrat“<br />
2. Der Vorstand<br />
§ 8 Der Posaunenrat<br />
1. Dem Posaunenrat gehören an:<br />
- Der Vorstand<br />
- Die <strong>von</strong> den Mitglie<strong>der</strong>n benannten Delegierten<br />
2. Die Delegierten werden <strong>von</strong> den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>in</strong> eigener Verantwortung<br />
benannt und abberufen. Die Mitteilung hierüber erfolgt schriftlich an den<br />
Vorstand. Die Mitglie<strong>der</strong> sollten für die Delegierten Stellvertretende benennen.<br />
3. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten bestimmt sich wie folgt: Mitglie<strong>der</strong> mit bis zu<br />
250 Chören entsenden 2 Delegierte, für jeweils weitere angefangene 250<br />
Chöre wird e<strong>in</strong> weiterer Delegierter / e<strong>in</strong>e weitere Delegierte entsandt.<br />
Maßgeblich s<strong>in</strong>d die dem Vorstand bis zum 31.12. des Vorjahres gemeldeten<br />
Chorzahlen.<br />
§ 9 Aufgaben des Posaunenrates<br />
1. Der Posaunenrat ist zuständig für alle Vere<strong>in</strong>saufgaben, die durch diese<br />
<strong>Satzung</strong> o<strong>der</strong> durch Beschluss nicht dem Vorstand zugewiesen s<strong>in</strong>d.<br />
2. Aufgaben des Posaunenrates s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
a. Beschlussfassung über <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen und Auösung des Vere<strong>in</strong>s<br />
b. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss <strong>von</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>n<br />
c. Aufstellung <strong>von</strong> Richtl<strong>in</strong>ien über die Arbeit des Vere<strong>in</strong>s<br />
d. Wahl und Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des geschäftsführenden Vorstandes<br />
gemäß § 13, 1 a <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ssatzung<br />
e. Wahl des / <strong>der</strong> Vorsitzenden o<strong>der</strong> des / <strong>der</strong> stellvertretenden Vorsitzenden<br />
zum Leitenden Obmann / zur Leitenden Obfrau<br />
f. Wahl und Abberufung <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />
g. Bestellung und Abberufung <strong>von</strong> Fachausschüssen und <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>n<br />
h. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes<br />
i. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes<br />
k. Wahl <strong>von</strong> zwei Kassenprüfer(<strong>in</strong>nen) für jeweils 2 Jahre,<br />
l. Entgegennahme des Kassenberichts und des Kassenprüfungsberichts<br />
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