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Deckblatt Satzung - Posaunenwerk in der Ev. Kirche von Westfalen

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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1. Der Vere<strong>in</strong> führt den Namen „<strong>Ev</strong>angelischer Posaunendienst <strong>in</strong><br />

Deutschland e. V.“.<br />

2. Sitz des Vere<strong>in</strong>s ist Hannover.<br />

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

§ 2 Grundlage, Zweck und Aufgaben<br />

1. Grundlage und Maßstab <strong>der</strong> Arbeit des Vere<strong>in</strong>s ist das <strong>Ev</strong>angelium <strong>von</strong><br />

Jesus Christus.<br />

2. Der Vere<strong>in</strong> hat den Zweck, das <strong>Ev</strong>angelium <strong>von</strong> Jesus Christus durch<br />

die Posaunenchormusik weiter zu tragen. Es ist se<strong>in</strong>e Aufgabe, die Mitglie<strong>der</strong><br />

geistlich und musikalisch zu för<strong>der</strong>n, ihre Zusammenarbeit zu<br />

stärken, sie zu beraten sowie geme<strong>in</strong>same Aufgaben wahrzunehmen.<br />

3. Der Vere<strong>in</strong> erfüllt diesen Zweck <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch:<br />

a. Herausgabe und Vermittlung geeigneter Bläserliteratur<br />

b. Herausgabe und Vermittlung <strong>von</strong> Arbeitshilfen und Zeitschriften<br />

c. Planung und Durchführung <strong>von</strong> Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen<br />

d. Beratung bei Fragen zu Aufführungs- und Urheberrechten<br />

e. Beschreibung e<strong>in</strong>es Berufsbildes für hauptamtliche Mitarbeiter-(<strong>in</strong>nen)<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Posaunenchorarbeit und Pflege <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungen zu entsprechenden<br />

Ausbildungsstätten<br />

f. Planung und Durchführung <strong>von</strong> überregionalen Veranstaltungen<br />

g. Öffentlichkeitsarbeit<br />

h. Vertretung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>teressen gegenüber gesamtkirchlichen Gremien<br />

und E<strong>in</strong>richtungen<br />

i. Pflege <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungen zu weiteren Posaunenchorvere<strong>in</strong>igungen sowie<br />

zu an<strong>der</strong>en kirchenmusikalischen Arbeitsbereichen und Zusammenschlüssen<br />

im In- und Ausland<br />

§ 3 Geme<strong>in</strong>nützigkeit<br />

1. Der Vere<strong>in</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und geme<strong>in</strong>nützige<br />

Zwecke im S<strong>in</strong>ne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“<br />

<strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />

2. Der Vere<strong>in</strong> ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

3. Die Mittel des Vere<strong>in</strong>s dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet<br />

werden.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten ke<strong>in</strong>e Zuwendungen aus Mitteln des Vere<strong>in</strong>s.<br />

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